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NIEDERLAUSITZ aktuell

Brandenburg geht neue Wege bei der Kompensation von Eingriffen in die Natur

11:54 Uhr | 2. April 2009
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Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium führt mit seiner Flächenpoolverordnung ein bundesweit bisher einmaliges Verfahren zur Übertragung der Kompensationspflicht von Eingriffsverursachern auf anerkannte Flächenagenturen ein.
Bei großen Bauvorhaben geht Natur verloren. Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch die Vorhabensträger zu kompensieren, durch eine Wiedergutmachung an anderer Stelle zugunsten verlorener Funktionen des Naturhaushalts oder zugunsten der Aufwertung des Landschaftsbildes. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Investoren Probleme mit dem für sie fachfremden Umsetzen naturschutzrechtlicher Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen haben. Darum sollen rechtliche Rahmenbedingungen für eine Übernahme dieser anspruchsvollen Aufgabe durch ausgewiesene Fachleute geschaffen werden. Mit der im Gesetz und Verordnungsblatt des Landes veröffentlichten „Verordnung zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Maßnahmen- und Flächenpools in Brandenburg“, kurz Flächenpoolverordnung oder FPV, schafft Brandenburg gleich mehrere Erleichterungen. Die Wichtigste ist die angesprochene Möglichkeit für den Eingriffsverursacher seine gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich und Ersatz auf eine anerkannte Agentur zu übertragen. Ihre Anerkennung können Flächenpoolbetreiber beim Brandenburger Agrar- und Umweltministerium beantragen.
Um den größten Effekt von Naturschutzmaßnahmen zu erzielen, ist es sinnvoll diese zu bündeln und an geeigneten Standorten zu konzentrieren. Dies wird in den Flächenpools erreicht. Durch sinnvolle Maßnahmenkomplexe, einer Betreuung und Pflege von Naturschutzmaßnahmen und einer Erfolgskontrolle verbessert sich die ökologische Wirksamkeit von Maßnahmen innerhalb von Flächenpools. Eingriffsverursacher profitieren ebenfalls. Sie benötigen weniger Fläche für Kompensationsmaßnahmen, die in einem Flächenpool umgesetzt werden. Die Einführung von Flächenpools kann Genehmigungsverfahren deutlich verkürzen und erleichtern. Vorhabensträger werden damit bei ihren Investitionsvorhaben in Brandenburg entlastet. Durch ein Zertifizierungsverfahren für Flächenpools wird ein einheitlicher Qualitätsstandard etabliert.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Großbaustelle, © Bukk (wikipedia.org)

Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium führt mit seiner Flächenpoolverordnung ein bundesweit bisher einmaliges Verfahren zur Übertragung der Kompensationspflicht von Eingriffsverursachern auf anerkannte Flächenagenturen ein.
Bei großen Bauvorhaben geht Natur verloren. Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch die Vorhabensträger zu kompensieren, durch eine Wiedergutmachung an anderer Stelle zugunsten verlorener Funktionen des Naturhaushalts oder zugunsten der Aufwertung des Landschaftsbildes. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Investoren Probleme mit dem für sie fachfremden Umsetzen naturschutzrechtlicher Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen haben. Darum sollen rechtliche Rahmenbedingungen für eine Übernahme dieser anspruchsvollen Aufgabe durch ausgewiesene Fachleute geschaffen werden. Mit der im Gesetz und Verordnungsblatt des Landes veröffentlichten „Verordnung zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Maßnahmen- und Flächenpools in Brandenburg“, kurz Flächenpoolverordnung oder FPV, schafft Brandenburg gleich mehrere Erleichterungen. Die Wichtigste ist die angesprochene Möglichkeit für den Eingriffsverursacher seine gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich und Ersatz auf eine anerkannte Agentur zu übertragen. Ihre Anerkennung können Flächenpoolbetreiber beim Brandenburger Agrar- und Umweltministerium beantragen.
Um den größten Effekt von Naturschutzmaßnahmen zu erzielen, ist es sinnvoll diese zu bündeln und an geeigneten Standorten zu konzentrieren. Dies wird in den Flächenpools erreicht. Durch sinnvolle Maßnahmenkomplexe, einer Betreuung und Pflege von Naturschutzmaßnahmen und einer Erfolgskontrolle verbessert sich die ökologische Wirksamkeit von Maßnahmen innerhalb von Flächenpools. Eingriffsverursacher profitieren ebenfalls. Sie benötigen weniger Fläche für Kompensationsmaßnahmen, die in einem Flächenpool umgesetzt werden. Die Einführung von Flächenpools kann Genehmigungsverfahren deutlich verkürzen und erleichtern. Vorhabensträger werden damit bei ihren Investitionsvorhaben in Brandenburg entlastet. Durch ein Zertifizierungsverfahren für Flächenpools wird ein einheitlicher Qualitätsstandard etabliert.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Großbaustelle, © Bukk (wikipedia.org)

Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium führt mit seiner Flächenpoolverordnung ein bundesweit bisher einmaliges Verfahren zur Übertragung der Kompensationspflicht von Eingriffsverursachern auf anerkannte Flächenagenturen ein.
Bei großen Bauvorhaben geht Natur verloren. Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch die Vorhabensträger zu kompensieren, durch eine Wiedergutmachung an anderer Stelle zugunsten verlorener Funktionen des Naturhaushalts oder zugunsten der Aufwertung des Landschaftsbildes. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Investoren Probleme mit dem für sie fachfremden Umsetzen naturschutzrechtlicher Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen haben. Darum sollen rechtliche Rahmenbedingungen für eine Übernahme dieser anspruchsvollen Aufgabe durch ausgewiesene Fachleute geschaffen werden. Mit der im Gesetz und Verordnungsblatt des Landes veröffentlichten „Verordnung zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Maßnahmen- und Flächenpools in Brandenburg“, kurz Flächenpoolverordnung oder FPV, schafft Brandenburg gleich mehrere Erleichterungen. Die Wichtigste ist die angesprochene Möglichkeit für den Eingriffsverursacher seine gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich und Ersatz auf eine anerkannte Agentur zu übertragen. Ihre Anerkennung können Flächenpoolbetreiber beim Brandenburger Agrar- und Umweltministerium beantragen.
Um den größten Effekt von Naturschutzmaßnahmen zu erzielen, ist es sinnvoll diese zu bündeln und an geeigneten Standorten zu konzentrieren. Dies wird in den Flächenpools erreicht. Durch sinnvolle Maßnahmenkomplexe, einer Betreuung und Pflege von Naturschutzmaßnahmen und einer Erfolgskontrolle verbessert sich die ökologische Wirksamkeit von Maßnahmen innerhalb von Flächenpools. Eingriffsverursacher profitieren ebenfalls. Sie benötigen weniger Fläche für Kompensationsmaßnahmen, die in einem Flächenpool umgesetzt werden. Die Einführung von Flächenpools kann Genehmigungsverfahren deutlich verkürzen und erleichtern. Vorhabensträger werden damit bei ihren Investitionsvorhaben in Brandenburg entlastet. Durch ein Zertifizierungsverfahren für Flächenpools wird ein einheitlicher Qualitätsstandard etabliert.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Großbaustelle, © Bukk (wikipedia.org)

Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium führt mit seiner Flächenpoolverordnung ein bundesweit bisher einmaliges Verfahren zur Übertragung der Kompensationspflicht von Eingriffsverursachern auf anerkannte Flächenagenturen ein.
Bei großen Bauvorhaben geht Natur verloren. Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch die Vorhabensträger zu kompensieren, durch eine Wiedergutmachung an anderer Stelle zugunsten verlorener Funktionen des Naturhaushalts oder zugunsten der Aufwertung des Landschaftsbildes. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Investoren Probleme mit dem für sie fachfremden Umsetzen naturschutzrechtlicher Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen haben. Darum sollen rechtliche Rahmenbedingungen für eine Übernahme dieser anspruchsvollen Aufgabe durch ausgewiesene Fachleute geschaffen werden. Mit der im Gesetz und Verordnungsblatt des Landes veröffentlichten „Verordnung zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Maßnahmen- und Flächenpools in Brandenburg“, kurz Flächenpoolverordnung oder FPV, schafft Brandenburg gleich mehrere Erleichterungen. Die Wichtigste ist die angesprochene Möglichkeit für den Eingriffsverursacher seine gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich und Ersatz auf eine anerkannte Agentur zu übertragen. Ihre Anerkennung können Flächenpoolbetreiber beim Brandenburger Agrar- und Umweltministerium beantragen.
Um den größten Effekt von Naturschutzmaßnahmen zu erzielen, ist es sinnvoll diese zu bündeln und an geeigneten Standorten zu konzentrieren. Dies wird in den Flächenpools erreicht. Durch sinnvolle Maßnahmenkomplexe, einer Betreuung und Pflege von Naturschutzmaßnahmen und einer Erfolgskontrolle verbessert sich die ökologische Wirksamkeit von Maßnahmen innerhalb von Flächenpools. Eingriffsverursacher profitieren ebenfalls. Sie benötigen weniger Fläche für Kompensationsmaßnahmen, die in einem Flächenpool umgesetzt werden. Die Einführung von Flächenpools kann Genehmigungsverfahren deutlich verkürzen und erleichtern. Vorhabensträger werden damit bei ihren Investitionsvorhaben in Brandenburg entlastet. Durch ein Zertifizierungsverfahren für Flächenpools wird ein einheitlicher Qualitätsstandard etabliert.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Großbaustelle, © Bukk (wikipedia.org)

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