Innenminister Jörg Schönbohm hat sich gegen den Vorwurf gewandt, dass Kommunen in Brandenburg Bürgerdaten an Dritte „verkaufen”.
Schönbohm erklärte in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, die kommunalen Meldebehörden erteilten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe lediglich einfache Meldeauskünfte.
Die Auskünfte dürfen danach nur Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, gegenwärtige Anschriften und ggf. die Tatsache, dass jemand verstorben ist, enthalten.
Diese Amtshandlung sei gebührenpflichtig.
Dies sei aber kein Datenhandel, da es sich um die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe handele.
Bei jedem Antrag müsse dabei vom Amts wegen auch geprüft werden, ob ein schutzwürdiges Interesse der Betroffenen die Auskunft ausschließt, erläuterte der Innenminister.
Hintergrund der gesetzlichen Bestimmung sei, dass jeder Bürger erreichbar sein müsse.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat sich gegen den Vorwurf gewandt, dass Kommunen in Brandenburg Bürgerdaten an Dritte „verkaufen”.
Schönbohm erklärte in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, die kommunalen Meldebehörden erteilten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe lediglich einfache Meldeauskünfte.
Die Auskünfte dürfen danach nur Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, gegenwärtige Anschriften und ggf. die Tatsache, dass jemand verstorben ist, enthalten.
Diese Amtshandlung sei gebührenpflichtig.
Dies sei aber kein Datenhandel, da es sich um die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe handele.
Bei jedem Antrag müsse dabei vom Amts wegen auch geprüft werden, ob ein schutzwürdiges Interesse der Betroffenen die Auskunft ausschließt, erläuterte der Innenminister.
Hintergrund der gesetzlichen Bestimmung sei, dass jeder Bürger erreichbar sein müsse.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat sich gegen den Vorwurf gewandt, dass Kommunen in Brandenburg Bürgerdaten an Dritte „verkaufen”.
Schönbohm erklärte in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, die kommunalen Meldebehörden erteilten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe lediglich einfache Meldeauskünfte.
Die Auskünfte dürfen danach nur Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, gegenwärtige Anschriften und ggf. die Tatsache, dass jemand verstorben ist, enthalten.
Diese Amtshandlung sei gebührenpflichtig.
Dies sei aber kein Datenhandel, da es sich um die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe handele.
Bei jedem Antrag müsse dabei vom Amts wegen auch geprüft werden, ob ein schutzwürdiges Interesse der Betroffenen die Auskunft ausschließt, erläuterte der Innenminister.
Hintergrund der gesetzlichen Bestimmung sei, dass jeder Bürger erreichbar sein müsse.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat sich gegen den Vorwurf gewandt, dass Kommunen in Brandenburg Bürgerdaten an Dritte „verkaufen”.
Schönbohm erklärte in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, die kommunalen Meldebehörden erteilten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe lediglich einfache Meldeauskünfte.
Die Auskünfte dürfen danach nur Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, gegenwärtige Anschriften und ggf. die Tatsache, dass jemand verstorben ist, enthalten.
Diese Amtshandlung sei gebührenpflichtig.
Dies sei aber kein Datenhandel, da es sich um die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe handele.
Bei jedem Antrag müsse dabei vom Amts wegen auch geprüft werden, ob ein schutzwürdiges Interesse der Betroffenen die Auskunft ausschließt, erläuterte der Innenminister.
Hintergrund der gesetzlichen Bestimmung sei, dass jeder Bürger erreichbar sein müsse.
Quelle: Ministerium des Innern