„Wer meint, Wohngeld beantragen zu können, sollte seinen Anspruch einfach mal prüfen lassen. Vor der Inanspruchnahme eines Rechts braucht man keine Scheu zu haben“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU). Deshalb sei es gut, dass Brandenburgs Infrastrukturminister Reinhold Dellmann heute auf einer Pressekonferenz auch über die Neuerungen im Wohngeldrecht informiere.
„Die Berechtigten müssen weiter ermutigt werden, die ihnen zustehenden Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. Wohngeld zu beantragen ist keine Schande“, so Burkardt weiter.
Im Zweifel besser gleich zur Wohngeldbehörde
Burkardt bemängelte, dass die Wohngeldregelungen sehr kompliziert seien: „Ob man Anspruch auf Wohngeld hat, kann man als Laie kaum durchschauen.“ Zu schwierig sei, sich zwischen den Bestimmungen zu Haushaltsgrößen, Jahreseinkommen, steuerlichen Abzügen und Mietstufen zurechtzufinden. Burkardt: „Nur der Gang zur Wohngeldbehörde der Gemeinde kann hier Klarheit schaffen. Deshalb sollte man ihn auch dann tun, wenn man denkt, dass man nur vielleicht einen Anspruch haben könnte.“ Das könne bei einem Zwei-Personen-Haushalt in Potsdam beispielsweise bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 1.628 Euro, bei einem Ein-Personen-Haushalt von unter 840 Euro der Fall sein. Burkardt: „Das könnte zum Beispiel auch für Studenten interessant sein, wenn sie keinen Bafög-Anspruch mehr haben.“
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
„Wer meint, Wohngeld beantragen zu können, sollte seinen Anspruch einfach mal prüfen lassen. Vor der Inanspruchnahme eines Rechts braucht man keine Scheu zu haben“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU). Deshalb sei es gut, dass Brandenburgs Infrastrukturminister Reinhold Dellmann heute auf einer Pressekonferenz auch über die Neuerungen im Wohngeldrecht informiere.
„Die Berechtigten müssen weiter ermutigt werden, die ihnen zustehenden Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. Wohngeld zu beantragen ist keine Schande“, so Burkardt weiter.
Im Zweifel besser gleich zur Wohngeldbehörde
Burkardt bemängelte, dass die Wohngeldregelungen sehr kompliziert seien: „Ob man Anspruch auf Wohngeld hat, kann man als Laie kaum durchschauen.“ Zu schwierig sei, sich zwischen den Bestimmungen zu Haushaltsgrößen, Jahreseinkommen, steuerlichen Abzügen und Mietstufen zurechtzufinden. Burkardt: „Nur der Gang zur Wohngeldbehörde der Gemeinde kann hier Klarheit schaffen. Deshalb sollte man ihn auch dann tun, wenn man denkt, dass man nur vielleicht einen Anspruch haben könnte.“ Das könne bei einem Zwei-Personen-Haushalt in Potsdam beispielsweise bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 1.628 Euro, bei einem Ein-Personen-Haushalt von unter 840 Euro der Fall sein. Burkardt: „Das könnte zum Beispiel auch für Studenten interessant sein, wenn sie keinen Bafög-Anspruch mehr haben.“
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
„Wer meint, Wohngeld beantragen zu können, sollte seinen Anspruch einfach mal prüfen lassen. Vor der Inanspruchnahme eines Rechts braucht man keine Scheu zu haben“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU). Deshalb sei es gut, dass Brandenburgs Infrastrukturminister Reinhold Dellmann heute auf einer Pressekonferenz auch über die Neuerungen im Wohngeldrecht informiere.
„Die Berechtigten müssen weiter ermutigt werden, die ihnen zustehenden Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. Wohngeld zu beantragen ist keine Schande“, so Burkardt weiter.
Im Zweifel besser gleich zur Wohngeldbehörde
Burkardt bemängelte, dass die Wohngeldregelungen sehr kompliziert seien: „Ob man Anspruch auf Wohngeld hat, kann man als Laie kaum durchschauen.“ Zu schwierig sei, sich zwischen den Bestimmungen zu Haushaltsgrößen, Jahreseinkommen, steuerlichen Abzügen und Mietstufen zurechtzufinden. Burkardt: „Nur der Gang zur Wohngeldbehörde der Gemeinde kann hier Klarheit schaffen. Deshalb sollte man ihn auch dann tun, wenn man denkt, dass man nur vielleicht einen Anspruch haben könnte.“ Das könne bei einem Zwei-Personen-Haushalt in Potsdam beispielsweise bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 1.628 Euro, bei einem Ein-Personen-Haushalt von unter 840 Euro der Fall sein. Burkardt: „Das könnte zum Beispiel auch für Studenten interessant sein, wenn sie keinen Bafög-Anspruch mehr haben.“
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
„Wer meint, Wohngeld beantragen zu können, sollte seinen Anspruch einfach mal prüfen lassen. Vor der Inanspruchnahme eines Rechts braucht man keine Scheu zu haben“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU). Deshalb sei es gut, dass Brandenburgs Infrastrukturminister Reinhold Dellmann heute auf einer Pressekonferenz auch über die Neuerungen im Wohngeldrecht informiere.
„Die Berechtigten müssen weiter ermutigt werden, die ihnen zustehenden Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. Wohngeld zu beantragen ist keine Schande“, so Burkardt weiter.
Im Zweifel besser gleich zur Wohngeldbehörde
Burkardt bemängelte, dass die Wohngeldregelungen sehr kompliziert seien: „Ob man Anspruch auf Wohngeld hat, kann man als Laie kaum durchschauen.“ Zu schwierig sei, sich zwischen den Bestimmungen zu Haushaltsgrößen, Jahreseinkommen, steuerlichen Abzügen und Mietstufen zurechtzufinden. Burkardt: „Nur der Gang zur Wohngeldbehörde der Gemeinde kann hier Klarheit schaffen. Deshalb sollte man ihn auch dann tun, wenn man denkt, dass man nur vielleicht einen Anspruch haben könnte.“ Das könne bei einem Zwei-Personen-Haushalt in Potsdam beispielsweise bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 1.628 Euro, bei einem Ein-Personen-Haushalt von unter 840 Euro der Fall sein. Burkardt: „Das könnte zum Beispiel auch für Studenten interessant sein, wenn sie keinen Bafög-Anspruch mehr haben.“
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)