Hausärzte in Brandenburg müssen so schnell wie möglich flächendeckend gegen Covid-19 impfen dürfen. Die KVBB fordert von der Politik, die Impfverordnung dementprechend anzupassen, weil dringende Notwendigkeit besteht.
- Die Vertreterversammlung der KV Brandenburg fordert als Repräsentant der Vertragsärzteschaft des Landes Brandenburgs die sofortige Modifizierung der Impfverordnung der Bundesregierung!
- Es besteht die dringende Notwendigkeit, die Impfmöglichkeit gegen SARS CoV2 in Vertragsarztpraxen und ambulanten Einrichtungen der Grundversorgung zu ermöglichen, um eine schnelle Durchimmunisierung der Bevölkerung zu erreichen.
- Die wohnortnahen Impfangebote in den Praxen sowohl niedergelassener als auch angestellter Ärztinnen und Ärzte stellen die wichtigste Versorgungsform in der Pandemiebekämpfung mittels Impfung dar!
- Alle zurzeit zugelassenen Impfstoffe gewährleisten eine Verimpfung in ambulanten Gesundheitseinrichtungen.
- Durch das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient führt es weiterhin zu hoher Impfakzeptanz und ressourcenschonender Mittelverwendung im Interesse unserer Patientinnen und Patienten.
- Unnötige Wege und Strapazen, um zu den weit entfernten Impfzentren zu gelangen, werden unseren älteren Bürgerinnen und Bürgern erspart und somit eine entspannte, effektive und wohnortnahe Impfversorgung innerhalb kürzester Zeit ermöglicht.
- Wenn zum Beispiel nur 1000 Vertragsärzte 20 Impfungen pro Tag vornehmen, dann sind innerhalb von 6 Wochen alle 630.000 Patientinnen und Patienten über 65 Jahre nach den gültigen Priorisierungskriterien im Land Brandenburg gegen das Coronavirus geimpft!
- Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, die Impfverordnung so anzupassen, dass Impfungen flächendeckend in Arztpraxen sofort möglich sind.
Red. / Presseinfo