Die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden das Brandenburgische Hochschulgesetz kurzfristig ändern und damit Rechtssicherheit für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten Studierenden schaffen. Die Studierenden sorgen sich um die Weitergewährung ihrer BAföG-Förderung, die an die Regelstudienzeit geknüpft ist. Zwar haben die Hochschulen mit großem Engagement viele Lehrangebote auf digitale Formate umgestellt, dennoch gab es coronabedingte Einschränkungen für das Sommersemester 2020, wie etwa bei Veranstaltungen mit hohen Praxisanteilen.
Verlängerung der Regelstudienzeit
Damit eine unverschuldete Verlängerung des Studiums keine Auswirkungen auf die Regelstudienzeit und die damit verbundenen sozialen Leistungen und weitere Unterstützungen hat, werden die Koalitionsfraktionen die individuelle Regelstudienzeit für alle Studierenden, die im Sommersemster 2020 in Brandenburg immatrikuliert waren, um ein Semester verlängern. Das parlamentarische Verfahren soll rechtzeitig vor Beginn des Wintersemesters abgeschlossen sein.
Reaktionen
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Brandenburg, Katja Poschmann, erklärt: „Mit dieser Entscheidung erhalten Studierende die Rechtssicherheit, die sie für den weiteren Studienverlauf benötigen. Zwar sieht das BAföG eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer „aus schwerwiegenden Gründen“ vor. Allerdings müssen diese glaubhaft gemacht werden und müssen konkret gegenüber den Ämtern für Ausbildungsföderung bei den Studentenwerden (ÄfA) dargelegt werden, die das im Einzelfall prüfen müssen. Ein pauschaler Hinweis auf die Coronapandemie würde nicht anerkannt werden. Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit für alle Brandenburger Studierenden schaffen wir eine unbürokratische Lösung, die den Studierenden in dieser drängenden Frage mehr Sicherheit gibt.“
Der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Schierack, erklärt hierzu: „Das Sommersemester 2020 darf angesichts der notwendigen Corona-Maßnahmen kein Verlorenes für die Studentinnen und Studenten werden. Mit der nun geplanten Regelung im Hochschulgesetz wird für die Bezieher von BAföG und Stipendien Sicherheit über die finanziellen Leistungen geschaffen.
Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sahra Damus, erklärt: „Wir wollen die Studierenden nicht im Regen stehen lassen – aus der Coronakrise dürfen keine sozialen Härten für sie entstehen. Die Situation ist für sie ohnehin schwierig genug, weil vielen der Nebenjob, mit dem sie ihren Lebensunterhalt finanzieren, weggebrochen ist. Gut, dass das BAföG nun länger gesichert ist!“
Wissenschaftsministerin Manja Schüle begrüßt die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, kurzfristig das Brandenburgische Hochschulgesetz zu ändern. Dadurch soll Studierenden unbürokratisch und einfach eine Corona-bedingte Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit ermöglicht werden. „Die Corona-Pandemie stellt viele Studierende vor Probleme. Gibt es eine Corona-bedingte Verzögerung des Studiums durch ausgefallene Kurse, Probleme bei der Online-Lehre oder verschobene Prüfungen, ist die Weitergewährung der BAföG-Förderung gefährdet. Die Bundesregelung sieht in diesem Fall zwar Einzelfallprüfungen vor – aber das reicht nicht und führt im Einzelfall zur Verunsicherung. Deswegen begrüße ich die Entscheidung der Koalitionsfraktionen eine Rechtsgrundlage im Hochschulgesetz zu schaffen, die allen Studierenden eine pauschale Corona-bedingte Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit ermöglicht. Damit verlängert sich dann automatisch die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG. Das wäre eine Sorge weniger für viele Studierende. Diesen Weg gehen auch andere Länder. Wichtig ist: Es muss schnell gehen. Die Änderung muss rechtzeitig in Kraft treten, damit sie bei der Bearbeitung von BAföG-Anträgen für das Wintersemester noch berücksichtigt werden kann.“