Alle Brandenburger Kreise und kreisfreien Städte haben Arbeitsstäbe eingerichtet, um die regionalen Aufgaben bewältigen zu können, die sich aus der Ausbreitung des Coronavirus ergeben. Regional wurden Hotlines für Bürgeranfragen installiert. Zwischen dem Krisenstab des Landes im Innenministerium sowie den Kreisen und kreisfreien Städten ist eine feste Kommunikation eingerichtet. Auf Basis einer Weisung des Landes werden die Kreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung Festlegungen für ihre Region treffen. Dies erfolgt voraussichtlich am Montag. Die Festlegungen werden im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens auf regionale Besonderheiten eingehen. Das Land hat unterdessen die Schul- und Kitaschließungen weiter konkretisiert. Laut Bildungsministerium sind die diesjährigen Abiturprüfungen gesichert. Zudem soll Unterrichtsstoff in den nächsten Tagen teil digital vermittelt werden.
Ausbreitung der Infektion verlangsamens
Das sind einige der Ergebnisse des heutigen Treffens der Landesregierung mit den Landräten und Oberbürgermeistern der 14 Kreise und 4 kreisfreien Städte in der Potsdamer Staatskanzlei. Teilgenommen haben auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, darunter Landrat Siegurd Heinze (LOS) und Bürgermeister Oliver Hermann (Wittenberge) (Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag). Vordringliches gemeinsames Ziel ist, die Ausbreitung der Infektionen zu verlangsamen. Die Ansteckungsketten müssen effektiv unterbrochen werden.
In der Weisung wird beispielsweise festgelegt, welcher Personenkreis unabweisbar im Dienst sein muss, „damit das öffentliche Leben, insbesondere Versorgung, Schutz und Sicherheit der Bevölkerung, gewährleistet sind“, so Ministerpräsident Dietmar Woidke auf der anschließenden Pressekonferenz.
Schulbetrieb bis 19. April ausgesetzt
Wie in der gestrigen Sondersitzung des Kabinetts beschlossen, wird der Schulbetrieb ab Mittwoch, 18. März, aufgehoben – vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April. Dies gilt für alle Schulformen – abgesehen von Förderschulen für Kinder, die schwerstmehrfach behindert sind und für Kinder mit Förderbedarf „geistige Entwicklung“ – und unabhängig von der Trägerform. Das Lehr- und weiteres Personal wird in der Regel an den Schulen sein. Von dort aus werden Schüler z.B. per Telefon oder E-Mail über Unterrichtsinhalte informiert. Die entsprechenden Arbeiten müssen die Schülerinnen und Schüler zu Hause erledigen. Berufsschülerinnen und Berufsschüler sollen nach Möglichkeit in dieser Zeit an ihren Ausbildungsstätten arbeiten.
Notbretreuung an Kitas und Horten
An Kitas und Horten wird es eine Notbetreuung für Kindern von Eltern bestimmter Berufsgruppen geben. Dies betrifft z. B. medizinisches Personal, Polizei, zentrale Bereiche der Verwaltung von Kommunen, Kreisen und Land, Rechtspflege, aber auch Mitarbeiter von Versorgungseinrichtungen wie Energie und Logistik. Derartige Regelungen wird es auch für die Kitabetreuung geben. Tagespflegestellen können grundsätzlich geöffnet bleiben. Die genauen Festlegungen dazu werden auf regionaler und lokaler Ebene getroffen.
Brandenburg gibt mit dieser Regelung Eltern, Schülern, Schulen und Kommunen zwei Tage zusätzlich Zeit, „um sich für diese schwierige Zeit vorzubereiten“, so Woidke.
Unterrichtsstoff auf digitalem Weg, Abiprüfungen gesichert
Bildungsministerin Britta Ernst: „Kinder und Jugendliche sind nicht besonders gefährdet. Es geht bei diesen Maßnahmen um die Reduzierung sozialer Kontakte. Die Lehrkräfte werden die Kinder und Jugendlichen direkt oder im Rahmen der bestehenden Netzwerke digital mit Aufgaben versorgen. Die Abiturprüfungen werden auch in 2020 abgelegt werden können.“
Die Aussetzung des Schulbetriebs bedeutet, dass Lehrkräfte weiterhin in den Schulen arbeiten, um beispielsweise über bestehende Netzwerke und die Nutzung der Schulhomepage eine Beschulung zu Hause vorzubereiten. Für die Abiturprüfungen 2020 können die vorgesehenen Termine oder alternativ die Nachschreibetermine genutzt werden. Die Bundesländer stellen mit Beschluss der Kultusminister durch flexible Regelungen (z.B. mehrere Nachschreibetermine) sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können. Die Länder anerkennen gegenseitig das Abitur 2020.
Der Probeunterricht zum Ü7-Verfahren ist abgeschlossen und nicht gefährdet. Für die Förderschulen (für Kinder, die schwerstmehrfach behindert sind und für Kinder mit Förderbedarf „geistige Entwicklung“) werden Lösungen für notwendige Betreuung gesucht.
Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung ist ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Das heißt, die Buchausgabe, der Ausstellungsverkehr und Veranstaltungen sind vorerst eingestellt. Außerdem sind alle staatlichen Lehrkräftefortbildungen im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 19. April 2020 abgesagt worden. Das LISUM hat den Fortbildungsbetrieb bereits eingestellt. Das MBJS empfiehlt allen Jugendbildungsstätten und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen, den anerkannten Heimbildungsstätten sowie den anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung, sich an den für Schulen und Kitas geltenden Vorgaben zu orientieren. Das kann die zeitweilige Schließung für den öffentlichen Publikumsverkehr und damit die Absage alle Veranstaltungen, Bildungsangebote und sonstigen Angebote bedeuten.