Ab sofort können Lkw‘s in Brandenburg auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Das betrifft ausschließlich die Belieferung des Einzelhandels mit Artikeln des täglichen Bedarfs. Einen entsprechenden Erlass hat das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung heute herausgegeben. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende Mai 2020. Für frische Lebensmittel gelten bereits Ausnahmen. Sie sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen.
„Mit der zeitlich befristeten Lockerung des Sonntagsfahrverbots wollen wir sicherstellen, dass Geschäfte in Zeiten der verstärkten Nachfrage aufgrund der Corona-Krise auch an Sonn- und Feiertagen beliefert werden können“, sagte Verkehrsminister Guido Beermann. „So schaffen wir frühzeitig die Grundlage für effiziente Lieferketten und sichern jederzeit die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln.“
Gleichzeitig appellierte der Minister an die Unternehmen, mit der neuen Regelung aus Respekt vor Sonn- und Feiertagen verantwortungsvoll umzugehen und nur bei Bedarf davon Gebrauch zu machen. Die Sonntagsruhe bleibe ein achtenswertes Gebot.
Nicht nur der Landesbetrieb Straßenwesen und die zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden wurden über die Allgemeine Ausnahmegenehmigung informiert, sondern auch das Innenministerium wurde gebeten, die Polizei zu unterrichten. Dasselbe gilt für das Bundesamt für Güterverkehr. Auf diese Weise sollen überflüssige Kontrollen vermieden werden.
Hintergrund:
Die Lockerung des Sonntagsfahrverbotes gilt für Lkw und ausschließlich für Waren des sogenannten periodischen Bedarfs, wie beispielsweise Nahrungsmittel, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, Drogerie- und Pharmaziewaren und auch Heimtierfutter. Alle diese Produkte sollen Lastkraftwagen zunächst bis Ende Mai auch an Sonn- und Feiertagen liefern können. Damit sollen mögliche Versorgungsengpässe infolge des Coronavirus verhindert werden.