50,6 Prozent der 2018 in Berlin nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten hatten Vorstrafen. 27,3 Prozent waren zuvor bis zu vier Mal verurteilt worden, 13,9 Prozent schon neun Mal oder mehr. In Brandenburg waren 47,9 Prozent der Verurteilten vorbestraft. 28,1 Prozent waren zuvor bis zu vier Mal verurteilt worden, teilt das Amt für Statistik mit. Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, also älter als 14 Jahre, war.
36.288 Personen wurden 2018 in Berlin wegen einer Straftat oder eines Vergehens rechtskräftig verurteilt. Das waren 794 bzw. 2,1 Prozent weniger als 2017. Die Zahl der Verurteilten erreichte damit das niedrigste Niveau seit 2013. Unter den Verurteilten waren 20,9 Prozent Frauen. In 34.483 (95,0 Prozent) der Fälle wurde nach allgemeinem Strafrecht verurteilt, in 1.805 Fällen kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Nach allgemeinem Strafrecht wurden 85,6 Prozent der Straftäterinnen und Straftäter zu Geld- und 14,4 Prozent zu Freiheitsstrafen verurteilt. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte erhielten in 18,7 Prozent der Fälle eine Jugendstrafe, bei 60,0 Prozent wurden Zuchtmittel und bei 21,3 Prozent Erziehungsmaßregeln verhängt. Mit 26,2 Prozent stellten Betrug und Untreue die häufigste Deliktart in Berlin dar, gefolgt von Diebstahl und Unterschlagung mit 19,1 Prozent.
In Brandenburg gab es 17.913 Verurteilte. Gegenüber 2017 ist das eine Zunahme um 0,4 Prozent, seit dem Höchststand im Jahr 2000 ein Rückgang um 62,5 Prozent. Der Frauenanteil lag bei 18,1 Prozent. 17.071 (95,3 Prozent) Straftäterinnen und Straftäter wurden nach allgemeinem Strafrecht und 842 nach Jugendstrafrecht verurteilt. Im allgemeinen Strafrecht wurden bei 87,9 Prozent der Verurteilungen Geldstrafen verhängt. Im Jugendstrafrecht wurden am häufigsten Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln angewendet (84,2 Prozent). In Brandenburg waren Straftaten im Straßenverkehr die häufigsten Gründe für Verurteilungen (27,6 Prozent).
pm/red