Seit 01.08.2018 sind Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler verpflichtet, sich weiterzubilden. Bis Ende 2020 müssen 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren absolviert werden. Dabei darf selbst nach persönlichem Bedarf entschieden werden, in welchen Themenbereichen die Weiterbildung stattfinden soll.
Das Bildungszentrum der IHK Cottbus bietet mit dem Thema „Kundenberatung/ Grundlagen des Maklergeschäftes“ eine erste Weiterbildung auf Basis des § 34c Abs. 2a der Makler- und Bauträgerverwaltung (MaBV) am 2. und 3. September 2019 an.
Inhalte des 8-stündigen über zwei Vormittage laufenden Kurses sind Kundenberatung, Grundlagen des Maklergeschäfts, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz. Weitere Kurse im Rahmen der Weiterbildungspflicht werden folgen. Sie sind kostenpflichtig, zugleich aber auch förderfähig.
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Foto: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
pm/red




