Noch bis Ende Juni sammeln die Verbraucherzentralen Beschwerden zu Inkassoschreiben. Ziel der Aktion ist es, dubiose Geschäftspraktiken aufzudecken. Ein Fall aus Brandenburg zeigt, wie übertrieben teuer Inkasso-Forderungen sein können, wie langwierig eine Auseinandersetzung damit werden kann und, dass es im Zweifel immer sinnvoll ist, Rat von Experten zu suchen.
Bereits im vergangenen Jahr erhielt ein Verbraucher aus Brandenburg eine Sendung der Firma TONO. Inhalt des Pakets war Männerunterwäsche, die der Brandenburger jedoch nicht bestellt hatte. Zwei Monate später folgte eine neue Lieferung von Unterwäsche – und eine weitere Zahlungsaufforderung. Als den Brandenburger anschließend eine Mahnung erreichte, in der er für die zugesandte Ware 21,70 Euro zahlen sollte, wandte er sich an die Verbraucherzentrale. „Sofern Verbraucher genau wissen, dass an sie gerichtete Zahlungsaufforderungen unberechtigt sind, sollten sie diesen schriftlich widersprechen“, sagt Erk Schaarschmidt, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Auch der Brandenburger machte es richtig und bestritt die Forderungen. Doch in diesem Fall war es damit leider nicht getan: Ein Jahr nach Zustellung des ersten Päckchens folgte ein Brief der UGV Inkasso GmbH, in dem neben den Warenkosten und Mahngebühren auch Inkassokosten in Höhe von 83 Euro geltend gemacht wurden. Auch hier widersprach der Verbraucher. Nach abermaligem Briefwechsel mit dem Inkasso-Unternehmen erhielt der Brandenburger dann Post von der Rechtsanwaltskanzlei Am Modenbach mit einer Gesamtforderung von knapp 200 Euro. „Hier kommt es nahezu zu einer Verzehnfachung des Rechnungsbetrages für nicht bestellte Ware. Das ist für mich pure Abzocke!“, so Schaarschmidt. Selbst wenn eine Zahlungsforderung berechtigt ist, müssen Inkassofirmen Regeln einhalten. „Verbraucher sollten immer genau darauf achten, was Inkassofirmen oder Anwälte an Kosten in Rechnung stellen. Wenn sie sich unsicher sind, sollten sie Hilfe bei einem Rechtsbeistand oder der Verbraucherzentrale suchen“, empfiehlt der Verbraucherschützer.
Verbraucher, die auch Probleme mit einer Inkassoforderung haben, können noch bis zum 30. Juni ihre Inkassoschreiben an die Verbraucherzentrale Brandenburg senden und außerdem folgende Angebote der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
– persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
– telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr,
1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Die Inkassoaktion findet im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), statt.
pm
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