Brandenburg erhält ein landesweites elektronisches Meldedatenauskunftsregister. Es wird die aktuellen Daten aller 198 kommunalen Melderegister enthalten und Tag und Nacht für den Online-Abruf von Einwohnerdaten zur Verfügung stehen, wie Innenminister Jörg Schönbohm am Donnerstag in der abschließenden Debatte des Landtag zur Novelle des Meldegesetzes erläuterte. “Das neue elektronische Melderegister ist nicht nur ein weiterer Schritt zur Modernisierung der Verwaltungsarbeit. Es erleichtert vor allem die Arbeit von Polizei und Justiz, aber auch anderer Behörden und der Feuerwehr.”
So seien beispielsweise für Fahndungen schnelle Datenauskünfte erforderlich. Aber auch Feuerwehren seien in vielen Notsituationen wie Wohnungsbränden und anderen Hilfseinsätzen auf die Auskünfte angewiesen, sagte Schönbohm: “In solchen Fällen müssen die Einwohnerdaten rund um die Uhr überall kurzfristig verfügbar sein.” Dies war bislang nicht jederzeit gewährleistet. Eine große Hilfe wird das zentrale Melderegister auch für Gesundheits- und Sozialverwaltungen sein, wenn beispielsweise Bürger für Krebsvorsorgeuntersuchungen oder für die Vorsorgeuntersuchung ihrer Schulkinder eingeladen werden sollen.
Wie Schönbohm betonte, sei das elektronische Melderegister ein weiterer wichtiger Baustein in der E-Governmentstrategie des Landes. Der 24 Stunden am Tag mögliche zentrale Online-Abruf von Meldedaten löst die bisherigen zeitaufwendigen Anfragen bei den einzelnen kommunalen Meldebehörden ab.
Einfache Melderegisterauskünfte aus dem Landesmelderegister dürfen ausschließlich an öffentliche Stellen gegeben werden. Anfragen privater Personen und Stellen werden weiterhin bei den kommunalen Meldebehörden bearbeitet. Das Meldedatenauskunftsregister wird beim zentralen brandenburgischen IT-Dienstleister angesiedelt.
Quelle: Ministerium des Innern
Brandenburg erhält ein landesweites elektronisches Meldedatenauskunftsregister. Es wird die aktuellen Daten aller 198 kommunalen Melderegister enthalten und Tag und Nacht für den Online-Abruf von Einwohnerdaten zur Verfügung stehen, wie Innenminister Jörg Schönbohm am Donnerstag in der abschließenden Debatte des Landtag zur Novelle des Meldegesetzes erläuterte. “Das neue elektronische Melderegister ist nicht nur ein weiterer Schritt zur Modernisierung der Verwaltungsarbeit. Es erleichtert vor allem die Arbeit von Polizei und Justiz, aber auch anderer Behörden und der Feuerwehr.”
So seien beispielsweise für Fahndungen schnelle Datenauskünfte erforderlich. Aber auch Feuerwehren seien in vielen Notsituationen wie Wohnungsbränden und anderen Hilfseinsätzen auf die Auskünfte angewiesen, sagte Schönbohm: “In solchen Fällen müssen die Einwohnerdaten rund um die Uhr überall kurzfristig verfügbar sein.” Dies war bislang nicht jederzeit gewährleistet. Eine große Hilfe wird das zentrale Melderegister auch für Gesundheits- und Sozialverwaltungen sein, wenn beispielsweise Bürger für Krebsvorsorgeuntersuchungen oder für die Vorsorgeuntersuchung ihrer Schulkinder eingeladen werden sollen.
Wie Schönbohm betonte, sei das elektronische Melderegister ein weiterer wichtiger Baustein in der E-Governmentstrategie des Landes. Der 24 Stunden am Tag mögliche zentrale Online-Abruf von Meldedaten löst die bisherigen zeitaufwendigen Anfragen bei den einzelnen kommunalen Meldebehörden ab.
Einfache Melderegisterauskünfte aus dem Landesmelderegister dürfen ausschließlich an öffentliche Stellen gegeben werden. Anfragen privater Personen und Stellen werden weiterhin bei den kommunalen Meldebehörden bearbeitet. Das Meldedatenauskunftsregister wird beim zentralen brandenburgischen IT-Dienstleister angesiedelt.
Quelle: Ministerium des Innern