Verbraucherzentrale beantwortet drängende Fragen unter www.vzb.de/vw-skandal
Nach Hochrechnungen der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) fragen sich im Land derzeit mehr als 100.000 Halter von VW-Dieselfahrzeugen: Ist mein Auto betroffen? Welche Ansprüche habe ich? Und muss ich diese sofort geltend machen? Die Verbraucherzentrale beantwortet unter www.vzb.de/vw-skandal die drängendsten Fragen und hält die Pkw-Besitzer dort auf dem aktuellsten Stand.
Laut Kraftfahrt-Bundesamt sind in Brandenburg mehr als 440.000 Autos der Marken VW, Audi, Seat und Skoda zugelassen. Bei einem Diesel-Anteil von rund einem Viertel sind derzeit über 100.000 Brandenburger Verbraucher stark verunsichert. „Dabei sollte man als erstes feststellen, ob das eigene Fahrzeug überhaupt betroffen ist“, rät Andreas Baumgart, Berater bei der VZB. Unter www.volkswagen.de/info kann man die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben und bekommt sofort das Ergebnis. Die 17-stellige FIN endet immer mit sechs Zahlen und kann sich innerhalb des Fahrzeuges befinden, wie z.B. im Türrahmen bzw. auf dem Armaturenbrett, oder in den Zulassungspapieren.
Mein Auto ist betroffen – Was nun?
„Ob man nun selbst tätig werden sollte, hängt davon ab, ob die Verjährung der Ansprüche unmittelbar bevorsteht“, so Baumgart. Ab Übergabe des Autos kann innerhalb einer Frist von zwei Jahren zunächst beim Händler auf Nacherfüllung bestanden werden (Gewährleistungsrecht). Gelingt diese, haben Betroffene keine weiteren Ansprüche. Im Fall von Volkswagen bedeutet das konkret die Reparatur des Autos. Dazu hat VW für Januar 2016 eine kostenlose Rückruf-Aktion angekündigt, um die Fehler mit einem Software-Update zu beheben.
Ist die Zwei-Jahres-Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen, kann man prüfen, ob eventuell Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Denn hier beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. „Jedoch liegen uns hierzu noch keine ausreichenden Informationen vor, da noch nicht alle Fakten, geschweige denn das Ausmaß der Manipulation bekannt sind“, ergänzt der Experte. Daher rät die Verbraucherzentrale, sich regelmäßig auf www.vzb.de/vw-skandal über den aktuellsten Stand zu informieren.
Im Zweifel rechtlichen Rat einholen
Sind sich Verbraucher unsicher, sollten sie sich im Zweifel rechtlich beraten lassen. Diesen erhalten sie z.B. bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr,
- 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Medien & Telefon, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht und ist Trägerin der Unabhängigen Patientenberatung im Land.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. Im Jahr 2015 feiert sie ihren 25. Geburtstag.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.vzb.de und www.facebook.com/vzbrandenburg.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg