Auch in diesem Jahr stellt das brandenburgische Sozialministerium wieder 300.000 Euro für Familienferienreisen zur Verfügung. “Gemeinsame Urlaubserlebnisse, Erholung und Entspannung sind für alle Familien wichtig. Damit dies auch für Mütter und Väter mit schmalem Geldbeutel erschwinglich ist, stellt das Land seit Jahren Ferienzuschüsse bereit”, sagte Ministerin Dagmar Ziegler in Potsdam. Ein soeben erschienenes Faltblatt über Ferienzuschüsse für Familien enthält die wichtigsten Informationen.
Ziegler ermuntert die Familien, auch in diesem Jahr von den Familienzuschüssen des Landes Gebrauch zu machen. Im vergangenen Jahr konnten mehr als 1.300 brandenburgische Familien von der Landesunterstützung profitieren. Die Förderung ist fester Bestandteil im familienpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung.
Familien mit geringem Einkommen, die im Land Brandenburg wohnen, aber auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab und kann für jedes mitreisende Familienmitglied zwischen 5,20 und 7,70 Euro pro Tag betragen. Die Anträge können bei den Familienverbänden, dem Deutschen Roten Kreuz, der Arbeiterwohlfahrt und dem paritätischen Wohlfahrtsverband gestellt werden.
Der gemeinsame Urlaub kann in speziellen Familienferienstätten oder in anderen für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen oder Ferienunterkünften erfolgen. Bundesweit halten mehr als 100 Familienferienstätten Angebote bereit, davon drei in Brandenburg: das Feriendorf Groß Väter See in Groß Dölln, die Familienferienstätte St. Ursula in Kirchmöser und das Naturfreundehaus Üdersee.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Auch in diesem Jahr stellt das brandenburgische Sozialministerium wieder 300.000 Euro für Familienferienreisen zur Verfügung. “Gemeinsame Urlaubserlebnisse, Erholung und Entspannung sind für alle Familien wichtig. Damit dies auch für Mütter und Väter mit schmalem Geldbeutel erschwinglich ist, stellt das Land seit Jahren Ferienzuschüsse bereit”, sagte Ministerin Dagmar Ziegler in Potsdam. Ein soeben erschienenes Faltblatt über Ferienzuschüsse für Familien enthält die wichtigsten Informationen.
Ziegler ermuntert die Familien, auch in diesem Jahr von den Familienzuschüssen des Landes Gebrauch zu machen. Im vergangenen Jahr konnten mehr als 1.300 brandenburgische Familien von der Landesunterstützung profitieren. Die Förderung ist fester Bestandteil im familienpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung.
Familien mit geringem Einkommen, die im Land Brandenburg wohnen, aber auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab und kann für jedes mitreisende Familienmitglied zwischen 5,20 und 7,70 Euro pro Tag betragen. Die Anträge können bei den Familienverbänden, dem Deutschen Roten Kreuz, der Arbeiterwohlfahrt und dem paritätischen Wohlfahrtsverband gestellt werden.
Der gemeinsame Urlaub kann in speziellen Familienferienstätten oder in anderen für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen oder Ferienunterkünften erfolgen. Bundesweit halten mehr als 100 Familienferienstätten Angebote bereit, davon drei in Brandenburg: das Feriendorf Groß Väter See in Groß Dölln, die Familienferienstätte St. Ursula in Kirchmöser und das Naturfreundehaus Üdersee.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Auch in diesem Jahr stellt das brandenburgische Sozialministerium wieder 300.000 Euro für Familienferienreisen zur Verfügung. “Gemeinsame Urlaubserlebnisse, Erholung und Entspannung sind für alle Familien wichtig. Damit dies auch für Mütter und Väter mit schmalem Geldbeutel erschwinglich ist, stellt das Land seit Jahren Ferienzuschüsse bereit”, sagte Ministerin Dagmar Ziegler in Potsdam. Ein soeben erschienenes Faltblatt über Ferienzuschüsse für Familien enthält die wichtigsten Informationen.
Ziegler ermuntert die Familien, auch in diesem Jahr von den Familienzuschüssen des Landes Gebrauch zu machen. Im vergangenen Jahr konnten mehr als 1.300 brandenburgische Familien von der Landesunterstützung profitieren. Die Förderung ist fester Bestandteil im familienpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung.
Familien mit geringem Einkommen, die im Land Brandenburg wohnen, aber auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab und kann für jedes mitreisende Familienmitglied zwischen 5,20 und 7,70 Euro pro Tag betragen. Die Anträge können bei den Familienverbänden, dem Deutschen Roten Kreuz, der Arbeiterwohlfahrt und dem paritätischen Wohlfahrtsverband gestellt werden.
Der gemeinsame Urlaub kann in speziellen Familienferienstätten oder in anderen für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen oder Ferienunterkünften erfolgen. Bundesweit halten mehr als 100 Familienferienstätten Angebote bereit, davon drei in Brandenburg: das Feriendorf Groß Väter See in Groß Dölln, die Familienferienstätte St. Ursula in Kirchmöser und das Naturfreundehaus Üdersee.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Auch in diesem Jahr stellt das brandenburgische Sozialministerium wieder 300.000 Euro für Familienferienreisen zur Verfügung. “Gemeinsame Urlaubserlebnisse, Erholung und Entspannung sind für alle Familien wichtig. Damit dies auch für Mütter und Väter mit schmalem Geldbeutel erschwinglich ist, stellt das Land seit Jahren Ferienzuschüsse bereit”, sagte Ministerin Dagmar Ziegler in Potsdam. Ein soeben erschienenes Faltblatt über Ferienzuschüsse für Familien enthält die wichtigsten Informationen.
Ziegler ermuntert die Familien, auch in diesem Jahr von den Familienzuschüssen des Landes Gebrauch zu machen. Im vergangenen Jahr konnten mehr als 1.300 brandenburgische Familien von der Landesunterstützung profitieren. Die Förderung ist fester Bestandteil im familienpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung.
Familien mit geringem Einkommen, die im Land Brandenburg wohnen, aber auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab und kann für jedes mitreisende Familienmitglied zwischen 5,20 und 7,70 Euro pro Tag betragen. Die Anträge können bei den Familienverbänden, dem Deutschen Roten Kreuz, der Arbeiterwohlfahrt und dem paritätischen Wohlfahrtsverband gestellt werden.
Der gemeinsame Urlaub kann in speziellen Familienferienstätten oder in anderen für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen oder Ferienunterkünften erfolgen. Bundesweit halten mehr als 100 Familienferienstätten Angebote bereit, davon drei in Brandenburg: das Feriendorf Groß Väter See in Groß Dölln, die Familienferienstätte St. Ursula in Kirchmöser und das Naturfreundehaus Üdersee.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie