Verbraucherzentrale und Mieterbund haben begründete Zweifel an Umsetzung der EnEV in Brandenburg
Immobilienanzeigen müssen Pflichtangaben zur Energieeffizienz enthalten. Seit Mai 2015 können Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden, so sieht es das Gesetz vor. Doch eine Anfrage von Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) und Deutschem Mieterbund Land Brandenburg (DMB) bei den zuständigen Behörden ergab: Weder wurden sie mit zusätzlichem Personal ausgestattet, noch gehen sie Verstößen eigenständig nach. Eine konsequente Umsetzung im Interesse der Verbraucher und Mieter sieht so nicht aus, meinen VZB und DMB.
Seit der Einführung der Pflichtangaben zur Energieeffizienz am 1. Mai 2014 begleiten VZB und DMB den Prozess kritisch. Denn nur mit diesen Informationen können Verbraucher bereits vor dem Anmieten einer Wohnung abschätzen, welche Kosten auf sie zukommen. Schon zur Einführung im vergangenen Jahr betonten beide Vereine, dass nur eine konsequente Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu der für Mieter und Käufer nötigen Transparenz führen wird.
Nun ist die Kulanzzeit für Vermieter und Verkäufer vorbei – eigentlich. Seit dem 1. Mai 2015 können Verstöße gegen die EnEV mit einem Bußgeld geahndet werden. Doch eine Anfrage bei den in Brandenburg für die Umsetzung und Sanktionierung zuständigen Bauaufsichtsbehörden wirft Fragen auf. Das zuständige Ministerium antwortet VZB und DMB u.a.: „Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind bisher Verstößen […] nicht nachgegangen. […] [Sie] wurden im Rahmen der Novellierung der EnEV nicht mit zusätzlichen Personalressourcen ausgestattet. […] [Sie] werden Immobilienanzeigen in Zeitungen oder im Internet nicht auf ihre Konformität mit der EnEV überwachen. […] [B]ei begründeten Hinweisen auf Pflichtverstöße [sind] – unter Beachtung des Opportunitätsprinzips – Ordnungswidrigkeitsverfahren durchzuführen [..].“
„Leider ist von einer entschlossenen Umsetzung der EnEV zum Wohle der Verbraucher nichts zu spüren“, fasst VZB-Geschäftsführer Christian A. Rumpke zusammen. „Die Baubehörden müssen sich so organisieren, dass sie die Kontrolle der EnEV-Umsetzung sicherstellen können“, ergänzt Dr. Rainer Radloff, Vorsitzender des Mieterbundes Brandenburg.
Denn eine Überwachung wäre dringend angeraten. Ein Marktcheck von VZB und DMB im August 2014 hatte ergeben, dass die Pflichtangaben in Brandenburger Immobilienanzeigen häufig unvollständig waren oder fehlten: Bei Anzeigen in Tageszeitungen fehlten in 74 Prozent der Stichprobe alle Angaben, in acht Prozent der Fälle waren sie unvollständig. In Onlineportalen erfüllten insgesamt 37 Prozent der Anzeigen die Anforderungen nicht.
Beide Vereine werden in Kürze mit einem zweiten Marktcheck erheben, ob Eigentümer ihren Pflichten mittlerweile besser nachkommen.
Hintergrund zur EnEV
Die Novellierung der EnEV trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Seit dem 1. Mai 2015 können Verstöße auch sanktioniert werden.
Die EnEV soll Miet- und Kaufinteressenten neue Rechte gegenüber Eigentümern garantieren. Immobilienanzeigen müssen nun folgende Pflichtangaben enthalten:
– die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
– der Wert des Bedarfs bzw. Verbrauchs (angegeben in kWh/m²a)
– der wesentliche Energieträger der Gebäudeheizung
– das Baujahr
– (bei Vorhandensein eines neuen Energieausweises) die Energieeffizienzklasse
Bei der Wohnungsbesichtigung müssen Vermieter bzw. Eigentümer den Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Damit haben Mieter bzw. Käufer die Möglichkeit, den Kennwert in ihre Entscheidung einzubeziehen.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg