Verbraucherzentralen rufen Betroffene auf, ihre Erfahrungen zu schildern
Unzählige Brandenburger erhalten noch immer zweifelhafte Inkassoforderungen. Darin wird ihnen mit Zwangsvollstreckung, Schufa-Einträgen und Hausbesuchen gedroht. „Unseriöse Anbieter wissen, dass sich viele von diesen Schreiben einschüchtern lassen und bezahlen, selbst wenn sie es nicht müssen“, berichtet Erk Schaarschmidt, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Nun sagen die Verbraucherzentralen dubiosen Inkassopraktiken den Kampf an. Bis zum 31. August erfassen sie Beschwerden und werten diese aus. Auch die VZB beteiligt sich an der gemeinsamen Aktion.
Bereits 2011 haben die Verbraucherzentralen Inkassounternehmen unter die Lupe genommen und schärfere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher gefordert. Der Gesetzgeber hat reagiert und zum November 2014 erstmals Informations- und Darlegungspflichten für Inkassodienste erlassen. „Diese müssen nun bereits mit der ersten Zahlungsaufforderung detaillierte Informationen wie zum Beispiel Name oder Firma des Auftraggebers sowie den genauen Forderungsgrund nennen“, erklärt Jurist Schaarschmidt.
Aber profitieren die Verbraucher tatsächlich von den Neuregelungen? Oder sind weiterhin nicht registrierte Unternehmen aktiv? Und gibt es unseriöse Inkassodienste, die vom Ausland aus agieren? Zu Fragen wie diesen wollen die Verbraucherschützer mit der bundesweiten Aktion genaue Erkenntnisse gewinnen. „Bei Missständen werden wir diese ans Licht bringen und politisches Handeln einfordern“, betont Schaarschmidt.
Betroffene Verbraucher sind aufgerufen, sich bis zum 31. August an die Beratungsstellen vor Ort zu wenden, ihren Fall zu schildern und die Unterlagen mitzubringen. Wer möchte, kann seine Erfahrungen mit Inkasso-Unternehmen auch über das Online-Formular www.vzb.de/inkasso-aktion eintragen.
Gefördert wird die Aktion im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.