Opfer von schweren Straftaten und deren Angehörige brauchen mehr Rücksichtnahme der Öffentlichkeit, um die psychischen Folgen verarbeiten zu können. Darauf hat Innenminister Jörg Schönbohm aus Anlass des ‚Tages der Kriminalitätsopfer’ hingewiesen, der am Sonntag begangen wird. „Wer durch Straftäter Leid und Demütigung bis hin zum Verlust naher Angehöriger erfährt, braucht einfühlsamen Beistand und praktische Lebenshilfe und keine bohrenden Reporterfragen. Der leider stets reflexartige Drang nach Sensation und Spekulation macht für Opfer und deren Familien den Schmerz noch größer”, sagte Schönbohm heute in Potsdam. Umso wichtiger sei, dass für Opfer Menschen bereit stehen, die in seelischer Ausnahmesituation wirklich helfen wollen und dazu Engagement und Erfahrung mitbringen.
Schönbohm begrüßte in diesem Zusammenhang den ehrenamtlichen Einsatz von Organisationen, die Kriminalitätsopfern uneigennützig zur Seite stehen. „Was beispielsweise der ‚Weiße Ring’ seit vielen Jahren leistet, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden”, lobte der Innenminister. Der Bedarf sei groß, engagierte ehrenamtliche Opferhilfe nach Straftaten werde immer bedeutsamer. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für Brandenburg im vergangenen Jahr über 25.000 Opfer von Strafftaten aus. Rund 6.000 von ihnen mussten die Folgen einer Gewaltstraftat verarbeiten. „Natürlich ist für alle wichtig zu wissen, dass Täter konsequent ermittelt und bestraft werden. Genauso aber brauchen die Opfer das Gefühl solidarischen Beistands und Schutzes.” Hier sei der Staat genauso gefordert.
Brandenburgs Polizei arbeitet dazu seit nunmehr sechs Jahren mit einem speziellen Opferschutzkonzept, das unter anderem den engen Kontakt mit den Hilfsorganisationen regelt. Das Konzept hilft den Polizeibeamtinnen und -beamten mit Empfehlungen für spezielle Opfergruppen. So werden beispielsweise Hinweise zu Hilfe und praktischem Rat für Opfer von häuslicher Gewalt, von Jugendgruppengewalt, sexueller Gewalt, Stalking und Ausländerfeindlichkeit gegeben. Dabei geht es um verständnisvolle Unterstützung und Antworten auf Fragen von Opfern und Angehörigen. „Sie haben ein Recht zu erfahren, wie das Verfahren in ihrem Fall läuft, wie sie als Opfer entschädigt werden und wie sie professionelle ehrenamtliche Hilfe erhalten”, betonte Schönbohm. Dazu sind in jedem der 15 Polizei-Schutzbereiche Brandenburgs spezielle Opferschutzbeauftragte der Polizei eingesetzt.
Informationen und Merkblätter rund um das Thema ‚Opferschutz und Opferhilfe’ sind in jeder Polizeidienststelle erhältlich sowie im Internet unter www.polizei.brandenburg.de abrufbar.
Quelle: Ministerium des Innern
Opfer von schweren Straftaten und deren Angehörige brauchen mehr Rücksichtnahme der Öffentlichkeit, um die psychischen Folgen verarbeiten zu können. Darauf hat Innenminister Jörg Schönbohm aus Anlass des ‚Tages der Kriminalitätsopfer’ hingewiesen, der am Sonntag begangen wird. „Wer durch Straftäter Leid und Demütigung bis hin zum Verlust naher Angehöriger erfährt, braucht einfühlsamen Beistand und praktische Lebenshilfe und keine bohrenden Reporterfragen. Der leider stets reflexartige Drang nach Sensation und Spekulation macht für Opfer und deren Familien den Schmerz noch größer”, sagte Schönbohm heute in Potsdam. Umso wichtiger sei, dass für Opfer Menschen bereit stehen, die in seelischer Ausnahmesituation wirklich helfen wollen und dazu Engagement und Erfahrung mitbringen.
Schönbohm begrüßte in diesem Zusammenhang den ehrenamtlichen Einsatz von Organisationen, die Kriminalitätsopfern uneigennützig zur Seite stehen. „Was beispielsweise der ‚Weiße Ring’ seit vielen Jahren leistet, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden”, lobte der Innenminister. Der Bedarf sei groß, engagierte ehrenamtliche Opferhilfe nach Straftaten werde immer bedeutsamer. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für Brandenburg im vergangenen Jahr über 25.000 Opfer von Strafftaten aus. Rund 6.000 von ihnen mussten die Folgen einer Gewaltstraftat verarbeiten. „Natürlich ist für alle wichtig zu wissen, dass Täter konsequent ermittelt und bestraft werden. Genauso aber brauchen die Opfer das Gefühl solidarischen Beistands und Schutzes.” Hier sei der Staat genauso gefordert.
Brandenburgs Polizei arbeitet dazu seit nunmehr sechs Jahren mit einem speziellen Opferschutzkonzept, das unter anderem den engen Kontakt mit den Hilfsorganisationen regelt. Das Konzept hilft den Polizeibeamtinnen und -beamten mit Empfehlungen für spezielle Opfergruppen. So werden beispielsweise Hinweise zu Hilfe und praktischem Rat für Opfer von häuslicher Gewalt, von Jugendgruppengewalt, sexueller Gewalt, Stalking und Ausländerfeindlichkeit gegeben. Dabei geht es um verständnisvolle Unterstützung und Antworten auf Fragen von Opfern und Angehörigen. „Sie haben ein Recht zu erfahren, wie das Verfahren in ihrem Fall läuft, wie sie als Opfer entschädigt werden und wie sie professionelle ehrenamtliche Hilfe erhalten”, betonte Schönbohm. Dazu sind in jedem der 15 Polizei-Schutzbereiche Brandenburgs spezielle Opferschutzbeauftragte der Polizei eingesetzt.
Informationen und Merkblätter rund um das Thema ‚Opferschutz und Opferhilfe’ sind in jeder Polizeidienststelle erhältlich sowie im Internet unter www.polizei.brandenburg.de abrufbar.
Quelle: Ministerium des Innern