Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg-SWG im Jahre 2014 ist festgelegt, das die Interessen des sorbischen Volkes in Brandenburg durch die Domowina-Bund Lausitzer Sorben e.V. und den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden in Brandenburg wahrgenommen werden.
Dieser Rat wird am 31.05.2015 neu gewählt. Zur Wahl ist aber nur zugelassen, wer seinen Hauptwohnsitz im Land Brandenburg hat, bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr erreicht hat und sich bis zum 24.05.2015 ins Wählerverzeichnis eintragen ließ (§12 der Wahlordnung zum SWG; mehr Informationen unter www.swg-brandenburg.de).
Deshalb versäumen Sie nicht, Ihren Antrag bis zu diesem Termin an den Wahlausschuss zu senden, denn nur wer eine Stimme hat, kann gehört werden. Erzählen Sie auch allen Verwandten, Freunden und Bekannten von dieser Möglichkeit. Die Adresse des Wahlausschusses finden Sie im beigefügten Antragsformular.
Jeder Verein, der einen oder mehrere Kandidaten als Mitglied für den Rat vorschlagen möchte, muss dies ebenfalls bis zum 24.05.2015 dem Wahlausschuss schriftlich mitteilen. Kandidaten müssen ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben und bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Quelle & Bild: Pittkunings, Mitglied der Domowina seit 1988.




