Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist nicht zustimmungsfähig. Flüchtlinge sollen direkt in die allgemeinen Sozialleistungssysteme der Sozialgesetzbücher einbezogen und die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen soll auf die Krankenkassen übertragen werden. Das betonte Sozialministerin Diana Golze heute im Landtag in der Debatte zur Situation von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Land Brandenburg. Brandenburg wird in diesem Jahr nach der jüngsten Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über 6.100 Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten neu aufnehmen.
Golze sagte in ihrer Rede: „Angesichts der weltweiten Krisen wird die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch in den nächsten Jahren auf einem sehr hohen Niveau bleiben. Diesen Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt oder Not fliehen mussten, müssen und werden wir Schutz und menschenwürdige Lebensbedingungen bieten. Das Ziel, alle Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen, hat für uns absolute Priorität.“
Wo immer es möglich ist, sollen Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht werden. Golze betonte: „Die dramatisch steigende Flüchtlingszahl ist vor allem für die Kommunen eine gewaltige Herausforderung. Jetzt sind schnelle Lösungen nötig. Was wir aber auf jeden Fall vermeiden wollen sind Notunterbringungen in Zelten und Sporthallen. Mit großem Engagement bemühen sich die Kommunen landesweit, neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Landesregierung plant die Kommunen dabei mit einem Sonderprogramm zu unterstützen.“
Als Sofortmaßnahme hatte der Landtag im Rahmen des Nachtragshaushalts 2013/2014 zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro einmalig für das Jahr 2014 zur Finanzierung einer verbesserten Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt. Golze: „Daran sollte das neue Sonderprogramm anknüpfen.“
In Brandenburgs Kommunen gibt es derzeit 44 Gemeinschaftsunterkünfte, in denen über 4.200 Personen untergebracht sind. Daneben sind circa 2.100 Personen auch in über 810 Wohnungen untergebracht. Aufgrund der weiter deutlich steigenden Flüchtlingszahlen werden in den nächsten Wochen und Monaten weitere Gemeinschaftsunterkünfte eröffnet sowie weitere Wohnungen für die Unterbringung in den Kommunen bereitgestellt. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Asylsuchenden ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Hauptherkunftsländer der Flüchtlinge sind Syrien, Russische Föderation, Serbien, Eritrea und Kamerun.
Das Land Brandenburg zahlt den Kreisen und kreisfreien Städten für neu geschaffene Unterbringungsmöglichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnverbünden eine Investitionspauschale von 2.300,81 Euro pro Platz. Für Unterbringung, Betreuung sowie die Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet das Land den Kreisen und kreisfreien Städten pro Person eine Jahrespauschale von 9.128 Euro. Zusätzlich werden bei Bedarf pro Gemeinschaftsunterkunft Bewachungskosten in Höhe von 6.900 Euro monatlich pauschal erstattet.
Golze sagte: „Im Ländervergleich sind diese Pauschalen bereits sehr hoch. Angesichts der steigenden Flüchtlingszahl und geplanter Gesetzesänderungen auf Bundesebene wird die Landesregierung die Regelungen zum Kostenersatz für Investitionen und laufende Unterbringung und Versorgung überarbeiten. Eine entsprechende Gesetzesänderung wollen wir schon im nächsten Jahr auf den Weg bringen.“
Für alle Leistungen wurden im Jahr 2011 insgesamt 15,03 Millionen Euro, in 2012 insgesamt 18,03 Millionen Euro und in 2013 insgesamt 30,77 Millionen Euro vom Land an die Kommunen ausgezahlt. Für das Jahr 2014 ist nach derzeitigem Stand mit rund 61,3 Millionen Euro zu rechnen (einschließlich der 5 Millionen Euro zur verbesserten Unterbringung von Flüchtlingen).
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Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg