Am 17. September 2014 ist der Gründungspräsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und erster Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg Prof. Dr. Peter Macke im Alter von 74 Jahren in Baden-Württemberg verstorben. Das Land Brandenburg verliert mit seinem Ableben eine der herausragenden Persönlichkeiten der Brandenburgischen Justiz, der das Land Brandenburg nicht nur den Aufbau des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, sondern auch die Errichtung rechtsstaatlicher Strukturen im Bereich der Gerichtsbarkeit im Wesentlichen zu verdanken hat. Ebenso hat er das Landesverfassungsgericht Brandenburg als Strukturelement des gesamtpolitischen Geschehens im Lande durch seine langjährige Tätigkeit entscheidend und nachhaltig geprägt.
Dazu erklärte der Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg Jes Möller: „Als erster, langjähriger Präsident hat sich Peter Macke größte Verdienste erworben und dem Märkischen Verfassungsgericht zu bundesweitem Ansehen verholfen. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg verliert mit Prof. Dr. Macke einen großartigen Menschen, an den wir uns immer in Dankbarkeit und Freude erinnern werden.“
Justizminister Helmuth Markov ergänzte: „Wir trauern nicht nur um einen herausragenden Juristen, der einen kaum zu messenden Anteil und Beitrag am Aufbau und an der Fortentwicklung einer rechtsstaatlichen Justiz im Lande Brandenburg hatte. Wir verlieren auch eine herausragende Persönlichkeit, der bei allen in der Justiz Beschäftigten aber auch weit darüber hinaus höchste Wertschätzung zuteilwurde.“
Herr Prof. Dr. Macke wurde am 26. November 1939 in Berlin-Schmargendorf als Sohn einer promovierten Juristin und eines promovierten Mediziners geboren. Seine Schulzeit verbrachte er in Nordrhein-Westfalen, wo er auch studierte, promovierte und seine außerordentliche juristische Karriere begann. Im Jahre 1967 trat er als Gerichtsassessor in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein, wo er 1970 zum Landgerichtsrat ernannt wurde. Aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten und seiner glänzenden Rechtskenntnisse wurde er am 15. März 1977 zum Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf ernannt. Nach nur vier weiteren Jahren erfolgte am 5. Juni 1981 seine Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof. Verwaltungserfahrungen sammelte er zwischenzeitlich im Bundesministerium der Justiz, in dem er mehrere Jahre im Wege der Abordnung tätig war. Anfang der 90er Jahre war es ihm ein Herzensanliegen, in den neuen Bundesländern das aus der DDR übernommene Gerichtssystem mit Kreis- und Bezirksgerichten in die bundesdeutschen Gerichtsstrukturen überzuleiten und rechtsstaatliche Strukturen aufzubauen. Daher folgte er dem Ruf des damaligen Ministers der Justiz, Herrn Dr. Bräutigam, und kam nach Brandenburg. Hier leitete Herr Prof. Dr. Macke zunächst den Aufbaustab Oberlandesgericht, der in nur etwas mehr als zwei Jahren, die Voraussetzungen für ein funktionierendes Oberlandesgericht schuf. Am 1. Dezember 1993 wurde Herr Prof. Dr. Macke dann mit Errichtung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zu dessen ersten Präsidenten ernannt. In dieser Position trug er bis zu seinem Ruhestand im Jahre 2004 dazu bei, die geschaffenen rechtsstaatlichen Strukturen in Rechtsprechung und Gerichtsverwaltung in bis heute prägender Weise auszubauen und mit Leben zu erfüllen. Unter seiner Leitung erwarb sich das Brandenburgische Oberlandesgericht einen hervorragenden Ruf im Kreis der Oberlandesgerichte. Von 1993 bis 2004 leitete Herr Prof. Dr. Macke das Brandenburger Verfassungsgericht.
Quelle: Ministerium der Justiz