Der Richterwahlausschuss des Landes Brandenburg hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Justizminister Dr. Helmuth Markov zur Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit vier Proberichterinnen und zwei Proberichter gewählt.
Justizminister Dr. Helmuth Markov erklärte dazu: „Mein besonderer Dank gilt den Richterinnen und Richtern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Sozialgerichten des Landes, die sich auch in Zeiten höchster Belastung in besonderem Maße engagieren, um dem Anspruch der sich oft in sozialer Not befindlichen Rechtsuchenden auf Gewährung von effektivem und zeitnahem Rechtsschutz gerecht zu werden. Um die Sozialgerichte in die Lage zu versetzen, diesen Anspruch auch in Zukunft erfüllen zu können, habe ich mich entschlossen, diese weiter zu verstärken. Die vom Richterwahlausschuss des Landes Branden-burg heute gewählten Richterinnen und Richter sollen zum 1. Oktober 2014 ihren Dienst aufnehmen. Damit setzen wir – wie bereits mit dem Altlastenabbaukonzept bei den Verwaltungsgerichten und der Einrichtung eines zusätzlichen Senats beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg – den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag, den Gerichten die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, weiter um.“
Der Präsident des Landessozialgerichtes Herbert Oesterle begrüßte die Entscheidung: „Ich freue mich über die Bemühungen des Ministeriums, der Personalnot der Sozialgerichtsbarkeit ein gutes Stück abzuhelfen. Mir ist bewusst, dass dies im Lichte der engen finanzwirtschaftlichen Verhältnisse des Personalhaushaltes des Landes nicht selbstverständlich war. Dies gilt zumal, da der gute Erfolg auch auf die persönlichen Bemühungen des Ministers zurückgeht, welche seit Jahresbeginn den nötigen finanziellen Spielraum zu schaffen wussten. Im Lichte dieser Neueinstellungen wird in den Blick zu nehmen sein, inwieweit damit die Notlage bei den Sozialgerichten künftighin abgemildert wird, um dem Ziel eines zeitnahen Rechtsschutzes näherzukommen.“
Quelle: Ministerium der Justiz




