Die von Ministerpräsident Matthias Platzeck eingesetzte Arbeitsgruppe der Staatssekretäre zur Stützung der Konjunktur hat sich heute in Potsdam über Schwerpunkte zur Umsetzung des Konjunkturpakets II verständigt.
Nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe sollen rund 300 Millionen Euro in den Schwerpunktbereich Bildungsinfrastruktur gehen. Profitieren sollen Einrichtungen der frühkindlichen Erziehung, Schulen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Bereich Fort- und Weiterbildung. Die Mittel sollen bevorzugt für die energetische Sanierung von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien eingesetzt werden.
160 Millionen Euro sind für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur vorgesehen. Das Geld soll unter anderem Krankenhäusern, den Innenstädten, der ambulanten medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten, dem Brand- und Katastrophenschutz und der Informationstechnologie zugute kommen.
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte zugleich die Notwendigkeit, „für jede inhaltliche Priorität das jeweils effektivste Umsetzungsverfahren zu finden“. Die Budgetierung eines Teils der Mittel nach einem kommunalen Schlüssel könne dabei ebenso ein richtiger Weg sein wie die Vergabe des Geldes direkt durch das Land. Dies werde die Arbeitsgruppe in ihrem Vorschlag für das Kabinett entsprechend inhaltlicher Prioritäten von Fall zu Fall festlegen. Appel wörtlich: „Entscheidend ist letztlich, dass die Mittel in den Kommunen ankommen. Dies wird für den Großteil des Geldes der Fall sein – unabhängig vom konkreten Verfahren.“ Die Staatssekretäre machten deutlich, dass der kommunale Eigenanteil so ausgestaltet werden wird, „dass eine rasche unbürokratische Umsetzung möglich ist“. Finanzschwache Kommunen müssten einen niedrigeren Satz für die Eigenbeteiligung aufbringen als finanzstarke Städte und Gemeinden.
Staatskanzleichef Appel wies dabei Kritik des Deutschen Städtetages zurück, wonach die Länder einen „großen Teil des Geldes für sich behalten“ wollten. Dieser Vorwurf sei nicht gerechtfertigt. Für die Landesregierung stehe außer Frage, dass es primär um Investitionen in den Städten und Gemeinden geht. Die brandenburgische Koalition habe sich darauf verständigt, dass das Geld überwiegend den Kommunen zugute kommen solle. Der Staatssekretär wörtlich: „Das heißt allerdings nicht, dass die zur Verfügung stehenden Mittel mit der Gießkanne über das Land verteilt werden. Dies würde nicht zuletzt unserer Förderphilosophie widersprechen. Vielmehr muss es darum gehen, klare Prioritäten für die Verwendung der Mittel zu setzen. Den Kompass dafür haben wir mit den zentralen Aussagen der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 17. Dezember.“
Die Arbeitsgruppe wird am kommenden Donnerstag, 29. Januar, erneut tagen. Für Freitag, 30. Januar hat der Chef der Staatskanzlei die Spitzen der beiden kommunalen Spitzenverbände zu einem Gespräch eingeladen.
Quelle: Staatskanzlei
Die von Ministerpräsident Matthias Platzeck eingesetzte Arbeitsgruppe der Staatssekretäre zur Stützung der Konjunktur hat sich heute in Potsdam über Schwerpunkte zur Umsetzung des Konjunkturpakets II verständigt.
Nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe sollen rund 300 Millionen Euro in den Schwerpunktbereich Bildungsinfrastruktur gehen. Profitieren sollen Einrichtungen der frühkindlichen Erziehung, Schulen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Bereich Fort- und Weiterbildung. Die Mittel sollen bevorzugt für die energetische Sanierung von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien eingesetzt werden.
160 Millionen Euro sind für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur vorgesehen. Das Geld soll unter anderem Krankenhäusern, den Innenstädten, der ambulanten medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten, dem Brand- und Katastrophenschutz und der Informationstechnologie zugute kommen.
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte zugleich die Notwendigkeit, „für jede inhaltliche Priorität das jeweils effektivste Umsetzungsverfahren zu finden“. Die Budgetierung eines Teils der Mittel nach einem kommunalen Schlüssel könne dabei ebenso ein richtiger Weg sein wie die Vergabe des Geldes direkt durch das Land. Dies werde die Arbeitsgruppe in ihrem Vorschlag für das Kabinett entsprechend inhaltlicher Prioritäten von Fall zu Fall festlegen. Appel wörtlich: „Entscheidend ist letztlich, dass die Mittel in den Kommunen ankommen. Dies wird für den Großteil des Geldes der Fall sein – unabhängig vom konkreten Verfahren.“ Die Staatssekretäre machten deutlich, dass der kommunale Eigenanteil so ausgestaltet werden wird, „dass eine rasche unbürokratische Umsetzung möglich ist“. Finanzschwache Kommunen müssten einen niedrigeren Satz für die Eigenbeteiligung aufbringen als finanzstarke Städte und Gemeinden.
Staatskanzleichef Appel wies dabei Kritik des Deutschen Städtetages zurück, wonach die Länder einen „großen Teil des Geldes für sich behalten“ wollten. Dieser Vorwurf sei nicht gerechtfertigt. Für die Landesregierung stehe außer Frage, dass es primär um Investitionen in den Städten und Gemeinden geht. Die brandenburgische Koalition habe sich darauf verständigt, dass das Geld überwiegend den Kommunen zugute kommen solle. Der Staatssekretär wörtlich: „Das heißt allerdings nicht, dass die zur Verfügung stehenden Mittel mit der Gießkanne über das Land verteilt werden. Dies würde nicht zuletzt unserer Förderphilosophie widersprechen. Vielmehr muss es darum gehen, klare Prioritäten für die Verwendung der Mittel zu setzen. Den Kompass dafür haben wir mit den zentralen Aussagen der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 17. Dezember.“
Die Arbeitsgruppe wird am kommenden Donnerstag, 29. Januar, erneut tagen. Für Freitag, 30. Januar hat der Chef der Staatskanzlei die Spitzen der beiden kommunalen Spitzenverbände zu einem Gespräch eingeladen.
Quelle: Staatskanzlei
Die von Ministerpräsident Matthias Platzeck eingesetzte Arbeitsgruppe der Staatssekretäre zur Stützung der Konjunktur hat sich heute in Potsdam über Schwerpunkte zur Umsetzung des Konjunkturpakets II verständigt.
Nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe sollen rund 300 Millionen Euro in den Schwerpunktbereich Bildungsinfrastruktur gehen. Profitieren sollen Einrichtungen der frühkindlichen Erziehung, Schulen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Bereich Fort- und Weiterbildung. Die Mittel sollen bevorzugt für die energetische Sanierung von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien eingesetzt werden.
160 Millionen Euro sind für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur vorgesehen. Das Geld soll unter anderem Krankenhäusern, den Innenstädten, der ambulanten medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten, dem Brand- und Katastrophenschutz und der Informationstechnologie zugute kommen.
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte zugleich die Notwendigkeit, „für jede inhaltliche Priorität das jeweils effektivste Umsetzungsverfahren zu finden“. Die Budgetierung eines Teils der Mittel nach einem kommunalen Schlüssel könne dabei ebenso ein richtiger Weg sein wie die Vergabe des Geldes direkt durch das Land. Dies werde die Arbeitsgruppe in ihrem Vorschlag für das Kabinett entsprechend inhaltlicher Prioritäten von Fall zu Fall festlegen. Appel wörtlich: „Entscheidend ist letztlich, dass die Mittel in den Kommunen ankommen. Dies wird für den Großteil des Geldes der Fall sein – unabhängig vom konkreten Verfahren.“ Die Staatssekretäre machten deutlich, dass der kommunale Eigenanteil so ausgestaltet werden wird, „dass eine rasche unbürokratische Umsetzung möglich ist“. Finanzschwache Kommunen müssten einen niedrigeren Satz für die Eigenbeteiligung aufbringen als finanzstarke Städte und Gemeinden.
Staatskanzleichef Appel wies dabei Kritik des Deutschen Städtetages zurück, wonach die Länder einen „großen Teil des Geldes für sich behalten“ wollten. Dieser Vorwurf sei nicht gerechtfertigt. Für die Landesregierung stehe außer Frage, dass es primär um Investitionen in den Städten und Gemeinden geht. Die brandenburgische Koalition habe sich darauf verständigt, dass das Geld überwiegend den Kommunen zugute kommen solle. Der Staatssekretär wörtlich: „Das heißt allerdings nicht, dass die zur Verfügung stehenden Mittel mit der Gießkanne über das Land verteilt werden. Dies würde nicht zuletzt unserer Förderphilosophie widersprechen. Vielmehr muss es darum gehen, klare Prioritäten für die Verwendung der Mittel zu setzen. Den Kompass dafür haben wir mit den zentralen Aussagen der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 17. Dezember.“
Die Arbeitsgruppe wird am kommenden Donnerstag, 29. Januar, erneut tagen. Für Freitag, 30. Januar hat der Chef der Staatskanzlei die Spitzen der beiden kommunalen Spitzenverbände zu einem Gespräch eingeladen.
Quelle: Staatskanzlei
Die von Ministerpräsident Matthias Platzeck eingesetzte Arbeitsgruppe der Staatssekretäre zur Stützung der Konjunktur hat sich heute in Potsdam über Schwerpunkte zur Umsetzung des Konjunkturpakets II verständigt.
Nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe sollen rund 300 Millionen Euro in den Schwerpunktbereich Bildungsinfrastruktur gehen. Profitieren sollen Einrichtungen der frühkindlichen Erziehung, Schulen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Bereich Fort- und Weiterbildung. Die Mittel sollen bevorzugt für die energetische Sanierung von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien eingesetzt werden.
160 Millionen Euro sind für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur vorgesehen. Das Geld soll unter anderem Krankenhäusern, den Innenstädten, der ambulanten medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten, dem Brand- und Katastrophenschutz und der Informationstechnologie zugute kommen.
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte zugleich die Notwendigkeit, „für jede inhaltliche Priorität das jeweils effektivste Umsetzungsverfahren zu finden“. Die Budgetierung eines Teils der Mittel nach einem kommunalen Schlüssel könne dabei ebenso ein richtiger Weg sein wie die Vergabe des Geldes direkt durch das Land. Dies werde die Arbeitsgruppe in ihrem Vorschlag für das Kabinett entsprechend inhaltlicher Prioritäten von Fall zu Fall festlegen. Appel wörtlich: „Entscheidend ist letztlich, dass die Mittel in den Kommunen ankommen. Dies wird für den Großteil des Geldes der Fall sein – unabhängig vom konkreten Verfahren.“ Die Staatssekretäre machten deutlich, dass der kommunale Eigenanteil so ausgestaltet werden wird, „dass eine rasche unbürokratische Umsetzung möglich ist“. Finanzschwache Kommunen müssten einen niedrigeren Satz für die Eigenbeteiligung aufbringen als finanzstarke Städte und Gemeinden.
Staatskanzleichef Appel wies dabei Kritik des Deutschen Städtetages zurück, wonach die Länder einen „großen Teil des Geldes für sich behalten“ wollten. Dieser Vorwurf sei nicht gerechtfertigt. Für die Landesregierung stehe außer Frage, dass es primär um Investitionen in den Städten und Gemeinden geht. Die brandenburgische Koalition habe sich darauf verständigt, dass das Geld überwiegend den Kommunen zugute kommen solle. Der Staatssekretär wörtlich: „Das heißt allerdings nicht, dass die zur Verfügung stehenden Mittel mit der Gießkanne über das Land verteilt werden. Dies würde nicht zuletzt unserer Förderphilosophie widersprechen. Vielmehr muss es darum gehen, klare Prioritäten für die Verwendung der Mittel zu setzen. Den Kompass dafür haben wir mit den zentralen Aussagen der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 17. Dezember.“
Die Arbeitsgruppe wird am kommenden Donnerstag, 29. Januar, erneut tagen. Für Freitag, 30. Januar hat der Chef der Staatskanzlei die Spitzen der beiden kommunalen Spitzenverbände zu einem Gespräch eingeladen.
Quelle: Staatskanzlei