Brandenburgs Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die vom Bundestag verabschiedeten Novellierungen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz ausdrücklich begrüßt. „Diese Gesetze sind ein wichtiger – wenn auch leider zu kleiner – Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglichen die Einführung von weiteren branchenspezifischen Mindestlöhnen. Aufgrund der geringen Tarifbindung und der Ausweitung des Niedriglohnsektors in Ostdeutschland werden gerade auch Brandenburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den zukünftigen Mindestlöhnen in bestimmten Branchen profitieren“, betonte Ziegler am Freitag in Potsdam.
Zwar wäre aus ihrer Sicht der seit Jahren geforderte allgemeine gesetzliche Mindestlohn und die Öffnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes für alle Branchen – insbesondere auch die Zeitarbeit – die beste Lösung gewesen, betonte Ziegler. Dies sei aber bei den derzeitigen politischen Mehrheiten leider zurzeit nicht durchsetzbar.
Nach den am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Änderungen sollen zukünftig in sechs weiteren Branchen Mindestlöhne auf tariflicher Basis möglich sein, nämlich in der Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege), bei Sicherheitsdienstleistungen, bei Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, bei Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, in der Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) sowie bei Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III).
Bundesweit werden von diesen neuen Regelungen 1,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. In Brandenburg betrifft das mindestens 21.400 Beschäftigte, die Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen noch nicht eingerechnet. Ziegler sagte: „Ich persönlich bin besonders froh, dass es auch gelungen ist, den Pflegebereich mit einzubeziehen. Gerade im Hinblick auf die demographische Entwicklung der Bevölkerung ist es wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflegebranche anständig bezahlt werden.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Famili
Brandenburgs Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die vom Bundestag verabschiedeten Novellierungen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz ausdrücklich begrüßt. „Diese Gesetze sind ein wichtiger – wenn auch leider zu kleiner – Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglichen die Einführung von weiteren branchenspezifischen Mindestlöhnen. Aufgrund der geringen Tarifbindung und der Ausweitung des Niedriglohnsektors in Ostdeutschland werden gerade auch Brandenburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den zukünftigen Mindestlöhnen in bestimmten Branchen profitieren“, betonte Ziegler am Freitag in Potsdam.
Zwar wäre aus ihrer Sicht der seit Jahren geforderte allgemeine gesetzliche Mindestlohn und die Öffnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes für alle Branchen – insbesondere auch die Zeitarbeit – die beste Lösung gewesen, betonte Ziegler. Dies sei aber bei den derzeitigen politischen Mehrheiten leider zurzeit nicht durchsetzbar.
Nach den am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Änderungen sollen zukünftig in sechs weiteren Branchen Mindestlöhne auf tariflicher Basis möglich sein, nämlich in der Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege), bei Sicherheitsdienstleistungen, bei Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, bei Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, in der Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) sowie bei Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III).
Bundesweit werden von diesen neuen Regelungen 1,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. In Brandenburg betrifft das mindestens 21.400 Beschäftigte, die Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen noch nicht eingerechnet. Ziegler sagte: „Ich persönlich bin besonders froh, dass es auch gelungen ist, den Pflegebereich mit einzubeziehen. Gerade im Hinblick auf die demographische Entwicklung der Bevölkerung ist es wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflegebranche anständig bezahlt werden.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Famili
Brandenburgs Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die vom Bundestag verabschiedeten Novellierungen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz ausdrücklich begrüßt. „Diese Gesetze sind ein wichtiger – wenn auch leider zu kleiner – Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglichen die Einführung von weiteren branchenspezifischen Mindestlöhnen. Aufgrund der geringen Tarifbindung und der Ausweitung des Niedriglohnsektors in Ostdeutschland werden gerade auch Brandenburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den zukünftigen Mindestlöhnen in bestimmten Branchen profitieren“, betonte Ziegler am Freitag in Potsdam.
Zwar wäre aus ihrer Sicht der seit Jahren geforderte allgemeine gesetzliche Mindestlohn und die Öffnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes für alle Branchen – insbesondere auch die Zeitarbeit – die beste Lösung gewesen, betonte Ziegler. Dies sei aber bei den derzeitigen politischen Mehrheiten leider zurzeit nicht durchsetzbar.
Nach den am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Änderungen sollen zukünftig in sechs weiteren Branchen Mindestlöhne auf tariflicher Basis möglich sein, nämlich in der Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege), bei Sicherheitsdienstleistungen, bei Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, bei Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, in der Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) sowie bei Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III).
Bundesweit werden von diesen neuen Regelungen 1,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. In Brandenburg betrifft das mindestens 21.400 Beschäftigte, die Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen noch nicht eingerechnet. Ziegler sagte: „Ich persönlich bin besonders froh, dass es auch gelungen ist, den Pflegebereich mit einzubeziehen. Gerade im Hinblick auf die demographische Entwicklung der Bevölkerung ist es wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflegebranche anständig bezahlt werden.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Famili
Brandenburgs Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die vom Bundestag verabschiedeten Novellierungen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz ausdrücklich begrüßt. „Diese Gesetze sind ein wichtiger – wenn auch leider zu kleiner – Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglichen die Einführung von weiteren branchenspezifischen Mindestlöhnen. Aufgrund der geringen Tarifbindung und der Ausweitung des Niedriglohnsektors in Ostdeutschland werden gerade auch Brandenburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den zukünftigen Mindestlöhnen in bestimmten Branchen profitieren“, betonte Ziegler am Freitag in Potsdam.
Zwar wäre aus ihrer Sicht der seit Jahren geforderte allgemeine gesetzliche Mindestlohn und die Öffnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes für alle Branchen – insbesondere auch die Zeitarbeit – die beste Lösung gewesen, betonte Ziegler. Dies sei aber bei den derzeitigen politischen Mehrheiten leider zurzeit nicht durchsetzbar.
Nach den am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Änderungen sollen zukünftig in sechs weiteren Branchen Mindestlöhne auf tariflicher Basis möglich sein, nämlich in der Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege), bei Sicherheitsdienstleistungen, bei Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, bei Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, in der Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) sowie bei Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III).
Bundesweit werden von diesen neuen Regelungen 1,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. In Brandenburg betrifft das mindestens 21.400 Beschäftigte, die Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen noch nicht eingerechnet. Ziegler sagte: „Ich persönlich bin besonders froh, dass es auch gelungen ist, den Pflegebereich mit einzubeziehen. Gerade im Hinblick auf die demographische Entwicklung der Bevölkerung ist es wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflegebranche anständig bezahlt werden.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Famili