Seit einigen Jahren ist das Thema menschenwürdiges Sterben, auch durch mehr Information in den Medien, stärker in das Bewusstsein der Menschen gerückt. Der Gesetzgeber hat dem schon vor einigen Jahren Rechnung getragen und eine Förderung der ambulanten Hospizdienste durch die Krankenkassen ermöglicht. Die ambulante Hospizarbeit hat das Ziel, unheilbar erkrankten Menschen in ihrer letzten Lebensphase ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Für diese Tätigkeit werden die Ehrenamtlichen in ambulanten Hospizdiensten vorbereitet, qualifiziert und begleitet. Rund 1.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger widmen sich engagiert dieser schweren Aufgabe der qualifizierten ehrenamtlichen Sterbebegleitung für Betroffene und die Ihnen nahestehenden Verwandten und Freunde. Damit entlasten und unterstützen sie viele Familien.
“Mit der Förderung wird die positive Entwicklung der Hospizdienste im Land Brandenburg weiter voran gebracht und sie ist auch eine Anerkennung und Würdigung eines schwierigen und mitunter aufopferungsvollen Engagements vieler ehrenamtlich tätiger Brandenburger Mitbürger”, so Daphne Bongardt, Landesvertreterin des BKK Landesverbandes Mitte, für die Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Brandenburg. Die Krankenkassen im Land Brandenburg fördern in diesem Jahr insgesamt 21 ambulante Hospizdienste, davon einen Hospizdienst für die Betreuung von Kindern. Die Förderung in Höhe von insgesamt über 1,2 Millionen Euro wurde Ende Juni 2014 den Ambulanten Hospizdiensten überwiesen.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg