Ab 1. Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kfz-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Fahrzeughalter sparen dadurch Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut.
Die bundesweite Fahrzeug-Kennzeichenmitnahme ist aber erst ab dem 01.01.2015 möglich. Das Straßenverkehrsamt des Landkreises bekommt zurzeit vermehrt Anfragen zum Thema, da es im Internet leider noch zahlreiche Berichte und Einträge gibt, bei denen der 01.07.2014 als Termin genannt wird. Hintergrund ist, dass dies in der ursprünglichen Gesetzesvorlage zwar so vorgesehen war, der Bundesrat in seiner Sitzung am 05.07.2013 aber den 01.01.2015 als neues Datum dann tatsächlich beschlossen hat.
Das bedeutet, dass man bei einem Umzug, z.B. das Berliner Kennzeichen im Landkreis Dahme-Spreewald weiternutzen darf oder der Dahme-Spreewälder sein Kennzeichen auch bei Wegzug nach München mitnehmen kann. Es ist aber zwingend notwendig, die Adressänderung vornehmen zu lassen.
Interessierte Mitbürger müssen sich somit noch bis zum 01.01.2015 gedulden.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald