Nach vier Monaten Einbürgerungstests in Brandenburg fällt die Bilanz hervorragend aus: Nur einer der 335 Männer und Frauen, die sich zwischen September und Dezember vergangenen Jahres einem Einbürgerungstest stellten, fiel durch. Und nicht nur das: Die meisten Teilnehmer beantworteten nahezu alle der 33 Fragen richtig. Zum Bestehen des Tests sind nur 17 richtige Antworten erforderlich.
Innenminister Jörg Schönbohm betonte: “Das Ergebnis zeigt, dass sich die Zuwanderer ernsthaft mit dem Rechts- und Gesellschaftssystem ihrer neuen Heimat Deutschland auseinandergesetzt haben. Es unterstreicht, dass der Nachweis der Kenntnisse für niemanden eine Hürde auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit ist, der ein ernsthaftes Interesse an einer Einbürgerung hat. Die hohe Zahl der Teilnehmer und der noch vorliegenden Anmeldungen belegt, dass auch die Einbürgerungswilligen den Test als unproblematisch ansehen.”
Seit dem 1. September vergangenen Jahres müssen Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, vor der Einbürgerung ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Test nachweisen. Ausgenommen davon sind Personen, die noch keine 16 Jahre alt sind, den Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss vorweisen können oder wegen einer Behinderung oder altersbedingt nicht dazu in der Lage sind.
Der Test wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zentral organisiert und bei den Volkshochschulen regional durchgeführt. Jeder Testteilnehmer erhält 33 Fragen aus einem durch Verordnung festgelegten Fragenkatalog von 300 bundeseinheitlichen Fragen sowie zehn spezifischen Fragen zum jeweiligen Wohnsitzbundesland. Innerhalb einer Stunde müssen mindestens 17 Fragen in einem Ankreuzverfahren richtig beantwortet werden. Zur Vorbereitung auf den Test bietet das BAMF den Testfragenkatalog auf seiner Internetseite (www.integration-in-deutschland.de) zum interaktiven Durcharbeiten an.
Nach vorläufigen Zahlen wurden in Brandenburg im vergangenen Jahr 409 ausländische Menschen eingebürgert (2007: 471 Personen, 2006: 326 Personen, 2005: 352 Personen). Für die Eingebürgerten des Jahres 2008 und ihre Angehörigen wird es am Sonntag, den 21. Juni 2009 im Hans-Otto-Theater in Potsdam ein Fest geben: Bei der vom Landtag und der Landesregierung veranstalteten Zentralen Einbürgerungsfeier – der dritten Veranstaltung dieser Art – sollen sie im Land Brandenburg offiziell als neue Bürger willkommen geheißen werden.
Quelle: Ministerium des Innern
Nach vier Monaten Einbürgerungstests in Brandenburg fällt die Bilanz hervorragend aus: Nur einer der 335 Männer und Frauen, die sich zwischen September und Dezember vergangenen Jahres einem Einbürgerungstest stellten, fiel durch. Und nicht nur das: Die meisten Teilnehmer beantworteten nahezu alle der 33 Fragen richtig. Zum Bestehen des Tests sind nur 17 richtige Antworten erforderlich.
Innenminister Jörg Schönbohm betonte: “Das Ergebnis zeigt, dass sich die Zuwanderer ernsthaft mit dem Rechts- und Gesellschaftssystem ihrer neuen Heimat Deutschland auseinandergesetzt haben. Es unterstreicht, dass der Nachweis der Kenntnisse für niemanden eine Hürde auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit ist, der ein ernsthaftes Interesse an einer Einbürgerung hat. Die hohe Zahl der Teilnehmer und der noch vorliegenden Anmeldungen belegt, dass auch die Einbürgerungswilligen den Test als unproblematisch ansehen.”
Seit dem 1. September vergangenen Jahres müssen Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, vor der Einbürgerung ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Test nachweisen. Ausgenommen davon sind Personen, die noch keine 16 Jahre alt sind, den Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss vorweisen können oder wegen einer Behinderung oder altersbedingt nicht dazu in der Lage sind.
Der Test wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zentral organisiert und bei den Volkshochschulen regional durchgeführt. Jeder Testteilnehmer erhält 33 Fragen aus einem durch Verordnung festgelegten Fragenkatalog von 300 bundeseinheitlichen Fragen sowie zehn spezifischen Fragen zum jeweiligen Wohnsitzbundesland. Innerhalb einer Stunde müssen mindestens 17 Fragen in einem Ankreuzverfahren richtig beantwortet werden. Zur Vorbereitung auf den Test bietet das BAMF den Testfragenkatalog auf seiner Internetseite (www.integration-in-deutschland.de) zum interaktiven Durcharbeiten an.
Nach vorläufigen Zahlen wurden in Brandenburg im vergangenen Jahr 409 ausländische Menschen eingebürgert (2007: 471 Personen, 2006: 326 Personen, 2005: 352 Personen). Für die Eingebürgerten des Jahres 2008 und ihre Angehörigen wird es am Sonntag, den 21. Juni 2009 im Hans-Otto-Theater in Potsdam ein Fest geben: Bei der vom Landtag und der Landesregierung veranstalteten Zentralen Einbürgerungsfeier – der dritten Veranstaltung dieser Art – sollen sie im Land Brandenburg offiziell als neue Bürger willkommen geheißen werden.
Quelle: Ministerium des Innern
Nach vier Monaten Einbürgerungstests in Brandenburg fällt die Bilanz hervorragend aus: Nur einer der 335 Männer und Frauen, die sich zwischen September und Dezember vergangenen Jahres einem Einbürgerungstest stellten, fiel durch. Und nicht nur das: Die meisten Teilnehmer beantworteten nahezu alle der 33 Fragen richtig. Zum Bestehen des Tests sind nur 17 richtige Antworten erforderlich.
Innenminister Jörg Schönbohm betonte: “Das Ergebnis zeigt, dass sich die Zuwanderer ernsthaft mit dem Rechts- und Gesellschaftssystem ihrer neuen Heimat Deutschland auseinandergesetzt haben. Es unterstreicht, dass der Nachweis der Kenntnisse für niemanden eine Hürde auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit ist, der ein ernsthaftes Interesse an einer Einbürgerung hat. Die hohe Zahl der Teilnehmer und der noch vorliegenden Anmeldungen belegt, dass auch die Einbürgerungswilligen den Test als unproblematisch ansehen.”
Seit dem 1. September vergangenen Jahres müssen Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, vor der Einbürgerung ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Test nachweisen. Ausgenommen davon sind Personen, die noch keine 16 Jahre alt sind, den Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss vorweisen können oder wegen einer Behinderung oder altersbedingt nicht dazu in der Lage sind.
Der Test wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zentral organisiert und bei den Volkshochschulen regional durchgeführt. Jeder Testteilnehmer erhält 33 Fragen aus einem durch Verordnung festgelegten Fragenkatalog von 300 bundeseinheitlichen Fragen sowie zehn spezifischen Fragen zum jeweiligen Wohnsitzbundesland. Innerhalb einer Stunde müssen mindestens 17 Fragen in einem Ankreuzverfahren richtig beantwortet werden. Zur Vorbereitung auf den Test bietet das BAMF den Testfragenkatalog auf seiner Internetseite (www.integration-in-deutschland.de) zum interaktiven Durcharbeiten an.
Nach vorläufigen Zahlen wurden in Brandenburg im vergangenen Jahr 409 ausländische Menschen eingebürgert (2007: 471 Personen, 2006: 326 Personen, 2005: 352 Personen). Für die Eingebürgerten des Jahres 2008 und ihre Angehörigen wird es am Sonntag, den 21. Juni 2009 im Hans-Otto-Theater in Potsdam ein Fest geben: Bei der vom Landtag und der Landesregierung veranstalteten Zentralen Einbürgerungsfeier – der dritten Veranstaltung dieser Art – sollen sie im Land Brandenburg offiziell als neue Bürger willkommen geheißen werden.
Quelle: Ministerium des Innern
Nach vier Monaten Einbürgerungstests in Brandenburg fällt die Bilanz hervorragend aus: Nur einer der 335 Männer und Frauen, die sich zwischen September und Dezember vergangenen Jahres einem Einbürgerungstest stellten, fiel durch. Und nicht nur das: Die meisten Teilnehmer beantworteten nahezu alle der 33 Fragen richtig. Zum Bestehen des Tests sind nur 17 richtige Antworten erforderlich.
Innenminister Jörg Schönbohm betonte: “Das Ergebnis zeigt, dass sich die Zuwanderer ernsthaft mit dem Rechts- und Gesellschaftssystem ihrer neuen Heimat Deutschland auseinandergesetzt haben. Es unterstreicht, dass der Nachweis der Kenntnisse für niemanden eine Hürde auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit ist, der ein ernsthaftes Interesse an einer Einbürgerung hat. Die hohe Zahl der Teilnehmer und der noch vorliegenden Anmeldungen belegt, dass auch die Einbürgerungswilligen den Test als unproblematisch ansehen.”
Seit dem 1. September vergangenen Jahres müssen Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, vor der Einbürgerung ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Test nachweisen. Ausgenommen davon sind Personen, die noch keine 16 Jahre alt sind, den Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss vorweisen können oder wegen einer Behinderung oder altersbedingt nicht dazu in der Lage sind.
Der Test wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zentral organisiert und bei den Volkshochschulen regional durchgeführt. Jeder Testteilnehmer erhält 33 Fragen aus einem durch Verordnung festgelegten Fragenkatalog von 300 bundeseinheitlichen Fragen sowie zehn spezifischen Fragen zum jeweiligen Wohnsitzbundesland. Innerhalb einer Stunde müssen mindestens 17 Fragen in einem Ankreuzverfahren richtig beantwortet werden. Zur Vorbereitung auf den Test bietet das BAMF den Testfragenkatalog auf seiner Internetseite (www.integration-in-deutschland.de) zum interaktiven Durcharbeiten an.
Nach vorläufigen Zahlen wurden in Brandenburg im vergangenen Jahr 409 ausländische Menschen eingebürgert (2007: 471 Personen, 2006: 326 Personen, 2005: 352 Personen). Für die Eingebürgerten des Jahres 2008 und ihre Angehörigen wird es am Sonntag, den 21. Juni 2009 im Hans-Otto-Theater in Potsdam ein Fest geben: Bei der vom Landtag und der Landesregierung veranstalteten Zentralen Einbürgerungsfeier – der dritten Veranstaltung dieser Art – sollen sie im Land Brandenburg offiziell als neue Bürger willkommen geheißen werden.
Quelle: Ministerium des Innern