Das Kabinett hat den Entwurf eines Brandenburgischen Altenpflegehilfegesetzes gebilligt. Das von Sozialministerin Dagmar Ziegler vorgelegte Gesetz ermöglicht eine einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin beziehungsweise zum Altenpflegehelfer. Ministerin Ziegler sagte: “Die Bedeutung der Pflegeberufe auf unterschiedlichsten Qualifikationsebenen wird aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen. Unterschiedlichste Qualifikationsebenen sind wichtig, um zukünftig den Bedarf an ausreichend qualifiziertem Pflegepersonal decken zu können. Die gesetzliche Regelung für einen Altenpflegehilfeberuf stellt einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Qualität in der Pflege dar. Die Berufsbilder in der Altenpflege werden damit deutlich aufgewertet.“
Dem durch die demografische Entwicklung steigenden Personalbedarf in der Altenpflege muss frühzeitig durch die Gewinnung geeigneter Pflegepersonen in allen Bereichen der Altenpflege entsprochen werden. Die Etablierung einer einjährigen Ausbildung in der Altenpflegehilfe ermöglicht es, zu einer neuen, effektiveren Arbeitsteilung zu kommen und über eine Stufenausbildung den Fachkräftepool zu entwickeln.
Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene einfache Berufsbildungsreife als Zugangsvoraussetzung wird der für die Ausbildung in Frage kommende Personenkreis erweitert. Bei Bedarf und beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann eine verkürzte Altenpflegeausbildung begonnen werden. Damit entsteht eine gestufte Ausbildungsstruktur.
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe eröffnet den Agenturen für Arbeit zudem erstmals die Möglichkeit, geeignete Klientinnen und Klienten in eine staatlich geregelte einjährige Ausbildung mit anerkanntem Abschluss zu entsenden. Bisher wurden von den Agenturen für Arbeit unterschiedliche Bildungsmaßnahmen gefördert, die letztlich nicht zu einem Berufsabschluss führten und damit den betroffenen Personen den weiteren Zugang zu einer Altenpflegeausbildung verschlossen.
Quelle: Staatskanzlei
Das Kabinett hat den Entwurf eines Brandenburgischen Altenpflegehilfegesetzes gebilligt. Das von Sozialministerin Dagmar Ziegler vorgelegte Gesetz ermöglicht eine einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin beziehungsweise zum Altenpflegehelfer. Ministerin Ziegler sagte: “Die Bedeutung der Pflegeberufe auf unterschiedlichsten Qualifikationsebenen wird aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen. Unterschiedlichste Qualifikationsebenen sind wichtig, um zukünftig den Bedarf an ausreichend qualifiziertem Pflegepersonal decken zu können. Die gesetzliche Regelung für einen Altenpflegehilfeberuf stellt einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Qualität in der Pflege dar. Die Berufsbilder in der Altenpflege werden damit deutlich aufgewertet.“
Dem durch die demografische Entwicklung steigenden Personalbedarf in der Altenpflege muss frühzeitig durch die Gewinnung geeigneter Pflegepersonen in allen Bereichen der Altenpflege entsprochen werden. Die Etablierung einer einjährigen Ausbildung in der Altenpflegehilfe ermöglicht es, zu einer neuen, effektiveren Arbeitsteilung zu kommen und über eine Stufenausbildung den Fachkräftepool zu entwickeln.
Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene einfache Berufsbildungsreife als Zugangsvoraussetzung wird der für die Ausbildung in Frage kommende Personenkreis erweitert. Bei Bedarf und beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann eine verkürzte Altenpflegeausbildung begonnen werden. Damit entsteht eine gestufte Ausbildungsstruktur.
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe eröffnet den Agenturen für Arbeit zudem erstmals die Möglichkeit, geeignete Klientinnen und Klienten in eine staatlich geregelte einjährige Ausbildung mit anerkanntem Abschluss zu entsenden. Bisher wurden von den Agenturen für Arbeit unterschiedliche Bildungsmaßnahmen gefördert, die letztlich nicht zu einem Berufsabschluss führten und damit den betroffenen Personen den weiteren Zugang zu einer Altenpflegeausbildung verschlossen.
Quelle: Staatskanzlei
Das Kabinett hat den Entwurf eines Brandenburgischen Altenpflegehilfegesetzes gebilligt. Das von Sozialministerin Dagmar Ziegler vorgelegte Gesetz ermöglicht eine einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin beziehungsweise zum Altenpflegehelfer. Ministerin Ziegler sagte: “Die Bedeutung der Pflegeberufe auf unterschiedlichsten Qualifikationsebenen wird aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen. Unterschiedlichste Qualifikationsebenen sind wichtig, um zukünftig den Bedarf an ausreichend qualifiziertem Pflegepersonal decken zu können. Die gesetzliche Regelung für einen Altenpflegehilfeberuf stellt einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Qualität in der Pflege dar. Die Berufsbilder in der Altenpflege werden damit deutlich aufgewertet.“
Dem durch die demografische Entwicklung steigenden Personalbedarf in der Altenpflege muss frühzeitig durch die Gewinnung geeigneter Pflegepersonen in allen Bereichen der Altenpflege entsprochen werden. Die Etablierung einer einjährigen Ausbildung in der Altenpflegehilfe ermöglicht es, zu einer neuen, effektiveren Arbeitsteilung zu kommen und über eine Stufenausbildung den Fachkräftepool zu entwickeln.
Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene einfache Berufsbildungsreife als Zugangsvoraussetzung wird der für die Ausbildung in Frage kommende Personenkreis erweitert. Bei Bedarf und beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann eine verkürzte Altenpflegeausbildung begonnen werden. Damit entsteht eine gestufte Ausbildungsstruktur.
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe eröffnet den Agenturen für Arbeit zudem erstmals die Möglichkeit, geeignete Klientinnen und Klienten in eine staatlich geregelte einjährige Ausbildung mit anerkanntem Abschluss zu entsenden. Bisher wurden von den Agenturen für Arbeit unterschiedliche Bildungsmaßnahmen gefördert, die letztlich nicht zu einem Berufsabschluss führten und damit den betroffenen Personen den weiteren Zugang zu einer Altenpflegeausbildung verschlossen.
Quelle: Staatskanzlei
Das Kabinett hat den Entwurf eines Brandenburgischen Altenpflegehilfegesetzes gebilligt. Das von Sozialministerin Dagmar Ziegler vorgelegte Gesetz ermöglicht eine einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin beziehungsweise zum Altenpflegehelfer. Ministerin Ziegler sagte: “Die Bedeutung der Pflegeberufe auf unterschiedlichsten Qualifikationsebenen wird aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen. Unterschiedlichste Qualifikationsebenen sind wichtig, um zukünftig den Bedarf an ausreichend qualifiziertem Pflegepersonal decken zu können. Die gesetzliche Regelung für einen Altenpflegehilfeberuf stellt einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Qualität in der Pflege dar. Die Berufsbilder in der Altenpflege werden damit deutlich aufgewertet.“
Dem durch die demografische Entwicklung steigenden Personalbedarf in der Altenpflege muss frühzeitig durch die Gewinnung geeigneter Pflegepersonen in allen Bereichen der Altenpflege entsprochen werden. Die Etablierung einer einjährigen Ausbildung in der Altenpflegehilfe ermöglicht es, zu einer neuen, effektiveren Arbeitsteilung zu kommen und über eine Stufenausbildung den Fachkräftepool zu entwickeln.
Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene einfache Berufsbildungsreife als Zugangsvoraussetzung wird der für die Ausbildung in Frage kommende Personenkreis erweitert. Bei Bedarf und beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann eine verkürzte Altenpflegeausbildung begonnen werden. Damit entsteht eine gestufte Ausbildungsstruktur.
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe eröffnet den Agenturen für Arbeit zudem erstmals die Möglichkeit, geeignete Klientinnen und Klienten in eine staatlich geregelte einjährige Ausbildung mit anerkanntem Abschluss zu entsenden. Bisher wurden von den Agenturen für Arbeit unterschiedliche Bildungsmaßnahmen gefördert, die letztlich nicht zu einem Berufsabschluss führten und damit den betroffenen Personen den weiteren Zugang zu einer Altenpflegeausbildung verschlossen.
Quelle: Staatskanzlei