Für die Landesregierung steht der Fahrplan für die geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) fest. Innenminister Jörg Schönbohm sagte heute im Landtag, das Parlament habe mit seinen Beschlüssen vom Mai und September dieses Jahres die Zielrichtung für die Änderung bereits beschlossen. Er verwies zugleich auf die rechtskräftige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) vom Dezember 2007 zur so genannten Altanschließerproblematik. Diese Entscheidung sei vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Es habe bei der Nichtzulassung der Beschwerde gegen den OVG-Spruch festgestellt, dass die Entscheidung keine unrichtige Anwendung bundesverfassungsrechtlicher Maßstäbe erkennen lasse, betonte Schönbohm.
Quelle: Ministerium des Innern
Für die Landesregierung steht der Fahrplan für die geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) fest. Innenminister Jörg Schönbohm sagte heute im Landtag, das Parlament habe mit seinen Beschlüssen vom Mai und September dieses Jahres die Zielrichtung für die Änderung bereits beschlossen. Er verwies zugleich auf die rechtskräftige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) vom Dezember 2007 zur so genannten Altanschließerproblematik. Diese Entscheidung sei vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Es habe bei der Nichtzulassung der Beschwerde gegen den OVG-Spruch festgestellt, dass die Entscheidung keine unrichtige Anwendung bundesverfassungsrechtlicher Maßstäbe erkennen lasse, betonte Schönbohm.
Quelle: Ministerium des Innern
Für die Landesregierung steht der Fahrplan für die geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) fest. Innenminister Jörg Schönbohm sagte heute im Landtag, das Parlament habe mit seinen Beschlüssen vom Mai und September dieses Jahres die Zielrichtung für die Änderung bereits beschlossen. Er verwies zugleich auf die rechtskräftige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) vom Dezember 2007 zur so genannten Altanschließerproblematik. Diese Entscheidung sei vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Es habe bei der Nichtzulassung der Beschwerde gegen den OVG-Spruch festgestellt, dass die Entscheidung keine unrichtige Anwendung bundesverfassungsrechtlicher Maßstäbe erkennen lasse, betonte Schönbohm.
Quelle: Ministerium des Innern
Für die Landesregierung steht der Fahrplan für die geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) fest. Innenminister Jörg Schönbohm sagte heute im Landtag, das Parlament habe mit seinen Beschlüssen vom Mai und September dieses Jahres die Zielrichtung für die Änderung bereits beschlossen. Er verwies zugleich auf die rechtskräftige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) vom Dezember 2007 zur so genannten Altanschließerproblematik. Diese Entscheidung sei vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Es habe bei der Nichtzulassung der Beschwerde gegen den OVG-Spruch festgestellt, dass die Entscheidung keine unrichtige Anwendung bundesverfassungsrechtlicher Maßstäbe erkennen lasse, betonte Schönbohm.
Quelle: Ministerium des Innern