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Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat eine neue Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Kraft gesetzt.

10:34 Uhr | 11. November 2008
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Grundlage dafür sind die mit dem Bund und den Ländern abgestimmten Regelungen im GAK-Rahmenplan 2008 bis 2011 zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume.
Ziel ist es, den Bedarf an schnellem Breitband in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten zu unterstützen. Es können investive Vorhaben im ländlichen Raum gefördert werden, bei denen die Nachfrage vom Markt nicht geregelt wird. Ursache hierfür ist die Wirtschaftlichkeit für die Netzbetreiber, die wegen der geringen Bevölkerungsdichte und der erforderlichen Ausbaukosten nicht zu erschwinglichen Preisen für die Kunden gesichert werden kann.
Die von den Netzbetreibern ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke kann mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent; die maximale Förderhöhe 200.000 Euro.
In den 14 Regionen der ländlichen Entwicklung soll mit 14 Startprojekten begonnen werden. Von den Kommunen ist im Vorfeld ein Auswahlverfahren durchzuführen, um den Anbieter zu ermitteln, der das vorhandene Unterversorgungsproblem kurzfristig lösen kann und eine Mindestübertragungsrate von 2 Megabit pro Sekunde (Mbite/s) sichert.
Diese werden von der jeweiligen LAG bestätigt. Aufbauend auf diese werden weitere Projekte in den Regionen folgen.
Nach ersten Einschätzungen könnte es mit der Umsetzung möglich werden zirka 3.000 private Haushalte, zirka 1.300 gewerbliche Nutzer und davon zirka 440 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit modernen Breitbandanschlüssen zu versorgen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Grundlage dafür sind die mit dem Bund und den Ländern abgestimmten Regelungen im GAK-Rahmenplan 2008 bis 2011 zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume.
Ziel ist es, den Bedarf an schnellem Breitband in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten zu unterstützen. Es können investive Vorhaben im ländlichen Raum gefördert werden, bei denen die Nachfrage vom Markt nicht geregelt wird. Ursache hierfür ist die Wirtschaftlichkeit für die Netzbetreiber, die wegen der geringen Bevölkerungsdichte und der erforderlichen Ausbaukosten nicht zu erschwinglichen Preisen für die Kunden gesichert werden kann.
Die von den Netzbetreibern ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke kann mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent; die maximale Förderhöhe 200.000 Euro.
In den 14 Regionen der ländlichen Entwicklung soll mit 14 Startprojekten begonnen werden. Von den Kommunen ist im Vorfeld ein Auswahlverfahren durchzuführen, um den Anbieter zu ermitteln, der das vorhandene Unterversorgungsproblem kurzfristig lösen kann und eine Mindestübertragungsrate von 2 Megabit pro Sekunde (Mbite/s) sichert.
Diese werden von der jeweiligen LAG bestätigt. Aufbauend auf diese werden weitere Projekte in den Regionen folgen.
Nach ersten Einschätzungen könnte es mit der Umsetzung möglich werden zirka 3.000 private Haushalte, zirka 1.300 gewerbliche Nutzer und davon zirka 440 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit modernen Breitbandanschlüssen zu versorgen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Grundlage dafür sind die mit dem Bund und den Ländern abgestimmten Regelungen im GAK-Rahmenplan 2008 bis 2011 zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume.
Ziel ist es, den Bedarf an schnellem Breitband in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten zu unterstützen. Es können investive Vorhaben im ländlichen Raum gefördert werden, bei denen die Nachfrage vom Markt nicht geregelt wird. Ursache hierfür ist die Wirtschaftlichkeit für die Netzbetreiber, die wegen der geringen Bevölkerungsdichte und der erforderlichen Ausbaukosten nicht zu erschwinglichen Preisen für die Kunden gesichert werden kann.
Die von den Netzbetreibern ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke kann mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent; die maximale Förderhöhe 200.000 Euro.
In den 14 Regionen der ländlichen Entwicklung soll mit 14 Startprojekten begonnen werden. Von den Kommunen ist im Vorfeld ein Auswahlverfahren durchzuführen, um den Anbieter zu ermitteln, der das vorhandene Unterversorgungsproblem kurzfristig lösen kann und eine Mindestübertragungsrate von 2 Megabit pro Sekunde (Mbite/s) sichert.
Diese werden von der jeweiligen LAG bestätigt. Aufbauend auf diese werden weitere Projekte in den Regionen folgen.
Nach ersten Einschätzungen könnte es mit der Umsetzung möglich werden zirka 3.000 private Haushalte, zirka 1.300 gewerbliche Nutzer und davon zirka 440 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit modernen Breitbandanschlüssen zu versorgen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Grundlage dafür sind die mit dem Bund und den Ländern abgestimmten Regelungen im GAK-Rahmenplan 2008 bis 2011 zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume.
Ziel ist es, den Bedarf an schnellem Breitband in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten zu unterstützen. Es können investive Vorhaben im ländlichen Raum gefördert werden, bei denen die Nachfrage vom Markt nicht geregelt wird. Ursache hierfür ist die Wirtschaftlichkeit für die Netzbetreiber, die wegen der geringen Bevölkerungsdichte und der erforderlichen Ausbaukosten nicht zu erschwinglichen Preisen für die Kunden gesichert werden kann.
Die von den Netzbetreibern ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke kann mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent; die maximale Förderhöhe 200.000 Euro.
In den 14 Regionen der ländlichen Entwicklung soll mit 14 Startprojekten begonnen werden. Von den Kommunen ist im Vorfeld ein Auswahlverfahren durchzuführen, um den Anbieter zu ermitteln, der das vorhandene Unterversorgungsproblem kurzfristig lösen kann und eine Mindestübertragungsrate von 2 Megabit pro Sekunde (Mbite/s) sichert.
Diese werden von der jeweiligen LAG bestätigt. Aufbauend auf diese werden weitere Projekte in den Regionen folgen.
Nach ersten Einschätzungen könnte es mit der Umsetzung möglich werden zirka 3.000 private Haushalte, zirka 1.300 gewerbliche Nutzer und davon zirka 440 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit modernen Breitbandanschlüssen zu versorgen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Grundlage dafür sind die mit dem Bund und den Ländern abgestimmten Regelungen im GAK-Rahmenplan 2008 bis 2011 zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume.
Ziel ist es, den Bedarf an schnellem Breitband in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten zu unterstützen. Es können investive Vorhaben im ländlichen Raum gefördert werden, bei denen die Nachfrage vom Markt nicht geregelt wird. Ursache hierfür ist die Wirtschaftlichkeit für die Netzbetreiber, die wegen der geringen Bevölkerungsdichte und der erforderlichen Ausbaukosten nicht zu erschwinglichen Preisen für die Kunden gesichert werden kann.
Die von den Netzbetreibern ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke kann mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent; die maximale Förderhöhe 200.000 Euro.
In den 14 Regionen der ländlichen Entwicklung soll mit 14 Startprojekten begonnen werden. Von den Kommunen ist im Vorfeld ein Auswahlverfahren durchzuführen, um den Anbieter zu ermitteln, der das vorhandene Unterversorgungsproblem kurzfristig lösen kann und eine Mindestübertragungsrate von 2 Megabit pro Sekunde (Mbite/s) sichert.
Diese werden von der jeweiligen LAG bestätigt. Aufbauend auf diese werden weitere Projekte in den Regionen folgen.
Nach ersten Einschätzungen könnte es mit der Umsetzung möglich werden zirka 3.000 private Haushalte, zirka 1.300 gewerbliche Nutzer und davon zirka 440 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit modernen Breitbandanschlüssen zu versorgen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

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Ziel ist es, den Bedarf an schnellem Breitband in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten zu unterstützen. Es können investive Vorhaben im ländlichen Raum gefördert werden, bei denen die Nachfrage vom Markt nicht geregelt wird. Ursache hierfür ist die Wirtschaftlichkeit für die Netzbetreiber, die wegen der geringen Bevölkerungsdichte und der erforderlichen Ausbaukosten nicht zu erschwinglichen Preisen für die Kunden gesichert werden kann.
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Ziel ist es, den Bedarf an schnellem Breitband in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten zu unterstützen. Es können investive Vorhaben im ländlichen Raum gefördert werden, bei denen die Nachfrage vom Markt nicht geregelt wird. Ursache hierfür ist die Wirtschaftlichkeit für die Netzbetreiber, die wegen der geringen Bevölkerungsdichte und der erforderlichen Ausbaukosten nicht zu erschwinglichen Preisen für die Kunden gesichert werden kann.
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