“Ich habe heute im Parlament für eine gesetzliche Frauenquote gestimmt. Leider muss nunmehr das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, mit Zwang durchgesetzt werden. Eine gesetzliche Frauenquote für Führungsgremien der deutschen Wirtschaft ist überfällig”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu der heutigen Abstimmung im Bundestag über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien.
Nešković weiter: “Da, wo die Einsicht fehlt, muss nunmehr der gesetzliche Zwang diese ersetzen. Die seit Jahren in der Bundesrepublik geführte Diskussion über eine Frauenquote in Führungspositionen sollte längst beendet sein. Alle Argumente wurden mehrfach ausgetauscht. Es wurden Pilotprojekte initiiert, die sich als erfolgreich erwiesen. Es liegen eindeutige Belege für die positiven Auswirkungen einer solchen Quote vor.
Es reicht nicht, wenn Frauen theoretisch alles werden dürfen. Es muss ihnen auch praktisch möglich sein, alles zu werden. Daher sind Gesetze zur Förderung von Frauen notwendig und richtig.
Leider sind die Koalitionsabgeordneten, die sich bisher für die Einführung einer verbindlichen Quote eingesetzt haben, doch noch eingeknickt. Sie sind nicht ihrer Überzeugung gefolgt, sondern haben sich der Fraktionsdisziplin unterworfen. Das widerspricht dem Leitbild des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz kennt keine Fraktionen und keine Fraktionszwang. Es kennt nur das Freie Mandat der Abgeordneten, die an “Aufträge und Weisungen nicht gebunden” sind. Das Beispiel zeigt erneut, dass sich die Abgeordneten endlich daran erinnern müssen, dass sie dem Grundgesetz und nicht der Fraktionsdisziplin verpflichtet sind.”
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Ich habe heute im Parlament für eine gesetzliche Frauenquote gestimmt. Leider muss nunmehr das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, mit Zwang durchgesetzt werden. Eine gesetzliche Frauenquote für Führungsgremien der deutschen Wirtschaft ist überfällig”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu der heutigen Abstimmung im Bundestag über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien.
Nešković weiter: “Da, wo die Einsicht fehlt, muss nunmehr der gesetzliche Zwang diese ersetzen. Die seit Jahren in der Bundesrepublik geführte Diskussion über eine Frauenquote in Führungspositionen sollte längst beendet sein. Alle Argumente wurden mehrfach ausgetauscht. Es wurden Pilotprojekte initiiert, die sich als erfolgreich erwiesen. Es liegen eindeutige Belege für die positiven Auswirkungen einer solchen Quote vor.
Es reicht nicht, wenn Frauen theoretisch alles werden dürfen. Es muss ihnen auch praktisch möglich sein, alles zu werden. Daher sind Gesetze zur Förderung von Frauen notwendig und richtig.
Leider sind die Koalitionsabgeordneten, die sich bisher für die Einführung einer verbindlichen Quote eingesetzt haben, doch noch eingeknickt. Sie sind nicht ihrer Überzeugung gefolgt, sondern haben sich der Fraktionsdisziplin unterworfen. Das widerspricht dem Leitbild des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz kennt keine Fraktionen und keine Fraktionszwang. Es kennt nur das Freie Mandat der Abgeordneten, die an “Aufträge und Weisungen nicht gebunden” sind. Das Beispiel zeigt erneut, dass sich die Abgeordneten endlich daran erinnern müssen, dass sie dem Grundgesetz und nicht der Fraktionsdisziplin verpflichtet sind.”
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Ich habe heute im Parlament für eine gesetzliche Frauenquote gestimmt. Leider muss nunmehr das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, mit Zwang durchgesetzt werden. Eine gesetzliche Frauenquote für Führungsgremien der deutschen Wirtschaft ist überfällig”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu der heutigen Abstimmung im Bundestag über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien.
Nešković weiter: “Da, wo die Einsicht fehlt, muss nunmehr der gesetzliche Zwang diese ersetzen. Die seit Jahren in der Bundesrepublik geführte Diskussion über eine Frauenquote in Führungspositionen sollte längst beendet sein. Alle Argumente wurden mehrfach ausgetauscht. Es wurden Pilotprojekte initiiert, die sich als erfolgreich erwiesen. Es liegen eindeutige Belege für die positiven Auswirkungen einer solchen Quote vor.
Es reicht nicht, wenn Frauen theoretisch alles werden dürfen. Es muss ihnen auch praktisch möglich sein, alles zu werden. Daher sind Gesetze zur Förderung von Frauen notwendig und richtig.
Leider sind die Koalitionsabgeordneten, die sich bisher für die Einführung einer verbindlichen Quote eingesetzt haben, doch noch eingeknickt. Sie sind nicht ihrer Überzeugung gefolgt, sondern haben sich der Fraktionsdisziplin unterworfen. Das widerspricht dem Leitbild des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz kennt keine Fraktionen und keine Fraktionszwang. Es kennt nur das Freie Mandat der Abgeordneten, die an “Aufträge und Weisungen nicht gebunden” sind. Das Beispiel zeigt erneut, dass sich die Abgeordneten endlich daran erinnern müssen, dass sie dem Grundgesetz und nicht der Fraktionsdisziplin verpflichtet sind.”
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Ich habe heute im Parlament für eine gesetzliche Frauenquote gestimmt. Leider muss nunmehr das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, mit Zwang durchgesetzt werden. Eine gesetzliche Frauenquote für Führungsgremien der deutschen Wirtschaft ist überfällig”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu der heutigen Abstimmung im Bundestag über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien.
Nešković weiter: “Da, wo die Einsicht fehlt, muss nunmehr der gesetzliche Zwang diese ersetzen. Die seit Jahren in der Bundesrepublik geführte Diskussion über eine Frauenquote in Führungspositionen sollte längst beendet sein. Alle Argumente wurden mehrfach ausgetauscht. Es wurden Pilotprojekte initiiert, die sich als erfolgreich erwiesen. Es liegen eindeutige Belege für die positiven Auswirkungen einer solchen Quote vor.
Es reicht nicht, wenn Frauen theoretisch alles werden dürfen. Es muss ihnen auch praktisch möglich sein, alles zu werden. Daher sind Gesetze zur Förderung von Frauen notwendig und richtig.
Leider sind die Koalitionsabgeordneten, die sich bisher für die Einführung einer verbindlichen Quote eingesetzt haben, doch noch eingeknickt. Sie sind nicht ihrer Überzeugung gefolgt, sondern haben sich der Fraktionsdisziplin unterworfen. Das widerspricht dem Leitbild des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz kennt keine Fraktionen und keine Fraktionszwang. Es kennt nur das Freie Mandat der Abgeordneten, die an “Aufträge und Weisungen nicht gebunden” sind. Das Beispiel zeigt erneut, dass sich die Abgeordneten endlich daran erinnern müssen, dass sie dem Grundgesetz und nicht der Fraktionsdisziplin verpflichtet sind.”
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB