Die lange geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung wird nun in die Tat umgesetzt: Mit dem vollständigen Neuerlass der StVO tritt am 1. April 2013 die sogenannte „Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung“ in Kraft. Bestehende Rechtsunsicherheiten werden damit endgültig beseitigt.
Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung sieht unter anderem folgende Punkte vor:
– Für das Parken ohne Parkschein oder -scheibe gibt es künftig einen Strafzettel von mindestens 10 Euro. Auch die anderen Verfehlungen beim Parken werden jeweils 5 Euro teurer: Eine halbe Stunde überziehen liegt nun bei 15 Euro, zwei Stunden bei 20 und drei Stunden bei 25 Euro.
– Wer sein Auto auf einem Radweg abstellt, muss 20 Euro und ab einer Stunde sogar 30 Euro hinlegen.
– Beim Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen wurden bisher 15 Euro fällig – dieses Bußgeld wird auf 25 Euro heraufgesetzt. Lkw ab 3,5 Tonnen müssen 75 Euro zahlen.
– Das unvorsichtige Aufklappen der Autotür beim Aussteigen zieht oft Radfahrer in Mitleidenschaft. Diese Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kostet in Zukunft 20 statt 10 Euro.
– Ebenfalls verdoppelt hat sich das Bußgeld beim Fahren ohne Licht in der Dunkelheit – und dazu zählen auch Scheinwerfer, die zwar eingeschaltet, aber zu verdreckt oder schneeverkrustet sind. Hierfür werden 20 Euro fällig.
Auch die Schilderwaldnovelle wird nun umgesetzt. Nachfolgende Schilder werden ersatzlos gestrichen, wobei zur Vermeidung einer sofortigen Umbeschilderung bereits aufgestellte Schilder noch 10 Jahre gelten sollen:
Hier eine Übersicht über die geänderten Verkehrszeichen
– Zeichen 150 und 153: „Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken” (mit Warnbarke)
– Zeichen 353: „Einbahnstraße”
– Zeichen 380 und 381: „Richtgeschwindigkeit (Ende)”
– Zeichen 388 und 389: „Ungenügend befestigter Seitenstreifen”
– Zeichen 435 und 436: „Innerörtliche Wegweiser”
– Zusatzzeichen 1052-38: “schlechter Fahrbahnrand”
Allerdings kommen einige neue Verkehrsschilder hinzu:
– Zeichen 314.1 ‘Parkraumbewirtschaftung’:
Damit werden die Grenzen der Zonen gekennzeichnet, in denen nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden darf, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
– Zeichen 314.2 ‘Ende Parkraumbewirtschaftung’
– Zusatzzeichen ‘Inline-Skater zugelassen’:
Durch ein spezielles Zusatzzeichen zu § 31 Abs. 2 StVO werden Inline-Skater ausnahmsweise auf Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrbahnen zugelassen.
– Zeichen 357 ‘Durchlässige Sackgasse’:
Mit diesem Zeichen wird angezeigt, dass die Sackgasse für Radfahrer und/oder Fußgänger „durchlässig“ ist.
– Zeichen 467.2 ‘Ende Streckenempfehlung’:
Zum Umlenkungspfeil wird ein Zeichen 467.2 eingeführt, das das Ende der Streckenempfehlung kennzeichnet.
Hier können Sie sich anschauen, wie die neuen Verkehrszeichen aussehen.
Quelle: ADAC
Bilder: Wikipedia, public domain
Die lange geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung wird nun in die Tat umgesetzt: Mit dem vollständigen Neuerlass der StVO tritt am 1. April 2013 die sogenannte „Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung“ in Kraft. Bestehende Rechtsunsicherheiten werden damit endgültig beseitigt.
Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung sieht unter anderem folgende Punkte vor:
– Für das Parken ohne Parkschein oder -scheibe gibt es künftig einen Strafzettel von mindestens 10 Euro. Auch die anderen Verfehlungen beim Parken werden jeweils 5 Euro teurer: Eine halbe Stunde überziehen liegt nun bei 15 Euro, zwei Stunden bei 20 und drei Stunden bei 25 Euro.
– Wer sein Auto auf einem Radweg abstellt, muss 20 Euro und ab einer Stunde sogar 30 Euro hinlegen.
– Beim Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen wurden bisher 15 Euro fällig – dieses Bußgeld wird auf 25 Euro heraufgesetzt. Lkw ab 3,5 Tonnen müssen 75 Euro zahlen.
– Das unvorsichtige Aufklappen der Autotür beim Aussteigen zieht oft Radfahrer in Mitleidenschaft. Diese Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kostet in Zukunft 20 statt 10 Euro.
– Ebenfalls verdoppelt hat sich das Bußgeld beim Fahren ohne Licht in der Dunkelheit – und dazu zählen auch Scheinwerfer, die zwar eingeschaltet, aber zu verdreckt oder schneeverkrustet sind. Hierfür werden 20 Euro fällig.
Auch die Schilderwaldnovelle wird nun umgesetzt. Nachfolgende Schilder werden ersatzlos gestrichen, wobei zur Vermeidung einer sofortigen Umbeschilderung bereits aufgestellte Schilder noch 10 Jahre gelten sollen:
Hier eine Übersicht über die geänderten Verkehrszeichen
– Zeichen 150 und 153: „Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken” (mit Warnbarke)
– Zeichen 353: „Einbahnstraße”
– Zeichen 380 und 381: „Richtgeschwindigkeit (Ende)”
– Zeichen 388 und 389: „Ungenügend befestigter Seitenstreifen”
– Zeichen 435 und 436: „Innerörtliche Wegweiser”
– Zusatzzeichen 1052-38: “schlechter Fahrbahnrand”
Allerdings kommen einige neue Verkehrsschilder hinzu:
– Zeichen 314.1 ‘Parkraumbewirtschaftung’:
Damit werden die Grenzen der Zonen gekennzeichnet, in denen nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden darf, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
– Zeichen 314.2 ‘Ende Parkraumbewirtschaftung’
– Zusatzzeichen ‘Inline-Skater zugelassen’:
Durch ein spezielles Zusatzzeichen zu § 31 Abs. 2 StVO werden Inline-Skater ausnahmsweise auf Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrbahnen zugelassen.
– Zeichen 357 ‘Durchlässige Sackgasse’:
Mit diesem Zeichen wird angezeigt, dass die Sackgasse für Radfahrer und/oder Fußgänger „durchlässig“ ist.
– Zeichen 467.2 ‘Ende Streckenempfehlung’:
Zum Umlenkungspfeil wird ein Zeichen 467.2 eingeführt, das das Ende der Streckenempfehlung kennzeichnet.
Hier können Sie sich anschauen, wie die neuen Verkehrszeichen aussehen.
Quelle: ADAC
Bilder: Wikipedia, public domain