„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz