• Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
Sonntag, 8. Juni 2025
NIEDERLAUSITZ aktuell
No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
No Result
View All Result
NIEDERLAUSITZ aktuell

Interessen der Lebensversicherungskunden müssen gewahrt werden

15:28 Uhr | 12. Dezember 2012
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilen

„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes gehen einseitig zu Lasten von Lebensversicherungskunden und gefährden die seit 2008 gesetzlich geregelten Ansprüche“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Brandenburg wird gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Bundesratssitzung am 14. Dezember dazu die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Interesse der Lebensversicherungskunden. „Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz der Bundesregierung führt dazu, dass die Auszahlungen bei langjährigen Lebensversicherungskunden zum Teil um mehr als 10 Prozent reduziert werden“, so Tack. Bei einem Vertrag mit einer Leistung von 60.000 Euro bedeutet dies bei Ablauf einen Verlust von 6.000 Euro für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die Bundesregierung begründet ihre Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, die Risikofähigkeit der Versicherer zu stärken. So sollen präventive Regelungen geschaffen werden, die eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erlauben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
„Das ist Lobby-Politik in Reinkultur. Versteckt wird dies von der schwarz-gelben Bundesregierung in einem technokratischen Gesetzentwurf“, kritisiert Tack. Die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen müssten von den Versicherungsunternehmen in erste Linie selbst bewältigt und nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. „Bevor hier Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belastet werden, muss die Lebensversicherungsbranche eigene Anstrengungen unternehmen, um sowohl ihre Abschluss- und Vertriebs- als auch Verwaltungskosten zu senken.“ Darüber hinaus kritisiert sie, dass das bisherige duale System – gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds und darüber hinausgehende Zahlungen auf freiwilliger Basis – wenig transparent und finanziell unzureichend dotiert sei.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden sich auf der Bundesratssitzung gemeinsam für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, damit die Bundesregierung ihre Entscheidung überprüft und es zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Lebensversicherungen kommt.
Hintergrund:
Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das sog. SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere für auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen.
Zu der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen zur Folge haben wird, waren nur noch wenige Bundestagsabgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, stattdessen wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Nahezu unbemerkt und im Huckepack-Verfahren zu den SEPA-Regelungen zum Zahlungsverkehr enthält der Gesetzentwurf aber Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes von enormer Tragweite für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Eine Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Nach der derzeitigen – seit 2008 geltenden – Rechtslage sind die Versicherungsnehmer/-innen zum Ende des Lebensversicherungsvertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven („stille Reserven“) zu beteiligen. Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes einer Kapitalanlage gegenüber ihrem Kaufpreis. Steigt beispielsweise der Kurs einer Anleihe während der Laufzeit gegenüber ihrem Kaufpreis müssen auch die Bewertungsreserven steigen. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht nun vor, dass die Versicherer vorhandene Bewertungsreserven für sich als Stabilitätsreserve nutzen und ihre Versicherten in Umkehrung der gesetzlichen Änderung von 2008 nicht mehr daran beteiligen müssen.
Das bedeutet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden.
Diese unausgewogenen Änderungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in erster Linie, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere verhindern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Ähnliche Artikel

Mit Spreewälder Gurkenwasser: ICE 4 auf „Cottbus/Chóśebuz“ getauft

Mit Spreewälder Gurkenwasser: ICE 4 auf „Cottbus/Chóśebuz“ getauft

6. Juni 2025

Mit Spreewälder Gurkenwasser hat die Deutsche Bahn heute einen modernen ICE 4 auf den Namen „Cottbus/Chósebuz“ getauft und ihn offiziell...

Erfolgreiche Webseiten mit einem WordPress Freelancer umsetzen

Erfolgreiche Webseiten mit einem WordPress Freelancer umsetzen

6. Juni 2025

Eine moderne, technisch stabile und optisch ansprechende Website ist heute unverzichtbar – egal ob für kleine Unternehmen, Selbstständige oder größere...

NL-Eventtipps für das Pfingstwochenende in der Lausitz

NL-Eventtipps für das Pfingstwochenende in der Lausitz

5. Juni 2025

Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das verlängerte Pfingstwochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert....

Cottbus & Landkreise beraten im Umgang mit rechtsextremen Vorfällen

Cottbus & Landkreise beraten im Umgang mit rechtsextremen Vorfällen

4. Juni 2025

Nach mehreren mutmaßlich rechtsextremen Angriffen auf soziale und kulturelle Einrichtungen haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Südbrandenburg zu einem gemeinsamen...

  • Newsticker
  • Meistgelesen

Newsticker

Sport-Update: Erstmals Deutsche Geocaching-Meisterschaft in Cottbus

18:40 Uhr | 6. Juni 2025 | 143 Leser

Unwettereinsatz in Kolkwitz: Feuerwehr verhinderte Baumsturz

18:25 Uhr | 6. Juni 2025 | 4.2k Leser

Nachwuchs im Cottbuser Tierpark: Süßes Tapir-Baby geboren!

16:20 Uhr | 6. Juni 2025 | 906 Leser

Elbe-Elster: Schwerer Unfall auf B101. Eine Tote, ein Schwerverletzter

16:05 Uhr | 6. Juni 2025 | 6.9k Leser

Gemeinsam für ein sicheres Cottbus: Erstmals Präventionspreis verliehen

15:53 Uhr | 6. Juni 2025 | 104 Leser

Baustelle in Elsterwerda: Sanierung der B101 startet am 10. Juni

15:32 Uhr | 6. Juni 2025 | 362 Leser

Meistgelesen

Fliegerbombe in Cottbus erfolgreich entschärft. Sperrkreis aufgehoben

03.Juni 2025 | 30.2k Leser

Brand in Cottbus: Feuerwehr zu Baustoffhandel alarmiert

06.Juni 2025 | 12.1k Leser

Kampfmittel in Lübbenau erfolgreich gesprengt – Sperrungen aufgehoben

05.Juni 2025 | 12k Leser

Cottbus: Unfall an Kreuzung – zwei Kinder verletzt

04.Juni 2025 | 9.4k Leser

Toter aus der Spree in Cottbus geborgen

04.Juni 2025 | 9k Leser

Rohrbruch in Cottbus: Vollsperrung & Störung der Wasserversorgung

02.Juni 2025 | 7.7k Leser

VideoNews

Zweites Bahngleis zw. Cottbus und Lübbenau kommt | Baustart in 2026 und 30-Minuten-Takt soll folgen
Now Playing
Das langersehnte zweite Bahngleis zwischen Cottbus und Lübbenau kommt. Im Jahr 2026 soll Baustart sein. Das haben die Deutsche Bahn sowie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke nach einer gemeinsamen Sitzung in ...Cottbus bekanntgegeben. Das zweite Gleis soll Ende 2027 fertig sein und dann den 30-Minuten-Takt zwischen Cottbus und Berlin ermöglichen.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
Cottbus | Tapir-Baby Matteo im Tierpark geboren
Now Playing
Vor wenigen Tagen hat Tapir-Dame Bonita im Tierpark in Cottbus Nachwuchs bekommen! Der kleine Matteo ist wohlauf, wiegt mittlerweile schon gut 10 Kilogramm und kann ab sofort im Tapirhaus besucht ...werden. Damit wohnen jetzt insgesamt vier Tapire im Tierpark zusammen. Wie Tierparkdirektor Dr. Kämmerling heute mitteilte, ist ein Tapir leider vor wenigen Wochen an einer Lungenentzündung verstorben. Ebenso das Licht der Lausitz erblickt haben auch kleine Kaiserschnurrbarttamarine, Flamingos und Kapuzineraffen.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
Taufe ICE 4 auf Cottbus/Chóśebuz | Statements zur Taufe und ICE-Halt in Cottbus?
Now Playing
Ein ICE 4 trägt ab sofort den Namen Cottbus/Chóśebuz. Ob Cottbus aber auch künftig Haltebahnhof eines ICEs wird, darum wollen Stadt und Land zumindest weiter kämpfen, so die Aussagen ...in den heutigen Statements unserer NL-Talks bei der Zugtaufe im Cottbuser Bahnwerk.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
zu allen Videos




  • Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin

No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
  • Videonews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausbildung
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Lausitzer Tiere
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • Mediadaten
  • Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin