Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus erklärten heute zum Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER:
Der Flughafen Berlin-Brandenburg BER ist das bedeutendste Infrastrukturprojekt Ostdeutschlands mit einem überragenden Potential für Wachstum und Beschäftigung. Voraussetzung dafür ist, dass der BER als international wettbewerbsfähiger Flughafen betrieben wird und auch Flüge in den Randzeiten möglich sind. Aus diesem Grund sollte unbedingt an der vom Bundesverwaltungs-gericht Leipzig bestätigten gültigen Regelung festgehalten werden.
„Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr stellt eine erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen dar und führt zu Verlagerungseffekten wirtschaftlicher Aktivitäten hin zu Wettbewerbern. Nach einem Gutachten wären ohne Flüge in den Randzeiten rund 18.000 Arbeitsplätze in Berlin und Brandenburg gefährdet. Mehrere hundert Millionen Euro an Einnahmen und Wertschöpfung gingen danach der Region verloren“, erklärt Christian Amsinck, UVB-Hauptgeschäftsführer.
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat im Planergänzungsbeschluss am 20. Oktober 2009 Flüge in den Randzeiten in nachgewiesenem Umfang genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich ausdrücklich bestätigt.
“Mit diesem Urteil wurde den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines in einem fairen Kompromiss gleichermaßen Rechnung getragen. Dieser Kompromiss muss nun gelebt werden, damit der Flughafen die notwendigen wirtschaftlichen Impulse für die Entwicklung unserer Region geben kann“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus. „ Das betrifft sowohl die Akzeptanz der betriebswirtschaftlich notwendigen Flugzeiten als auch die anwohnerfreundliche Umsetzung des Schallschutzprogramms.“
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus erklärten heute zum Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER:
Der Flughafen Berlin-Brandenburg BER ist das bedeutendste Infrastrukturprojekt Ostdeutschlands mit einem überragenden Potential für Wachstum und Beschäftigung. Voraussetzung dafür ist, dass der BER als international wettbewerbsfähiger Flughafen betrieben wird und auch Flüge in den Randzeiten möglich sind. Aus diesem Grund sollte unbedingt an der vom Bundesverwaltungs-gericht Leipzig bestätigten gültigen Regelung festgehalten werden.
„Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr stellt eine erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen dar und führt zu Verlagerungseffekten wirtschaftlicher Aktivitäten hin zu Wettbewerbern. Nach einem Gutachten wären ohne Flüge in den Randzeiten rund 18.000 Arbeitsplätze in Berlin und Brandenburg gefährdet. Mehrere hundert Millionen Euro an Einnahmen und Wertschöpfung gingen danach der Region verloren“, erklärt Christian Amsinck, UVB-Hauptgeschäftsführer.
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat im Planergänzungsbeschluss am 20. Oktober 2009 Flüge in den Randzeiten in nachgewiesenem Umfang genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich ausdrücklich bestätigt.
“Mit diesem Urteil wurde den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines in einem fairen Kompromiss gleichermaßen Rechnung getragen. Dieser Kompromiss muss nun gelebt werden, damit der Flughafen die notwendigen wirtschaftlichen Impulse für die Entwicklung unserer Region geben kann“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus. „ Das betrifft sowohl die Akzeptanz der betriebswirtschaftlich notwendigen Flugzeiten als auch die anwohnerfreundliche Umsetzung des Schallschutzprogramms.“
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus erklärten heute zum Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER:
Der Flughafen Berlin-Brandenburg BER ist das bedeutendste Infrastrukturprojekt Ostdeutschlands mit einem überragenden Potential für Wachstum und Beschäftigung. Voraussetzung dafür ist, dass der BER als international wettbewerbsfähiger Flughafen betrieben wird und auch Flüge in den Randzeiten möglich sind. Aus diesem Grund sollte unbedingt an der vom Bundesverwaltungs-gericht Leipzig bestätigten gültigen Regelung festgehalten werden.
„Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr stellt eine erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen dar und führt zu Verlagerungseffekten wirtschaftlicher Aktivitäten hin zu Wettbewerbern. Nach einem Gutachten wären ohne Flüge in den Randzeiten rund 18.000 Arbeitsplätze in Berlin und Brandenburg gefährdet. Mehrere hundert Millionen Euro an Einnahmen und Wertschöpfung gingen danach der Region verloren“, erklärt Christian Amsinck, UVB-Hauptgeschäftsführer.
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat im Planergänzungsbeschluss am 20. Oktober 2009 Flüge in den Randzeiten in nachgewiesenem Umfang genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich ausdrücklich bestätigt.
“Mit diesem Urteil wurde den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines in einem fairen Kompromiss gleichermaßen Rechnung getragen. Dieser Kompromiss muss nun gelebt werden, damit der Flughafen die notwendigen wirtschaftlichen Impulse für die Entwicklung unserer Region geben kann“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus. „ Das betrifft sowohl die Akzeptanz der betriebswirtschaftlich notwendigen Flugzeiten als auch die anwohnerfreundliche Umsetzung des Schallschutzprogramms.“
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus erklärten heute zum Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER:
Der Flughafen Berlin-Brandenburg BER ist das bedeutendste Infrastrukturprojekt Ostdeutschlands mit einem überragenden Potential für Wachstum und Beschäftigung. Voraussetzung dafür ist, dass der BER als international wettbewerbsfähiger Flughafen betrieben wird und auch Flüge in den Randzeiten möglich sind. Aus diesem Grund sollte unbedingt an der vom Bundesverwaltungs-gericht Leipzig bestätigten gültigen Regelung festgehalten werden.
„Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr stellt eine erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen dar und führt zu Verlagerungseffekten wirtschaftlicher Aktivitäten hin zu Wettbewerbern. Nach einem Gutachten wären ohne Flüge in den Randzeiten rund 18.000 Arbeitsplätze in Berlin und Brandenburg gefährdet. Mehrere hundert Millionen Euro an Einnahmen und Wertschöpfung gingen danach der Region verloren“, erklärt Christian Amsinck, UVB-Hauptgeschäftsführer.
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat im Planergänzungsbeschluss am 20. Oktober 2009 Flüge in den Randzeiten in nachgewiesenem Umfang genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich ausdrücklich bestätigt.
“Mit diesem Urteil wurde den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines in einem fairen Kompromiss gleichermaßen Rechnung getragen. Dieser Kompromiss muss nun gelebt werden, damit der Flughafen die notwendigen wirtschaftlichen Impulse für die Entwicklung unserer Region geben kann“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus. „ Das betrifft sowohl die Akzeptanz der betriebswirtschaftlich notwendigen Flugzeiten als auch die anwohnerfreundliche Umsetzung des Schallschutzprogramms.“
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus erklärten heute zum Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER:
Der Flughafen Berlin-Brandenburg BER ist das bedeutendste Infrastrukturprojekt Ostdeutschlands mit einem überragenden Potential für Wachstum und Beschäftigung. Voraussetzung dafür ist, dass der BER als international wettbewerbsfähiger Flughafen betrieben wird und auch Flüge in den Randzeiten möglich sind. Aus diesem Grund sollte unbedingt an der vom Bundesverwaltungs-gericht Leipzig bestätigten gültigen Regelung festgehalten werden.
„Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr stellt eine erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen dar und führt zu Verlagerungseffekten wirtschaftlicher Aktivitäten hin zu Wettbewerbern. Nach einem Gutachten wären ohne Flüge in den Randzeiten rund 18.000 Arbeitsplätze in Berlin und Brandenburg gefährdet. Mehrere hundert Millionen Euro an Einnahmen und Wertschöpfung gingen danach der Region verloren“, erklärt Christian Amsinck, UVB-Hauptgeschäftsführer.
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat im Planergänzungsbeschluss am 20. Oktober 2009 Flüge in den Randzeiten in nachgewiesenem Umfang genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich ausdrücklich bestätigt.
“Mit diesem Urteil wurde den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines in einem fairen Kompromiss gleichermaßen Rechnung getragen. Dieser Kompromiss muss nun gelebt werden, damit der Flughafen die notwendigen wirtschaftlichen Impulse für die Entwicklung unserer Region geben kann“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus. „ Das betrifft sowohl die Akzeptanz der betriebswirtschaftlich notwendigen Flugzeiten als auch die anwohnerfreundliche Umsetzung des Schallschutzprogramms.“
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus erklärten heute zum Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER:
Der Flughafen Berlin-Brandenburg BER ist das bedeutendste Infrastrukturprojekt Ostdeutschlands mit einem überragenden Potential für Wachstum und Beschäftigung. Voraussetzung dafür ist, dass der BER als international wettbewerbsfähiger Flughafen betrieben wird und auch Flüge in den Randzeiten möglich sind. Aus diesem Grund sollte unbedingt an der vom Bundesverwaltungs-gericht Leipzig bestätigten gültigen Regelung festgehalten werden.
„Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr stellt eine erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen dar und führt zu Verlagerungseffekten wirtschaftlicher Aktivitäten hin zu Wettbewerbern. Nach einem Gutachten wären ohne Flüge in den Randzeiten rund 18.000 Arbeitsplätze in Berlin und Brandenburg gefährdet. Mehrere hundert Millionen Euro an Einnahmen und Wertschöpfung gingen danach der Region verloren“, erklärt Christian Amsinck, UVB-Hauptgeschäftsführer.
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat im Planergänzungsbeschluss am 20. Oktober 2009 Flüge in den Randzeiten in nachgewiesenem Umfang genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich ausdrücklich bestätigt.
“Mit diesem Urteil wurde den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines in einem fairen Kompromiss gleichermaßen Rechnung getragen. Dieser Kompromiss muss nun gelebt werden, damit der Flughafen die notwendigen wirtschaftlichen Impulse für die Entwicklung unserer Region geben kann“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus. „ Das betrifft sowohl die Akzeptanz der betriebswirtschaftlich notwendigen Flugzeiten als auch die anwohnerfreundliche Umsetzung des Schallschutzprogramms.“
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus erklärten heute zum Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER:
Der Flughafen Berlin-Brandenburg BER ist das bedeutendste Infrastrukturprojekt Ostdeutschlands mit einem überragenden Potential für Wachstum und Beschäftigung. Voraussetzung dafür ist, dass der BER als international wettbewerbsfähiger Flughafen betrieben wird und auch Flüge in den Randzeiten möglich sind. Aus diesem Grund sollte unbedingt an der vom Bundesverwaltungs-gericht Leipzig bestätigten gültigen Regelung festgehalten werden.
„Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr stellt eine erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen dar und führt zu Verlagerungseffekten wirtschaftlicher Aktivitäten hin zu Wettbewerbern. Nach einem Gutachten wären ohne Flüge in den Randzeiten rund 18.000 Arbeitsplätze in Berlin und Brandenburg gefährdet. Mehrere hundert Millionen Euro an Einnahmen und Wertschöpfung gingen danach der Region verloren“, erklärt Christian Amsinck, UVB-Hauptgeschäftsführer.
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat im Planergänzungsbeschluss am 20. Oktober 2009 Flüge in den Randzeiten in nachgewiesenem Umfang genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich ausdrücklich bestätigt.
“Mit diesem Urteil wurde den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines in einem fairen Kompromiss gleichermaßen Rechnung getragen. Dieser Kompromiss muss nun gelebt werden, damit der Flughafen die notwendigen wirtschaftlichen Impulse für die Entwicklung unserer Region geben kann“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus. „ Das betrifft sowohl die Akzeptanz der betriebswirtschaftlich notwendigen Flugzeiten als auch die anwohnerfreundliche Umsetzung des Schallschutzprogramms.“
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus erklärten heute zum Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER:
Der Flughafen Berlin-Brandenburg BER ist das bedeutendste Infrastrukturprojekt Ostdeutschlands mit einem überragenden Potential für Wachstum und Beschäftigung. Voraussetzung dafür ist, dass der BER als international wettbewerbsfähiger Flughafen betrieben wird und auch Flüge in den Randzeiten möglich sind. Aus diesem Grund sollte unbedingt an der vom Bundesverwaltungs-gericht Leipzig bestätigten gültigen Regelung festgehalten werden.
„Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr stellt eine erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen dar und führt zu Verlagerungseffekten wirtschaftlicher Aktivitäten hin zu Wettbewerbern. Nach einem Gutachten wären ohne Flüge in den Randzeiten rund 18.000 Arbeitsplätze in Berlin und Brandenburg gefährdet. Mehrere hundert Millionen Euro an Einnahmen und Wertschöpfung gingen danach der Region verloren“, erklärt Christian Amsinck, UVB-Hauptgeschäftsführer.
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat im Planergänzungsbeschluss am 20. Oktober 2009 Flüge in den Randzeiten in nachgewiesenem Umfang genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich ausdrücklich bestätigt.
“Mit diesem Urteil wurde den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines in einem fairen Kompromiss gleichermaßen Rechnung getragen. Dieser Kompromiss muss nun gelebt werden, damit der Flughafen die notwendigen wirtschaftlichen Impulse für die Entwicklung unserer Region geben kann“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus. „ Das betrifft sowohl die Akzeptanz der betriebswirtschaftlich notwendigen Flugzeiten als auch die anwohnerfreundliche Umsetzung des Schallschutzprogramms.“