Gregor Beyer: „Über 60 Änderungsanträge verdeutlichen Probleme des Gesetzesentwurfs zum Naturschutzrecht“
Die FDP-Fraktion fordert erhebliche Korrekturen am geplanten Gesetz zum Brandenburger Naturschutzrecht. „Über 60 Änderungsanträge, davon 18 aus den Regierungsfraktionen, zeigen, dass keine Fraktion bereit ist, die Ideen der Umweltministerin in der ursprünglich vorgelegten Form mitzutragen“, so der umweltpolitische Sprecher der Liberalen Gregor Beyer. Das Gesetz soll am Donnerstag abschließend im Fachausschuss beraten werden.
Die FDP-Fraktion bringt 19 Änderungsanträge zum Naturschutzrecht ein. „Sie zielen unter anderem darauf ab, Nutzungsbeschränkungen durch die Ausweisung von Schutzgebieten vollständig und nicht nur teilweise finanziell auszugleichen, zudem die Mitsprache der Kommunen und betroffener Landnutzer umgänglich sicherzustellen“, so Beyer. Außerdem sollen Vogelarten nicht per Gesetz unter Schutz gestellt werden, sondern der Erhaltungszustand jährlich auf Grundlage wissenschaftlicher Daten geprüft werden. Ein weiterer Antrag ziele darauf ab, den Naturschutz stärker mit den energiepolitischen Zielen des Landes zu koppeln.
„Ich appelliere an die Regierungsfraktionen, sich gemeinsamen Beschlüssen nicht zu verweigern“, so Beyer. Nach den vorliegenden Änderungsanträgen werde jede Fraktion im Ausschuss Vorschläge unterbreiten, die mehrheitsfähig sein dürften. „In der Sitzung muss die fachliche Vernunft im Vordergrund stehen! Wir sind in der Verantwortung, die Belange des Naturschutzes und die Herausforderungen der Zukunft gleichberechtigt im Blick zu behalten“, so Beyer.
Quelle: FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg
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