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NIEDERLAUSITZ aktuell

Die Brandenburger Sozialgerichte erhalten weitere Richter und zusätzliches Fachpersonal

14:08 Uhr | 26. Juli 2012
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Schöneburg: „Die Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.“
Tausende Menschen, die vor den Sozialgerichten um ihr Existenzminimum kämpfen, sollen nicht noch länger auf einen Richterspruch warten müssen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg verstärkt die Sozialgerichtsbarkeit kurzfristig um weitere sechs Richter. Das ist ein etwa zehnprozentiger Zuwachs an richterlicher Arbeitskraft.
Konkret werden vier neue Proberichter(innen) für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt. Hinzu kommen zwei weitere Richter(innen) aus anderen Gerichtsbarkeiten, die noch im Herbst 2012 in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden sollen.
Darüber hinaus sollen im nichtrichterlichen Folgedienst zur Verstärkung der Serviceeinheiten bis zu acht Bedienstete aus anderen Gerichtsbarkeiten zu den Sozialgerichten abgeordnet werden. Eine weitere Fachkraft wird voraussichtlich dauerhaft versetzt werden können.
Schöneburg: „Die Lage an den Sozialgerichten ist ernst. Der Berg unerledigter Verfahren türmt sich immer höher auf – als direkte Folge der Hartz IV-Gesetze. Linke Justizpolitik kann nicht zulassen, dass tausende Menschen, die vor den Sozialgerichten um ihr Existenzminimum kämpfen, noch länger auf einen Richterspruch warten müssen. Die Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.“
Die Lage an den vier Sozialgerichten des Landes spitzt sich seit Jahren zu. Seit Einführung der Hartz IV-Gesetze 2005 hat sich die Zahl der pro Jahr anfallenden neuen Klageverfahren nahezu verdoppelt – von 13.321 auf 24.188 Verfahren Ende 2011.
Sprunghaft gestiegen ist in diesem Zeitraum besonders der Anteil der neuen Klagen mit Hartz IV-Bezug. Bei 21,7 Prozent (etwa 2.700 Verfahren) lag er 2005; 2011 waren es mehr als 61 Prozent (etwa 13.900 Verfahren).
Dass die Verfahrensdauer zum Nachteil der Rechtsuchenden nicht gleichfalls explodierte (sie liegt in der 1. Instanz konstant bei 14 bis 16 Monaten), ist allein auf die zahlreichen zusätzlichen Stellen zurückzuführen, mit denen die Sozialgerichtsbarkeit im Jahr 2010 unterstützt wurde. Schon damals wurden an den Sozialgerichten 27 neue Richterstellen sowie 36 Stellen im nichtrichterlichen Dienst geschaffen.
Darüber hinaus ist durch intensive Gespräche mit anderen Gerichtsbarkeiten erreicht worden, dass drei weitere Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit für eine Abordnung zum 1. Januar bzw. 1. Februar 2012 gewonnen werden konnten. Aus der Arbeitsgerichtsbarkeit wurden zudem – am 1. April und 1. Juni 2012 – zwei Richter in die Sozialgerichtsbarkeit abgeordnet. Auch künftig wird weiterhin die Versetzung von Lebenszeitrichtern aus anderen, weniger belasteten Gerichtsbarkeiten in die Sozialgerichtsbarkeit angestrebt. Ferner sieht der von der Landesregierung beschlossene Entwurf des Haushalts 2013/14 eine zusätzliche Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit vor. So sollen drei weitere, bis 2018 befristete Richterstellen für die Sozialgerichtsbarkeit zur Verfügung gestellt werden.
Schöneburg: „Die Rahmenbedingungen in der brandenburgischen Justiz sind schwierig, und die Kürzungen in den nächsten Jahren, die auch die Justiz betreffen, machen die Lage künftig sicherlich nicht einfacher. Die Maßnahmen zur Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit sind ein Ausdruck praktizierter Solidarität innerhalb der Justiz des Landes.“
Eine Entspannung der Lage an den Sozialgerichten ist derzeit – aus Gründen, die die Justiz nicht beeinflussen kann – kaum in Sicht. Sollte sich der Trend des ersten Halbjahres 2012 fortsetzen, werden die bisherigen Spitzenbelastungszahlen von 2011 noch übertroffen. Obwohl die Richter von Jahr zu Jahr mehr Verfahren erledigen (2005: 11.334; 2010: 17.737; 2011: 19.161; erstes Halbjahr 2012: 10.118), wächst der Berg unerledigter Verfahren (2005: 15.249; 2010: 27.907; 2011: 31.320; erstes Halbjahr 2012: 32.781).
Dass trotz aller widrigen äußeren Umstände die personelle Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit der erfolgversprechendste Weg zu kürzeren Verfahren und damit eine Entscheidung im Interesse der Rechtsuchenden ist, belegt das Beispiel der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit einem speziellen Proberichter-Konzept ist es dort gelungen, die hohe Zahl der Altbestände zu senken. Mit der dadurch ermöglichten Konzentration auf die Neuverfahren konnte die Dauer der Verfahren reduziert werden.
Schöneburg: „Ich bin überzeugt, dass sich die Personalverstärkungen positiv auf die Arbeitsbelastung an den Sozialgerichten und damit auf die Verfahrenslaufzeiten auswirken werden.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Schöneburg: „Die Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.“
Tausende Menschen, die vor den Sozialgerichten um ihr Existenzminimum kämpfen, sollen nicht noch länger auf einen Richterspruch warten müssen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg verstärkt die Sozialgerichtsbarkeit kurzfristig um weitere sechs Richter. Das ist ein etwa zehnprozentiger Zuwachs an richterlicher Arbeitskraft.
Konkret werden vier neue Proberichter(innen) für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt. Hinzu kommen zwei weitere Richter(innen) aus anderen Gerichtsbarkeiten, die noch im Herbst 2012 in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden sollen.
Darüber hinaus sollen im nichtrichterlichen Folgedienst zur Verstärkung der Serviceeinheiten bis zu acht Bedienstete aus anderen Gerichtsbarkeiten zu den Sozialgerichten abgeordnet werden. Eine weitere Fachkraft wird voraussichtlich dauerhaft versetzt werden können.
Schöneburg: „Die Lage an den Sozialgerichten ist ernst. Der Berg unerledigter Verfahren türmt sich immer höher auf – als direkte Folge der Hartz IV-Gesetze. Linke Justizpolitik kann nicht zulassen, dass tausende Menschen, die vor den Sozialgerichten um ihr Existenzminimum kämpfen, noch länger auf einen Richterspruch warten müssen. Die Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.“
Die Lage an den vier Sozialgerichten des Landes spitzt sich seit Jahren zu. Seit Einführung der Hartz IV-Gesetze 2005 hat sich die Zahl der pro Jahr anfallenden neuen Klageverfahren nahezu verdoppelt – von 13.321 auf 24.188 Verfahren Ende 2011.
Sprunghaft gestiegen ist in diesem Zeitraum besonders der Anteil der neuen Klagen mit Hartz IV-Bezug. Bei 21,7 Prozent (etwa 2.700 Verfahren) lag er 2005; 2011 waren es mehr als 61 Prozent (etwa 13.900 Verfahren).
Dass die Verfahrensdauer zum Nachteil der Rechtsuchenden nicht gleichfalls explodierte (sie liegt in der 1. Instanz konstant bei 14 bis 16 Monaten), ist allein auf die zahlreichen zusätzlichen Stellen zurückzuführen, mit denen die Sozialgerichtsbarkeit im Jahr 2010 unterstützt wurde. Schon damals wurden an den Sozialgerichten 27 neue Richterstellen sowie 36 Stellen im nichtrichterlichen Dienst geschaffen.
Darüber hinaus ist durch intensive Gespräche mit anderen Gerichtsbarkeiten erreicht worden, dass drei weitere Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit für eine Abordnung zum 1. Januar bzw. 1. Februar 2012 gewonnen werden konnten. Aus der Arbeitsgerichtsbarkeit wurden zudem – am 1. April und 1. Juni 2012 – zwei Richter in die Sozialgerichtsbarkeit abgeordnet. Auch künftig wird weiterhin die Versetzung von Lebenszeitrichtern aus anderen, weniger belasteten Gerichtsbarkeiten in die Sozialgerichtsbarkeit angestrebt. Ferner sieht der von der Landesregierung beschlossene Entwurf des Haushalts 2013/14 eine zusätzliche Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit vor. So sollen drei weitere, bis 2018 befristete Richterstellen für die Sozialgerichtsbarkeit zur Verfügung gestellt werden.
Schöneburg: „Die Rahmenbedingungen in der brandenburgischen Justiz sind schwierig, und die Kürzungen in den nächsten Jahren, die auch die Justiz betreffen, machen die Lage künftig sicherlich nicht einfacher. Die Maßnahmen zur Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit sind ein Ausdruck praktizierter Solidarität innerhalb der Justiz des Landes.“
Eine Entspannung der Lage an den Sozialgerichten ist derzeit – aus Gründen, die die Justiz nicht beeinflussen kann – kaum in Sicht. Sollte sich der Trend des ersten Halbjahres 2012 fortsetzen, werden die bisherigen Spitzenbelastungszahlen von 2011 noch übertroffen. Obwohl die Richter von Jahr zu Jahr mehr Verfahren erledigen (2005: 11.334; 2010: 17.737; 2011: 19.161; erstes Halbjahr 2012: 10.118), wächst der Berg unerledigter Verfahren (2005: 15.249; 2010: 27.907; 2011: 31.320; erstes Halbjahr 2012: 32.781).
Dass trotz aller widrigen äußeren Umstände die personelle Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit der erfolgversprechendste Weg zu kürzeren Verfahren und damit eine Entscheidung im Interesse der Rechtsuchenden ist, belegt das Beispiel der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit einem speziellen Proberichter-Konzept ist es dort gelungen, die hohe Zahl der Altbestände zu senken. Mit der dadurch ermöglichten Konzentration auf die Neuverfahren konnte die Dauer der Verfahren reduziert werden.
Schöneburg: „Ich bin überzeugt, dass sich die Personalverstärkungen positiv auf die Arbeitsbelastung an den Sozialgerichten und damit auf die Verfahrenslaufzeiten auswirken werden.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Schöneburg: „Die Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.“
Tausende Menschen, die vor den Sozialgerichten um ihr Existenzminimum kämpfen, sollen nicht noch länger auf einen Richterspruch warten müssen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg verstärkt die Sozialgerichtsbarkeit kurzfristig um weitere sechs Richter. Das ist ein etwa zehnprozentiger Zuwachs an richterlicher Arbeitskraft.
Konkret werden vier neue Proberichter(innen) für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt. Hinzu kommen zwei weitere Richter(innen) aus anderen Gerichtsbarkeiten, die noch im Herbst 2012 in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden sollen.
Darüber hinaus sollen im nichtrichterlichen Folgedienst zur Verstärkung der Serviceeinheiten bis zu acht Bedienstete aus anderen Gerichtsbarkeiten zu den Sozialgerichten abgeordnet werden. Eine weitere Fachkraft wird voraussichtlich dauerhaft versetzt werden können.
Schöneburg: „Die Lage an den Sozialgerichten ist ernst. Der Berg unerledigter Verfahren türmt sich immer höher auf – als direkte Folge der Hartz IV-Gesetze. Linke Justizpolitik kann nicht zulassen, dass tausende Menschen, die vor den Sozialgerichten um ihr Existenzminimum kämpfen, noch länger auf einen Richterspruch warten müssen. Die Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.“
Die Lage an den vier Sozialgerichten des Landes spitzt sich seit Jahren zu. Seit Einführung der Hartz IV-Gesetze 2005 hat sich die Zahl der pro Jahr anfallenden neuen Klageverfahren nahezu verdoppelt – von 13.321 auf 24.188 Verfahren Ende 2011.
Sprunghaft gestiegen ist in diesem Zeitraum besonders der Anteil der neuen Klagen mit Hartz IV-Bezug. Bei 21,7 Prozent (etwa 2.700 Verfahren) lag er 2005; 2011 waren es mehr als 61 Prozent (etwa 13.900 Verfahren).
Dass die Verfahrensdauer zum Nachteil der Rechtsuchenden nicht gleichfalls explodierte (sie liegt in der 1. Instanz konstant bei 14 bis 16 Monaten), ist allein auf die zahlreichen zusätzlichen Stellen zurückzuführen, mit denen die Sozialgerichtsbarkeit im Jahr 2010 unterstützt wurde. Schon damals wurden an den Sozialgerichten 27 neue Richterstellen sowie 36 Stellen im nichtrichterlichen Dienst geschaffen.
Darüber hinaus ist durch intensive Gespräche mit anderen Gerichtsbarkeiten erreicht worden, dass drei weitere Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit für eine Abordnung zum 1. Januar bzw. 1. Februar 2012 gewonnen werden konnten. Aus der Arbeitsgerichtsbarkeit wurden zudem – am 1. April und 1. Juni 2012 – zwei Richter in die Sozialgerichtsbarkeit abgeordnet. Auch künftig wird weiterhin die Versetzung von Lebenszeitrichtern aus anderen, weniger belasteten Gerichtsbarkeiten in die Sozialgerichtsbarkeit angestrebt. Ferner sieht der von der Landesregierung beschlossene Entwurf des Haushalts 2013/14 eine zusätzliche Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit vor. So sollen drei weitere, bis 2018 befristete Richterstellen für die Sozialgerichtsbarkeit zur Verfügung gestellt werden.
Schöneburg: „Die Rahmenbedingungen in der brandenburgischen Justiz sind schwierig, und die Kürzungen in den nächsten Jahren, die auch die Justiz betreffen, machen die Lage künftig sicherlich nicht einfacher. Die Maßnahmen zur Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit sind ein Ausdruck praktizierter Solidarität innerhalb der Justiz des Landes.“
Eine Entspannung der Lage an den Sozialgerichten ist derzeit – aus Gründen, die die Justiz nicht beeinflussen kann – kaum in Sicht. Sollte sich der Trend des ersten Halbjahres 2012 fortsetzen, werden die bisherigen Spitzenbelastungszahlen von 2011 noch übertroffen. Obwohl die Richter von Jahr zu Jahr mehr Verfahren erledigen (2005: 11.334; 2010: 17.737; 2011: 19.161; erstes Halbjahr 2012: 10.118), wächst der Berg unerledigter Verfahren (2005: 15.249; 2010: 27.907; 2011: 31.320; erstes Halbjahr 2012: 32.781).
Dass trotz aller widrigen äußeren Umstände die personelle Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit der erfolgversprechendste Weg zu kürzeren Verfahren und damit eine Entscheidung im Interesse der Rechtsuchenden ist, belegt das Beispiel der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit einem speziellen Proberichter-Konzept ist es dort gelungen, die hohe Zahl der Altbestände zu senken. Mit der dadurch ermöglichten Konzentration auf die Neuverfahren konnte die Dauer der Verfahren reduziert werden.
Schöneburg: „Ich bin überzeugt, dass sich die Personalverstärkungen positiv auf die Arbeitsbelastung an den Sozialgerichten und damit auf die Verfahrenslaufzeiten auswirken werden.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Schöneburg: „Die Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.“
Tausende Menschen, die vor den Sozialgerichten um ihr Existenzminimum kämpfen, sollen nicht noch länger auf einen Richterspruch warten müssen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg verstärkt die Sozialgerichtsbarkeit kurzfristig um weitere sechs Richter. Das ist ein etwa zehnprozentiger Zuwachs an richterlicher Arbeitskraft.
Konkret werden vier neue Proberichter(innen) für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt. Hinzu kommen zwei weitere Richter(innen) aus anderen Gerichtsbarkeiten, die noch im Herbst 2012 in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden sollen.
Darüber hinaus sollen im nichtrichterlichen Folgedienst zur Verstärkung der Serviceeinheiten bis zu acht Bedienstete aus anderen Gerichtsbarkeiten zu den Sozialgerichten abgeordnet werden. Eine weitere Fachkraft wird voraussichtlich dauerhaft versetzt werden können.
Schöneburg: „Die Lage an den Sozialgerichten ist ernst. Der Berg unerledigter Verfahren türmt sich immer höher auf – als direkte Folge der Hartz IV-Gesetze. Linke Justizpolitik kann nicht zulassen, dass tausende Menschen, die vor den Sozialgerichten um ihr Existenzminimum kämpfen, noch länger auf einen Richterspruch warten müssen. Die Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.“
Die Lage an den vier Sozialgerichten des Landes spitzt sich seit Jahren zu. Seit Einführung der Hartz IV-Gesetze 2005 hat sich die Zahl der pro Jahr anfallenden neuen Klageverfahren nahezu verdoppelt – von 13.321 auf 24.188 Verfahren Ende 2011.
Sprunghaft gestiegen ist in diesem Zeitraum besonders der Anteil der neuen Klagen mit Hartz IV-Bezug. Bei 21,7 Prozent (etwa 2.700 Verfahren) lag er 2005; 2011 waren es mehr als 61 Prozent (etwa 13.900 Verfahren).
Dass die Verfahrensdauer zum Nachteil der Rechtsuchenden nicht gleichfalls explodierte (sie liegt in der 1. Instanz konstant bei 14 bis 16 Monaten), ist allein auf die zahlreichen zusätzlichen Stellen zurückzuführen, mit denen die Sozialgerichtsbarkeit im Jahr 2010 unterstützt wurde. Schon damals wurden an den Sozialgerichten 27 neue Richterstellen sowie 36 Stellen im nichtrichterlichen Dienst geschaffen.
Darüber hinaus ist durch intensive Gespräche mit anderen Gerichtsbarkeiten erreicht worden, dass drei weitere Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit für eine Abordnung zum 1. Januar bzw. 1. Februar 2012 gewonnen werden konnten. Aus der Arbeitsgerichtsbarkeit wurden zudem – am 1. April und 1. Juni 2012 – zwei Richter in die Sozialgerichtsbarkeit abgeordnet. Auch künftig wird weiterhin die Versetzung von Lebenszeitrichtern aus anderen, weniger belasteten Gerichtsbarkeiten in die Sozialgerichtsbarkeit angestrebt. Ferner sieht der von der Landesregierung beschlossene Entwurf des Haushalts 2013/14 eine zusätzliche Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit vor. So sollen drei weitere, bis 2018 befristete Richterstellen für die Sozialgerichtsbarkeit zur Verfügung gestellt werden.
Schöneburg: „Die Rahmenbedingungen in der brandenburgischen Justiz sind schwierig, und die Kürzungen in den nächsten Jahren, die auch die Justiz betreffen, machen die Lage künftig sicherlich nicht einfacher. Die Maßnahmen zur Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit sind ein Ausdruck praktizierter Solidarität innerhalb der Justiz des Landes.“
Eine Entspannung der Lage an den Sozialgerichten ist derzeit – aus Gründen, die die Justiz nicht beeinflussen kann – kaum in Sicht. Sollte sich der Trend des ersten Halbjahres 2012 fortsetzen, werden die bisherigen Spitzenbelastungszahlen von 2011 noch übertroffen. Obwohl die Richter von Jahr zu Jahr mehr Verfahren erledigen (2005: 11.334; 2010: 17.737; 2011: 19.161; erstes Halbjahr 2012: 10.118), wächst der Berg unerledigter Verfahren (2005: 15.249; 2010: 27.907; 2011: 31.320; erstes Halbjahr 2012: 32.781).
Dass trotz aller widrigen äußeren Umstände die personelle Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit der erfolgversprechendste Weg zu kürzeren Verfahren und damit eine Entscheidung im Interesse der Rechtsuchenden ist, belegt das Beispiel der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit einem speziellen Proberichter-Konzept ist es dort gelungen, die hohe Zahl der Altbestände zu senken. Mit der dadurch ermöglichten Konzentration auf die Neuverfahren konnte die Dauer der Verfahren reduziert werden.
Schöneburg: „Ich bin überzeugt, dass sich die Personalverstärkungen positiv auf die Arbeitsbelastung an den Sozialgerichten und damit auf die Verfahrenslaufzeiten auswirken werden.“
Quelle: Ministerium der Justiz

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Über 600 Gäste feiern das JazzDanceClub-Sommerfest in der Lausitzarena

16:05 Uhr | 10. Juli 2025 | 75 Leser

Filme unter freiem Himmel: Vorfreude auf Schmellwitzer Kinonächte 2025

16:00 Uhr | 10. Juli 2025 | 538 Leser

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68-jähriger Mopedfahrer nach Unfall in Cottbus-Döbbrick gestorben

09.Juli 2025 | 4.3k Leser

VideoNews

Jazz Dance Club Cottbus | Sommerfest 2025 Recap
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Der JDCC 99 feierte am 06.07.2025 sein Sommerfest mit über 600 Gästen. 180 aktive Tänzerinnen und Tänzer zeigten in zehn Formationen ihr Können, die Jazzy Lights gewannen den vereinsintern ausgelobten ...Publikumspreis des Tages. Vereinsmitglieder engagierten sich, grillten und verschiedene Spiele an der LausitzArena hielten Jung und Alt bei Laune. Über den Nachmittag entstand ein kleines Recap.

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Cottbus | Rotary Club Cottbus spendet 3.500€ an Planetarium
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Sport-Update #27 | Kanu-Abteilung des ESV Lok Raw lädt zu Tag der offenen Tür am 12. Juli
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Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #27 nehmen wir euch diesmal mit ans Wasser, genauer gesagt zur Kanu-Abteilung des ESV Lok Raw Cottbus! Der traditionsreiche Verein öffnet am 12. Juli ...sein Bootshaus an der Spree und lädt zum Tag der offenen Tür ein. Egal ob Drachenboot, Kanu Polo oder Stand-Up-Paddling – Interessierte könnt alles ausprobieren und den Wassersport hautnah erleben. Im Videotalk erzählt Vereinsmitglied Philipp Herbrich, was die Abteilung ausmacht, wie das Training bei den Lok-Paddlern abläuft und welche sportlichen Erfolge bisher gefeiert wurden.


VERLOSUNG 🍀🍀🍀
Wir verlosen 3×1 Drachenboot-Ausfahrt, also jeweils ein komplettes Boot für dich, Familie und Freunde. Kommentiert bis nächsten Montagmittag um 12 Uhr, warum und mit wem ihr eine kleine sportliche Auszeit mitten auf der Spree verbringen wollt. Die Verlosung läuft wie immer auf Instagram & Facebook.

💪 Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und der Sparkasse Spree-Neiße liefern wir euch regelmäßig Updates aus der Cottbuser Sportfamilie und verlosen mit jeder Folge auch einige coole Überraschungen an Euch!

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