Das Bundesarbeitsgericht schreibt vor, dass Arbeitszeiten systematisch erfasst werden müssen. Es hat am 13. September eine Entscheidung bekannt gegeben, die deutsche Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten in einem System aufzunehmen. Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung verkündet, die das BAG aufrechterhält. Dieser Beschluss schreibt vor, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter regelmäßig dokumentieren müssen.
Wie erfolgte bisher die Arbeitszeiterfassung?
Bisher gibt es noch keine standardisierten Methoden zur Arbeitszeiterfassung. Das geltende Arbeitszeitgesetz sieht keine konkreten Methoden zur Zeiterfassung vor. Dies bedeutet, dass die Zeit entweder manuell oder elektronisch erfasst werden kann. Bisher konnten Unternehmen die Liste des Europäischen Gerichtshofs zur Zeiterfassung nutzen. Dies ermöglichte es den Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten über Arbeitszeittabellen, Excel-Tabellen und durch die digitale Stempeluhr zu dokumentieren. Auch die Fälschungssicherheit und Verständlichkeit des Systems waren ausschlaggebende Faktoren bei der Wahl dieser Option. Seitens der Arbeitgeber gab es teilweise scharfe Kritik an der Entscheidung. Der Entscheid zur Stundenerfassung sei für viele Beteiligte übereilt getroffen worden. Die Arbeitszeiterfassung der Arbeiter fügt unnötige Arbeit hinzu, die die deutsche Wirtschaft nicht als notwendig betrachtet. Einige Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeits- und Ruhezeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Grundlage dafür sei das Arbeitsschutzgesetz. Darüber hinaus müssen sie die Empfehlungen der Experten zu maximalen Arbeits- und Ruhezeiten befolgen. Diese Zeit sollte jedoch nicht mit dem Aufenthalt an einem Ort, wie dem Büro, gleichgesetzt werden. Egal wie viel Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, sie müssen diese Regelungen dennoch beachten. Ob Vertrauensarbeitszeit noch möglich ist, ist abhängig davon, welche Arbeitsrahmenbedingungen gesetzt werden.
Muss der Arbeitsplatz von nun an Arbeitszeiten erfassen?
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts beschloss eine Debatte um die Notwendigkeit der Arbeitszeiterfassung. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter übermäßige Überstunden und Überforderung vermeiden können. Der Grund liegt darin, dass viele Mitarbeiter unter gesundheitlichen Folgen leiden, weil ihre Arbeit nicht genügend Ruhe, Pausen und andere obligatorische Freistellungen bietet. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, müssen Behörden benachrichtigt werden, wenn die Pflichtverletzung des Arbeitgebers andauert. Betriebsräte und Personalräte unterstützen Arbeitnehmer bei Verhandlungen mit ihren Arbeitgebern über die Erfassung ihrer Arbeitszeit. Im Zweifelsfall ist das BAG zur Zeiterfassung für Beschäftigte bundesweit zu konsultieren. Die Auslegung eines Urteils variiert je nach Branche, Unternehmen oder persönlichen Umständen.
Das Stechuhr-Urteil des EuGH hat damit nichts zu tun
Das “Stechuhr-Urteil” des EuGH führte zur Schaffung eines Zeiterfassungssystems, das Arbeitgeber verwenden müssen. Dies ist erforderlich, um die Regelungen der Arbeitszeitrichtlinie zu den täglichen und wöchentlichen Ruhepausen sowie deren Gesamthöchstarbeitszeit pro Woche einzuhalten. Dies wurde im Mai 2019 von allen Mitgliedsstaaten beschlossen. Das deutsche BAG hat noch keine vom Europäischen Gerichtshof inspirierten Gesetze durchgesetzt. Sie erwarten dies derzeit mit dem aktuellen Urteil. Der EuGH hat entschieden, dass die Zeitaufzeichnung über ein elektronisches Gerät oder manuell akzeptabel ist. Dies liegt daran, dass es nicht die Notwendigkeit aufhebt, eine Stechuhr für die Erfassung der Arbeitszeiten zu erstellen. Durch die Schaffung einer Stechuhr verlieren die Menschen ihre Fähigkeit, von zu Hause aus zu arbeiten und ihren Zeitplan freizugeben. Es ist jedoch erforderlich, dass jede Arbeitszeit erfasst wird. Nur so können Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter genügend Ruhezeiten oder mehr Arbeitszeit bekommen. Das Arbeiten von zu Hause aus ist nicht verboten. Stattdessen ist die Erfassung der Arbeitszeiten entscheidend, um die Richtlinien eines Unternehmens einzuhalten.
Steht ein Arbeitszeiterfassungsgesetz bevor?
Eine schriftliche Erklärung für das Urteil wurde noch nicht veröffentlicht. Mobile Arbeitstätigkeiten wie die Selbstevaluation dürfen nicht durch Zeiterfassung behindert werden. Aufzeichnungen sollten entsprechend gestaltet werden, beispielsweise durch eine automatische Auswertung der Uhrzeit.
Fazit
Beschäftigte müssen ihre Arbeitszeiten systematisch erfassen, wie es das Bundesarbeitsgericht vorschreibt. Das BAG hat entschieden, dass jedes Unternehmen zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet ist. Diese Entscheidung kam zustande, nachdem sich das Bundesarbeitsgericht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019 bezogen hatte. Die Aufnahmezeit berührt jedoch die Anwesenheitspflicht nicht. Den Arbeitnehmern muss so viel Flexibilität wie möglich eingeräumt werden, während die von der EU-Arbeitszeitrichtlinie festgelegten Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Der deutsche Gesetzgeber muss auf diese Gesetzesänderung noch reagieren. Eine Option wären Vertrauensarbeitszeiten, die flexibler sind als herkömmliche Arbeitszeitmodelle.