Auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 7. Juni 2012 wurde bei der Aufarbeitungsbeauftragten Ulrike Poppe Anfang Juli die brandenburgische Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen eingerichtet, die in der DDR in Heimen der Jugendhilfe waren.
Die Arbeit der Anlaufstelle gründet sich auf den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Der Bund und die ostdeutschen Länder haben für diesen Fonds 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit insgesamt 3,22 Millionen Euro am Fonds „Heimerziehung in der DDR“.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Anlaufstelle gehören Gespräche über die Lebensgeschichte des Betroffenen, die Unterstützung bei Aktensuche und Akteneinsicht sowie die Geltendmachung von Hilfen aus dem Fonds. Darüber hinaus arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Stellen zusammen, die für die Prüfung von Ansprüchen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zuständig sind, kooperieren mit anderen Beratungsstellen, machen den Fonds in der Öffentlichkeit bekannt und unterstützen Selbsthilfeaktivitäten der ehemaligen Heimkinder.
Bisher haben sich rund 350 Betroffene an die Aufarbeitungsbeauftragte gewandt, mit vielen weiteren Anfragen wird gerechnet. Zwischen 1949 und 1990 lebten im Land Brandenburg rund 75.000 Kinder und Jugendliche in Heimen der Jugendhilfe, etwa 20.000 davon in sogenannten Spezialheimen.
Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR befindet sich in der Hegelallee 3, 14467 Potsdam. Sie ist telefonisch mittwochs und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Es wird gebeten, unter der Telefonnummer 0331/ 237 292 17 Beratungstermine zu vereinbaren.
Weitere Informationen gibt es im Internet
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 7. Juni 2012 wurde bei der Aufarbeitungsbeauftragten Ulrike Poppe Anfang Juli die brandenburgische Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen eingerichtet, die in der DDR in Heimen der Jugendhilfe waren.
Die Arbeit der Anlaufstelle gründet sich auf den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Der Bund und die ostdeutschen Länder haben für diesen Fonds 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit insgesamt 3,22 Millionen Euro am Fonds „Heimerziehung in der DDR“.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Anlaufstelle gehören Gespräche über die Lebensgeschichte des Betroffenen, die Unterstützung bei Aktensuche und Akteneinsicht sowie die Geltendmachung von Hilfen aus dem Fonds. Darüber hinaus arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Stellen zusammen, die für die Prüfung von Ansprüchen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zuständig sind, kooperieren mit anderen Beratungsstellen, machen den Fonds in der Öffentlichkeit bekannt und unterstützen Selbsthilfeaktivitäten der ehemaligen Heimkinder.
Bisher haben sich rund 350 Betroffene an die Aufarbeitungsbeauftragte gewandt, mit vielen weiteren Anfragen wird gerechnet. Zwischen 1949 und 1990 lebten im Land Brandenburg rund 75.000 Kinder und Jugendliche in Heimen der Jugendhilfe, etwa 20.000 davon in sogenannten Spezialheimen.
Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR befindet sich in der Hegelallee 3, 14467 Potsdam. Sie ist telefonisch mittwochs und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Es wird gebeten, unter der Telefonnummer 0331/ 237 292 17 Beratungstermine zu vereinbaren.
Weitere Informationen gibt es im Internet
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 7. Juni 2012 wurde bei der Aufarbeitungsbeauftragten Ulrike Poppe Anfang Juli die brandenburgische Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen eingerichtet, die in der DDR in Heimen der Jugendhilfe waren.
Die Arbeit der Anlaufstelle gründet sich auf den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Der Bund und die ostdeutschen Länder haben für diesen Fonds 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit insgesamt 3,22 Millionen Euro am Fonds „Heimerziehung in der DDR“.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Anlaufstelle gehören Gespräche über die Lebensgeschichte des Betroffenen, die Unterstützung bei Aktensuche und Akteneinsicht sowie die Geltendmachung von Hilfen aus dem Fonds. Darüber hinaus arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Stellen zusammen, die für die Prüfung von Ansprüchen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zuständig sind, kooperieren mit anderen Beratungsstellen, machen den Fonds in der Öffentlichkeit bekannt und unterstützen Selbsthilfeaktivitäten der ehemaligen Heimkinder.
Bisher haben sich rund 350 Betroffene an die Aufarbeitungsbeauftragte gewandt, mit vielen weiteren Anfragen wird gerechnet. Zwischen 1949 und 1990 lebten im Land Brandenburg rund 75.000 Kinder und Jugendliche in Heimen der Jugendhilfe, etwa 20.000 davon in sogenannten Spezialheimen.
Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR befindet sich in der Hegelallee 3, 14467 Potsdam. Sie ist telefonisch mittwochs und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Es wird gebeten, unter der Telefonnummer 0331/ 237 292 17 Beratungstermine zu vereinbaren.
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Auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 7. Juni 2012 wurde bei der Aufarbeitungsbeauftragten Ulrike Poppe Anfang Juli die brandenburgische Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen eingerichtet, die in der DDR in Heimen der Jugendhilfe waren.
Die Arbeit der Anlaufstelle gründet sich auf den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Der Bund und die ostdeutschen Länder haben für diesen Fonds 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit insgesamt 3,22 Millionen Euro am Fonds „Heimerziehung in der DDR“.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Anlaufstelle gehören Gespräche über die Lebensgeschichte des Betroffenen, die Unterstützung bei Aktensuche und Akteneinsicht sowie die Geltendmachung von Hilfen aus dem Fonds. Darüber hinaus arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Stellen zusammen, die für die Prüfung von Ansprüchen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zuständig sind, kooperieren mit anderen Beratungsstellen, machen den Fonds in der Öffentlichkeit bekannt und unterstützen Selbsthilfeaktivitäten der ehemaligen Heimkinder.
Bisher haben sich rund 350 Betroffene an die Aufarbeitungsbeauftragte gewandt, mit vielen weiteren Anfragen wird gerechnet. Zwischen 1949 und 1990 lebten im Land Brandenburg rund 75.000 Kinder und Jugendliche in Heimen der Jugendhilfe, etwa 20.000 davon in sogenannten Spezialheimen.
Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR befindet sich in der Hegelallee 3, 14467 Potsdam. Sie ist telefonisch mittwochs und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Es wird gebeten, unter der Telefonnummer 0331/ 237 292 17 Beratungstermine zu vereinbaren.
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Quelle: Landkreis Elbe-Elster