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NIEDERLAUSITZ aktuell

Baaske: Asylbewerberleistungsgesetz überarbeiten

10:04 Uhr | 21. Juni 2012
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Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Cottbuser Oberbürgermeister Schick

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Oberbürgermeister besuchte neue Ergotherapiepraxis in Cottbus

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Wie geht es weiter mit Ortsumfahrung Cottbus? Bürgerrunde in Kahren

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Pokaltermin steht: Energie Cottbus empfängt Hannover 96 am Samstag

25.Juni 2025 | 4.3k Leser

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ISAHR eröffnet neuen Immobilienshop in Cottbus!
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Am 27. und 28. Juni 2025 feiert ISAHR Bauen & Immobilien große Eröffnung in der Spremberger Straße 1 in Cottbus – mit Programm für Groß und Klein, spannenden Vorträgen, aktuellen ...Bauprojekten und persönlicher Beratung.
🎨 Kinder können beim Malwettbewerb mitmachen, 🧠 Erwachsene bei den Experten-Talks dabei sein.

📍 Alle Infos im Artikel:


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Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Erntestart für Spreewälder Gurken | Knösels Gemüse in Kasel-Golzig über Situation & Erwartung
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