Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske sieht gute Chancen, dass die Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Dazu begann gestern – am internationalen „Tages des Flüchtlings“ – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung. Baaske: „Die Bundesregierung hatte schon im Jahr 2010 im Rahmen der Gespräche zu den Hartz-IV-Sätzen versprochen, diesen bisher unhaltbaren Zustand zu ändern. Passiert ist nichts. Offensichtlich muss sie durch das Gericht auf den Weg gebracht werden, der auch Humanismus und christlicher Überzeugung entspricht“.
Baaske weiter: „Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regelsätze stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Menschen, die sich ihre schwierige Situation nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Unter anderem soll es klären, ob der Lebensunterhalt mit den derzeitigen Grundleistungen gesichert ist und wie sich die Beibehaltung der Sätze angesichts der seit 1993 bestehenden Preissteigerungen darstellt. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.
Baaske: „Ich hoffe auf ein deutliches Signal der Richter. Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Menschen und engt sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig ein. Es muss dringend überarbeitet werden. Deutschland muss Asylbewerbern eine menschenwürdige Lebenssituation ermöglichen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz beträgt bisher monatlich 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48 Euro; Kinder ab 8 Jahre: 158,50 Euro). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 20,45 Euro). Damit liegt der Regelsatz rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Niveau. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Angleichung der Regelsätze ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie