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NIEDERLAUSITZ aktuell

BBU: Altanschließer: Endlich eine politische Lösung

16:58 Uhr | 7. Juni 2012
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„Wir machen unserem Ärger Luft“: Das ist das Motto der Protestaktion, mit dem der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) auf die mittlerweile dramatische Situation bei der Altanschlussproblematik aufmerksam machen wollen.
Bei der Altanschließerproblematik geht um die Verteilung der nach 1990 für den Bau neuer bzw. die Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden Investitionskosten. Derzeit werden sie in vielen brandenburgischen Gemeinden auch auf Grundstücke umgelegt, die bereits vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen waren – obwohl deren Eigentümer bereits in der Vergangenheit für diese Anschlüsse bezahlt hatten.
Schwarze Wolke aus Potsdams Mitte
„Damit sich die Politik diesem Thema endlich wieder stellt, bringen wir den Protest jetzt ins Herz der Landeshauptstadt“, so BBU-Vorstand Maren Kern und VDGN-Präsident Peter Ohm.
Mit dem Aufstieg von 1.000 schwarzen Luftballons wollen BBU und VDGN dem Protest Zehntausender Betroffener Ausdruck verleihen. Gleichzeitig wird die Internetseite www.ichbindagegen.info frei geschaltet.
1,5 Millionen Euro pro Unternehmen
Im Rahmen der Aktion legten die beiden Verbände auch erstmals konkrete Zahlen zur Altanschließer-Betroffenheit vor. Demnach sind alle Landkreise von ihr betroffen. Allein bei 41 der 215 brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen sind bis Ende 2011 Nacherhebungsbescheide in Höhe von rund 60 Millionen Euro eingegangen. „Das sind fast 1,5 Millionen Euro je betroffenes Unternehmen. Viele Unternehmen könnten gezwungen sein, die Mieten anzuheben“, so Kern. Der BBU schätzt, dass seine Mitgliedsunternehmen durch die Beitragsnachforderungen mit bis zu 340 Millionen Euro belastet werden könnten. Zum Vergleich: Das ist die Summe, die die BBU-Mitgliedsunternehmen 2011 in Modernisierung und Instandsetzung ihrer Wohnungen investiert haben.
Investitionsausfälle werden konkret
Besonders stark von Beitragsnacherhebungen getroffen ist Cottbus. „Die rund sieben Millionen Euro für die bei uns nacherhobenen Altanschließerbeiträge fehlen in unserer Investitionsplanung. Das heißt: Weniger Instandhaltung, weniger energetische Modernisierung, weniger generationengerechter Neubau.“ So schilderte Uwe Emmerling, Vorstandsmitglied der eG Wohnen 1902 aus Cottbus, am Beispiel seines Unternehmens die praktischen Auswirkungen von Beitragsnacherhebungen.
Musterprozesse, Verjährung
Ohm unterstrich: „Viele Gemeinden und Zweckverbände verweigern den Betroffenen Musterprozesse, und machen ihnen damit den Rechtsweg wegen der unkalkulierbaren Kostenrisiken praktisch unmöglich“. Kern und Ohm forderten von der Politik deshalb drei Dinge: Erstens muss sie sich endlich wieder aktiv mit dem Problem auseinander setzen. Zweitens sollte im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg ein Recht zu Musterprozessen verankert werden. Und drittens muss im Kommunalabgabegesetz klar gestellt werden: Die in der Regel vierjährigen Verjährungsfristen beginnen nicht erst mit Inkrafttreten einer wirksamen Satzung zu laufen, sondern mit der ersten Inkraftsetzung einer Satzung. In der Regel war das unmittelbar nach 1990 der Fall – die meisten Nachforderungen wären so längst verjährt.
Quelle und Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

„Wir machen unserem Ärger Luft“: Das ist das Motto der Protestaktion, mit dem der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) auf die mittlerweile dramatische Situation bei der Altanschlussproblematik aufmerksam machen wollen.
Bei der Altanschließerproblematik geht um die Verteilung der nach 1990 für den Bau neuer bzw. die Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden Investitionskosten. Derzeit werden sie in vielen brandenburgischen Gemeinden auch auf Grundstücke umgelegt, die bereits vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen waren – obwohl deren Eigentümer bereits in der Vergangenheit für diese Anschlüsse bezahlt hatten.
Schwarze Wolke aus Potsdams Mitte
„Damit sich die Politik diesem Thema endlich wieder stellt, bringen wir den Protest jetzt ins Herz der Landeshauptstadt“, so BBU-Vorstand Maren Kern und VDGN-Präsident Peter Ohm.
Mit dem Aufstieg von 1.000 schwarzen Luftballons wollen BBU und VDGN dem Protest Zehntausender Betroffener Ausdruck verleihen. Gleichzeitig wird die Internetseite www.ichbindagegen.info frei geschaltet.
1,5 Millionen Euro pro Unternehmen
Im Rahmen der Aktion legten die beiden Verbände auch erstmals konkrete Zahlen zur Altanschließer-Betroffenheit vor. Demnach sind alle Landkreise von ihr betroffen. Allein bei 41 der 215 brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen sind bis Ende 2011 Nacherhebungsbescheide in Höhe von rund 60 Millionen Euro eingegangen. „Das sind fast 1,5 Millionen Euro je betroffenes Unternehmen. Viele Unternehmen könnten gezwungen sein, die Mieten anzuheben“, so Kern. Der BBU schätzt, dass seine Mitgliedsunternehmen durch die Beitragsnachforderungen mit bis zu 340 Millionen Euro belastet werden könnten. Zum Vergleich: Das ist die Summe, die die BBU-Mitgliedsunternehmen 2011 in Modernisierung und Instandsetzung ihrer Wohnungen investiert haben.
Investitionsausfälle werden konkret
Besonders stark von Beitragsnacherhebungen getroffen ist Cottbus. „Die rund sieben Millionen Euro für die bei uns nacherhobenen Altanschließerbeiträge fehlen in unserer Investitionsplanung. Das heißt: Weniger Instandhaltung, weniger energetische Modernisierung, weniger generationengerechter Neubau.“ So schilderte Uwe Emmerling, Vorstandsmitglied der eG Wohnen 1902 aus Cottbus, am Beispiel seines Unternehmens die praktischen Auswirkungen von Beitragsnacherhebungen.
Musterprozesse, Verjährung
Ohm unterstrich: „Viele Gemeinden und Zweckverbände verweigern den Betroffenen Musterprozesse, und machen ihnen damit den Rechtsweg wegen der unkalkulierbaren Kostenrisiken praktisch unmöglich“. Kern und Ohm forderten von der Politik deshalb drei Dinge: Erstens muss sie sich endlich wieder aktiv mit dem Problem auseinander setzen. Zweitens sollte im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg ein Recht zu Musterprozessen verankert werden. Und drittens muss im Kommunalabgabegesetz klar gestellt werden: Die in der Regel vierjährigen Verjährungsfristen beginnen nicht erst mit Inkrafttreten einer wirksamen Satzung zu laufen, sondern mit der ersten Inkraftsetzung einer Satzung. In der Regel war das unmittelbar nach 1990 der Fall – die meisten Nachforderungen wären so längst verjährt.
Quelle und Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

„Wir machen unserem Ärger Luft“: Das ist das Motto der Protestaktion, mit dem der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) auf die mittlerweile dramatische Situation bei der Altanschlussproblematik aufmerksam machen wollen.
Bei der Altanschließerproblematik geht um die Verteilung der nach 1990 für den Bau neuer bzw. die Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden Investitionskosten. Derzeit werden sie in vielen brandenburgischen Gemeinden auch auf Grundstücke umgelegt, die bereits vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen waren – obwohl deren Eigentümer bereits in der Vergangenheit für diese Anschlüsse bezahlt hatten.
Schwarze Wolke aus Potsdams Mitte
„Damit sich die Politik diesem Thema endlich wieder stellt, bringen wir den Protest jetzt ins Herz der Landeshauptstadt“, so BBU-Vorstand Maren Kern und VDGN-Präsident Peter Ohm.
Mit dem Aufstieg von 1.000 schwarzen Luftballons wollen BBU und VDGN dem Protest Zehntausender Betroffener Ausdruck verleihen. Gleichzeitig wird die Internetseite www.ichbindagegen.info frei geschaltet.
1,5 Millionen Euro pro Unternehmen
Im Rahmen der Aktion legten die beiden Verbände auch erstmals konkrete Zahlen zur Altanschließer-Betroffenheit vor. Demnach sind alle Landkreise von ihr betroffen. Allein bei 41 der 215 brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen sind bis Ende 2011 Nacherhebungsbescheide in Höhe von rund 60 Millionen Euro eingegangen. „Das sind fast 1,5 Millionen Euro je betroffenes Unternehmen. Viele Unternehmen könnten gezwungen sein, die Mieten anzuheben“, so Kern. Der BBU schätzt, dass seine Mitgliedsunternehmen durch die Beitragsnachforderungen mit bis zu 340 Millionen Euro belastet werden könnten. Zum Vergleich: Das ist die Summe, die die BBU-Mitgliedsunternehmen 2011 in Modernisierung und Instandsetzung ihrer Wohnungen investiert haben.
Investitionsausfälle werden konkret
Besonders stark von Beitragsnacherhebungen getroffen ist Cottbus. „Die rund sieben Millionen Euro für die bei uns nacherhobenen Altanschließerbeiträge fehlen in unserer Investitionsplanung. Das heißt: Weniger Instandhaltung, weniger energetische Modernisierung, weniger generationengerechter Neubau.“ So schilderte Uwe Emmerling, Vorstandsmitglied der eG Wohnen 1902 aus Cottbus, am Beispiel seines Unternehmens die praktischen Auswirkungen von Beitragsnacherhebungen.
Musterprozesse, Verjährung
Ohm unterstrich: „Viele Gemeinden und Zweckverbände verweigern den Betroffenen Musterprozesse, und machen ihnen damit den Rechtsweg wegen der unkalkulierbaren Kostenrisiken praktisch unmöglich“. Kern und Ohm forderten von der Politik deshalb drei Dinge: Erstens muss sie sich endlich wieder aktiv mit dem Problem auseinander setzen. Zweitens sollte im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg ein Recht zu Musterprozessen verankert werden. Und drittens muss im Kommunalabgabegesetz klar gestellt werden: Die in der Regel vierjährigen Verjährungsfristen beginnen nicht erst mit Inkrafttreten einer wirksamen Satzung zu laufen, sondern mit der ersten Inkraftsetzung einer Satzung. In der Regel war das unmittelbar nach 1990 der Fall – die meisten Nachforderungen wären so längst verjährt.
Quelle und Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

„Wir machen unserem Ärger Luft“: Das ist das Motto der Protestaktion, mit dem der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) auf die mittlerweile dramatische Situation bei der Altanschlussproblematik aufmerksam machen wollen.
Bei der Altanschließerproblematik geht um die Verteilung der nach 1990 für den Bau neuer bzw. die Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden Investitionskosten. Derzeit werden sie in vielen brandenburgischen Gemeinden auch auf Grundstücke umgelegt, die bereits vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen waren – obwohl deren Eigentümer bereits in der Vergangenheit für diese Anschlüsse bezahlt hatten.
Schwarze Wolke aus Potsdams Mitte
„Damit sich die Politik diesem Thema endlich wieder stellt, bringen wir den Protest jetzt ins Herz der Landeshauptstadt“, so BBU-Vorstand Maren Kern und VDGN-Präsident Peter Ohm.
Mit dem Aufstieg von 1.000 schwarzen Luftballons wollen BBU und VDGN dem Protest Zehntausender Betroffener Ausdruck verleihen. Gleichzeitig wird die Internetseite www.ichbindagegen.info frei geschaltet.
1,5 Millionen Euro pro Unternehmen
Im Rahmen der Aktion legten die beiden Verbände auch erstmals konkrete Zahlen zur Altanschließer-Betroffenheit vor. Demnach sind alle Landkreise von ihr betroffen. Allein bei 41 der 215 brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen sind bis Ende 2011 Nacherhebungsbescheide in Höhe von rund 60 Millionen Euro eingegangen. „Das sind fast 1,5 Millionen Euro je betroffenes Unternehmen. Viele Unternehmen könnten gezwungen sein, die Mieten anzuheben“, so Kern. Der BBU schätzt, dass seine Mitgliedsunternehmen durch die Beitragsnachforderungen mit bis zu 340 Millionen Euro belastet werden könnten. Zum Vergleich: Das ist die Summe, die die BBU-Mitgliedsunternehmen 2011 in Modernisierung und Instandsetzung ihrer Wohnungen investiert haben.
Investitionsausfälle werden konkret
Besonders stark von Beitragsnacherhebungen getroffen ist Cottbus. „Die rund sieben Millionen Euro für die bei uns nacherhobenen Altanschließerbeiträge fehlen in unserer Investitionsplanung. Das heißt: Weniger Instandhaltung, weniger energetische Modernisierung, weniger generationengerechter Neubau.“ So schilderte Uwe Emmerling, Vorstandsmitglied der eG Wohnen 1902 aus Cottbus, am Beispiel seines Unternehmens die praktischen Auswirkungen von Beitragsnacherhebungen.
Musterprozesse, Verjährung
Ohm unterstrich: „Viele Gemeinden und Zweckverbände verweigern den Betroffenen Musterprozesse, und machen ihnen damit den Rechtsweg wegen der unkalkulierbaren Kostenrisiken praktisch unmöglich“. Kern und Ohm forderten von der Politik deshalb drei Dinge: Erstens muss sie sich endlich wieder aktiv mit dem Problem auseinander setzen. Zweitens sollte im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg ein Recht zu Musterprozessen verankert werden. Und drittens muss im Kommunalabgabegesetz klar gestellt werden: Die in der Regel vierjährigen Verjährungsfristen beginnen nicht erst mit Inkrafttreten einer wirksamen Satzung zu laufen, sondern mit der ersten Inkraftsetzung einer Satzung. In der Regel war das unmittelbar nach 1990 der Fall – die meisten Nachforderungen wären so längst verjährt.
Quelle und Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

„Wir machen unserem Ärger Luft“: Das ist das Motto der Protestaktion, mit dem der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) auf die mittlerweile dramatische Situation bei der Altanschlussproblematik aufmerksam machen wollen.
Bei der Altanschließerproblematik geht um die Verteilung der nach 1990 für den Bau neuer bzw. die Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden Investitionskosten. Derzeit werden sie in vielen brandenburgischen Gemeinden auch auf Grundstücke umgelegt, die bereits vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen waren – obwohl deren Eigentümer bereits in der Vergangenheit für diese Anschlüsse bezahlt hatten.
Schwarze Wolke aus Potsdams Mitte
„Damit sich die Politik diesem Thema endlich wieder stellt, bringen wir den Protest jetzt ins Herz der Landeshauptstadt“, so BBU-Vorstand Maren Kern und VDGN-Präsident Peter Ohm.
Mit dem Aufstieg von 1.000 schwarzen Luftballons wollen BBU und VDGN dem Protest Zehntausender Betroffener Ausdruck verleihen. Gleichzeitig wird die Internetseite www.ichbindagegen.info frei geschaltet.
1,5 Millionen Euro pro Unternehmen
Im Rahmen der Aktion legten die beiden Verbände auch erstmals konkrete Zahlen zur Altanschließer-Betroffenheit vor. Demnach sind alle Landkreise von ihr betroffen. Allein bei 41 der 215 brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen sind bis Ende 2011 Nacherhebungsbescheide in Höhe von rund 60 Millionen Euro eingegangen. „Das sind fast 1,5 Millionen Euro je betroffenes Unternehmen. Viele Unternehmen könnten gezwungen sein, die Mieten anzuheben“, so Kern. Der BBU schätzt, dass seine Mitgliedsunternehmen durch die Beitragsnachforderungen mit bis zu 340 Millionen Euro belastet werden könnten. Zum Vergleich: Das ist die Summe, die die BBU-Mitgliedsunternehmen 2011 in Modernisierung und Instandsetzung ihrer Wohnungen investiert haben.
Investitionsausfälle werden konkret
Besonders stark von Beitragsnacherhebungen getroffen ist Cottbus. „Die rund sieben Millionen Euro für die bei uns nacherhobenen Altanschließerbeiträge fehlen in unserer Investitionsplanung. Das heißt: Weniger Instandhaltung, weniger energetische Modernisierung, weniger generationengerechter Neubau.“ So schilderte Uwe Emmerling, Vorstandsmitglied der eG Wohnen 1902 aus Cottbus, am Beispiel seines Unternehmens die praktischen Auswirkungen von Beitragsnacherhebungen.
Musterprozesse, Verjährung
Ohm unterstrich: „Viele Gemeinden und Zweckverbände verweigern den Betroffenen Musterprozesse, und machen ihnen damit den Rechtsweg wegen der unkalkulierbaren Kostenrisiken praktisch unmöglich“. Kern und Ohm forderten von der Politik deshalb drei Dinge: Erstens muss sie sich endlich wieder aktiv mit dem Problem auseinander setzen. Zweitens sollte im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg ein Recht zu Musterprozessen verankert werden. Und drittens muss im Kommunalabgabegesetz klar gestellt werden: Die in der Regel vierjährigen Verjährungsfristen beginnen nicht erst mit Inkrafttreten einer wirksamen Satzung zu laufen, sondern mit der ersten Inkraftsetzung einer Satzung. In der Regel war das unmittelbar nach 1990 der Fall – die meisten Nachforderungen wären so längst verjährt.
Quelle und Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

„Wir machen unserem Ärger Luft“: Das ist das Motto der Protestaktion, mit dem der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) auf die mittlerweile dramatische Situation bei der Altanschlussproblematik aufmerksam machen wollen.
Bei der Altanschließerproblematik geht um die Verteilung der nach 1990 für den Bau neuer bzw. die Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden Investitionskosten. Derzeit werden sie in vielen brandenburgischen Gemeinden auch auf Grundstücke umgelegt, die bereits vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen waren – obwohl deren Eigentümer bereits in der Vergangenheit für diese Anschlüsse bezahlt hatten.
Schwarze Wolke aus Potsdams Mitte
„Damit sich die Politik diesem Thema endlich wieder stellt, bringen wir den Protest jetzt ins Herz der Landeshauptstadt“, so BBU-Vorstand Maren Kern und VDGN-Präsident Peter Ohm.
Mit dem Aufstieg von 1.000 schwarzen Luftballons wollen BBU und VDGN dem Protest Zehntausender Betroffener Ausdruck verleihen. Gleichzeitig wird die Internetseite www.ichbindagegen.info frei geschaltet.
1,5 Millionen Euro pro Unternehmen
Im Rahmen der Aktion legten die beiden Verbände auch erstmals konkrete Zahlen zur Altanschließer-Betroffenheit vor. Demnach sind alle Landkreise von ihr betroffen. Allein bei 41 der 215 brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen sind bis Ende 2011 Nacherhebungsbescheide in Höhe von rund 60 Millionen Euro eingegangen. „Das sind fast 1,5 Millionen Euro je betroffenes Unternehmen. Viele Unternehmen könnten gezwungen sein, die Mieten anzuheben“, so Kern. Der BBU schätzt, dass seine Mitgliedsunternehmen durch die Beitragsnachforderungen mit bis zu 340 Millionen Euro belastet werden könnten. Zum Vergleich: Das ist die Summe, die die BBU-Mitgliedsunternehmen 2011 in Modernisierung und Instandsetzung ihrer Wohnungen investiert haben.
Investitionsausfälle werden konkret
Besonders stark von Beitragsnacherhebungen getroffen ist Cottbus. „Die rund sieben Millionen Euro für die bei uns nacherhobenen Altanschließerbeiträge fehlen in unserer Investitionsplanung. Das heißt: Weniger Instandhaltung, weniger energetische Modernisierung, weniger generationengerechter Neubau.“ So schilderte Uwe Emmerling, Vorstandsmitglied der eG Wohnen 1902 aus Cottbus, am Beispiel seines Unternehmens die praktischen Auswirkungen von Beitragsnacherhebungen.
Musterprozesse, Verjährung
Ohm unterstrich: „Viele Gemeinden und Zweckverbände verweigern den Betroffenen Musterprozesse, und machen ihnen damit den Rechtsweg wegen der unkalkulierbaren Kostenrisiken praktisch unmöglich“. Kern und Ohm forderten von der Politik deshalb drei Dinge: Erstens muss sie sich endlich wieder aktiv mit dem Problem auseinander setzen. Zweitens sollte im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg ein Recht zu Musterprozessen verankert werden. Und drittens muss im Kommunalabgabegesetz klar gestellt werden: Die in der Regel vierjährigen Verjährungsfristen beginnen nicht erst mit Inkrafttreten einer wirksamen Satzung zu laufen, sondern mit der ersten Inkraftsetzung einer Satzung. In der Regel war das unmittelbar nach 1990 der Fall – die meisten Nachforderungen wären so längst verjährt.
Quelle und Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

„Wir machen unserem Ärger Luft“: Das ist das Motto der Protestaktion, mit dem der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) auf die mittlerweile dramatische Situation bei der Altanschlussproblematik aufmerksam machen wollen.
Bei der Altanschließerproblematik geht um die Verteilung der nach 1990 für den Bau neuer bzw. die Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden Investitionskosten. Derzeit werden sie in vielen brandenburgischen Gemeinden auch auf Grundstücke umgelegt, die bereits vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen waren – obwohl deren Eigentümer bereits in der Vergangenheit für diese Anschlüsse bezahlt hatten.
Schwarze Wolke aus Potsdams Mitte
„Damit sich die Politik diesem Thema endlich wieder stellt, bringen wir den Protest jetzt ins Herz der Landeshauptstadt“, so BBU-Vorstand Maren Kern und VDGN-Präsident Peter Ohm.
Mit dem Aufstieg von 1.000 schwarzen Luftballons wollen BBU und VDGN dem Protest Zehntausender Betroffener Ausdruck verleihen. Gleichzeitig wird die Internetseite www.ichbindagegen.info frei geschaltet.
1,5 Millionen Euro pro Unternehmen
Im Rahmen der Aktion legten die beiden Verbände auch erstmals konkrete Zahlen zur Altanschließer-Betroffenheit vor. Demnach sind alle Landkreise von ihr betroffen. Allein bei 41 der 215 brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen sind bis Ende 2011 Nacherhebungsbescheide in Höhe von rund 60 Millionen Euro eingegangen. „Das sind fast 1,5 Millionen Euro je betroffenes Unternehmen. Viele Unternehmen könnten gezwungen sein, die Mieten anzuheben“, so Kern. Der BBU schätzt, dass seine Mitgliedsunternehmen durch die Beitragsnachforderungen mit bis zu 340 Millionen Euro belastet werden könnten. Zum Vergleich: Das ist die Summe, die die BBU-Mitgliedsunternehmen 2011 in Modernisierung und Instandsetzung ihrer Wohnungen investiert haben.
Investitionsausfälle werden konkret
Besonders stark von Beitragsnacherhebungen getroffen ist Cottbus. „Die rund sieben Millionen Euro für die bei uns nacherhobenen Altanschließerbeiträge fehlen in unserer Investitionsplanung. Das heißt: Weniger Instandhaltung, weniger energetische Modernisierung, weniger generationengerechter Neubau.“ So schilderte Uwe Emmerling, Vorstandsmitglied der eG Wohnen 1902 aus Cottbus, am Beispiel seines Unternehmens die praktischen Auswirkungen von Beitragsnacherhebungen.
Musterprozesse, Verjährung
Ohm unterstrich: „Viele Gemeinden und Zweckverbände verweigern den Betroffenen Musterprozesse, und machen ihnen damit den Rechtsweg wegen der unkalkulierbaren Kostenrisiken praktisch unmöglich“. Kern und Ohm forderten von der Politik deshalb drei Dinge: Erstens muss sie sich endlich wieder aktiv mit dem Problem auseinander setzen. Zweitens sollte im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg ein Recht zu Musterprozessen verankert werden. Und drittens muss im Kommunalabgabegesetz klar gestellt werden: Die in der Regel vierjährigen Verjährungsfristen beginnen nicht erst mit Inkrafttreten einer wirksamen Satzung zu laufen, sondern mit der ersten Inkraftsetzung einer Satzung. In der Regel war das unmittelbar nach 1990 der Fall – die meisten Nachforderungen wären so längst verjährt.
Quelle und Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

„Wir machen unserem Ärger Luft“: Das ist das Motto der Protestaktion, mit dem der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) auf die mittlerweile dramatische Situation bei der Altanschlussproblematik aufmerksam machen wollen.
Bei der Altanschließerproblematik geht um die Verteilung der nach 1990 für den Bau neuer bzw. die Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden Investitionskosten. Derzeit werden sie in vielen brandenburgischen Gemeinden auch auf Grundstücke umgelegt, die bereits vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen waren – obwohl deren Eigentümer bereits in der Vergangenheit für diese Anschlüsse bezahlt hatten.
Schwarze Wolke aus Potsdams Mitte
„Damit sich die Politik diesem Thema endlich wieder stellt, bringen wir den Protest jetzt ins Herz der Landeshauptstadt“, so BBU-Vorstand Maren Kern und VDGN-Präsident Peter Ohm.
Mit dem Aufstieg von 1.000 schwarzen Luftballons wollen BBU und VDGN dem Protest Zehntausender Betroffener Ausdruck verleihen. Gleichzeitig wird die Internetseite www.ichbindagegen.info frei geschaltet.
1,5 Millionen Euro pro Unternehmen
Im Rahmen der Aktion legten die beiden Verbände auch erstmals konkrete Zahlen zur Altanschließer-Betroffenheit vor. Demnach sind alle Landkreise von ihr betroffen. Allein bei 41 der 215 brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen sind bis Ende 2011 Nacherhebungsbescheide in Höhe von rund 60 Millionen Euro eingegangen. „Das sind fast 1,5 Millionen Euro je betroffenes Unternehmen. Viele Unternehmen könnten gezwungen sein, die Mieten anzuheben“, so Kern. Der BBU schätzt, dass seine Mitgliedsunternehmen durch die Beitragsnachforderungen mit bis zu 340 Millionen Euro belastet werden könnten. Zum Vergleich: Das ist die Summe, die die BBU-Mitgliedsunternehmen 2011 in Modernisierung und Instandsetzung ihrer Wohnungen investiert haben.
Investitionsausfälle werden konkret
Besonders stark von Beitragsnacherhebungen getroffen ist Cottbus. „Die rund sieben Millionen Euro für die bei uns nacherhobenen Altanschließerbeiträge fehlen in unserer Investitionsplanung. Das heißt: Weniger Instandhaltung, weniger energetische Modernisierung, weniger generationengerechter Neubau.“ So schilderte Uwe Emmerling, Vorstandsmitglied der eG Wohnen 1902 aus Cottbus, am Beispiel seines Unternehmens die praktischen Auswirkungen von Beitragsnacherhebungen.
Musterprozesse, Verjährung
Ohm unterstrich: „Viele Gemeinden und Zweckverbände verweigern den Betroffenen Musterprozesse, und machen ihnen damit den Rechtsweg wegen der unkalkulierbaren Kostenrisiken praktisch unmöglich“. Kern und Ohm forderten von der Politik deshalb drei Dinge: Erstens muss sie sich endlich wieder aktiv mit dem Problem auseinander setzen. Zweitens sollte im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg ein Recht zu Musterprozessen verankert werden. Und drittens muss im Kommunalabgabegesetz klar gestellt werden: Die in der Regel vierjährigen Verjährungsfristen beginnen nicht erst mit Inkrafttreten einer wirksamen Satzung zu laufen, sondern mit der ersten Inkraftsetzung einer Satzung. In der Regel war das unmittelbar nach 1990 der Fall – die meisten Nachforderungen wären so längst verjährt.
Quelle und Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

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