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NIEDERLAUSITZ aktuell

Jürgen Maresch, MdL: Inklusion geht nur in den Kommunen – Landesregierung lässt die Kommunen allein

18:05 Uhr | 25. Mai 2012
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In einer Anfrage vom 05.04.2012 befragte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch, die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen. Mit Verweis darauf, dass die Menschen mit Behinderung ihren Lebensmittelpunkt in den Kommunen haben, erfragte er den Erarbeitungsstand kommunaler Teilhabepläne sowie die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.
Der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch erklärt dazu:
Die erste Frage zielte auf den konkreten Standpunkt der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ab. Die Landesregierung verwies in der Antwort lediglich auf das Grundgesetz und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Umsetzung. Ein konkreter Standpunkt ließ dieser allgemeine Verweis bedauerlicherweise vermissen. Es ist schade, aber auch bezeichnend, dass die Landesregierung es hierbei bei einer allgemeinen Aussage belässt, statt sich eineindeutig zur zeitnahen Entwicklung kommunaler Teilhabepläne zu positionieren und damit klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu bekennen.
Gerade die Tatsache, dass es nach nunmehr fast dreijähriger Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer keinen einzigen Teilhabeplan im Land Brandenburg gibt belegt zweifelsfrei, dass die Landesregierung dahingehend sehr deutlich eine Position haben und vertreten sollte. Die seitens der Landesregierung geäußerte Wunschäußerung nach mehr Dynamik in den Kommunen scheint nur wenig zielführend. Ebenso wenig zielführend ist es, die Kommunen sowohl finanziell als auch ansonsten ohne Unterstützung allein zu lassen, wie sich im Weiteren der Antwort entnehmen lässt.
Den finanziell zu erwartenden Aufwand, den die volle und wirksame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt, setzt die Landesregierung in direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad. Wie allerdings könnte man die Umsetzung einer Menschenrechtskonvention einem Umsetzungsgrad unterziehen? Menschenrechte sind vollständig, allumfassend und übergreifend umzusetzen und nicht in verschiedenen Abstufungen oder nur in Teilbereichen. Von einem Umsetzungsgrad kann hier keine Rede sein. Die Regierung hat eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Kommunen konsequent voranzubringen und isolierte Teillösungen zu unterbinden, statt Möglichkeiten dafür zu schaffen.
Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist den Aussagen nach ebenso wenig zu erwarten. Hier verweist man auf die Kostenbeteiligung an den Leistungen des Zwölften Sozialgesetzbuchen. Dieses beinhaltet mitunter verschiedene Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Jürgen Maresch, Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, DIE LINKEN.

In einer Anfrage vom 05.04.2012 befragte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch, die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen. Mit Verweis darauf, dass die Menschen mit Behinderung ihren Lebensmittelpunkt in den Kommunen haben, erfragte er den Erarbeitungsstand kommunaler Teilhabepläne sowie die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.
Der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch erklärt dazu:
Die erste Frage zielte auf den konkreten Standpunkt der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ab. Die Landesregierung verwies in der Antwort lediglich auf das Grundgesetz und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Umsetzung. Ein konkreter Standpunkt ließ dieser allgemeine Verweis bedauerlicherweise vermissen. Es ist schade, aber auch bezeichnend, dass die Landesregierung es hierbei bei einer allgemeinen Aussage belässt, statt sich eineindeutig zur zeitnahen Entwicklung kommunaler Teilhabepläne zu positionieren und damit klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu bekennen.
Gerade die Tatsache, dass es nach nunmehr fast dreijähriger Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer keinen einzigen Teilhabeplan im Land Brandenburg gibt belegt zweifelsfrei, dass die Landesregierung dahingehend sehr deutlich eine Position haben und vertreten sollte. Die seitens der Landesregierung geäußerte Wunschäußerung nach mehr Dynamik in den Kommunen scheint nur wenig zielführend. Ebenso wenig zielführend ist es, die Kommunen sowohl finanziell als auch ansonsten ohne Unterstützung allein zu lassen, wie sich im Weiteren der Antwort entnehmen lässt.
Den finanziell zu erwartenden Aufwand, den die volle und wirksame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt, setzt die Landesregierung in direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad. Wie allerdings könnte man die Umsetzung einer Menschenrechtskonvention einem Umsetzungsgrad unterziehen? Menschenrechte sind vollständig, allumfassend und übergreifend umzusetzen und nicht in verschiedenen Abstufungen oder nur in Teilbereichen. Von einem Umsetzungsgrad kann hier keine Rede sein. Die Regierung hat eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Kommunen konsequent voranzubringen und isolierte Teillösungen zu unterbinden, statt Möglichkeiten dafür zu schaffen.
Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist den Aussagen nach ebenso wenig zu erwarten. Hier verweist man auf die Kostenbeteiligung an den Leistungen des Zwölften Sozialgesetzbuchen. Dieses beinhaltet mitunter verschiedene Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Jürgen Maresch, Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, DIE LINKEN.

In einer Anfrage vom 05.04.2012 befragte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch, die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen. Mit Verweis darauf, dass die Menschen mit Behinderung ihren Lebensmittelpunkt in den Kommunen haben, erfragte er den Erarbeitungsstand kommunaler Teilhabepläne sowie die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.
Der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch erklärt dazu:
Die erste Frage zielte auf den konkreten Standpunkt der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ab. Die Landesregierung verwies in der Antwort lediglich auf das Grundgesetz und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Umsetzung. Ein konkreter Standpunkt ließ dieser allgemeine Verweis bedauerlicherweise vermissen. Es ist schade, aber auch bezeichnend, dass die Landesregierung es hierbei bei einer allgemeinen Aussage belässt, statt sich eineindeutig zur zeitnahen Entwicklung kommunaler Teilhabepläne zu positionieren und damit klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu bekennen.
Gerade die Tatsache, dass es nach nunmehr fast dreijähriger Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer keinen einzigen Teilhabeplan im Land Brandenburg gibt belegt zweifelsfrei, dass die Landesregierung dahingehend sehr deutlich eine Position haben und vertreten sollte. Die seitens der Landesregierung geäußerte Wunschäußerung nach mehr Dynamik in den Kommunen scheint nur wenig zielführend. Ebenso wenig zielführend ist es, die Kommunen sowohl finanziell als auch ansonsten ohne Unterstützung allein zu lassen, wie sich im Weiteren der Antwort entnehmen lässt.
Den finanziell zu erwartenden Aufwand, den die volle und wirksame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt, setzt die Landesregierung in direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad. Wie allerdings könnte man die Umsetzung einer Menschenrechtskonvention einem Umsetzungsgrad unterziehen? Menschenrechte sind vollständig, allumfassend und übergreifend umzusetzen und nicht in verschiedenen Abstufungen oder nur in Teilbereichen. Von einem Umsetzungsgrad kann hier keine Rede sein. Die Regierung hat eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Kommunen konsequent voranzubringen und isolierte Teillösungen zu unterbinden, statt Möglichkeiten dafür zu schaffen.
Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist den Aussagen nach ebenso wenig zu erwarten. Hier verweist man auf die Kostenbeteiligung an den Leistungen des Zwölften Sozialgesetzbuchen. Dieses beinhaltet mitunter verschiedene Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Jürgen Maresch, Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, DIE LINKEN.

In einer Anfrage vom 05.04.2012 befragte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch, die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen. Mit Verweis darauf, dass die Menschen mit Behinderung ihren Lebensmittelpunkt in den Kommunen haben, erfragte er den Erarbeitungsstand kommunaler Teilhabepläne sowie die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.
Der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch erklärt dazu:
Die erste Frage zielte auf den konkreten Standpunkt der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ab. Die Landesregierung verwies in der Antwort lediglich auf das Grundgesetz und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Umsetzung. Ein konkreter Standpunkt ließ dieser allgemeine Verweis bedauerlicherweise vermissen. Es ist schade, aber auch bezeichnend, dass die Landesregierung es hierbei bei einer allgemeinen Aussage belässt, statt sich eineindeutig zur zeitnahen Entwicklung kommunaler Teilhabepläne zu positionieren und damit klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu bekennen.
Gerade die Tatsache, dass es nach nunmehr fast dreijähriger Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer keinen einzigen Teilhabeplan im Land Brandenburg gibt belegt zweifelsfrei, dass die Landesregierung dahingehend sehr deutlich eine Position haben und vertreten sollte. Die seitens der Landesregierung geäußerte Wunschäußerung nach mehr Dynamik in den Kommunen scheint nur wenig zielführend. Ebenso wenig zielführend ist es, die Kommunen sowohl finanziell als auch ansonsten ohne Unterstützung allein zu lassen, wie sich im Weiteren der Antwort entnehmen lässt.
Den finanziell zu erwartenden Aufwand, den die volle und wirksame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt, setzt die Landesregierung in direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad. Wie allerdings könnte man die Umsetzung einer Menschenrechtskonvention einem Umsetzungsgrad unterziehen? Menschenrechte sind vollständig, allumfassend und übergreifend umzusetzen und nicht in verschiedenen Abstufungen oder nur in Teilbereichen. Von einem Umsetzungsgrad kann hier keine Rede sein. Die Regierung hat eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Kommunen konsequent voranzubringen und isolierte Teillösungen zu unterbinden, statt Möglichkeiten dafür zu schaffen.
Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist den Aussagen nach ebenso wenig zu erwarten. Hier verweist man auf die Kostenbeteiligung an den Leistungen des Zwölften Sozialgesetzbuchen. Dieses beinhaltet mitunter verschiedene Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Jürgen Maresch, Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, DIE LINKEN.

In einer Anfrage vom 05.04.2012 befragte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch, die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen. Mit Verweis darauf, dass die Menschen mit Behinderung ihren Lebensmittelpunkt in den Kommunen haben, erfragte er den Erarbeitungsstand kommunaler Teilhabepläne sowie die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.
Der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch erklärt dazu:
Die erste Frage zielte auf den konkreten Standpunkt der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ab. Die Landesregierung verwies in der Antwort lediglich auf das Grundgesetz und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Umsetzung. Ein konkreter Standpunkt ließ dieser allgemeine Verweis bedauerlicherweise vermissen. Es ist schade, aber auch bezeichnend, dass die Landesregierung es hierbei bei einer allgemeinen Aussage belässt, statt sich eineindeutig zur zeitnahen Entwicklung kommunaler Teilhabepläne zu positionieren und damit klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu bekennen.
Gerade die Tatsache, dass es nach nunmehr fast dreijähriger Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer keinen einzigen Teilhabeplan im Land Brandenburg gibt belegt zweifelsfrei, dass die Landesregierung dahingehend sehr deutlich eine Position haben und vertreten sollte. Die seitens der Landesregierung geäußerte Wunschäußerung nach mehr Dynamik in den Kommunen scheint nur wenig zielführend. Ebenso wenig zielführend ist es, die Kommunen sowohl finanziell als auch ansonsten ohne Unterstützung allein zu lassen, wie sich im Weiteren der Antwort entnehmen lässt.
Den finanziell zu erwartenden Aufwand, den die volle und wirksame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt, setzt die Landesregierung in direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad. Wie allerdings könnte man die Umsetzung einer Menschenrechtskonvention einem Umsetzungsgrad unterziehen? Menschenrechte sind vollständig, allumfassend und übergreifend umzusetzen und nicht in verschiedenen Abstufungen oder nur in Teilbereichen. Von einem Umsetzungsgrad kann hier keine Rede sein. Die Regierung hat eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Kommunen konsequent voranzubringen und isolierte Teillösungen zu unterbinden, statt Möglichkeiten dafür zu schaffen.
Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist den Aussagen nach ebenso wenig zu erwarten. Hier verweist man auf die Kostenbeteiligung an den Leistungen des Zwölften Sozialgesetzbuchen. Dieses beinhaltet mitunter verschiedene Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Jürgen Maresch, Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, DIE LINKEN.

In einer Anfrage vom 05.04.2012 befragte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch, die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen. Mit Verweis darauf, dass die Menschen mit Behinderung ihren Lebensmittelpunkt in den Kommunen haben, erfragte er den Erarbeitungsstand kommunaler Teilhabepläne sowie die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.
Der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch erklärt dazu:
Die erste Frage zielte auf den konkreten Standpunkt der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ab. Die Landesregierung verwies in der Antwort lediglich auf das Grundgesetz und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Umsetzung. Ein konkreter Standpunkt ließ dieser allgemeine Verweis bedauerlicherweise vermissen. Es ist schade, aber auch bezeichnend, dass die Landesregierung es hierbei bei einer allgemeinen Aussage belässt, statt sich eineindeutig zur zeitnahen Entwicklung kommunaler Teilhabepläne zu positionieren und damit klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu bekennen.
Gerade die Tatsache, dass es nach nunmehr fast dreijähriger Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer keinen einzigen Teilhabeplan im Land Brandenburg gibt belegt zweifelsfrei, dass die Landesregierung dahingehend sehr deutlich eine Position haben und vertreten sollte. Die seitens der Landesregierung geäußerte Wunschäußerung nach mehr Dynamik in den Kommunen scheint nur wenig zielführend. Ebenso wenig zielführend ist es, die Kommunen sowohl finanziell als auch ansonsten ohne Unterstützung allein zu lassen, wie sich im Weiteren der Antwort entnehmen lässt.
Den finanziell zu erwartenden Aufwand, den die volle und wirksame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt, setzt die Landesregierung in direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad. Wie allerdings könnte man die Umsetzung einer Menschenrechtskonvention einem Umsetzungsgrad unterziehen? Menschenrechte sind vollständig, allumfassend und übergreifend umzusetzen und nicht in verschiedenen Abstufungen oder nur in Teilbereichen. Von einem Umsetzungsgrad kann hier keine Rede sein. Die Regierung hat eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Kommunen konsequent voranzubringen und isolierte Teillösungen zu unterbinden, statt Möglichkeiten dafür zu schaffen.
Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist den Aussagen nach ebenso wenig zu erwarten. Hier verweist man auf die Kostenbeteiligung an den Leistungen des Zwölften Sozialgesetzbuchen. Dieses beinhaltet mitunter verschiedene Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Jürgen Maresch, Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, DIE LINKEN.

In einer Anfrage vom 05.04.2012 befragte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch, die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen. Mit Verweis darauf, dass die Menschen mit Behinderung ihren Lebensmittelpunkt in den Kommunen haben, erfragte er den Erarbeitungsstand kommunaler Teilhabepläne sowie die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.
Der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch erklärt dazu:
Die erste Frage zielte auf den konkreten Standpunkt der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ab. Die Landesregierung verwies in der Antwort lediglich auf das Grundgesetz und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Umsetzung. Ein konkreter Standpunkt ließ dieser allgemeine Verweis bedauerlicherweise vermissen. Es ist schade, aber auch bezeichnend, dass die Landesregierung es hierbei bei einer allgemeinen Aussage belässt, statt sich eineindeutig zur zeitnahen Entwicklung kommunaler Teilhabepläne zu positionieren und damit klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu bekennen.
Gerade die Tatsache, dass es nach nunmehr fast dreijähriger Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer keinen einzigen Teilhabeplan im Land Brandenburg gibt belegt zweifelsfrei, dass die Landesregierung dahingehend sehr deutlich eine Position haben und vertreten sollte. Die seitens der Landesregierung geäußerte Wunschäußerung nach mehr Dynamik in den Kommunen scheint nur wenig zielführend. Ebenso wenig zielführend ist es, die Kommunen sowohl finanziell als auch ansonsten ohne Unterstützung allein zu lassen, wie sich im Weiteren der Antwort entnehmen lässt.
Den finanziell zu erwartenden Aufwand, den die volle und wirksame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt, setzt die Landesregierung in direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad. Wie allerdings könnte man die Umsetzung einer Menschenrechtskonvention einem Umsetzungsgrad unterziehen? Menschenrechte sind vollständig, allumfassend und übergreifend umzusetzen und nicht in verschiedenen Abstufungen oder nur in Teilbereichen. Von einem Umsetzungsgrad kann hier keine Rede sein. Die Regierung hat eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Kommunen konsequent voranzubringen und isolierte Teillösungen zu unterbinden, statt Möglichkeiten dafür zu schaffen.
Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist den Aussagen nach ebenso wenig zu erwarten. Hier verweist man auf die Kostenbeteiligung an den Leistungen des Zwölften Sozialgesetzbuchen. Dieses beinhaltet mitunter verschiedene Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.
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In einer Anfrage vom 05.04.2012 befragte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch, die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen. Mit Verweis darauf, dass die Menschen mit Behinderung ihren Lebensmittelpunkt in den Kommunen haben, erfragte er den Erarbeitungsstand kommunaler Teilhabepläne sowie die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.
Der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch erklärt dazu:
Die erste Frage zielte auf den konkreten Standpunkt der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ab. Die Landesregierung verwies in der Antwort lediglich auf das Grundgesetz und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Umsetzung. Ein konkreter Standpunkt ließ dieser allgemeine Verweis bedauerlicherweise vermissen. Es ist schade, aber auch bezeichnend, dass die Landesregierung es hierbei bei einer allgemeinen Aussage belässt, statt sich eineindeutig zur zeitnahen Entwicklung kommunaler Teilhabepläne zu positionieren und damit klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu bekennen.
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Den finanziell zu erwartenden Aufwand, den die volle und wirksame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt, setzt die Landesregierung in direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad. Wie allerdings könnte man die Umsetzung einer Menschenrechtskonvention einem Umsetzungsgrad unterziehen? Menschenrechte sind vollständig, allumfassend und übergreifend umzusetzen und nicht in verschiedenen Abstufungen oder nur in Teilbereichen. Von einem Umsetzungsgrad kann hier keine Rede sein. Die Regierung hat eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Kommunen konsequent voranzubringen und isolierte Teillösungen zu unterbinden, statt Möglichkeiten dafür zu schaffen.
Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist den Aussagen nach ebenso wenig zu erwarten. Hier verweist man auf die Kostenbeteiligung an den Leistungen des Zwölften Sozialgesetzbuchen. Dieses beinhaltet mitunter verschiedene Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Jürgen Maresch, Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, DIE LINKEN.

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Nach Sonntag mit hochsommerlichen Temperaturen und örtlichen Unwettern mit Gewittern, dominieren nun deutliche Abkühlung und Sturmwarnungen. Für heute (23. Juni, 17–21 Uhr)...

Heute in der Lausitz! Unser täglicher News- und Contentüberblick

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23. Juni 2025

Hier findet ihr von montags bis freitags einen Überblick über unsere tagesaktuellen Meldungen, Videos und Postings, die wir für euch...

NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz

NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz

19. Juni 2025

Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das Wochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert. Viel...

Security Unternehmen Berlin& Brandenburg: Qualität und Zufriedenheit

Security Unternehmen Berlin& Brandenburg: Qualität und Zufriedenheit

18. Juni 2025

Berlin und das umliegende Brandenburg gehören zu den wichtigsten Wirtschaftsregionen Deutschlands. Aus diesem Grund werden in dieser Region oft entsprechend...

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Newsticker

Feuerwehreinsatz nach Blitzeinschlag in Lauta. Gartenlaube in Flammen

19:02 Uhr | 23. Juni 2025 | 733 Leser

Mit der Simson nach Rom: Kahrener Mopedfreunde berichten über Kult-Tour

17:49 Uhr | 23. Juni 2025 | 67 Leser

Ermittlungen nach Brand in Finsterwalder Bürgerheide

17:08 Uhr | 23. Juni 2025 | 69 Leser

Marken Outlets Schwarzheide starten Summer Sale zum Ferienstart

15:30 Uhr | 23. Juni 2025 | 85 Leser

FC Energie Cottbus fährt Mitte Juli erstmals wieder ins Trainingslager

14:46 Uhr | 23. Juni 2025 | 719 Leser

Polizei zieht positive Bilanz zum Stadtfest in Cottbus

14:11 Uhr | 23. Juni 2025 | 1.8k Leser

Meistgelesen

Aktuelle Sturmwarnung für Südbrandenburg. Bis 100 km/h möglich

23.Juni 2025 | 6.7k Leser

Ermittlungen nach Wohnungsbrand in Cottbus

17.Juni 2025 | 6.8k Leser

L51 gesperrt: 60-Jähriger stirbt bei Unfall zwischen Guhrow und Werben

22.Juni 2025 | 4.5k Leser

Waldbrand bei Peickwitz. Löscharbeiten seit Stunden im Gange

19.Juni 2025 | 4.3k Leser

81-jährige Frau am Grünewalder Lauch gestorben

20.Juni 2025 | 3.9k Leser

Blütenträume & Lichterglanz: Ausblick auf Rosengartenfesttage in Forst

20.Juni 2025 | 3.8k Leser

VideoNews

Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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