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NIEDERLAUSITZ aktuell

Markov: Sozial gerechtes Steuersystem notwendig

14:29 Uhr | 11. Mai 2012
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Der Bundesrat hat heute den von Brandenburg und fünf weiteren Ländern eingebrachten Antrag zur Anhebung des Spitzensteuersatzes gemeinsam mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression im zweiten Durchgang beraten. Die Länderkammer stimmte dabei dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression nicht zu. Damit kann das Gesetz zunächst nicht in Kraft treten.
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov wies darauf hin, dass er das Gesetz zum Abbau der kalten Progression zum jetzigen Zeitpunkt für reine Wahltaktik hält; es sei irreführend und aus Haushaltsgründen nicht vertretbar. Das Gesetz beinhalte unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags, der sich seit Jahren nach dem Existenzminimumbericht richtet – auf dieses Verfahren hatte sich der Bundestag 1995 geeinigt. Allein mit Blick auf die Bundestagswahl im Jahr 2013 wolle die Bundesregierung jetzt dem in Kürze zu erwartenden Bericht vorgreifen.
Mit der im Gesetz außerdem geplanten Verschiebung des Tarifs um vier Prozentpunkte nach rechts soll der sogenannten kalten Progression begegnet werden. Diese Maßnahme werde von der Bundesregierung als Entlastung vor allem für kleine und mittlere Einkommen verkauft. „Der Sachverständigenrat hat in seinem letzten Jahresgutachten aber festgestellt, dass die kalte Progression gar kein aktuelles Problem ist, da die Steuersenkungen der letzten Jahre ausreichende Entlastung geschaffen haben“, sagte Markov bei seiner Rede im Bundesrat. Im Übrigen würden Besserverdienende stärker profitieren und die sozialen Ungerechtigkeiten noch größer als bisher.
„Das eigentliche Problem im Tarifverlauf – der sogenannte Mittelstandsbauch – wird nicht gelöst. Dies wäre nur möglich mit einem durchgehend linear- progressiven Tarif“, so Finanzminister Markov. In den letzten Jahren seien vor allem Unternehmen und Besserverdienende durch die Steuersenkungsmaßnahmen begünstigt worden (wie zum Beispiel durch die Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent, Maßnahmen der Unternehmensteuerreform, Abgeltungssteuer, verbesserte Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen). Gleichzeitig sei laut OECD-Studie die ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewachsen; die Schere zwischen Arm und Reich werde größer. „Der erste Schritt hier gegenzusteuern ist die von uns vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent. Dies wäre ein Schritt auf dem Weg zu einem sozial gerechten Steuertarif“, betonte Markov.
„Auch wenn die Steuerschätzung einen positiven Ausblick gibt“, so Markov weiter, „konjunkturelle Schwankungen können die Steuereinnahmen morgen schon wieder einbrechen lassen. Eine Steuerpolitik, die von der Hand in den Mund lebt und Wahlgeschenke allein aufgrund prognostizierter Einnahmen verteilt, ist nicht seriös und entspricht nicht den Erfordernissen eines entwickelten Gemeinwesens.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der Bundesrat hat heute den von Brandenburg und fünf weiteren Ländern eingebrachten Antrag zur Anhebung des Spitzensteuersatzes gemeinsam mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression im zweiten Durchgang beraten. Die Länderkammer stimmte dabei dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression nicht zu. Damit kann das Gesetz zunächst nicht in Kraft treten.
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov wies darauf hin, dass er das Gesetz zum Abbau der kalten Progression zum jetzigen Zeitpunkt für reine Wahltaktik hält; es sei irreführend und aus Haushaltsgründen nicht vertretbar. Das Gesetz beinhalte unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags, der sich seit Jahren nach dem Existenzminimumbericht richtet – auf dieses Verfahren hatte sich der Bundestag 1995 geeinigt. Allein mit Blick auf die Bundestagswahl im Jahr 2013 wolle die Bundesregierung jetzt dem in Kürze zu erwartenden Bericht vorgreifen.
Mit der im Gesetz außerdem geplanten Verschiebung des Tarifs um vier Prozentpunkte nach rechts soll der sogenannten kalten Progression begegnet werden. Diese Maßnahme werde von der Bundesregierung als Entlastung vor allem für kleine und mittlere Einkommen verkauft. „Der Sachverständigenrat hat in seinem letzten Jahresgutachten aber festgestellt, dass die kalte Progression gar kein aktuelles Problem ist, da die Steuersenkungen der letzten Jahre ausreichende Entlastung geschaffen haben“, sagte Markov bei seiner Rede im Bundesrat. Im Übrigen würden Besserverdienende stärker profitieren und die sozialen Ungerechtigkeiten noch größer als bisher.
„Das eigentliche Problem im Tarifverlauf – der sogenannte Mittelstandsbauch – wird nicht gelöst. Dies wäre nur möglich mit einem durchgehend linear- progressiven Tarif“, so Finanzminister Markov. In den letzten Jahren seien vor allem Unternehmen und Besserverdienende durch die Steuersenkungsmaßnahmen begünstigt worden (wie zum Beispiel durch die Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent, Maßnahmen der Unternehmensteuerreform, Abgeltungssteuer, verbesserte Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen). Gleichzeitig sei laut OECD-Studie die ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewachsen; die Schere zwischen Arm und Reich werde größer. „Der erste Schritt hier gegenzusteuern ist die von uns vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent. Dies wäre ein Schritt auf dem Weg zu einem sozial gerechten Steuertarif“, betonte Markov.
„Auch wenn die Steuerschätzung einen positiven Ausblick gibt“, so Markov weiter, „konjunkturelle Schwankungen können die Steuereinnahmen morgen schon wieder einbrechen lassen. Eine Steuerpolitik, die von der Hand in den Mund lebt und Wahlgeschenke allein aufgrund prognostizierter Einnahmen verteilt, ist nicht seriös und entspricht nicht den Erfordernissen eines entwickelten Gemeinwesens.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der Bundesrat hat heute den von Brandenburg und fünf weiteren Ländern eingebrachten Antrag zur Anhebung des Spitzensteuersatzes gemeinsam mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression im zweiten Durchgang beraten. Die Länderkammer stimmte dabei dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression nicht zu. Damit kann das Gesetz zunächst nicht in Kraft treten.
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov wies darauf hin, dass er das Gesetz zum Abbau der kalten Progression zum jetzigen Zeitpunkt für reine Wahltaktik hält; es sei irreführend und aus Haushaltsgründen nicht vertretbar. Das Gesetz beinhalte unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags, der sich seit Jahren nach dem Existenzminimumbericht richtet – auf dieses Verfahren hatte sich der Bundestag 1995 geeinigt. Allein mit Blick auf die Bundestagswahl im Jahr 2013 wolle die Bundesregierung jetzt dem in Kürze zu erwartenden Bericht vorgreifen.
Mit der im Gesetz außerdem geplanten Verschiebung des Tarifs um vier Prozentpunkte nach rechts soll der sogenannten kalten Progression begegnet werden. Diese Maßnahme werde von der Bundesregierung als Entlastung vor allem für kleine und mittlere Einkommen verkauft. „Der Sachverständigenrat hat in seinem letzten Jahresgutachten aber festgestellt, dass die kalte Progression gar kein aktuelles Problem ist, da die Steuersenkungen der letzten Jahre ausreichende Entlastung geschaffen haben“, sagte Markov bei seiner Rede im Bundesrat. Im Übrigen würden Besserverdienende stärker profitieren und die sozialen Ungerechtigkeiten noch größer als bisher.
„Das eigentliche Problem im Tarifverlauf – der sogenannte Mittelstandsbauch – wird nicht gelöst. Dies wäre nur möglich mit einem durchgehend linear- progressiven Tarif“, so Finanzminister Markov. In den letzten Jahren seien vor allem Unternehmen und Besserverdienende durch die Steuersenkungsmaßnahmen begünstigt worden (wie zum Beispiel durch die Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent, Maßnahmen der Unternehmensteuerreform, Abgeltungssteuer, verbesserte Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen). Gleichzeitig sei laut OECD-Studie die ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewachsen; die Schere zwischen Arm und Reich werde größer. „Der erste Schritt hier gegenzusteuern ist die von uns vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent. Dies wäre ein Schritt auf dem Weg zu einem sozial gerechten Steuertarif“, betonte Markov.
„Auch wenn die Steuerschätzung einen positiven Ausblick gibt“, so Markov weiter, „konjunkturelle Schwankungen können die Steuereinnahmen morgen schon wieder einbrechen lassen. Eine Steuerpolitik, die von der Hand in den Mund lebt und Wahlgeschenke allein aufgrund prognostizierter Einnahmen verteilt, ist nicht seriös und entspricht nicht den Erfordernissen eines entwickelten Gemeinwesens.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der Bundesrat hat heute den von Brandenburg und fünf weiteren Ländern eingebrachten Antrag zur Anhebung des Spitzensteuersatzes gemeinsam mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression im zweiten Durchgang beraten. Die Länderkammer stimmte dabei dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression nicht zu. Damit kann das Gesetz zunächst nicht in Kraft treten.
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov wies darauf hin, dass er das Gesetz zum Abbau der kalten Progression zum jetzigen Zeitpunkt für reine Wahltaktik hält; es sei irreführend und aus Haushaltsgründen nicht vertretbar. Das Gesetz beinhalte unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags, der sich seit Jahren nach dem Existenzminimumbericht richtet – auf dieses Verfahren hatte sich der Bundestag 1995 geeinigt. Allein mit Blick auf die Bundestagswahl im Jahr 2013 wolle die Bundesregierung jetzt dem in Kürze zu erwartenden Bericht vorgreifen.
Mit der im Gesetz außerdem geplanten Verschiebung des Tarifs um vier Prozentpunkte nach rechts soll der sogenannten kalten Progression begegnet werden. Diese Maßnahme werde von der Bundesregierung als Entlastung vor allem für kleine und mittlere Einkommen verkauft. „Der Sachverständigenrat hat in seinem letzten Jahresgutachten aber festgestellt, dass die kalte Progression gar kein aktuelles Problem ist, da die Steuersenkungen der letzten Jahre ausreichende Entlastung geschaffen haben“, sagte Markov bei seiner Rede im Bundesrat. Im Übrigen würden Besserverdienende stärker profitieren und die sozialen Ungerechtigkeiten noch größer als bisher.
„Das eigentliche Problem im Tarifverlauf – der sogenannte Mittelstandsbauch – wird nicht gelöst. Dies wäre nur möglich mit einem durchgehend linear- progressiven Tarif“, so Finanzminister Markov. In den letzten Jahren seien vor allem Unternehmen und Besserverdienende durch die Steuersenkungsmaßnahmen begünstigt worden (wie zum Beispiel durch die Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent, Maßnahmen der Unternehmensteuerreform, Abgeltungssteuer, verbesserte Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen). Gleichzeitig sei laut OECD-Studie die ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewachsen; die Schere zwischen Arm und Reich werde größer. „Der erste Schritt hier gegenzusteuern ist die von uns vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent. Dies wäre ein Schritt auf dem Weg zu einem sozial gerechten Steuertarif“, betonte Markov.
„Auch wenn die Steuerschätzung einen positiven Ausblick gibt“, so Markov weiter, „konjunkturelle Schwankungen können die Steuereinnahmen morgen schon wieder einbrechen lassen. Eine Steuerpolitik, die von der Hand in den Mund lebt und Wahlgeschenke allein aufgrund prognostizierter Einnahmen verteilt, ist nicht seriös und entspricht nicht den Erfordernissen eines entwickelten Gemeinwesens.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der Bundesrat hat heute den von Brandenburg und fünf weiteren Ländern eingebrachten Antrag zur Anhebung des Spitzensteuersatzes gemeinsam mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression im zweiten Durchgang beraten. Die Länderkammer stimmte dabei dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression nicht zu. Damit kann das Gesetz zunächst nicht in Kraft treten.
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov wies darauf hin, dass er das Gesetz zum Abbau der kalten Progression zum jetzigen Zeitpunkt für reine Wahltaktik hält; es sei irreführend und aus Haushaltsgründen nicht vertretbar. Das Gesetz beinhalte unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags, der sich seit Jahren nach dem Existenzminimumbericht richtet – auf dieses Verfahren hatte sich der Bundestag 1995 geeinigt. Allein mit Blick auf die Bundestagswahl im Jahr 2013 wolle die Bundesregierung jetzt dem in Kürze zu erwartenden Bericht vorgreifen.
Mit der im Gesetz außerdem geplanten Verschiebung des Tarifs um vier Prozentpunkte nach rechts soll der sogenannten kalten Progression begegnet werden. Diese Maßnahme werde von der Bundesregierung als Entlastung vor allem für kleine und mittlere Einkommen verkauft. „Der Sachverständigenrat hat in seinem letzten Jahresgutachten aber festgestellt, dass die kalte Progression gar kein aktuelles Problem ist, da die Steuersenkungen der letzten Jahre ausreichende Entlastung geschaffen haben“, sagte Markov bei seiner Rede im Bundesrat. Im Übrigen würden Besserverdienende stärker profitieren und die sozialen Ungerechtigkeiten noch größer als bisher.
„Das eigentliche Problem im Tarifverlauf – der sogenannte Mittelstandsbauch – wird nicht gelöst. Dies wäre nur möglich mit einem durchgehend linear- progressiven Tarif“, so Finanzminister Markov. In den letzten Jahren seien vor allem Unternehmen und Besserverdienende durch die Steuersenkungsmaßnahmen begünstigt worden (wie zum Beispiel durch die Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent, Maßnahmen der Unternehmensteuerreform, Abgeltungssteuer, verbesserte Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen). Gleichzeitig sei laut OECD-Studie die ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewachsen; die Schere zwischen Arm und Reich werde größer. „Der erste Schritt hier gegenzusteuern ist die von uns vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent. Dies wäre ein Schritt auf dem Weg zu einem sozial gerechten Steuertarif“, betonte Markov.
„Auch wenn die Steuerschätzung einen positiven Ausblick gibt“, so Markov weiter, „konjunkturelle Schwankungen können die Steuereinnahmen morgen schon wieder einbrechen lassen. Eine Steuerpolitik, die von der Hand in den Mund lebt und Wahlgeschenke allein aufgrund prognostizierter Einnahmen verteilt, ist nicht seriös und entspricht nicht den Erfordernissen eines entwickelten Gemeinwesens.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der Bundesrat hat heute den von Brandenburg und fünf weiteren Ländern eingebrachten Antrag zur Anhebung des Spitzensteuersatzes gemeinsam mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression im zweiten Durchgang beraten. Die Länderkammer stimmte dabei dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression nicht zu. Damit kann das Gesetz zunächst nicht in Kraft treten.
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov wies darauf hin, dass er das Gesetz zum Abbau der kalten Progression zum jetzigen Zeitpunkt für reine Wahltaktik hält; es sei irreführend und aus Haushaltsgründen nicht vertretbar. Das Gesetz beinhalte unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags, der sich seit Jahren nach dem Existenzminimumbericht richtet – auf dieses Verfahren hatte sich der Bundestag 1995 geeinigt. Allein mit Blick auf die Bundestagswahl im Jahr 2013 wolle die Bundesregierung jetzt dem in Kürze zu erwartenden Bericht vorgreifen.
Mit der im Gesetz außerdem geplanten Verschiebung des Tarifs um vier Prozentpunkte nach rechts soll der sogenannten kalten Progression begegnet werden. Diese Maßnahme werde von der Bundesregierung als Entlastung vor allem für kleine und mittlere Einkommen verkauft. „Der Sachverständigenrat hat in seinem letzten Jahresgutachten aber festgestellt, dass die kalte Progression gar kein aktuelles Problem ist, da die Steuersenkungen der letzten Jahre ausreichende Entlastung geschaffen haben“, sagte Markov bei seiner Rede im Bundesrat. Im Übrigen würden Besserverdienende stärker profitieren und die sozialen Ungerechtigkeiten noch größer als bisher.
„Das eigentliche Problem im Tarifverlauf – der sogenannte Mittelstandsbauch – wird nicht gelöst. Dies wäre nur möglich mit einem durchgehend linear- progressiven Tarif“, so Finanzminister Markov. In den letzten Jahren seien vor allem Unternehmen und Besserverdienende durch die Steuersenkungsmaßnahmen begünstigt worden (wie zum Beispiel durch die Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent, Maßnahmen der Unternehmensteuerreform, Abgeltungssteuer, verbesserte Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen). Gleichzeitig sei laut OECD-Studie die ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewachsen; die Schere zwischen Arm und Reich werde größer. „Der erste Schritt hier gegenzusteuern ist die von uns vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent. Dies wäre ein Schritt auf dem Weg zu einem sozial gerechten Steuertarif“, betonte Markov.
„Auch wenn die Steuerschätzung einen positiven Ausblick gibt“, so Markov weiter, „konjunkturelle Schwankungen können die Steuereinnahmen morgen schon wieder einbrechen lassen. Eine Steuerpolitik, die von der Hand in den Mund lebt und Wahlgeschenke allein aufgrund prognostizierter Einnahmen verteilt, ist nicht seriös und entspricht nicht den Erfordernissen eines entwickelten Gemeinwesens.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der Bundesrat hat heute den von Brandenburg und fünf weiteren Ländern eingebrachten Antrag zur Anhebung des Spitzensteuersatzes gemeinsam mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression im zweiten Durchgang beraten. Die Länderkammer stimmte dabei dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression nicht zu. Damit kann das Gesetz zunächst nicht in Kraft treten.
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov wies darauf hin, dass er das Gesetz zum Abbau der kalten Progression zum jetzigen Zeitpunkt für reine Wahltaktik hält; es sei irreführend und aus Haushaltsgründen nicht vertretbar. Das Gesetz beinhalte unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags, der sich seit Jahren nach dem Existenzminimumbericht richtet – auf dieses Verfahren hatte sich der Bundestag 1995 geeinigt. Allein mit Blick auf die Bundestagswahl im Jahr 2013 wolle die Bundesregierung jetzt dem in Kürze zu erwartenden Bericht vorgreifen.
Mit der im Gesetz außerdem geplanten Verschiebung des Tarifs um vier Prozentpunkte nach rechts soll der sogenannten kalten Progression begegnet werden. Diese Maßnahme werde von der Bundesregierung als Entlastung vor allem für kleine und mittlere Einkommen verkauft. „Der Sachverständigenrat hat in seinem letzten Jahresgutachten aber festgestellt, dass die kalte Progression gar kein aktuelles Problem ist, da die Steuersenkungen der letzten Jahre ausreichende Entlastung geschaffen haben“, sagte Markov bei seiner Rede im Bundesrat. Im Übrigen würden Besserverdienende stärker profitieren und die sozialen Ungerechtigkeiten noch größer als bisher.
„Das eigentliche Problem im Tarifverlauf – der sogenannte Mittelstandsbauch – wird nicht gelöst. Dies wäre nur möglich mit einem durchgehend linear- progressiven Tarif“, so Finanzminister Markov. In den letzten Jahren seien vor allem Unternehmen und Besserverdienende durch die Steuersenkungsmaßnahmen begünstigt worden (wie zum Beispiel durch die Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent, Maßnahmen der Unternehmensteuerreform, Abgeltungssteuer, verbesserte Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen). Gleichzeitig sei laut OECD-Studie die ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewachsen; die Schere zwischen Arm und Reich werde größer. „Der erste Schritt hier gegenzusteuern ist die von uns vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent. Dies wäre ein Schritt auf dem Weg zu einem sozial gerechten Steuertarif“, betonte Markov.
„Auch wenn die Steuerschätzung einen positiven Ausblick gibt“, so Markov weiter, „konjunkturelle Schwankungen können die Steuereinnahmen morgen schon wieder einbrechen lassen. Eine Steuerpolitik, die von der Hand in den Mund lebt und Wahlgeschenke allein aufgrund prognostizierter Einnahmen verteilt, ist nicht seriös und entspricht nicht den Erfordernissen eines entwickelten Gemeinwesens.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der Bundesrat hat heute den von Brandenburg und fünf weiteren Ländern eingebrachten Antrag zur Anhebung des Spitzensteuersatzes gemeinsam mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression im zweiten Durchgang beraten. Die Länderkammer stimmte dabei dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression nicht zu. Damit kann das Gesetz zunächst nicht in Kraft treten.
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov wies darauf hin, dass er das Gesetz zum Abbau der kalten Progression zum jetzigen Zeitpunkt für reine Wahltaktik hält; es sei irreführend und aus Haushaltsgründen nicht vertretbar. Das Gesetz beinhalte unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags, der sich seit Jahren nach dem Existenzminimumbericht richtet – auf dieses Verfahren hatte sich der Bundestag 1995 geeinigt. Allein mit Blick auf die Bundestagswahl im Jahr 2013 wolle die Bundesregierung jetzt dem in Kürze zu erwartenden Bericht vorgreifen.
Mit der im Gesetz außerdem geplanten Verschiebung des Tarifs um vier Prozentpunkte nach rechts soll der sogenannten kalten Progression begegnet werden. Diese Maßnahme werde von der Bundesregierung als Entlastung vor allem für kleine und mittlere Einkommen verkauft. „Der Sachverständigenrat hat in seinem letzten Jahresgutachten aber festgestellt, dass die kalte Progression gar kein aktuelles Problem ist, da die Steuersenkungen der letzten Jahre ausreichende Entlastung geschaffen haben“, sagte Markov bei seiner Rede im Bundesrat. Im Übrigen würden Besserverdienende stärker profitieren und die sozialen Ungerechtigkeiten noch größer als bisher.
„Das eigentliche Problem im Tarifverlauf – der sogenannte Mittelstandsbauch – wird nicht gelöst. Dies wäre nur möglich mit einem durchgehend linear- progressiven Tarif“, so Finanzminister Markov. In den letzten Jahren seien vor allem Unternehmen und Besserverdienende durch die Steuersenkungsmaßnahmen begünstigt worden (wie zum Beispiel durch die Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent, Maßnahmen der Unternehmensteuerreform, Abgeltungssteuer, verbesserte Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen). Gleichzeitig sei laut OECD-Studie die ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewachsen; die Schere zwischen Arm und Reich werde größer. „Der erste Schritt hier gegenzusteuern ist die von uns vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent. Dies wäre ein Schritt auf dem Weg zu einem sozial gerechten Steuertarif“, betonte Markov.
„Auch wenn die Steuerschätzung einen positiven Ausblick gibt“, so Markov weiter, „konjunkturelle Schwankungen können die Steuereinnahmen morgen schon wieder einbrechen lassen. Eine Steuerpolitik, die von der Hand in den Mund lebt und Wahlgeschenke allein aufgrund prognostizierter Einnahmen verteilt, ist nicht seriös und entspricht nicht den Erfordernissen eines entwickelten Gemeinwesens.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

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