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NIEDERLAUSITZ aktuell

Markov kritisiert Ausgestaltung des Fiskalpaktes – Finanzminister hält Gesetzentwurf der Bundesregierung für nicht zustimmungsfähig

11:42 Uhr | 10. Mai 2012
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Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat vor der morgigen Sitzung des Bundesrates auf die unzureichende Ausgestaltung des Fiskalpakts hingewiesen: „Ich teile die Zielsetzung, die Staatsverschuldung zu reduzieren und finanzpolitische Stabilität in Europa wieder herzuzustellen. Der Fiskalpakt enthält jedoch keinerlei Vorschläge zur Beseitigung der maßgeblichen Ursachen der Krise. Damit ist er ungeeignet, die Krise zu überwinden“, unterstrich Markov. „Ohne regulierte Finanzmärkte wird es wieder Finanzkrisen geben, mit oder ohne Fiskalpakt. Unterm Strich lenkt der Fiskalpakt von den immer noch nicht erledigten Hausaufgaben der Bundesregierung ab“, betonte Markov. Der Finanzminister Brandenburgs kündigte zugleich an, dass er aufgrund dieser Bedenken den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Fiskalpakts und damit den ersten Schritt zur Umsetzung des Fiskalpaktes in nationales Recht im Bundesrat für nicht zustimmungsfähig hält.
Der brandenburgische Finanzminister hob hervor, dass die makroökonomischen Effekte des Fiskalpakts nicht nur für Deutschland, sondern auch für die gesamte Eurozone kontraproduktiv seien: „Mit der verengten Ausrichtung des Fiskalpakts auf Ausgabenkürzungen wird die vordringliche Zielsetzung einer nachhaltigen Stabilisierung der Eurozone klar verfehlt. Allein durch Einsparungen in den öffentlichen Haushalten kann kein – für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unabdingbares – Wirtschaftswachstum erzeugt werden“, so Markov. Es fehlten Instrumente, um Wachstum und Beschäftigung zu stimulieren und damit dem massiven Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in der Eurozone entgegen zu wirken. Markov: „Die Umsetzung des Fiskalpakts birgt deswegen die Gefahr, dass die EU in eine Abwärtsspirale aus hoher Staatsverschuldung, staatlichen Sparprogrammen, unzureichendem Wirtschaftswachstum, außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten und Unterbeschäftigung gerät. Dies kann nicht die politische Antwort auf die Finanzmarktkrise sein.“
Nach seiner Ansicht seien im Fiskalpakt vor allem Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der Ursachen der Finanzkrise nötig, wie etwa eine durchgreifende Korrektur der Deregulierung und Liberalisierung der Finanzmärkte, eine Stärkung der Finanzmarktaufsicht und deren Ausweitung auf den grauen Kapitalmarkt oder eine wirkungsvolle Eindämmung der Spekulation etwa durch Einführung Finanztransaktionssteuer.
Neben der Kritik an der fehlerhaften Ausgestaltung des Fiskalpaktes wies Brandenburgs Finanzminister außerdem darauf hin, dass der Fiskalpakt für die Haushalte von Ländern und Kommunen erhebliche Risiken mit sich bringe. Da sich die Bundesregierung bislang weigere, die Details der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts offen zu legen, bestehe noch erheblicher Klärungs- und Diskussionsbedarf. Markov: „Die Bundesregierung ist gut beraten, die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalpakts im konstruktiven Dialog und im Einvernehmen mit den Ländern zu klären.“
Hintergrund:
Die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden 25 Mitgliedstaaten haben auf dem letzten EU-Gipfel am 2./3. März 2012 einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet. Dieser Fiskalvertrag soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Voraussetzung ist eine Ratifizierung durch mindestens zwölf Euro-Staaten.
Ziel dieses Fiskalpaktes ist es, den mit der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingeschlagenen Weg zur Haushaltskonsolidierung der Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln und vertraglich festzuschreiben. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat vor der morgigen Sitzung des Bundesrates auf die unzureichende Ausgestaltung des Fiskalpakts hingewiesen: „Ich teile die Zielsetzung, die Staatsverschuldung zu reduzieren und finanzpolitische Stabilität in Europa wieder herzuzustellen. Der Fiskalpakt enthält jedoch keinerlei Vorschläge zur Beseitigung der maßgeblichen Ursachen der Krise. Damit ist er ungeeignet, die Krise zu überwinden“, unterstrich Markov. „Ohne regulierte Finanzmärkte wird es wieder Finanzkrisen geben, mit oder ohne Fiskalpakt. Unterm Strich lenkt der Fiskalpakt von den immer noch nicht erledigten Hausaufgaben der Bundesregierung ab“, betonte Markov. Der Finanzminister Brandenburgs kündigte zugleich an, dass er aufgrund dieser Bedenken den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Fiskalpakts und damit den ersten Schritt zur Umsetzung des Fiskalpaktes in nationales Recht im Bundesrat für nicht zustimmungsfähig hält.
Der brandenburgische Finanzminister hob hervor, dass die makroökonomischen Effekte des Fiskalpakts nicht nur für Deutschland, sondern auch für die gesamte Eurozone kontraproduktiv seien: „Mit der verengten Ausrichtung des Fiskalpakts auf Ausgabenkürzungen wird die vordringliche Zielsetzung einer nachhaltigen Stabilisierung der Eurozone klar verfehlt. Allein durch Einsparungen in den öffentlichen Haushalten kann kein – für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unabdingbares – Wirtschaftswachstum erzeugt werden“, so Markov. Es fehlten Instrumente, um Wachstum und Beschäftigung zu stimulieren und damit dem massiven Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in der Eurozone entgegen zu wirken. Markov: „Die Umsetzung des Fiskalpakts birgt deswegen die Gefahr, dass die EU in eine Abwärtsspirale aus hoher Staatsverschuldung, staatlichen Sparprogrammen, unzureichendem Wirtschaftswachstum, außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten und Unterbeschäftigung gerät. Dies kann nicht die politische Antwort auf die Finanzmarktkrise sein.“
Nach seiner Ansicht seien im Fiskalpakt vor allem Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der Ursachen der Finanzkrise nötig, wie etwa eine durchgreifende Korrektur der Deregulierung und Liberalisierung der Finanzmärkte, eine Stärkung der Finanzmarktaufsicht und deren Ausweitung auf den grauen Kapitalmarkt oder eine wirkungsvolle Eindämmung der Spekulation etwa durch Einführung Finanztransaktionssteuer.
Neben der Kritik an der fehlerhaften Ausgestaltung des Fiskalpaktes wies Brandenburgs Finanzminister außerdem darauf hin, dass der Fiskalpakt für die Haushalte von Ländern und Kommunen erhebliche Risiken mit sich bringe. Da sich die Bundesregierung bislang weigere, die Details der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts offen zu legen, bestehe noch erheblicher Klärungs- und Diskussionsbedarf. Markov: „Die Bundesregierung ist gut beraten, die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalpakts im konstruktiven Dialog und im Einvernehmen mit den Ländern zu klären.“
Hintergrund:
Die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden 25 Mitgliedstaaten haben auf dem letzten EU-Gipfel am 2./3. März 2012 einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet. Dieser Fiskalvertrag soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Voraussetzung ist eine Ratifizierung durch mindestens zwölf Euro-Staaten.
Ziel dieses Fiskalpaktes ist es, den mit der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingeschlagenen Weg zur Haushaltskonsolidierung der Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln und vertraglich festzuschreiben. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat vor der morgigen Sitzung des Bundesrates auf die unzureichende Ausgestaltung des Fiskalpakts hingewiesen: „Ich teile die Zielsetzung, die Staatsverschuldung zu reduzieren und finanzpolitische Stabilität in Europa wieder herzuzustellen. Der Fiskalpakt enthält jedoch keinerlei Vorschläge zur Beseitigung der maßgeblichen Ursachen der Krise. Damit ist er ungeeignet, die Krise zu überwinden“, unterstrich Markov. „Ohne regulierte Finanzmärkte wird es wieder Finanzkrisen geben, mit oder ohne Fiskalpakt. Unterm Strich lenkt der Fiskalpakt von den immer noch nicht erledigten Hausaufgaben der Bundesregierung ab“, betonte Markov. Der Finanzminister Brandenburgs kündigte zugleich an, dass er aufgrund dieser Bedenken den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Fiskalpakts und damit den ersten Schritt zur Umsetzung des Fiskalpaktes in nationales Recht im Bundesrat für nicht zustimmungsfähig hält.
Der brandenburgische Finanzminister hob hervor, dass die makroökonomischen Effekte des Fiskalpakts nicht nur für Deutschland, sondern auch für die gesamte Eurozone kontraproduktiv seien: „Mit der verengten Ausrichtung des Fiskalpakts auf Ausgabenkürzungen wird die vordringliche Zielsetzung einer nachhaltigen Stabilisierung der Eurozone klar verfehlt. Allein durch Einsparungen in den öffentlichen Haushalten kann kein – für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unabdingbares – Wirtschaftswachstum erzeugt werden“, so Markov. Es fehlten Instrumente, um Wachstum und Beschäftigung zu stimulieren und damit dem massiven Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in der Eurozone entgegen zu wirken. Markov: „Die Umsetzung des Fiskalpakts birgt deswegen die Gefahr, dass die EU in eine Abwärtsspirale aus hoher Staatsverschuldung, staatlichen Sparprogrammen, unzureichendem Wirtschaftswachstum, außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten und Unterbeschäftigung gerät. Dies kann nicht die politische Antwort auf die Finanzmarktkrise sein.“
Nach seiner Ansicht seien im Fiskalpakt vor allem Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der Ursachen der Finanzkrise nötig, wie etwa eine durchgreifende Korrektur der Deregulierung und Liberalisierung der Finanzmärkte, eine Stärkung der Finanzmarktaufsicht und deren Ausweitung auf den grauen Kapitalmarkt oder eine wirkungsvolle Eindämmung der Spekulation etwa durch Einführung Finanztransaktionssteuer.
Neben der Kritik an der fehlerhaften Ausgestaltung des Fiskalpaktes wies Brandenburgs Finanzminister außerdem darauf hin, dass der Fiskalpakt für die Haushalte von Ländern und Kommunen erhebliche Risiken mit sich bringe. Da sich die Bundesregierung bislang weigere, die Details der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts offen zu legen, bestehe noch erheblicher Klärungs- und Diskussionsbedarf. Markov: „Die Bundesregierung ist gut beraten, die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalpakts im konstruktiven Dialog und im Einvernehmen mit den Ländern zu klären.“
Hintergrund:
Die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden 25 Mitgliedstaaten haben auf dem letzten EU-Gipfel am 2./3. März 2012 einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet. Dieser Fiskalvertrag soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Voraussetzung ist eine Ratifizierung durch mindestens zwölf Euro-Staaten.
Ziel dieses Fiskalpaktes ist es, den mit der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingeschlagenen Weg zur Haushaltskonsolidierung der Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln und vertraglich festzuschreiben. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat vor der morgigen Sitzung des Bundesrates auf die unzureichende Ausgestaltung des Fiskalpakts hingewiesen: „Ich teile die Zielsetzung, die Staatsverschuldung zu reduzieren und finanzpolitische Stabilität in Europa wieder herzuzustellen. Der Fiskalpakt enthält jedoch keinerlei Vorschläge zur Beseitigung der maßgeblichen Ursachen der Krise. Damit ist er ungeeignet, die Krise zu überwinden“, unterstrich Markov. „Ohne regulierte Finanzmärkte wird es wieder Finanzkrisen geben, mit oder ohne Fiskalpakt. Unterm Strich lenkt der Fiskalpakt von den immer noch nicht erledigten Hausaufgaben der Bundesregierung ab“, betonte Markov. Der Finanzminister Brandenburgs kündigte zugleich an, dass er aufgrund dieser Bedenken den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Fiskalpakts und damit den ersten Schritt zur Umsetzung des Fiskalpaktes in nationales Recht im Bundesrat für nicht zustimmungsfähig hält.
Der brandenburgische Finanzminister hob hervor, dass die makroökonomischen Effekte des Fiskalpakts nicht nur für Deutschland, sondern auch für die gesamte Eurozone kontraproduktiv seien: „Mit der verengten Ausrichtung des Fiskalpakts auf Ausgabenkürzungen wird die vordringliche Zielsetzung einer nachhaltigen Stabilisierung der Eurozone klar verfehlt. Allein durch Einsparungen in den öffentlichen Haushalten kann kein – für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unabdingbares – Wirtschaftswachstum erzeugt werden“, so Markov. Es fehlten Instrumente, um Wachstum und Beschäftigung zu stimulieren und damit dem massiven Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in der Eurozone entgegen zu wirken. Markov: „Die Umsetzung des Fiskalpakts birgt deswegen die Gefahr, dass die EU in eine Abwärtsspirale aus hoher Staatsverschuldung, staatlichen Sparprogrammen, unzureichendem Wirtschaftswachstum, außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten und Unterbeschäftigung gerät. Dies kann nicht die politische Antwort auf die Finanzmarktkrise sein.“
Nach seiner Ansicht seien im Fiskalpakt vor allem Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der Ursachen der Finanzkrise nötig, wie etwa eine durchgreifende Korrektur der Deregulierung und Liberalisierung der Finanzmärkte, eine Stärkung der Finanzmarktaufsicht und deren Ausweitung auf den grauen Kapitalmarkt oder eine wirkungsvolle Eindämmung der Spekulation etwa durch Einführung Finanztransaktionssteuer.
Neben der Kritik an der fehlerhaften Ausgestaltung des Fiskalpaktes wies Brandenburgs Finanzminister außerdem darauf hin, dass der Fiskalpakt für die Haushalte von Ländern und Kommunen erhebliche Risiken mit sich bringe. Da sich die Bundesregierung bislang weigere, die Details der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts offen zu legen, bestehe noch erheblicher Klärungs- und Diskussionsbedarf. Markov: „Die Bundesregierung ist gut beraten, die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalpakts im konstruktiven Dialog und im Einvernehmen mit den Ländern zu klären.“
Hintergrund:
Die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden 25 Mitgliedstaaten haben auf dem letzten EU-Gipfel am 2./3. März 2012 einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet. Dieser Fiskalvertrag soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Voraussetzung ist eine Ratifizierung durch mindestens zwölf Euro-Staaten.
Ziel dieses Fiskalpaktes ist es, den mit der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingeschlagenen Weg zur Haushaltskonsolidierung der Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln und vertraglich festzuschreiben. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat vor der morgigen Sitzung des Bundesrates auf die unzureichende Ausgestaltung des Fiskalpakts hingewiesen: „Ich teile die Zielsetzung, die Staatsverschuldung zu reduzieren und finanzpolitische Stabilität in Europa wieder herzuzustellen. Der Fiskalpakt enthält jedoch keinerlei Vorschläge zur Beseitigung der maßgeblichen Ursachen der Krise. Damit ist er ungeeignet, die Krise zu überwinden“, unterstrich Markov. „Ohne regulierte Finanzmärkte wird es wieder Finanzkrisen geben, mit oder ohne Fiskalpakt. Unterm Strich lenkt der Fiskalpakt von den immer noch nicht erledigten Hausaufgaben der Bundesregierung ab“, betonte Markov. Der Finanzminister Brandenburgs kündigte zugleich an, dass er aufgrund dieser Bedenken den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Fiskalpakts und damit den ersten Schritt zur Umsetzung des Fiskalpaktes in nationales Recht im Bundesrat für nicht zustimmungsfähig hält.
Der brandenburgische Finanzminister hob hervor, dass die makroökonomischen Effekte des Fiskalpakts nicht nur für Deutschland, sondern auch für die gesamte Eurozone kontraproduktiv seien: „Mit der verengten Ausrichtung des Fiskalpakts auf Ausgabenkürzungen wird die vordringliche Zielsetzung einer nachhaltigen Stabilisierung der Eurozone klar verfehlt. Allein durch Einsparungen in den öffentlichen Haushalten kann kein – für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unabdingbares – Wirtschaftswachstum erzeugt werden“, so Markov. Es fehlten Instrumente, um Wachstum und Beschäftigung zu stimulieren und damit dem massiven Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in der Eurozone entgegen zu wirken. Markov: „Die Umsetzung des Fiskalpakts birgt deswegen die Gefahr, dass die EU in eine Abwärtsspirale aus hoher Staatsverschuldung, staatlichen Sparprogrammen, unzureichendem Wirtschaftswachstum, außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten und Unterbeschäftigung gerät. Dies kann nicht die politische Antwort auf die Finanzmarktkrise sein.“
Nach seiner Ansicht seien im Fiskalpakt vor allem Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der Ursachen der Finanzkrise nötig, wie etwa eine durchgreifende Korrektur der Deregulierung und Liberalisierung der Finanzmärkte, eine Stärkung der Finanzmarktaufsicht und deren Ausweitung auf den grauen Kapitalmarkt oder eine wirkungsvolle Eindämmung der Spekulation etwa durch Einführung Finanztransaktionssteuer.
Neben der Kritik an der fehlerhaften Ausgestaltung des Fiskalpaktes wies Brandenburgs Finanzminister außerdem darauf hin, dass der Fiskalpakt für die Haushalte von Ländern und Kommunen erhebliche Risiken mit sich bringe. Da sich die Bundesregierung bislang weigere, die Details der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts offen zu legen, bestehe noch erheblicher Klärungs- und Diskussionsbedarf. Markov: „Die Bundesregierung ist gut beraten, die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalpakts im konstruktiven Dialog und im Einvernehmen mit den Ländern zu klären.“
Hintergrund:
Die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden 25 Mitgliedstaaten haben auf dem letzten EU-Gipfel am 2./3. März 2012 einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet. Dieser Fiskalvertrag soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Voraussetzung ist eine Ratifizierung durch mindestens zwölf Euro-Staaten.
Ziel dieses Fiskalpaktes ist es, den mit der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingeschlagenen Weg zur Haushaltskonsolidierung der Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln und vertraglich festzuschreiben. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat vor der morgigen Sitzung des Bundesrates auf die unzureichende Ausgestaltung des Fiskalpakts hingewiesen: „Ich teile die Zielsetzung, die Staatsverschuldung zu reduzieren und finanzpolitische Stabilität in Europa wieder herzuzustellen. Der Fiskalpakt enthält jedoch keinerlei Vorschläge zur Beseitigung der maßgeblichen Ursachen der Krise. Damit ist er ungeeignet, die Krise zu überwinden“, unterstrich Markov. „Ohne regulierte Finanzmärkte wird es wieder Finanzkrisen geben, mit oder ohne Fiskalpakt. Unterm Strich lenkt der Fiskalpakt von den immer noch nicht erledigten Hausaufgaben der Bundesregierung ab“, betonte Markov. Der Finanzminister Brandenburgs kündigte zugleich an, dass er aufgrund dieser Bedenken den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Fiskalpakts und damit den ersten Schritt zur Umsetzung des Fiskalpaktes in nationales Recht im Bundesrat für nicht zustimmungsfähig hält.
Der brandenburgische Finanzminister hob hervor, dass die makroökonomischen Effekte des Fiskalpakts nicht nur für Deutschland, sondern auch für die gesamte Eurozone kontraproduktiv seien: „Mit der verengten Ausrichtung des Fiskalpakts auf Ausgabenkürzungen wird die vordringliche Zielsetzung einer nachhaltigen Stabilisierung der Eurozone klar verfehlt. Allein durch Einsparungen in den öffentlichen Haushalten kann kein – für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unabdingbares – Wirtschaftswachstum erzeugt werden“, so Markov. Es fehlten Instrumente, um Wachstum und Beschäftigung zu stimulieren und damit dem massiven Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in der Eurozone entgegen zu wirken. Markov: „Die Umsetzung des Fiskalpakts birgt deswegen die Gefahr, dass die EU in eine Abwärtsspirale aus hoher Staatsverschuldung, staatlichen Sparprogrammen, unzureichendem Wirtschaftswachstum, außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten und Unterbeschäftigung gerät. Dies kann nicht die politische Antwort auf die Finanzmarktkrise sein.“
Nach seiner Ansicht seien im Fiskalpakt vor allem Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der Ursachen der Finanzkrise nötig, wie etwa eine durchgreifende Korrektur der Deregulierung und Liberalisierung der Finanzmärkte, eine Stärkung der Finanzmarktaufsicht und deren Ausweitung auf den grauen Kapitalmarkt oder eine wirkungsvolle Eindämmung der Spekulation etwa durch Einführung Finanztransaktionssteuer.
Neben der Kritik an der fehlerhaften Ausgestaltung des Fiskalpaktes wies Brandenburgs Finanzminister außerdem darauf hin, dass der Fiskalpakt für die Haushalte von Ländern und Kommunen erhebliche Risiken mit sich bringe. Da sich die Bundesregierung bislang weigere, die Details der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts offen zu legen, bestehe noch erheblicher Klärungs- und Diskussionsbedarf. Markov: „Die Bundesregierung ist gut beraten, die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalpakts im konstruktiven Dialog und im Einvernehmen mit den Ländern zu klären.“
Hintergrund:
Die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden 25 Mitgliedstaaten haben auf dem letzten EU-Gipfel am 2./3. März 2012 einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet. Dieser Fiskalvertrag soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Voraussetzung ist eine Ratifizierung durch mindestens zwölf Euro-Staaten.
Ziel dieses Fiskalpaktes ist es, den mit der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingeschlagenen Weg zur Haushaltskonsolidierung der Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln und vertraglich festzuschreiben. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat vor der morgigen Sitzung des Bundesrates auf die unzureichende Ausgestaltung des Fiskalpakts hingewiesen: „Ich teile die Zielsetzung, die Staatsverschuldung zu reduzieren und finanzpolitische Stabilität in Europa wieder herzuzustellen. Der Fiskalpakt enthält jedoch keinerlei Vorschläge zur Beseitigung der maßgeblichen Ursachen der Krise. Damit ist er ungeeignet, die Krise zu überwinden“, unterstrich Markov. „Ohne regulierte Finanzmärkte wird es wieder Finanzkrisen geben, mit oder ohne Fiskalpakt. Unterm Strich lenkt der Fiskalpakt von den immer noch nicht erledigten Hausaufgaben der Bundesregierung ab“, betonte Markov. Der Finanzminister Brandenburgs kündigte zugleich an, dass er aufgrund dieser Bedenken den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Fiskalpakts und damit den ersten Schritt zur Umsetzung des Fiskalpaktes in nationales Recht im Bundesrat für nicht zustimmungsfähig hält.
Der brandenburgische Finanzminister hob hervor, dass die makroökonomischen Effekte des Fiskalpakts nicht nur für Deutschland, sondern auch für die gesamte Eurozone kontraproduktiv seien: „Mit der verengten Ausrichtung des Fiskalpakts auf Ausgabenkürzungen wird die vordringliche Zielsetzung einer nachhaltigen Stabilisierung der Eurozone klar verfehlt. Allein durch Einsparungen in den öffentlichen Haushalten kann kein – für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unabdingbares – Wirtschaftswachstum erzeugt werden“, so Markov. Es fehlten Instrumente, um Wachstum und Beschäftigung zu stimulieren und damit dem massiven Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in der Eurozone entgegen zu wirken. Markov: „Die Umsetzung des Fiskalpakts birgt deswegen die Gefahr, dass die EU in eine Abwärtsspirale aus hoher Staatsverschuldung, staatlichen Sparprogrammen, unzureichendem Wirtschaftswachstum, außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten und Unterbeschäftigung gerät. Dies kann nicht die politische Antwort auf die Finanzmarktkrise sein.“
Nach seiner Ansicht seien im Fiskalpakt vor allem Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der Ursachen der Finanzkrise nötig, wie etwa eine durchgreifende Korrektur der Deregulierung und Liberalisierung der Finanzmärkte, eine Stärkung der Finanzmarktaufsicht und deren Ausweitung auf den grauen Kapitalmarkt oder eine wirkungsvolle Eindämmung der Spekulation etwa durch Einführung Finanztransaktionssteuer.
Neben der Kritik an der fehlerhaften Ausgestaltung des Fiskalpaktes wies Brandenburgs Finanzminister außerdem darauf hin, dass der Fiskalpakt für die Haushalte von Ländern und Kommunen erhebliche Risiken mit sich bringe. Da sich die Bundesregierung bislang weigere, die Details der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts offen zu legen, bestehe noch erheblicher Klärungs- und Diskussionsbedarf. Markov: „Die Bundesregierung ist gut beraten, die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalpakts im konstruktiven Dialog und im Einvernehmen mit den Ländern zu klären.“
Hintergrund:
Die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden 25 Mitgliedstaaten haben auf dem letzten EU-Gipfel am 2./3. März 2012 einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet. Dieser Fiskalvertrag soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Voraussetzung ist eine Ratifizierung durch mindestens zwölf Euro-Staaten.
Ziel dieses Fiskalpaktes ist es, den mit der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingeschlagenen Weg zur Haushaltskonsolidierung der Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln und vertraglich festzuschreiben. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat vor der morgigen Sitzung des Bundesrates auf die unzureichende Ausgestaltung des Fiskalpakts hingewiesen: „Ich teile die Zielsetzung, die Staatsverschuldung zu reduzieren und finanzpolitische Stabilität in Europa wieder herzuzustellen. Der Fiskalpakt enthält jedoch keinerlei Vorschläge zur Beseitigung der maßgeblichen Ursachen der Krise. Damit ist er ungeeignet, die Krise zu überwinden“, unterstrich Markov. „Ohne regulierte Finanzmärkte wird es wieder Finanzkrisen geben, mit oder ohne Fiskalpakt. Unterm Strich lenkt der Fiskalpakt von den immer noch nicht erledigten Hausaufgaben der Bundesregierung ab“, betonte Markov. Der Finanzminister Brandenburgs kündigte zugleich an, dass er aufgrund dieser Bedenken den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Fiskalpakts und damit den ersten Schritt zur Umsetzung des Fiskalpaktes in nationales Recht im Bundesrat für nicht zustimmungsfähig hält.
Der brandenburgische Finanzminister hob hervor, dass die makroökonomischen Effekte des Fiskalpakts nicht nur für Deutschland, sondern auch für die gesamte Eurozone kontraproduktiv seien: „Mit der verengten Ausrichtung des Fiskalpakts auf Ausgabenkürzungen wird die vordringliche Zielsetzung einer nachhaltigen Stabilisierung der Eurozone klar verfehlt. Allein durch Einsparungen in den öffentlichen Haushalten kann kein – für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unabdingbares – Wirtschaftswachstum erzeugt werden“, so Markov. Es fehlten Instrumente, um Wachstum und Beschäftigung zu stimulieren und damit dem massiven Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in der Eurozone entgegen zu wirken. Markov: „Die Umsetzung des Fiskalpakts birgt deswegen die Gefahr, dass die EU in eine Abwärtsspirale aus hoher Staatsverschuldung, staatlichen Sparprogrammen, unzureichendem Wirtschaftswachstum, außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten und Unterbeschäftigung gerät. Dies kann nicht die politische Antwort auf die Finanzmarktkrise sein.“
Nach seiner Ansicht seien im Fiskalpakt vor allem Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der Ursachen der Finanzkrise nötig, wie etwa eine durchgreifende Korrektur der Deregulierung und Liberalisierung der Finanzmärkte, eine Stärkung der Finanzmarktaufsicht und deren Ausweitung auf den grauen Kapitalmarkt oder eine wirkungsvolle Eindämmung der Spekulation etwa durch Einführung Finanztransaktionssteuer.
Neben der Kritik an der fehlerhaften Ausgestaltung des Fiskalpaktes wies Brandenburgs Finanzminister außerdem darauf hin, dass der Fiskalpakt für die Haushalte von Ländern und Kommunen erhebliche Risiken mit sich bringe. Da sich die Bundesregierung bislang weigere, die Details der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts offen zu legen, bestehe noch erheblicher Klärungs- und Diskussionsbedarf. Markov: „Die Bundesregierung ist gut beraten, die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalpakts im konstruktiven Dialog und im Einvernehmen mit den Ländern zu klären.“
Hintergrund:
Die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden 25 Mitgliedstaaten haben auf dem letzten EU-Gipfel am 2./3. März 2012 einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet. Dieser Fiskalvertrag soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Voraussetzung ist eine Ratifizierung durch mindestens zwölf Euro-Staaten.
Ziel dieses Fiskalpaktes ist es, den mit der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingeschlagenen Weg zur Haushaltskonsolidierung der Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln und vertraglich festzuschreiben. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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