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Krankenhausfinanzierung bleibt verlässlich

16:09 Uhr | 8. Mai 2012
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Die Finanzierung der brandenburgischen Krankenhäuser steht auch in Zukunft auf festem Fundament. Das Kabinett verabschiedete heute das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes. „Eine zuverlässige Finanzierung ist unabdingbar für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack in Potsdam. Mit dem Gesetzentwurf werden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Krankenhausfinanzierung geregelt. Im Kern erfolgt eine Umstellung der bisherigen Einzel- und Pauschalförderung für Investitionen auf eine Investitionspauschale für jedes Krankenhaus.
Damit trägt die Landesregierung zu Planungssicherheit und einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung bei. „Es wird eine deutlich höhere Flexibilität der Fördermittelverwendung ermöglicht, die Investitionsspielräume der Krankenhausträger werden erhöht und weniger personelle Ressourcen gebunden. Über die Verwendung der Pauschale entscheidet der Krankenhausträger künftig selbst“, sagte Tack.
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll nach dem Gesetzentwurf zu 80 Prozent nach Leistungsparametern und zu 20 Prozent nach förderhistorischen Gesichtspunkten erfolgen. „In dem Prozess der Umstellung der Krankenhausfinanzierung sind die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg intensiv einbezogen worden“, so Tack.
Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Versorgung in den Krankenhäusern. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg 3,7 Milliarden Euro Fördermittel, davon 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln, zur Verfügung gestellt.
Quelle: Staatskanzlei

Die Finanzierung der brandenburgischen Krankenhäuser steht auch in Zukunft auf festem Fundament. Das Kabinett verabschiedete heute das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes. „Eine zuverlässige Finanzierung ist unabdingbar für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack in Potsdam. Mit dem Gesetzentwurf werden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Krankenhausfinanzierung geregelt. Im Kern erfolgt eine Umstellung der bisherigen Einzel- und Pauschalförderung für Investitionen auf eine Investitionspauschale für jedes Krankenhaus.
Damit trägt die Landesregierung zu Planungssicherheit und einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung bei. „Es wird eine deutlich höhere Flexibilität der Fördermittelverwendung ermöglicht, die Investitionsspielräume der Krankenhausträger werden erhöht und weniger personelle Ressourcen gebunden. Über die Verwendung der Pauschale entscheidet der Krankenhausträger künftig selbst“, sagte Tack.
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll nach dem Gesetzentwurf zu 80 Prozent nach Leistungsparametern und zu 20 Prozent nach förderhistorischen Gesichtspunkten erfolgen. „In dem Prozess der Umstellung der Krankenhausfinanzierung sind die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg intensiv einbezogen worden“, so Tack.
Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Versorgung in den Krankenhäusern. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg 3,7 Milliarden Euro Fördermittel, davon 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln, zur Verfügung gestellt.
Quelle: Staatskanzlei

Die Finanzierung der brandenburgischen Krankenhäuser steht auch in Zukunft auf festem Fundament. Das Kabinett verabschiedete heute das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes. „Eine zuverlässige Finanzierung ist unabdingbar für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack in Potsdam. Mit dem Gesetzentwurf werden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Krankenhausfinanzierung geregelt. Im Kern erfolgt eine Umstellung der bisherigen Einzel- und Pauschalförderung für Investitionen auf eine Investitionspauschale für jedes Krankenhaus.
Damit trägt die Landesregierung zu Planungssicherheit und einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung bei. „Es wird eine deutlich höhere Flexibilität der Fördermittelverwendung ermöglicht, die Investitionsspielräume der Krankenhausträger werden erhöht und weniger personelle Ressourcen gebunden. Über die Verwendung der Pauschale entscheidet der Krankenhausträger künftig selbst“, sagte Tack.
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll nach dem Gesetzentwurf zu 80 Prozent nach Leistungsparametern und zu 20 Prozent nach förderhistorischen Gesichtspunkten erfolgen. „In dem Prozess der Umstellung der Krankenhausfinanzierung sind die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg intensiv einbezogen worden“, so Tack.
Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Versorgung in den Krankenhäusern. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg 3,7 Milliarden Euro Fördermittel, davon 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln, zur Verfügung gestellt.
Quelle: Staatskanzlei

Die Finanzierung der brandenburgischen Krankenhäuser steht auch in Zukunft auf festem Fundament. Das Kabinett verabschiedete heute das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes. „Eine zuverlässige Finanzierung ist unabdingbar für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack in Potsdam. Mit dem Gesetzentwurf werden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Krankenhausfinanzierung geregelt. Im Kern erfolgt eine Umstellung der bisherigen Einzel- und Pauschalförderung für Investitionen auf eine Investitionspauschale für jedes Krankenhaus.
Damit trägt die Landesregierung zu Planungssicherheit und einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung bei. „Es wird eine deutlich höhere Flexibilität der Fördermittelverwendung ermöglicht, die Investitionsspielräume der Krankenhausträger werden erhöht und weniger personelle Ressourcen gebunden. Über die Verwendung der Pauschale entscheidet der Krankenhausträger künftig selbst“, sagte Tack.
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll nach dem Gesetzentwurf zu 80 Prozent nach Leistungsparametern und zu 20 Prozent nach förderhistorischen Gesichtspunkten erfolgen. „In dem Prozess der Umstellung der Krankenhausfinanzierung sind die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg intensiv einbezogen worden“, so Tack.
Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Versorgung in den Krankenhäusern. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg 3,7 Milliarden Euro Fördermittel, davon 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln, zur Verfügung gestellt.
Quelle: Staatskanzlei

Die Finanzierung der brandenburgischen Krankenhäuser steht auch in Zukunft auf festem Fundament. Das Kabinett verabschiedete heute das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes. „Eine zuverlässige Finanzierung ist unabdingbar für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack in Potsdam. Mit dem Gesetzentwurf werden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Krankenhausfinanzierung geregelt. Im Kern erfolgt eine Umstellung der bisherigen Einzel- und Pauschalförderung für Investitionen auf eine Investitionspauschale für jedes Krankenhaus.
Damit trägt die Landesregierung zu Planungssicherheit und einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung bei. „Es wird eine deutlich höhere Flexibilität der Fördermittelverwendung ermöglicht, die Investitionsspielräume der Krankenhausträger werden erhöht und weniger personelle Ressourcen gebunden. Über die Verwendung der Pauschale entscheidet der Krankenhausträger künftig selbst“, sagte Tack.
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll nach dem Gesetzentwurf zu 80 Prozent nach Leistungsparametern und zu 20 Prozent nach förderhistorischen Gesichtspunkten erfolgen. „In dem Prozess der Umstellung der Krankenhausfinanzierung sind die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg intensiv einbezogen worden“, so Tack.
Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Versorgung in den Krankenhäusern. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg 3,7 Milliarden Euro Fördermittel, davon 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln, zur Verfügung gestellt.
Quelle: Staatskanzlei

Die Finanzierung der brandenburgischen Krankenhäuser steht auch in Zukunft auf festem Fundament. Das Kabinett verabschiedete heute das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes. „Eine zuverlässige Finanzierung ist unabdingbar für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack in Potsdam. Mit dem Gesetzentwurf werden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Krankenhausfinanzierung geregelt. Im Kern erfolgt eine Umstellung der bisherigen Einzel- und Pauschalförderung für Investitionen auf eine Investitionspauschale für jedes Krankenhaus.
Damit trägt die Landesregierung zu Planungssicherheit und einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung bei. „Es wird eine deutlich höhere Flexibilität der Fördermittelverwendung ermöglicht, die Investitionsspielräume der Krankenhausträger werden erhöht und weniger personelle Ressourcen gebunden. Über die Verwendung der Pauschale entscheidet der Krankenhausträger künftig selbst“, sagte Tack.
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll nach dem Gesetzentwurf zu 80 Prozent nach Leistungsparametern und zu 20 Prozent nach förderhistorischen Gesichtspunkten erfolgen. „In dem Prozess der Umstellung der Krankenhausfinanzierung sind die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg intensiv einbezogen worden“, so Tack.
Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Versorgung in den Krankenhäusern. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg 3,7 Milliarden Euro Fördermittel, davon 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln, zur Verfügung gestellt.
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Die Finanzierung der brandenburgischen Krankenhäuser steht auch in Zukunft auf festem Fundament. Das Kabinett verabschiedete heute das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes. „Eine zuverlässige Finanzierung ist unabdingbar für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack in Potsdam. Mit dem Gesetzentwurf werden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Krankenhausfinanzierung geregelt. Im Kern erfolgt eine Umstellung der bisherigen Einzel- und Pauschalförderung für Investitionen auf eine Investitionspauschale für jedes Krankenhaus.
Damit trägt die Landesregierung zu Planungssicherheit und einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung bei. „Es wird eine deutlich höhere Flexibilität der Fördermittelverwendung ermöglicht, die Investitionsspielräume der Krankenhausträger werden erhöht und weniger personelle Ressourcen gebunden. Über die Verwendung der Pauschale entscheidet der Krankenhausträger künftig selbst“, sagte Tack.
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll nach dem Gesetzentwurf zu 80 Prozent nach Leistungsparametern und zu 20 Prozent nach förderhistorischen Gesichtspunkten erfolgen. „In dem Prozess der Umstellung der Krankenhausfinanzierung sind die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg intensiv einbezogen worden“, so Tack.
Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Versorgung in den Krankenhäusern. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg 3,7 Milliarden Euro Fördermittel, davon 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln, zur Verfügung gestellt.
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Die Finanzierung der brandenburgischen Krankenhäuser steht auch in Zukunft auf festem Fundament. Das Kabinett verabschiedete heute das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes. „Eine zuverlässige Finanzierung ist unabdingbar für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack in Potsdam. Mit dem Gesetzentwurf werden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Krankenhausfinanzierung geregelt. Im Kern erfolgt eine Umstellung der bisherigen Einzel- und Pauschalförderung für Investitionen auf eine Investitionspauschale für jedes Krankenhaus.
Damit trägt die Landesregierung zu Planungssicherheit und einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung bei. „Es wird eine deutlich höhere Flexibilität der Fördermittelverwendung ermöglicht, die Investitionsspielräume der Krankenhausträger werden erhöht und weniger personelle Ressourcen gebunden. Über die Verwendung der Pauschale entscheidet der Krankenhausträger künftig selbst“, sagte Tack.
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll nach dem Gesetzentwurf zu 80 Prozent nach Leistungsparametern und zu 20 Prozent nach förderhistorischen Gesichtspunkten erfolgen. „In dem Prozess der Umstellung der Krankenhausfinanzierung sind die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg intensiv einbezogen worden“, so Tack.
Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Versorgung in den Krankenhäusern. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg 3,7 Milliarden Euro Fördermittel, davon 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln, zur Verfügung gestellt.
Quelle: Staatskanzlei

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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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