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NIEDERLAUSITZ aktuell

Änderungen am Steuerabkommen mit der Schweiz sind nur Kosmetik

15:53 Uhr | 25. April 2012
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Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, hat den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz scharf kritisiert. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hebt die leichten Nachbesserungen im Abkommen und die höheren Anteile für die Bundesländer hervor. Das verschleiert, dass die beiden zentralen Probleme des Steuerabkommens nach wie vor bestehen“, betonte die Finanzstaatssekretärin. Das Abkommen sei auch nach den Änderungen nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger auch nach der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs anonym, zum anderen sehe das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin erklärte: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat. Ich erwarte, dass auch die anderen SPD-geführten Länder bei ihrer Ablehnung bleiben und nicht dem auch nach den kosmetischen Änderungen falschen Abkommen zustimmen“, sagte Daniela Trochowski.
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, so Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, hat den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz scharf kritisiert. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hebt die leichten Nachbesserungen im Abkommen und die höheren Anteile für die Bundesländer hervor. Das verschleiert, dass die beiden zentralen Probleme des Steuerabkommens nach wie vor bestehen“, betonte die Finanzstaatssekretärin. Das Abkommen sei auch nach den Änderungen nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger auch nach der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs anonym, zum anderen sehe das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin erklärte: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat. Ich erwarte, dass auch die anderen SPD-geführten Länder bei ihrer Ablehnung bleiben und nicht dem auch nach den kosmetischen Änderungen falschen Abkommen zustimmen“, sagte Daniela Trochowski.
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, so Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, hat den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz scharf kritisiert. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hebt die leichten Nachbesserungen im Abkommen und die höheren Anteile für die Bundesländer hervor. Das verschleiert, dass die beiden zentralen Probleme des Steuerabkommens nach wie vor bestehen“, betonte die Finanzstaatssekretärin. Das Abkommen sei auch nach den Änderungen nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger auch nach der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs anonym, zum anderen sehe das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin erklärte: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat. Ich erwarte, dass auch die anderen SPD-geführten Länder bei ihrer Ablehnung bleiben und nicht dem auch nach den kosmetischen Änderungen falschen Abkommen zustimmen“, sagte Daniela Trochowski.
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, so Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, hat den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz scharf kritisiert. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hebt die leichten Nachbesserungen im Abkommen und die höheren Anteile für die Bundesländer hervor. Das verschleiert, dass die beiden zentralen Probleme des Steuerabkommens nach wie vor bestehen“, betonte die Finanzstaatssekretärin. Das Abkommen sei auch nach den Änderungen nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger auch nach der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs anonym, zum anderen sehe das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin erklärte: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat. Ich erwarte, dass auch die anderen SPD-geführten Länder bei ihrer Ablehnung bleiben und nicht dem auch nach den kosmetischen Änderungen falschen Abkommen zustimmen“, sagte Daniela Trochowski.
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, so Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, hat den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz scharf kritisiert. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hebt die leichten Nachbesserungen im Abkommen und die höheren Anteile für die Bundesländer hervor. Das verschleiert, dass die beiden zentralen Probleme des Steuerabkommens nach wie vor bestehen“, betonte die Finanzstaatssekretärin. Das Abkommen sei auch nach den Änderungen nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger auch nach der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs anonym, zum anderen sehe das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin erklärte: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat. Ich erwarte, dass auch die anderen SPD-geführten Länder bei ihrer Ablehnung bleiben und nicht dem auch nach den kosmetischen Änderungen falschen Abkommen zustimmen“, sagte Daniela Trochowski.
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, so Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, hat den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz scharf kritisiert. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hebt die leichten Nachbesserungen im Abkommen und die höheren Anteile für die Bundesländer hervor. Das verschleiert, dass die beiden zentralen Probleme des Steuerabkommens nach wie vor bestehen“, betonte die Finanzstaatssekretärin. Das Abkommen sei auch nach den Änderungen nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger auch nach der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs anonym, zum anderen sehe das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin erklärte: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat. Ich erwarte, dass auch die anderen SPD-geführten Länder bei ihrer Ablehnung bleiben und nicht dem auch nach den kosmetischen Änderungen falschen Abkommen zustimmen“, sagte Daniela Trochowski.
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, so Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, hat den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz scharf kritisiert. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hebt die leichten Nachbesserungen im Abkommen und die höheren Anteile für die Bundesländer hervor. Das verschleiert, dass die beiden zentralen Probleme des Steuerabkommens nach wie vor bestehen“, betonte die Finanzstaatssekretärin. Das Abkommen sei auch nach den Änderungen nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger auch nach der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs anonym, zum anderen sehe das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin erklärte: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat. Ich erwarte, dass auch die anderen SPD-geführten Länder bei ihrer Ablehnung bleiben und nicht dem auch nach den kosmetischen Änderungen falschen Abkommen zustimmen“, sagte Daniela Trochowski.
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, so Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, hat den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz scharf kritisiert. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hebt die leichten Nachbesserungen im Abkommen und die höheren Anteile für die Bundesländer hervor. Das verschleiert, dass die beiden zentralen Probleme des Steuerabkommens nach wie vor bestehen“, betonte die Finanzstaatssekretärin. Das Abkommen sei auch nach den Änderungen nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger auch nach der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs anonym, zum anderen sehe das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin erklärte: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat. Ich erwarte, dass auch die anderen SPD-geführten Länder bei ihrer Ablehnung bleiben und nicht dem auch nach den kosmetischen Änderungen falschen Abkommen zustimmen“, sagte Daniela Trochowski.
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, so Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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