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NIEDERLAUSITZ aktuell

Justizminister lehnt Verschärfung des Jugendstrafrechts ab

11:37 Uhr | 19. April 2012
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Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz

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Schwerer Mopedunfall in Fürstlich Drehna fordert ein Todesopfer

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Relegation in eigener Hand! Energie Cottbus gewinnt Ostduell in Rostock

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Vollversammlung entlässt Geschäftsführung der Handwerkskammer Cottbus

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46-jährige Motorradfahrerin nach Unfall in Eisenhüttenstadt gestorben

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Strandpromenade Cottbus ist zurück! Neue Speisen, Mai-Aktion & Fußball

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Cottbus | Grundstein für neues Wohnhaus in Nähe Viehmarkt gelegt. 18 Wohnungen entstehen
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Cottbus | 12. Kita-Olympiade im Sportzentrum mit knapp 600 Kids aus 18 Kitas
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Am Sportzentrum in #Cottbus fand heute bereits zum 12. Mal die traditionelle Kita-Olympiade statt. Über 600 Kinder aus 18 Kitas nahmen teil. Damit soll sich die Teilnehmerzahl im Vergleich zu ...den Vorjahren verdoppelt haben. Ziel der Veranstaltung ist es, Kinder schon früh spielerisch für Bewegung und Sport zu begeistern sowie ihr Interesse an Sportvereinen zu wecken. An vier Stationen – Schlägellauf, Ball-Ziel-Wurf, Seilüberspringen und an der Koordinationsleiter – konnten die Kids ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Mit einer Kita-Medaille wurde der sportliche Tag am Nachmittag dann abgeschlossen.

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Cottbus | Schadstoffahne bereitet sich aus - Grundwasserentnahme in Gebiet verboten
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