Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts ab.
Schöneburg: „Warnschussarreste und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre sind untaugliche Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bei jungen Menschen. Mehr Härte bedeutet erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten. Abseits der kriminalpolitischen Vernunft strebt die Bundesregierung einen Akt von Symbolgesetzgebung an.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass schärfere Sanktionen bei Jugendlichen nur begrenzt einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen. Demnach wurden von Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, 77,8 Prozent erneut straffällig. Bei Jugendlichen mit Bewährungsstrafe lag die Rückfallquote lediglich bei 59,8 Prozent.
Schöneburg: „Der Warnschussarrest ist ein untaugliches, populistisches Pseudo-Sanktionsmittel. Einsperren kann bei jungen Menschen nur das letzte Mittel sein. Das Problem der Jugendkriminalität ist am wirksamsten mit einer klugen Sozialpolitik zu lösen, die sich an den Maßstäben sozialer Gerechtigkeit orientiert.“
Die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre wird den Anforderungen der kriminalpolitischen Realität ebenfalls nicht gerecht. Bereits jetzt wird die Höchststrafe von zehn Jahren nur in Ausnahmefällen verhängt.
Schöneburg: „Die bewährte Rechtsprechungspraxis beweist, dass das bestehende Jugendstrafrecht ausreicht und nicht durch die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre verschärft werden sollte. Mit einer solchen Sanktion würde zudem der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts ad absurdum geführt.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse führen zu der Annahme, dass eine Erziehung in einer Anstalt lediglich bis zu einem Zeitraum von vier bis maximal fünf Jahren gute Aussicht auf Erfolg hat. Je länger eine Haft nach diesem Zeitpunkt andauert, desto gravierender werden hingegen die entsozialisierenden Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Schöneburg: „Das Risiko haftbedingter irreparabler Schäden erhöht sich mit der Unterbringungsdauer. Zugleich sinkt die erzieherische Wirkung, bis sie schließlich vollständig ausbleiben kann. Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesverschärfung missachtet wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Quelle: Ministerium der Justiz