Zäune grenzen ab, nicht nur Staaten, sondern auch Nachbargrundstücke. Mit einem Zaun wird signalisiert „Bis hier her und nicht weiter“. Eigentum und Privatsphäre werden geschützt. Früher reichte dafür der klassische Jägerzaun aus Holz, später der Maschendrahtzaun, hinter dem eine Tuyahecke gepflanzt wurde. Heute muss es ein hoher Sichtschutzzaun sein, mit Alarmanlage, Beleuchtung und elektrischem Tor. Es ist aber längst nicht jeder Zaun erlaubt in Deutschland und Klagen rund um den Gartenzaun sind keine Seltenheit. Nicht von ungefähr gibt es Rechtsanwälte mit dem Spezialgebiet „Gartenrecht“.
Zugang über eine Toranlage
In erster Linie dient die Grundstückseinfriedung der Verkehrssicherungspflicht. Vom Grundstück darf keine Gefahr für andere ausgehen, etwa wenn ein Hund frei im Garten läuft. Von einem Betrieb geht naturgemäß eine größere Gefahr aus. Deshalb ist Unbefugten der Zutritt verboten und Betriebsgelände sind weiträumig eingezäunt. Der Zugang wird über ein Tor ermöglicht. Als besonders zweckmäßig und platzsparend hat sich das Schiebetor erwiesen. Es kann sowohl manuell als auch mit einem elektrischen Antrieb betrieben werden und ist für kleine Toranlagen und große Industrietoranlagen erhältlich.
Der Gesetzgeber redet mit
Auch bei der Toranlage redet der Gesetzgeber mit. Neben der Größe gibt es in manchen Kommunen Vorschriften für das Material, die Farbe und Gestaltung der „Grundstückseinfriedung“. Die Höhe des Zauns kann im Bebauungsplan und in der Einfriedungssatzung geregelt sein. In manchen Kommunen kommt auch einfach nur „Ortsüblichkeit“ zum Zuge, das heißt, Gartenzaun und Toranlage müssen sich in das Bild der umliegenden Einfriedungen einpassen. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.
Der Streit am Gartenzaun
Direkt auf die Grundstücksgrenze darf ein Zaun nur gebaut werden, wenn der Nachbar damit einverstanden ist. Ansonsten müssen sogar bei der Bepflanzung Grenzabstände eingehalten werden. Der Gesetzgeber hat Streitigkeiten in diesem Fall begrenzt: Wurden Hecke oder Zaun oder auch ein zu dicht an die Grundstücksgrenze gepflanzter Baum fünf Jahre lang widerspruchslos geduldet, muss der Nachbar sie auch weiter dulden. Wie groß der Grenzabstand sein muss, regelt wiederum der Gesetzgeber, wobei jedes Bundesland eigene Vorschriften hat. Über den Gartenzaun wachsende Bäume und Hecken sind häufig Anlass für Nachbarschaftsstreit. So fühlt sich der eine Nachbar gestört, weil im Herbst die Blätter des Baumes im Nachbargarten auf dem eigenen Grundstück landen oder die riesige Baumkrone den Garten in dunklen Schatten taucht. Selbst zur Astschere darf man nur greifen, wenn der Nachbar erfolglos dazu aufgefordert wurde. Und: Obst, das über den Zaun hängt, darf nicht einfach abgeerntet werden. Erst wenn die Früchte von selbst auf dem Boden des eigenen Grundstücks landen, ist aufheben und vernaschen erlaubt!
Den Alltag einfach aussperren
Nachbarn sollten friedlich miteinander leben. Darauf weist schon die Bezeichnung „Einfriedung“ hin. Die Abgrenzung des Grundstücks durch einen Zaun soll möglichst für Ruhe und Frieden sorgen. Das Wort selbst kommt aus dem Mittelhochdeutschen und bezeichnete einst einen „umzäunten Raum“. Zäune um Grundstücke werden errichtet, seit der Mensch sesshaft geworden ist. Weideflächen für das Vieh wurden durch einfache Zäune von der Wildnis und damit auch vor wilden Tieren abgegrenzt. Auch heute noch dienen Zäune dem Schutz vor Eindringlingen. Sie markieren aber nicht nur die Grundstücksgrenze: Sie schaffen einen sicheren Ort, indem sie die Hektik und Gefahren des Alltags aussperren.