Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat gestern zwei neue Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg an den Landtag weitergeleitet. Der Finanzminister kündigte zugleich an, dass sein Haus die Ergebnisse und die Systematiken der beiden nun vorliegenden umfangreichen Gutachten detailliert auswerten werde. „Zugleich werden die Gutachten der wichtigen Debatte um die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleich im parlamentarischen Raum und in der kommunalen Familie einen neuen Impuls geben“, sagte Markov.
Die beiden Forschungsarbeiten gehen zurück auf eine Entschließung des Landtages vom 16. Dezember 2010, in deren Folge das Ministerium der Finanzen die Gutachten in Abstimmung mit dem Beirat für den kommunalen Finanzausgleich in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten von Prof. Martin Junkernheinrich, Kaiserslautern, befasst sich unter anderem mit dem vertikalen Finanzausgleich, also der Mittelverteilung zwischen Land und der kommunalen Ebene. Das zweite Gutachten von Prof. Thomas Lenk, Leipzig, beleuchtet den horizontalen Finanzausgleich, das heißt der Verteilung von Mitteln innerhalb der kommunalen Ebene.
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov machte deutlich, dass er sich erhoffe, dass beide Gutachten die Diskussion um die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg bereichern. „Wir haben erst begonnen, die Ergebnisse der Gutachten auszuwerten. Was wir heute schon feststellen können ist, dass wir der Schlussfolgerung von Prof. Junkernheinrich nicht uneingeschränkt zustimmen können“, sagte Markov.
Gutachten von Prof. Junkernheinrich zum vertikalen Finanzausgleich
Das Gutachten von Prof. Junkernheinrich zum vertikalen Finanzausgleich knüpft an der im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz verankerten symmetrischen Entwicklung des Verhältnisses von verfügbaren Finanzmitteln und der Aufgabenbelastung auf Landes- und Kommunalebene an. In Ermangelung anderer finanzwissenschaftlich belastbarer Indikatoren setzt der Gutachter statt der Aufgaben die Ausgaben und Einnahmen beider Ebenen ins Verhältnis. Auf der Grundlage entsprechender Symmetrieberechnungen und statistischer Daten für die Jahre 2003 bis 2006 kommt er zu dem Schluss, dass die Finanzausgleichsmasse zu Gunsten der Kommunen bezogen auf das Jahr 2011 um mindestens 84 Millionen Euro anzupassen sei.
Der Finanzminister wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das letzte Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich von Dr. Dieter Vesper aus dem September 2009 dagegen keinen Nachsteuerungsbedarf in Bezug auf das Gesamtvolumen des kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2005 bis 2008 festgestellt hatte. Zu dieser Einschätzung kam auch das Landesverfassungsgericht in seinem sogenannten „Uckermark-Urteil“ vom 22. November 2007, in dem es die Angemessenheit der kommunalen Finanzausstattung für die Jahre 2005 und 2006 ausdrücklich bestätigte. Anders als im Junkernheinrich-Gutachten hatte Vesper sich vorrangig auf die Entwicklung der Einnahme- und nicht auf die Entwicklung der Ausgabenseite gestützt.
Prof. Junkernheinrich selbst rät in seinem Gutachten von einer wiederholten Anwendung der von ihm gewählten Methodik für die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs ab. Es bestünde die Gefahr, dass sich die Akteure auf beiden Ebenen auf das Berechnungsverfahren einstellen. Dieses „belohnt“ (relative) Mehrausgaben der einen Ebene mit einem höheren Erstattungsanspruch gegen die andere Ebene, während umgekehrt (relative) Einsparungen mit einer Erstattungspflicht an die andere Ebene zusätzlich „bestraft“ werden. Daraus würden sich unerwünschte Fehlanreize ergeben, die insgesamt zu einem Ausgabenwettlauf beider Ebenen führen könnten.
Darüber hinaus stellte der Finanzminister fest, dass der Ausgleichsanspruch der kommunalen Ebene nach Junkernheinrich nur dann zustande komme, wenn die Zinsausgaben beider Ebenen unberücksichtigt blieben. „Die Ausklammerung der Zinsausgaben teile ich nicht. Denn dagegen spricht, dass Kredite in den betrachteten Jahren zumindest auf Landesebene als allgemeine Deckungsmittel fungierten und somit zum Teil auch die Ausgaben des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gedeckt haben. Mit anderen Worten: Hätte sich das Land in der Vergangenheit nicht relativ hoch verschuldet, so hätte es auch nicht vergleichsweise hohe Zahlungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs leisten können“, erläuterte Markov. Wenn die Zinslasten berücksichtigt würden, bestünde nach den Berechnungen des Gutachters sogar ein Anpassungsbedarf zu Gunsten des Landes.
Gutachten von Prof. Lenk zum horizontalen Finanzausgleich
Das Gutachten von Prof. Lenk zum horizontalen Finanzausgleich attestiert dem geltenden System eine starke Finanzkraft ausgleichende Funktion zwischen den Kommunen. Brandenburg konzentriere deutlicher als die meisten anderen ostdeutschen (und teilweise westdeutschen) Länder seine Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich. Diese Grundausrichtung empfiehlt auch der Gutachter zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung für die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs.
„Das Gutachten zum horizontalen Finanzausgleich unterstützt auch unsere Bestrebungen zum Ausgleich der Folgen des demografischen Wandels in der Mark, den wir mit dem Demografiefaktor begonnen haben“, erläuterte der Finanzminister. Der 2011 eingeführte Demografiefaktor führt dazu, dass Kommunen mit sinkender Bevölkerungszahl erst zeitversetzt geringere Zuweisungen bekommen, um schrittweise den sinkenden Bedarf an die Bevölkerung anpassen zu können. Prof. Lenk erläutert in seinem Gutachten eine Reihe von Fortentwicklungsmöglichkeiten des kommunalen Finanzausgleichs, die etwa die Folgen des demografischen Wandels noch stärker beim horizontalen Finanzausgleich berücksichtigen. „Ich lade hier auch ganz bewusst die kommunale Familie in Brandenburg ein, sich in die Debatte um den horizontalen Finanzausgleich einzubringen, um eine für alle Seiten tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden“, betonte Markov.
Anstrengungen der aktuellen Landesregierung zugunsten der Kommunen
Brandenburgs Finanzminister unterstrich auch, dass unabhängig von der Bewertung der Vergangenheit durch die Gutachter die aktuelle Landesregierung bereits enorme Anstrengungen zugunsten der Kommunen unternommen habe. Brandenburg habe 2012 die Finanzausstattung der Kommunen – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – massiv erhöht. Während beispielsweise der Freistaat Sachsen die Zuweisungen an seine Kommunen um 130 Millionen Euro gekürzt habe, erhöhe sich in Brandenburg die so genannten Steuerverbundmasse um 189,3 Millionen Euro gegenüber 2011. Hier spiegelten sich nicht nur die gestiegenen Steuereinnahmen wider, sondern auch, dass das Land die Brandenburger Kommunen zusätzlich unterstützt. Unter anderem hat der Landtag beschlossen, den erwarteten Spitzausgleich für 2011 (der laut gesetzlicher Vorgaben den Kommunen erst 2013 zusteht) zu einem Teil schon 2012 vorzuziehen. Das bedeute 46,4 Millionen Euro mehr für Brandenburgs Kommunen.
„Die deutlich erhöhte Unterstützung für Brandenburgs Kommunen wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen der Brandenburger Kommunen aus. Sie steigen 2012 um 141,9 Millionen Euro. Das ist ein Anstieg von 13,9 Prozent oder 57 Euro je Einwohner“, unterstrich Markov.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat gestern zwei neue Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg an den Landtag weitergeleitet. Der Finanzminister kündigte zugleich an, dass sein Haus die Ergebnisse und die Systematiken der beiden nun vorliegenden umfangreichen Gutachten detailliert auswerten werde. „Zugleich werden die Gutachten der wichtigen Debatte um die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleich im parlamentarischen Raum und in der kommunalen Familie einen neuen Impuls geben“, sagte Markov.
Die beiden Forschungsarbeiten gehen zurück auf eine Entschließung des Landtages vom 16. Dezember 2010, in deren Folge das Ministerium der Finanzen die Gutachten in Abstimmung mit dem Beirat für den kommunalen Finanzausgleich in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten von Prof. Martin Junkernheinrich, Kaiserslautern, befasst sich unter anderem mit dem vertikalen Finanzausgleich, also der Mittelverteilung zwischen Land und der kommunalen Ebene. Das zweite Gutachten von Prof. Thomas Lenk, Leipzig, beleuchtet den horizontalen Finanzausgleich, das heißt der Verteilung von Mitteln innerhalb der kommunalen Ebene.
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov machte deutlich, dass er sich erhoffe, dass beide Gutachten die Diskussion um die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg bereichern. „Wir haben erst begonnen, die Ergebnisse der Gutachten auszuwerten. Was wir heute schon feststellen können ist, dass wir der Schlussfolgerung von Prof. Junkernheinrich nicht uneingeschränkt zustimmen können“, sagte Markov.
Gutachten von Prof. Junkernheinrich zum vertikalen Finanzausgleich
Das Gutachten von Prof. Junkernheinrich zum vertikalen Finanzausgleich knüpft an der im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz verankerten symmetrischen Entwicklung des Verhältnisses von verfügbaren Finanzmitteln und der Aufgabenbelastung auf Landes- und Kommunalebene an. In Ermangelung anderer finanzwissenschaftlich belastbarer Indikatoren setzt der Gutachter statt der Aufgaben die Ausgaben und Einnahmen beider Ebenen ins Verhältnis. Auf der Grundlage entsprechender Symmetrieberechnungen und statistischer Daten für die Jahre 2003 bis 2006 kommt er zu dem Schluss, dass die Finanzausgleichsmasse zu Gunsten der Kommunen bezogen auf das Jahr 2011 um mindestens 84 Millionen Euro anzupassen sei.
Der Finanzminister wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das letzte Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich von Dr. Dieter Vesper aus dem September 2009 dagegen keinen Nachsteuerungsbedarf in Bezug auf das Gesamtvolumen des kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2005 bis 2008 festgestellt hatte. Zu dieser Einschätzung kam auch das Landesverfassungsgericht in seinem sogenannten „Uckermark-Urteil“ vom 22. November 2007, in dem es die Angemessenheit der kommunalen Finanzausstattung für die Jahre 2005 und 2006 ausdrücklich bestätigte. Anders als im Junkernheinrich-Gutachten hatte Vesper sich vorrangig auf die Entwicklung der Einnahme- und nicht auf die Entwicklung der Ausgabenseite gestützt.
Prof. Junkernheinrich selbst rät in seinem Gutachten von einer wiederholten Anwendung der von ihm gewählten Methodik für die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs ab. Es bestünde die Gefahr, dass sich die Akteure auf beiden Ebenen auf das Berechnungsverfahren einstellen. Dieses „belohnt“ (relative) Mehrausgaben der einen Ebene mit einem höheren Erstattungsanspruch gegen die andere Ebene, während umgekehrt (relative) Einsparungen mit einer Erstattungspflicht an die andere Ebene zusätzlich „bestraft“ werden. Daraus würden sich unerwünschte Fehlanreize ergeben, die insgesamt zu einem Ausgabenwettlauf beider Ebenen führen könnten.
Darüber hinaus stellte der Finanzminister fest, dass der Ausgleichsanspruch der kommunalen Ebene nach Junkernheinrich nur dann zustande komme, wenn die Zinsausgaben beider Ebenen unberücksichtigt blieben. „Die Ausklammerung der Zinsausgaben teile ich nicht. Denn dagegen spricht, dass Kredite in den betrachteten Jahren zumindest auf Landesebene als allgemeine Deckungsmittel fungierten und somit zum Teil auch die Ausgaben des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gedeckt haben. Mit anderen Worten: Hätte sich das Land in der Vergangenheit nicht relativ hoch verschuldet, so hätte es auch nicht vergleichsweise hohe Zahlungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs leisten können“, erläuterte Markov. Wenn die Zinslasten berücksichtigt würden, bestünde nach den Berechnungen des Gutachters sogar ein Anpassungsbedarf zu Gunsten des Landes.
Gutachten von Prof. Lenk zum horizontalen Finanzausgleich
Das Gutachten von Prof. Lenk zum horizontalen Finanzausgleich attestiert dem geltenden System eine starke Finanzkraft ausgleichende Funktion zwischen den Kommunen. Brandenburg konzentriere deutlicher als die meisten anderen ostdeutschen (und teilweise westdeutschen) Länder seine Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich. Diese Grundausrichtung empfiehlt auch der Gutachter zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung für die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs.
„Das Gutachten zum horizontalen Finanzausgleich unterstützt auch unsere Bestrebungen zum Ausgleich der Folgen des demografischen Wandels in der Mark, den wir mit dem Demografiefaktor begonnen haben“, erläuterte der Finanzminister. Der 2011 eingeführte Demografiefaktor führt dazu, dass Kommunen mit sinkender Bevölkerungszahl erst zeitversetzt geringere Zuweisungen bekommen, um schrittweise den sinkenden Bedarf an die Bevölkerung anpassen zu können. Prof. Lenk erläutert in seinem Gutachten eine Reihe von Fortentwicklungsmöglichkeiten des kommunalen Finanzausgleichs, die etwa die Folgen des demografischen Wandels noch stärker beim horizontalen Finanzausgleich berücksichtigen. „Ich lade hier auch ganz bewusst die kommunale Familie in Brandenburg ein, sich in die Debatte um den horizontalen Finanzausgleich einzubringen, um eine für alle Seiten tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden“, betonte Markov.
Anstrengungen der aktuellen Landesregierung zugunsten der Kommunen
Brandenburgs Finanzminister unterstrich auch, dass unabhängig von der Bewertung der Vergangenheit durch die Gutachter die aktuelle Landesregierung bereits enorme Anstrengungen zugunsten der Kommunen unternommen habe. Brandenburg habe 2012 die Finanzausstattung der Kommunen – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – massiv erhöht. Während beispielsweise der Freistaat Sachsen die Zuweisungen an seine Kommunen um 130 Millionen Euro gekürzt habe, erhöhe sich in Brandenburg die so genannten Steuerverbundmasse um 189,3 Millionen Euro gegenüber 2011. Hier spiegelten sich nicht nur die gestiegenen Steuereinnahmen wider, sondern auch, dass das Land die Brandenburger Kommunen zusätzlich unterstützt. Unter anderem hat der Landtag beschlossen, den erwarteten Spitzausgleich für 2011 (der laut gesetzlicher Vorgaben den Kommunen erst 2013 zusteht) zu einem Teil schon 2012 vorzuziehen. Das bedeute 46,4 Millionen Euro mehr für Brandenburgs Kommunen.
„Die deutlich erhöhte Unterstützung für Brandenburgs Kommunen wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen der Brandenburger Kommunen aus. Sie steigen 2012 um 141,9 Millionen Euro. Das ist ein Anstieg von 13,9 Prozent oder 57 Euro je Einwohner“, unterstrich Markov.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat gestern zwei neue Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg an den Landtag weitergeleitet. Der Finanzminister kündigte zugleich an, dass sein Haus die Ergebnisse und die Systematiken der beiden nun vorliegenden umfangreichen Gutachten detailliert auswerten werde. „Zugleich werden die Gutachten der wichtigen Debatte um die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleich im parlamentarischen Raum und in der kommunalen Familie einen neuen Impuls geben“, sagte Markov.
Die beiden Forschungsarbeiten gehen zurück auf eine Entschließung des Landtages vom 16. Dezember 2010, in deren Folge das Ministerium der Finanzen die Gutachten in Abstimmung mit dem Beirat für den kommunalen Finanzausgleich in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten von Prof. Martin Junkernheinrich, Kaiserslautern, befasst sich unter anderem mit dem vertikalen Finanzausgleich, also der Mittelverteilung zwischen Land und der kommunalen Ebene. Das zweite Gutachten von Prof. Thomas Lenk, Leipzig, beleuchtet den horizontalen Finanzausgleich, das heißt der Verteilung von Mitteln innerhalb der kommunalen Ebene.
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov machte deutlich, dass er sich erhoffe, dass beide Gutachten die Diskussion um die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg bereichern. „Wir haben erst begonnen, die Ergebnisse der Gutachten auszuwerten. Was wir heute schon feststellen können ist, dass wir der Schlussfolgerung von Prof. Junkernheinrich nicht uneingeschränkt zustimmen können“, sagte Markov.
Gutachten von Prof. Junkernheinrich zum vertikalen Finanzausgleich
Das Gutachten von Prof. Junkernheinrich zum vertikalen Finanzausgleich knüpft an der im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz verankerten symmetrischen Entwicklung des Verhältnisses von verfügbaren Finanzmitteln und der Aufgabenbelastung auf Landes- und Kommunalebene an. In Ermangelung anderer finanzwissenschaftlich belastbarer Indikatoren setzt der Gutachter statt der Aufgaben die Ausgaben und Einnahmen beider Ebenen ins Verhältnis. Auf der Grundlage entsprechender Symmetrieberechnungen und statistischer Daten für die Jahre 2003 bis 2006 kommt er zu dem Schluss, dass die Finanzausgleichsmasse zu Gunsten der Kommunen bezogen auf das Jahr 2011 um mindestens 84 Millionen Euro anzupassen sei.
Der Finanzminister wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das letzte Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich von Dr. Dieter Vesper aus dem September 2009 dagegen keinen Nachsteuerungsbedarf in Bezug auf das Gesamtvolumen des kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2005 bis 2008 festgestellt hatte. Zu dieser Einschätzung kam auch das Landesverfassungsgericht in seinem sogenannten „Uckermark-Urteil“ vom 22. November 2007, in dem es die Angemessenheit der kommunalen Finanzausstattung für die Jahre 2005 und 2006 ausdrücklich bestätigte. Anders als im Junkernheinrich-Gutachten hatte Vesper sich vorrangig auf die Entwicklung der Einnahme- und nicht auf die Entwicklung der Ausgabenseite gestützt.
Prof. Junkernheinrich selbst rät in seinem Gutachten von einer wiederholten Anwendung der von ihm gewählten Methodik für die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs ab. Es bestünde die Gefahr, dass sich die Akteure auf beiden Ebenen auf das Berechnungsverfahren einstellen. Dieses „belohnt“ (relative) Mehrausgaben der einen Ebene mit einem höheren Erstattungsanspruch gegen die andere Ebene, während umgekehrt (relative) Einsparungen mit einer Erstattungspflicht an die andere Ebene zusätzlich „bestraft“ werden. Daraus würden sich unerwünschte Fehlanreize ergeben, die insgesamt zu einem Ausgabenwettlauf beider Ebenen führen könnten.
Darüber hinaus stellte der Finanzminister fest, dass der Ausgleichsanspruch der kommunalen Ebene nach Junkernheinrich nur dann zustande komme, wenn die Zinsausgaben beider Ebenen unberücksichtigt blieben. „Die Ausklammerung der Zinsausgaben teile ich nicht. Denn dagegen spricht, dass Kredite in den betrachteten Jahren zumindest auf Landesebene als allgemeine Deckungsmittel fungierten und somit zum Teil auch die Ausgaben des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gedeckt haben. Mit anderen Worten: Hätte sich das Land in der Vergangenheit nicht relativ hoch verschuldet, so hätte es auch nicht vergleichsweise hohe Zahlungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs leisten können“, erläuterte Markov. Wenn die Zinslasten berücksichtigt würden, bestünde nach den Berechnungen des Gutachters sogar ein Anpassungsbedarf zu Gunsten des Landes.
Gutachten von Prof. Lenk zum horizontalen Finanzausgleich
Das Gutachten von Prof. Lenk zum horizontalen Finanzausgleich attestiert dem geltenden System eine starke Finanzkraft ausgleichende Funktion zwischen den Kommunen. Brandenburg konzentriere deutlicher als die meisten anderen ostdeutschen (und teilweise westdeutschen) Länder seine Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich. Diese Grundausrichtung empfiehlt auch der Gutachter zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung für die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs.
„Das Gutachten zum horizontalen Finanzausgleich unterstützt auch unsere Bestrebungen zum Ausgleich der Folgen des demografischen Wandels in der Mark, den wir mit dem Demografiefaktor begonnen haben“, erläuterte der Finanzminister. Der 2011 eingeführte Demografiefaktor führt dazu, dass Kommunen mit sinkender Bevölkerungszahl erst zeitversetzt geringere Zuweisungen bekommen, um schrittweise den sinkenden Bedarf an die Bevölkerung anpassen zu können. Prof. Lenk erläutert in seinem Gutachten eine Reihe von Fortentwicklungsmöglichkeiten des kommunalen Finanzausgleichs, die etwa die Folgen des demografischen Wandels noch stärker beim horizontalen Finanzausgleich berücksichtigen. „Ich lade hier auch ganz bewusst die kommunale Familie in Brandenburg ein, sich in die Debatte um den horizontalen Finanzausgleich einzubringen, um eine für alle Seiten tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden“, betonte Markov.
Anstrengungen der aktuellen Landesregierung zugunsten der Kommunen
Brandenburgs Finanzminister unterstrich auch, dass unabhängig von der Bewertung der Vergangenheit durch die Gutachter die aktuelle Landesregierung bereits enorme Anstrengungen zugunsten der Kommunen unternommen habe. Brandenburg habe 2012 die Finanzausstattung der Kommunen – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – massiv erhöht. Während beispielsweise der Freistaat Sachsen die Zuweisungen an seine Kommunen um 130 Millionen Euro gekürzt habe, erhöhe sich in Brandenburg die so genannten Steuerverbundmasse um 189,3 Millionen Euro gegenüber 2011. Hier spiegelten sich nicht nur die gestiegenen Steuereinnahmen wider, sondern auch, dass das Land die Brandenburger Kommunen zusätzlich unterstützt. Unter anderem hat der Landtag beschlossen, den erwarteten Spitzausgleich für 2011 (der laut gesetzlicher Vorgaben den Kommunen erst 2013 zusteht) zu einem Teil schon 2012 vorzuziehen. Das bedeute 46,4 Millionen Euro mehr für Brandenburgs Kommunen.
„Die deutlich erhöhte Unterstützung für Brandenburgs Kommunen wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen der Brandenburger Kommunen aus. Sie steigen 2012 um 141,9 Millionen Euro. Das ist ein Anstieg von 13,9 Prozent oder 57 Euro je Einwohner“, unterstrich Markov.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat gestern zwei neue Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg an den Landtag weitergeleitet. Der Finanzminister kündigte zugleich an, dass sein Haus die Ergebnisse und die Systematiken der beiden nun vorliegenden umfangreichen Gutachten detailliert auswerten werde. „Zugleich werden die Gutachten der wichtigen Debatte um die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleich im parlamentarischen Raum und in der kommunalen Familie einen neuen Impuls geben“, sagte Markov.
Die beiden Forschungsarbeiten gehen zurück auf eine Entschließung des Landtages vom 16. Dezember 2010, in deren Folge das Ministerium der Finanzen die Gutachten in Abstimmung mit dem Beirat für den kommunalen Finanzausgleich in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten von Prof. Martin Junkernheinrich, Kaiserslautern, befasst sich unter anderem mit dem vertikalen Finanzausgleich, also der Mittelverteilung zwischen Land und der kommunalen Ebene. Das zweite Gutachten von Prof. Thomas Lenk, Leipzig, beleuchtet den horizontalen Finanzausgleich, das heißt der Verteilung von Mitteln innerhalb der kommunalen Ebene.
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov machte deutlich, dass er sich erhoffe, dass beide Gutachten die Diskussion um die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg bereichern. „Wir haben erst begonnen, die Ergebnisse der Gutachten auszuwerten. Was wir heute schon feststellen können ist, dass wir der Schlussfolgerung von Prof. Junkernheinrich nicht uneingeschränkt zustimmen können“, sagte Markov.
Gutachten von Prof. Junkernheinrich zum vertikalen Finanzausgleich
Das Gutachten von Prof. Junkernheinrich zum vertikalen Finanzausgleich knüpft an der im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz verankerten symmetrischen Entwicklung des Verhältnisses von verfügbaren Finanzmitteln und der Aufgabenbelastung auf Landes- und Kommunalebene an. In Ermangelung anderer finanzwissenschaftlich belastbarer Indikatoren setzt der Gutachter statt der Aufgaben die Ausgaben und Einnahmen beider Ebenen ins Verhältnis. Auf der Grundlage entsprechender Symmetrieberechnungen und statistischer Daten für die Jahre 2003 bis 2006 kommt er zu dem Schluss, dass die Finanzausgleichsmasse zu Gunsten der Kommunen bezogen auf das Jahr 2011 um mindestens 84 Millionen Euro anzupassen sei.
Der Finanzminister wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das letzte Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich von Dr. Dieter Vesper aus dem September 2009 dagegen keinen Nachsteuerungsbedarf in Bezug auf das Gesamtvolumen des kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2005 bis 2008 festgestellt hatte. Zu dieser Einschätzung kam auch das Landesverfassungsgericht in seinem sogenannten „Uckermark-Urteil“ vom 22. November 2007, in dem es die Angemessenheit der kommunalen Finanzausstattung für die Jahre 2005 und 2006 ausdrücklich bestätigte. Anders als im Junkernheinrich-Gutachten hatte Vesper sich vorrangig auf die Entwicklung der Einnahme- und nicht auf die Entwicklung der Ausgabenseite gestützt.
Prof. Junkernheinrich selbst rät in seinem Gutachten von einer wiederholten Anwendung der von ihm gewählten Methodik für die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs ab. Es bestünde die Gefahr, dass sich die Akteure auf beiden Ebenen auf das Berechnungsverfahren einstellen. Dieses „belohnt“ (relative) Mehrausgaben der einen Ebene mit einem höheren Erstattungsanspruch gegen die andere Ebene, während umgekehrt (relative) Einsparungen mit einer Erstattungspflicht an die andere Ebene zusätzlich „bestraft“ werden. Daraus würden sich unerwünschte Fehlanreize ergeben, die insgesamt zu einem Ausgabenwettlauf beider Ebenen führen könnten.
Darüber hinaus stellte der Finanzminister fest, dass der Ausgleichsanspruch der kommunalen Ebene nach Junkernheinrich nur dann zustande komme, wenn die Zinsausgaben beider Ebenen unberücksichtigt blieben. „Die Ausklammerung der Zinsausgaben teile ich nicht. Denn dagegen spricht, dass Kredite in den betrachteten Jahren zumindest auf Landesebene als allgemeine Deckungsmittel fungierten und somit zum Teil auch die Ausgaben des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gedeckt haben. Mit anderen Worten: Hätte sich das Land in der Vergangenheit nicht relativ hoch verschuldet, so hätte es auch nicht vergleichsweise hohe Zahlungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs leisten können“, erläuterte Markov. Wenn die Zinslasten berücksichtigt würden, bestünde nach den Berechnungen des Gutachters sogar ein Anpassungsbedarf zu Gunsten des Landes.
Gutachten von Prof. Lenk zum horizontalen Finanzausgleich
Das Gutachten von Prof. Lenk zum horizontalen Finanzausgleich attestiert dem geltenden System eine starke Finanzkraft ausgleichende Funktion zwischen den Kommunen. Brandenburg konzentriere deutlicher als die meisten anderen ostdeutschen (und teilweise westdeutschen) Länder seine Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich. Diese Grundausrichtung empfiehlt auch der Gutachter zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung für die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs.
„Das Gutachten zum horizontalen Finanzausgleich unterstützt auch unsere Bestrebungen zum Ausgleich der Folgen des demografischen Wandels in der Mark, den wir mit dem Demografiefaktor begonnen haben“, erläuterte der Finanzminister. Der 2011 eingeführte Demografiefaktor führt dazu, dass Kommunen mit sinkender Bevölkerungszahl erst zeitversetzt geringere Zuweisungen bekommen, um schrittweise den sinkenden Bedarf an die Bevölkerung anpassen zu können. Prof. Lenk erläutert in seinem Gutachten eine Reihe von Fortentwicklungsmöglichkeiten des kommunalen Finanzausgleichs, die etwa die Folgen des demografischen Wandels noch stärker beim horizontalen Finanzausgleich berücksichtigen. „Ich lade hier auch ganz bewusst die kommunale Familie in Brandenburg ein, sich in die Debatte um den horizontalen Finanzausgleich einzubringen, um eine für alle Seiten tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden“, betonte Markov.
Anstrengungen der aktuellen Landesregierung zugunsten der Kommunen
Brandenburgs Finanzminister unterstrich auch, dass unabhängig von der Bewertung der Vergangenheit durch die Gutachter die aktuelle Landesregierung bereits enorme Anstrengungen zugunsten der Kommunen unternommen habe. Brandenburg habe 2012 die Finanzausstattung der Kommunen – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – massiv erhöht. Während beispielsweise der Freistaat Sachsen die Zuweisungen an seine Kommunen um 130 Millionen Euro gekürzt habe, erhöhe sich in Brandenburg die so genannten Steuerverbundmasse um 189,3 Millionen Euro gegenüber 2011. Hier spiegelten sich nicht nur die gestiegenen Steuereinnahmen wider, sondern auch, dass das Land die Brandenburger Kommunen zusätzlich unterstützt. Unter anderem hat der Landtag beschlossen, den erwarteten Spitzausgleich für 2011 (der laut gesetzlicher Vorgaben den Kommunen erst 2013 zusteht) zu einem Teil schon 2012 vorzuziehen. Das bedeute 46,4 Millionen Euro mehr für Brandenburgs Kommunen.
„Die deutlich erhöhte Unterstützung für Brandenburgs Kommunen wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen der Brandenburger Kommunen aus. Sie steigen 2012 um 141,9 Millionen Euro. Das ist ein Anstieg von 13,9 Prozent oder 57 Euro je Einwohner“, unterstrich Markov.
Quelle: Ministerium der Finanzen