Kommunen tragen beim Klimaschutz eine besondere Verantwortung. Darauf hat Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) heute in Potsdam hingewiesen. Sie informierte in diesem Zusammenhang über die neue Kommunalrichtlinie für den Klimaschutz. Förderanträge sind bis zum 31. März 2012 zu stellen.
„Zur Umsetzung der langfristigen Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 müssen die Gemeinden ihre Klimagasemissionen praktisch auf Null senken“, erklärte Tack. „Der Umgang mit dieser Jahrhundertherausforderung erfordert die möglichst flächendeckende Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten und Maßnahmeplänen. Ohne dieses strategische Rüstzeug wird es schwerlich möglich sein, die Klimaschutzziele zu erreichen.“
Tack erklärte, dass die neue Kommunalrichtlinie 2012 die Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten und deren Umsetzung unterstützt. Anträge sind bis 31. März 2012 zu stellen. Das schließe die Einstellung eines Klimamanagers ebenso ein wie die Förderung von Anschlussvorhaben. Tack: „Unsere Kinder und Enkelkinder müssen die Energierevolution und die Folgen des Klimawandels 2050 schultern. Wir müssen sie darauf vorbereiten. Dafür bietet die Kommunalrichtlinie 2012 mit der Förderung neuer oder bestehender Energiesparvorhaben nach dem fifty-fifty-Modell in Schulen und Kindertagesstätten Finanzierungshilfen an.“
Brandenburger Kommunen hätten das Programm im bundesweiten Vergleich bisher nur unterdurchschnittlich genutzt. „Ich verspreche mir von einer intensiveren Nutzung einen wichtigen Zukunftsimpuls im kommunalen Klimaschutz, der Brandenburg weiter voranbringen wird“, sagte Tack.
Vordrucke für Förderanträge, die Richtlinie, die Merkblätter zu den einzelnen Förderschwerpunkten und Hinweise und Nebenbestimmungen sind im Internet abrufbar.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
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