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NIEDERLAUSITZ aktuell

Finanzminister Markov begrüßt Vorschläge zur Steuervereinfachung

13:30 Uhr | 14. Oktober 2011
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Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat die heute von den Ländern Rheinland-Pfalz, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein vorgestellten Vorschläge zur Steuervereinfachung des Steuerrechts begrüßt. „Die zehn vorgeschlagenen Änderungen enthalten wichtige Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere befürworte ich die Vorschläge zu Steuervereinfachungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtigen mit Behinderungen oder denen Pflegekosten entstehen, da sie den Aufwand zum Nachweis der Kosten für die Betroffenen reduzieren“, sagte Markov. Nach Ansicht von Brandenburgs Finanzminister sollten die Vorschläge jetzt auch hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen geprüft werden.
Der Finanzminister unterstrich weiter, dass er auch die gewählte Vorgehensweise der Vorschläge für richtig hält. Demnach sollen für die Steuerpflichtigen die vereinfachende Wirkung von Pauschbeträgen erhöht und die Belegflut bei Einzelnachweisen reduziert werden; ferner ist vorgesehen, prüfungsintensive Regelungen zu vereinfachen und Möglichkeiten von Steuermissbrauch zu beseitigen.

Hintergrund:
Übersicht der zehn Vorschläge der Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen zur Steuervereinfachung des Steuerrechts
1: Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten
(§ 33b Einkommensteuergesetz – kurz: EStG)
2: Abzug und Nachweis von Pflegekosten
(§ 33 EStG, § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – kurz: EStDV)
3: Neustrukturierung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen
(§ 33a Absatz 1 EStG)
4: Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in drei separate Pauschbeträge für Fahrtkosten, Computerkosten und übrige Werbungskosten (§ 9a EStG)
5: Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung an die steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben angleichen (§ 3 Nummer 33 EStG)
6: Abschaffung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge
(§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG)
7: Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen (§ 35a Absatz 3 EStG)
8: Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für Initiatorenvergütungen, sog. „Carried Interest“ (§§ 3 Nummer 40a, 18 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
9: Integration der Arbeitnehmer-Sparzulage in die Altersvorsorgezulage
(5. Vermögensbildungsgesetz)
10: Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung
(§ 15a EStG)
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat die heute von den Ländern Rheinland-Pfalz, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein vorgestellten Vorschläge zur Steuervereinfachung des Steuerrechts begrüßt. „Die zehn vorgeschlagenen Änderungen enthalten wichtige Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere befürworte ich die Vorschläge zu Steuervereinfachungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtigen mit Behinderungen oder denen Pflegekosten entstehen, da sie den Aufwand zum Nachweis der Kosten für die Betroffenen reduzieren“, sagte Markov. Nach Ansicht von Brandenburgs Finanzminister sollten die Vorschläge jetzt auch hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen geprüft werden.
Der Finanzminister unterstrich weiter, dass er auch die gewählte Vorgehensweise der Vorschläge für richtig hält. Demnach sollen für die Steuerpflichtigen die vereinfachende Wirkung von Pauschbeträgen erhöht und die Belegflut bei Einzelnachweisen reduziert werden; ferner ist vorgesehen, prüfungsintensive Regelungen zu vereinfachen und Möglichkeiten von Steuermissbrauch zu beseitigen.

Hintergrund:
Übersicht der zehn Vorschläge der Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen zur Steuervereinfachung des Steuerrechts
1: Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten
(§ 33b Einkommensteuergesetz – kurz: EStG)
2: Abzug und Nachweis von Pflegekosten
(§ 33 EStG, § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – kurz: EStDV)
3: Neustrukturierung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen
(§ 33a Absatz 1 EStG)
4: Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in drei separate Pauschbeträge für Fahrtkosten, Computerkosten und übrige Werbungskosten (§ 9a EStG)
5: Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung an die steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben angleichen (§ 3 Nummer 33 EStG)
6: Abschaffung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge
(§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG)
7: Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen (§ 35a Absatz 3 EStG)
8: Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für Initiatorenvergütungen, sog. „Carried Interest“ (§§ 3 Nummer 40a, 18 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
9: Integration der Arbeitnehmer-Sparzulage in die Altersvorsorgezulage
(5. Vermögensbildungsgesetz)
10: Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung
(§ 15a EStG)
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat die heute von den Ländern Rheinland-Pfalz, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein vorgestellten Vorschläge zur Steuervereinfachung des Steuerrechts begrüßt. „Die zehn vorgeschlagenen Änderungen enthalten wichtige Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere befürworte ich die Vorschläge zu Steuervereinfachungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtigen mit Behinderungen oder denen Pflegekosten entstehen, da sie den Aufwand zum Nachweis der Kosten für die Betroffenen reduzieren“, sagte Markov. Nach Ansicht von Brandenburgs Finanzminister sollten die Vorschläge jetzt auch hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen geprüft werden.
Der Finanzminister unterstrich weiter, dass er auch die gewählte Vorgehensweise der Vorschläge für richtig hält. Demnach sollen für die Steuerpflichtigen die vereinfachende Wirkung von Pauschbeträgen erhöht und die Belegflut bei Einzelnachweisen reduziert werden; ferner ist vorgesehen, prüfungsintensive Regelungen zu vereinfachen und Möglichkeiten von Steuermissbrauch zu beseitigen.

Hintergrund:
Übersicht der zehn Vorschläge der Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen zur Steuervereinfachung des Steuerrechts
1: Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten
(§ 33b Einkommensteuergesetz – kurz: EStG)
2: Abzug und Nachweis von Pflegekosten
(§ 33 EStG, § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – kurz: EStDV)
3: Neustrukturierung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen
(§ 33a Absatz 1 EStG)
4: Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in drei separate Pauschbeträge für Fahrtkosten, Computerkosten und übrige Werbungskosten (§ 9a EStG)
5: Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung an die steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben angleichen (§ 3 Nummer 33 EStG)
6: Abschaffung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge
(§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG)
7: Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen (§ 35a Absatz 3 EStG)
8: Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für Initiatorenvergütungen, sog. „Carried Interest“ (§§ 3 Nummer 40a, 18 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
9: Integration der Arbeitnehmer-Sparzulage in die Altersvorsorgezulage
(5. Vermögensbildungsgesetz)
10: Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung
(§ 15a EStG)
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat die heute von den Ländern Rheinland-Pfalz, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein vorgestellten Vorschläge zur Steuervereinfachung des Steuerrechts begrüßt. „Die zehn vorgeschlagenen Änderungen enthalten wichtige Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere befürworte ich die Vorschläge zu Steuervereinfachungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtigen mit Behinderungen oder denen Pflegekosten entstehen, da sie den Aufwand zum Nachweis der Kosten für die Betroffenen reduzieren“, sagte Markov. Nach Ansicht von Brandenburgs Finanzminister sollten die Vorschläge jetzt auch hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen geprüft werden.
Der Finanzminister unterstrich weiter, dass er auch die gewählte Vorgehensweise der Vorschläge für richtig hält. Demnach sollen für die Steuerpflichtigen die vereinfachende Wirkung von Pauschbeträgen erhöht und die Belegflut bei Einzelnachweisen reduziert werden; ferner ist vorgesehen, prüfungsintensive Regelungen zu vereinfachen und Möglichkeiten von Steuermissbrauch zu beseitigen.

Hintergrund:
Übersicht der zehn Vorschläge der Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen zur Steuervereinfachung des Steuerrechts
1: Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten
(§ 33b Einkommensteuergesetz – kurz: EStG)
2: Abzug und Nachweis von Pflegekosten
(§ 33 EStG, § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – kurz: EStDV)
3: Neustrukturierung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen
(§ 33a Absatz 1 EStG)
4: Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in drei separate Pauschbeträge für Fahrtkosten, Computerkosten und übrige Werbungskosten (§ 9a EStG)
5: Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung an die steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben angleichen (§ 3 Nummer 33 EStG)
6: Abschaffung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge
(§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG)
7: Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen (§ 35a Absatz 3 EStG)
8: Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für Initiatorenvergütungen, sog. „Carried Interest“ (§§ 3 Nummer 40a, 18 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
9: Integration der Arbeitnehmer-Sparzulage in die Altersvorsorgezulage
(5. Vermögensbildungsgesetz)
10: Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung
(§ 15a EStG)
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat die heute von den Ländern Rheinland-Pfalz, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein vorgestellten Vorschläge zur Steuervereinfachung des Steuerrechts begrüßt. „Die zehn vorgeschlagenen Änderungen enthalten wichtige Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere befürworte ich die Vorschläge zu Steuervereinfachungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtigen mit Behinderungen oder denen Pflegekosten entstehen, da sie den Aufwand zum Nachweis der Kosten für die Betroffenen reduzieren“, sagte Markov. Nach Ansicht von Brandenburgs Finanzminister sollten die Vorschläge jetzt auch hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen geprüft werden.
Der Finanzminister unterstrich weiter, dass er auch die gewählte Vorgehensweise der Vorschläge für richtig hält. Demnach sollen für die Steuerpflichtigen die vereinfachende Wirkung von Pauschbeträgen erhöht und die Belegflut bei Einzelnachweisen reduziert werden; ferner ist vorgesehen, prüfungsintensive Regelungen zu vereinfachen und Möglichkeiten von Steuermissbrauch zu beseitigen.

Hintergrund:
Übersicht der zehn Vorschläge der Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen zur Steuervereinfachung des Steuerrechts
1: Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten
(§ 33b Einkommensteuergesetz – kurz: EStG)
2: Abzug und Nachweis von Pflegekosten
(§ 33 EStG, § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – kurz: EStDV)
3: Neustrukturierung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen
(§ 33a Absatz 1 EStG)
4: Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in drei separate Pauschbeträge für Fahrtkosten, Computerkosten und übrige Werbungskosten (§ 9a EStG)
5: Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung an die steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben angleichen (§ 3 Nummer 33 EStG)
6: Abschaffung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge
(§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG)
7: Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen (§ 35a Absatz 3 EStG)
8: Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für Initiatorenvergütungen, sog. „Carried Interest“ (§§ 3 Nummer 40a, 18 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
9: Integration der Arbeitnehmer-Sparzulage in die Altersvorsorgezulage
(5. Vermögensbildungsgesetz)
10: Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung
(§ 15a EStG)
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat die heute von den Ländern Rheinland-Pfalz, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein vorgestellten Vorschläge zur Steuervereinfachung des Steuerrechts begrüßt. „Die zehn vorgeschlagenen Änderungen enthalten wichtige Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere befürworte ich die Vorschläge zu Steuervereinfachungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtigen mit Behinderungen oder denen Pflegekosten entstehen, da sie den Aufwand zum Nachweis der Kosten für die Betroffenen reduzieren“, sagte Markov. Nach Ansicht von Brandenburgs Finanzminister sollten die Vorschläge jetzt auch hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen geprüft werden.
Der Finanzminister unterstrich weiter, dass er auch die gewählte Vorgehensweise der Vorschläge für richtig hält. Demnach sollen für die Steuerpflichtigen die vereinfachende Wirkung von Pauschbeträgen erhöht und die Belegflut bei Einzelnachweisen reduziert werden; ferner ist vorgesehen, prüfungsintensive Regelungen zu vereinfachen und Möglichkeiten von Steuermissbrauch zu beseitigen.

Hintergrund:
Übersicht der zehn Vorschläge der Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen zur Steuervereinfachung des Steuerrechts
1: Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten
(§ 33b Einkommensteuergesetz – kurz: EStG)
2: Abzug und Nachweis von Pflegekosten
(§ 33 EStG, § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – kurz: EStDV)
3: Neustrukturierung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen
(§ 33a Absatz 1 EStG)
4: Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in drei separate Pauschbeträge für Fahrtkosten, Computerkosten und übrige Werbungskosten (§ 9a EStG)
5: Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung an die steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben angleichen (§ 3 Nummer 33 EStG)
6: Abschaffung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge
(§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG)
7: Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen (§ 35a Absatz 3 EStG)
8: Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für Initiatorenvergütungen, sog. „Carried Interest“ (§§ 3 Nummer 40a, 18 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
9: Integration der Arbeitnehmer-Sparzulage in die Altersvorsorgezulage
(5. Vermögensbildungsgesetz)
10: Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung
(§ 15a EStG)
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat die heute von den Ländern Rheinland-Pfalz, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein vorgestellten Vorschläge zur Steuervereinfachung des Steuerrechts begrüßt. „Die zehn vorgeschlagenen Änderungen enthalten wichtige Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere befürworte ich die Vorschläge zu Steuervereinfachungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtigen mit Behinderungen oder denen Pflegekosten entstehen, da sie den Aufwand zum Nachweis der Kosten für die Betroffenen reduzieren“, sagte Markov. Nach Ansicht von Brandenburgs Finanzminister sollten die Vorschläge jetzt auch hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen geprüft werden.
Der Finanzminister unterstrich weiter, dass er auch die gewählte Vorgehensweise der Vorschläge für richtig hält. Demnach sollen für die Steuerpflichtigen die vereinfachende Wirkung von Pauschbeträgen erhöht und die Belegflut bei Einzelnachweisen reduziert werden; ferner ist vorgesehen, prüfungsintensive Regelungen zu vereinfachen und Möglichkeiten von Steuermissbrauch zu beseitigen.

Hintergrund:
Übersicht der zehn Vorschläge der Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen zur Steuervereinfachung des Steuerrechts
1: Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten
(§ 33b Einkommensteuergesetz – kurz: EStG)
2: Abzug und Nachweis von Pflegekosten
(§ 33 EStG, § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – kurz: EStDV)
3: Neustrukturierung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen
(§ 33a Absatz 1 EStG)
4: Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in drei separate Pauschbeträge für Fahrtkosten, Computerkosten und übrige Werbungskosten (§ 9a EStG)
5: Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung an die steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben angleichen (§ 3 Nummer 33 EStG)
6: Abschaffung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge
(§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG)
7: Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen (§ 35a Absatz 3 EStG)
8: Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für Initiatorenvergütungen, sog. „Carried Interest“ (§§ 3 Nummer 40a, 18 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
9: Integration der Arbeitnehmer-Sparzulage in die Altersvorsorgezulage
(5. Vermögensbildungsgesetz)
10: Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung
(§ 15a EStG)
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat die heute von den Ländern Rheinland-Pfalz, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein vorgestellten Vorschläge zur Steuervereinfachung des Steuerrechts begrüßt. „Die zehn vorgeschlagenen Änderungen enthalten wichtige Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere befürworte ich die Vorschläge zu Steuervereinfachungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtigen mit Behinderungen oder denen Pflegekosten entstehen, da sie den Aufwand zum Nachweis der Kosten für die Betroffenen reduzieren“, sagte Markov. Nach Ansicht von Brandenburgs Finanzminister sollten die Vorschläge jetzt auch hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen geprüft werden.
Der Finanzminister unterstrich weiter, dass er auch die gewählte Vorgehensweise der Vorschläge für richtig hält. Demnach sollen für die Steuerpflichtigen die vereinfachende Wirkung von Pauschbeträgen erhöht und die Belegflut bei Einzelnachweisen reduziert werden; ferner ist vorgesehen, prüfungsintensive Regelungen zu vereinfachen und Möglichkeiten von Steuermissbrauch zu beseitigen.

Hintergrund:
Übersicht der zehn Vorschläge der Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen zur Steuervereinfachung des Steuerrechts
1: Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten
(§ 33b Einkommensteuergesetz – kurz: EStG)
2: Abzug und Nachweis von Pflegekosten
(§ 33 EStG, § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – kurz: EStDV)
3: Neustrukturierung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen
(§ 33a Absatz 1 EStG)
4: Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in drei separate Pauschbeträge für Fahrtkosten, Computerkosten und übrige Werbungskosten (§ 9a EStG)
5: Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung an die steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben angleichen (§ 3 Nummer 33 EStG)
6: Abschaffung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge
(§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG)
7: Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen (§ 35a Absatz 3 EStG)
8: Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für Initiatorenvergütungen, sog. „Carried Interest“ (§§ 3 Nummer 40a, 18 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
9: Integration der Arbeitnehmer-Sparzulage in die Altersvorsorgezulage
(5. Vermögensbildungsgesetz)
10: Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung
(§ 15a EStG)
Quelle: Ministerium der Finanzen

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Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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Cottbus | Lausitz Festival bringt rund 30 Highlights nach Brandenburg und Sachsen
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Das Lausitz Festival lädt vom 24. August bis 14. September zu rund 30 Veranstaltungen in Brandenburg und Sachsen ein. Im Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst in Cottbus stellten Intendant Daniel ...Kühnel und Geschäftsführerin Maria Schulz heute gemeinsam mit weiteren Beteiligten das diesjährige Programm vor. Highlights in Brandenburg sind unter anderem die Festivaleröffnung »Sonettfabrik« in der Brikettfabrik Louise, eine William-Kentridge-Ausstellung im Dieselkraftwerk, szenische Lesungen, Konzerte, eine Tanztheater-Premiere sowie das Philosophie-Format Lausitz Labor in Cottbus. Auch Inszenierungen in Finsterwalde, Forst und an der F60 in Lichterfeld-Schacksdorf sollen das vielfältige Kulturangebot in der Region bereichern. Infos und Karten für die Veranstaltungen sind online unter http://www.lausitz-festival.eu erhältlich.

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Cottbus | 310 Teilnehmer bei traditionellem Seniorensportfest
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