Die jüngsten Anfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde zur Überprüfung der bisherigen 15 Schutzbereichsleiter der Polizei Brandenburg haben “keine neuen Erkenntnisse” ergeben. Das teilte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam mit. “Es gibt aufgrund der jüngsten Überprüfung keine neuen Stasi-Fälle bei der Polizei”, sagte Woidke. Das Innenministerium hatte im April neue Auskunftsersuchen zu den Schutzbereichsleitern und Wachenleitern der Polizei bei der Stasi-Unterlagen-Behörde gestellt. Nachdem diese zunächst abgelehnt wurden, hatte die Behörde im Juli mitgeteilt, dass eine Überprüfung von Schutzbereichsleitern doch “rechtlich zulässig” sei. Anfang August trafen die erbetenen Auskünfte beim Innenministerium in Potsdam ein.
“Diese schwierigen Auslegungs- und Interpretationsprobleme beim Stasi-Unterlagen-Gesetz haben auch damit zu tun, dass seit der letzten Novelle des Gesetzes niemand versucht hat, für derartige herausgehobenen Funktionen bei der Polizei Anfragen zu stellen”, sagte Woidke. “Brandenburg ist derzeit das einzige Land, das diesen Weg der Aufarbeitung in vorbildlicher Weise geht. Welche Mängel es in der Vergangenheit auch gegeben haben mag, mit dem derzeitigen Vorgehen ist Brandenburg jedenfalls im Bereich der Polizei dabei, Maßstäbe für eine rechtsstaatliche, kritische und differenzierte Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zu setzen.”
In elf von 15 Fällen liegen nach der aktuellen Auskunft der Stasi-Unterlagen-Behörde keinerlei Hinweise auf eine irgendwie geartete Zusammenarbeit mit der früheren DDR-Staatssicherheit vor. “Diese Polizisten hatten und haben mit dem Thema Stasi nichts zu tun”, unterstrich Woidke. In vier Fällen liegen nach Auskunft der Behörde Hinweise vor. “In diesen vier Fällen gibt es aber keine wesentlichen neuen Hinweise, die uns bislang unbekannt gewesen wären. Es gibt keine unangenehmen Überraschungen für uns infolge der neuen Überprüfung”, erklärte der Minister. In drei Fällen ist eine Zusammenarbeit mit dem damaligen MfS erwiesen, in einem Fall nicht. “Jeder von diesen sehr unterschiedlichen Fällen ist etwas anders gelagert”, sagte Woidke weiter.
In einem Fall hat ein Beamter seinen Wehrdienst beim MfS-Wachregiment “Felix Dzierzynski” in Berlin geleistet. Außer dem Wehrdienst gibt es weder vor noch nach der Zeit beim Wachregiment Hinweise auf eine sonstige Zusammenarbeit mit dem MfS. Über seinen Wehrdienst hat der Beamte gegenüber dem Innenministerium stets wahrheitsgemäße Angaben gemacht.
In einem zweiten Fall geht es um einen damals sehr jungen Beamten, der von September 1988 bis Februar 1990 hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS war. Er war Offiziersschüler, begann seinen Dienst in einer MfS-Kreisdienststelle und wurde im September 1989 zum Studium der Kriminalistik an die Humboldt-Universität Berlin delegiert. Als die Mauer fiel, war der Beamte 19 Jahre alt. Gegenüber seinem Dienstherrn hat der Beamte von Anfang an vollständig wahrheitsgemäße Angaben zu seiner früheren Tätigkeit für das MfS gemacht. Die Abfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde haben die eigenen Angaben des Beamten seitdem in allen Punkten bestätigt.
Ein dritter Fall bezieht sich auf das Vorliegen einer IM-Karteikartenregistrierung, die seit 1993 bekannt ist. Der betreffende Beamte bestreitet, für die DDR-Staatsicherheit tätig gewesen zu sein. Bis auf die Karteikarten liegen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde keine weiteren Akten vor. Dazu erklärt die Behörde gegenüber dem Innenministerium: “Aufgrund dieser Karteierfassung kann nicht gesagt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und mit welcher Intensität die oben genannte Person für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig war.”
Im letzten Fall geht es um einen Beamten, der in sehr jungen Jahren zwei Jahre lang als inoffizieller Mitarbeiter tätig gewesen ist. Die IM-Tätigkeit endete, als der heutige Beamte 20 Jahre alt war. Die Tatsache der IM-Tätigkeit war dem Innenministerium im Wesentlichen seit der ersten Überprüfung 1992 bekannt. “Aus den besonderen Umständen dieses Falls ziehe ich die Konsequenz, dass der Beamte künftig nicht mehr in der ersten Reihe der Polizei tätig sein sollte, insbesondere nicht in einer öffentlich besonders herausgehobenen Funktion. Bei dieser Entscheidung spielt der Umgang des Beamten mit seiner Biografie nach 1990 eine Rolle.”
Woidke erklärte weiter: “Bei meinem Vorgehen geht es mir darum, das Ansehen der Polizei zu schützen, Zweifelsfälle rechtsstaatlich und fair zu klären und eine realitätstaugliche und differenzierte Bewertung von Biographien durchzusetzen. Manche wünschen sich 20 Jahre nach der Wende Ruhe bei der Stasi-Debatte. Aber Ruhe wird erst dann einkehren, wenn offene Fragen beantwortet, Verdachtsfälle geklärt und notwendige Konsequenzen gezogen sind. Nur so lässt sich vermeiden, dass das Thema immer wieder hochkommt. Daran kann niemand ein Interesse haben. Wir haben es insgesamt mit einem überschaubaren Problemfeld zu tun und nicht mit einer Situation, in der jederzeit mit völlig neuen Fällen zu rechnen ist. Es hat seit 2009 keinen solchen Fall gegeben, der völlig neu gewesen wäre, bei dem also vorher keinerlei Hinweise auf eine mögliche Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit vorgelegen haben.”
Quelle: Ministerium des Innern
Die jüngsten Anfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde zur Überprüfung der bisherigen 15 Schutzbereichsleiter der Polizei Brandenburg haben “keine neuen Erkenntnisse” ergeben. Das teilte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam mit. “Es gibt aufgrund der jüngsten Überprüfung keine neuen Stasi-Fälle bei der Polizei”, sagte Woidke. Das Innenministerium hatte im April neue Auskunftsersuchen zu den Schutzbereichsleitern und Wachenleitern der Polizei bei der Stasi-Unterlagen-Behörde gestellt. Nachdem diese zunächst abgelehnt wurden, hatte die Behörde im Juli mitgeteilt, dass eine Überprüfung von Schutzbereichsleitern doch “rechtlich zulässig” sei. Anfang August trafen die erbetenen Auskünfte beim Innenministerium in Potsdam ein.
“Diese schwierigen Auslegungs- und Interpretationsprobleme beim Stasi-Unterlagen-Gesetz haben auch damit zu tun, dass seit der letzten Novelle des Gesetzes niemand versucht hat, für derartige herausgehobenen Funktionen bei der Polizei Anfragen zu stellen”, sagte Woidke. “Brandenburg ist derzeit das einzige Land, das diesen Weg der Aufarbeitung in vorbildlicher Weise geht. Welche Mängel es in der Vergangenheit auch gegeben haben mag, mit dem derzeitigen Vorgehen ist Brandenburg jedenfalls im Bereich der Polizei dabei, Maßstäbe für eine rechtsstaatliche, kritische und differenzierte Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zu setzen.”
In elf von 15 Fällen liegen nach der aktuellen Auskunft der Stasi-Unterlagen-Behörde keinerlei Hinweise auf eine irgendwie geartete Zusammenarbeit mit der früheren DDR-Staatssicherheit vor. “Diese Polizisten hatten und haben mit dem Thema Stasi nichts zu tun”, unterstrich Woidke. In vier Fällen liegen nach Auskunft der Behörde Hinweise vor. “In diesen vier Fällen gibt es aber keine wesentlichen neuen Hinweise, die uns bislang unbekannt gewesen wären. Es gibt keine unangenehmen Überraschungen für uns infolge der neuen Überprüfung”, erklärte der Minister. In drei Fällen ist eine Zusammenarbeit mit dem damaligen MfS erwiesen, in einem Fall nicht. “Jeder von diesen sehr unterschiedlichen Fällen ist etwas anders gelagert”, sagte Woidke weiter.
In einem Fall hat ein Beamter seinen Wehrdienst beim MfS-Wachregiment “Felix Dzierzynski” in Berlin geleistet. Außer dem Wehrdienst gibt es weder vor noch nach der Zeit beim Wachregiment Hinweise auf eine sonstige Zusammenarbeit mit dem MfS. Über seinen Wehrdienst hat der Beamte gegenüber dem Innenministerium stets wahrheitsgemäße Angaben gemacht.
In einem zweiten Fall geht es um einen damals sehr jungen Beamten, der von September 1988 bis Februar 1990 hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS war. Er war Offiziersschüler, begann seinen Dienst in einer MfS-Kreisdienststelle und wurde im September 1989 zum Studium der Kriminalistik an die Humboldt-Universität Berlin delegiert. Als die Mauer fiel, war der Beamte 19 Jahre alt. Gegenüber seinem Dienstherrn hat der Beamte von Anfang an vollständig wahrheitsgemäße Angaben zu seiner früheren Tätigkeit für das MfS gemacht. Die Abfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde haben die eigenen Angaben des Beamten seitdem in allen Punkten bestätigt.
Ein dritter Fall bezieht sich auf das Vorliegen einer IM-Karteikartenregistrierung, die seit 1993 bekannt ist. Der betreffende Beamte bestreitet, für die DDR-Staatsicherheit tätig gewesen zu sein. Bis auf die Karteikarten liegen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde keine weiteren Akten vor. Dazu erklärt die Behörde gegenüber dem Innenministerium: “Aufgrund dieser Karteierfassung kann nicht gesagt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und mit welcher Intensität die oben genannte Person für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig war.”
Im letzten Fall geht es um einen Beamten, der in sehr jungen Jahren zwei Jahre lang als inoffizieller Mitarbeiter tätig gewesen ist. Die IM-Tätigkeit endete, als der heutige Beamte 20 Jahre alt war. Die Tatsache der IM-Tätigkeit war dem Innenministerium im Wesentlichen seit der ersten Überprüfung 1992 bekannt. “Aus den besonderen Umständen dieses Falls ziehe ich die Konsequenz, dass der Beamte künftig nicht mehr in der ersten Reihe der Polizei tätig sein sollte, insbesondere nicht in einer öffentlich besonders herausgehobenen Funktion. Bei dieser Entscheidung spielt der Umgang des Beamten mit seiner Biografie nach 1990 eine Rolle.”
Woidke erklärte weiter: “Bei meinem Vorgehen geht es mir darum, das Ansehen der Polizei zu schützen, Zweifelsfälle rechtsstaatlich und fair zu klären und eine realitätstaugliche und differenzierte Bewertung von Biographien durchzusetzen. Manche wünschen sich 20 Jahre nach der Wende Ruhe bei der Stasi-Debatte. Aber Ruhe wird erst dann einkehren, wenn offene Fragen beantwortet, Verdachtsfälle geklärt und notwendige Konsequenzen gezogen sind. Nur so lässt sich vermeiden, dass das Thema immer wieder hochkommt. Daran kann niemand ein Interesse haben. Wir haben es insgesamt mit einem überschaubaren Problemfeld zu tun und nicht mit einer Situation, in der jederzeit mit völlig neuen Fällen zu rechnen ist. Es hat seit 2009 keinen solchen Fall gegeben, der völlig neu gewesen wäre, bei dem also vorher keinerlei Hinweise auf eine mögliche Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit vorgelegen haben.”
Quelle: Ministerium des Innern
Die jüngsten Anfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde zur Überprüfung der bisherigen 15 Schutzbereichsleiter der Polizei Brandenburg haben “keine neuen Erkenntnisse” ergeben. Das teilte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam mit. “Es gibt aufgrund der jüngsten Überprüfung keine neuen Stasi-Fälle bei der Polizei”, sagte Woidke. Das Innenministerium hatte im April neue Auskunftsersuchen zu den Schutzbereichsleitern und Wachenleitern der Polizei bei der Stasi-Unterlagen-Behörde gestellt. Nachdem diese zunächst abgelehnt wurden, hatte die Behörde im Juli mitgeteilt, dass eine Überprüfung von Schutzbereichsleitern doch “rechtlich zulässig” sei. Anfang August trafen die erbetenen Auskünfte beim Innenministerium in Potsdam ein.
“Diese schwierigen Auslegungs- und Interpretationsprobleme beim Stasi-Unterlagen-Gesetz haben auch damit zu tun, dass seit der letzten Novelle des Gesetzes niemand versucht hat, für derartige herausgehobenen Funktionen bei der Polizei Anfragen zu stellen”, sagte Woidke. “Brandenburg ist derzeit das einzige Land, das diesen Weg der Aufarbeitung in vorbildlicher Weise geht. Welche Mängel es in der Vergangenheit auch gegeben haben mag, mit dem derzeitigen Vorgehen ist Brandenburg jedenfalls im Bereich der Polizei dabei, Maßstäbe für eine rechtsstaatliche, kritische und differenzierte Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zu setzen.”
In elf von 15 Fällen liegen nach der aktuellen Auskunft der Stasi-Unterlagen-Behörde keinerlei Hinweise auf eine irgendwie geartete Zusammenarbeit mit der früheren DDR-Staatssicherheit vor. “Diese Polizisten hatten und haben mit dem Thema Stasi nichts zu tun”, unterstrich Woidke. In vier Fällen liegen nach Auskunft der Behörde Hinweise vor. “In diesen vier Fällen gibt es aber keine wesentlichen neuen Hinweise, die uns bislang unbekannt gewesen wären. Es gibt keine unangenehmen Überraschungen für uns infolge der neuen Überprüfung”, erklärte der Minister. In drei Fällen ist eine Zusammenarbeit mit dem damaligen MfS erwiesen, in einem Fall nicht. “Jeder von diesen sehr unterschiedlichen Fällen ist etwas anders gelagert”, sagte Woidke weiter.
In einem Fall hat ein Beamter seinen Wehrdienst beim MfS-Wachregiment “Felix Dzierzynski” in Berlin geleistet. Außer dem Wehrdienst gibt es weder vor noch nach der Zeit beim Wachregiment Hinweise auf eine sonstige Zusammenarbeit mit dem MfS. Über seinen Wehrdienst hat der Beamte gegenüber dem Innenministerium stets wahrheitsgemäße Angaben gemacht.
In einem zweiten Fall geht es um einen damals sehr jungen Beamten, der von September 1988 bis Februar 1990 hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS war. Er war Offiziersschüler, begann seinen Dienst in einer MfS-Kreisdienststelle und wurde im September 1989 zum Studium der Kriminalistik an die Humboldt-Universität Berlin delegiert. Als die Mauer fiel, war der Beamte 19 Jahre alt. Gegenüber seinem Dienstherrn hat der Beamte von Anfang an vollständig wahrheitsgemäße Angaben zu seiner früheren Tätigkeit für das MfS gemacht. Die Abfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde haben die eigenen Angaben des Beamten seitdem in allen Punkten bestätigt.
Ein dritter Fall bezieht sich auf das Vorliegen einer IM-Karteikartenregistrierung, die seit 1993 bekannt ist. Der betreffende Beamte bestreitet, für die DDR-Staatsicherheit tätig gewesen zu sein. Bis auf die Karteikarten liegen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde keine weiteren Akten vor. Dazu erklärt die Behörde gegenüber dem Innenministerium: “Aufgrund dieser Karteierfassung kann nicht gesagt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und mit welcher Intensität die oben genannte Person für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig war.”
Im letzten Fall geht es um einen Beamten, der in sehr jungen Jahren zwei Jahre lang als inoffizieller Mitarbeiter tätig gewesen ist. Die IM-Tätigkeit endete, als der heutige Beamte 20 Jahre alt war. Die Tatsache der IM-Tätigkeit war dem Innenministerium im Wesentlichen seit der ersten Überprüfung 1992 bekannt. “Aus den besonderen Umständen dieses Falls ziehe ich die Konsequenz, dass der Beamte künftig nicht mehr in der ersten Reihe der Polizei tätig sein sollte, insbesondere nicht in einer öffentlich besonders herausgehobenen Funktion. Bei dieser Entscheidung spielt der Umgang des Beamten mit seiner Biografie nach 1990 eine Rolle.”
Woidke erklärte weiter: “Bei meinem Vorgehen geht es mir darum, das Ansehen der Polizei zu schützen, Zweifelsfälle rechtsstaatlich und fair zu klären und eine realitätstaugliche und differenzierte Bewertung von Biographien durchzusetzen. Manche wünschen sich 20 Jahre nach der Wende Ruhe bei der Stasi-Debatte. Aber Ruhe wird erst dann einkehren, wenn offene Fragen beantwortet, Verdachtsfälle geklärt und notwendige Konsequenzen gezogen sind. Nur so lässt sich vermeiden, dass das Thema immer wieder hochkommt. Daran kann niemand ein Interesse haben. Wir haben es insgesamt mit einem überschaubaren Problemfeld zu tun und nicht mit einer Situation, in der jederzeit mit völlig neuen Fällen zu rechnen ist. Es hat seit 2009 keinen solchen Fall gegeben, der völlig neu gewesen wäre, bei dem also vorher keinerlei Hinweise auf eine mögliche Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit vorgelegen haben.”
Quelle: Ministerium des Innern
Die jüngsten Anfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde zur Überprüfung der bisherigen 15 Schutzbereichsleiter der Polizei Brandenburg haben “keine neuen Erkenntnisse” ergeben. Das teilte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam mit. “Es gibt aufgrund der jüngsten Überprüfung keine neuen Stasi-Fälle bei der Polizei”, sagte Woidke. Das Innenministerium hatte im April neue Auskunftsersuchen zu den Schutzbereichsleitern und Wachenleitern der Polizei bei der Stasi-Unterlagen-Behörde gestellt. Nachdem diese zunächst abgelehnt wurden, hatte die Behörde im Juli mitgeteilt, dass eine Überprüfung von Schutzbereichsleitern doch “rechtlich zulässig” sei. Anfang August trafen die erbetenen Auskünfte beim Innenministerium in Potsdam ein.
“Diese schwierigen Auslegungs- und Interpretationsprobleme beim Stasi-Unterlagen-Gesetz haben auch damit zu tun, dass seit der letzten Novelle des Gesetzes niemand versucht hat, für derartige herausgehobenen Funktionen bei der Polizei Anfragen zu stellen”, sagte Woidke. “Brandenburg ist derzeit das einzige Land, das diesen Weg der Aufarbeitung in vorbildlicher Weise geht. Welche Mängel es in der Vergangenheit auch gegeben haben mag, mit dem derzeitigen Vorgehen ist Brandenburg jedenfalls im Bereich der Polizei dabei, Maßstäbe für eine rechtsstaatliche, kritische und differenzierte Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zu setzen.”
In elf von 15 Fällen liegen nach der aktuellen Auskunft der Stasi-Unterlagen-Behörde keinerlei Hinweise auf eine irgendwie geartete Zusammenarbeit mit der früheren DDR-Staatssicherheit vor. “Diese Polizisten hatten und haben mit dem Thema Stasi nichts zu tun”, unterstrich Woidke. In vier Fällen liegen nach Auskunft der Behörde Hinweise vor. “In diesen vier Fällen gibt es aber keine wesentlichen neuen Hinweise, die uns bislang unbekannt gewesen wären. Es gibt keine unangenehmen Überraschungen für uns infolge der neuen Überprüfung”, erklärte der Minister. In drei Fällen ist eine Zusammenarbeit mit dem damaligen MfS erwiesen, in einem Fall nicht. “Jeder von diesen sehr unterschiedlichen Fällen ist etwas anders gelagert”, sagte Woidke weiter.
In einem Fall hat ein Beamter seinen Wehrdienst beim MfS-Wachregiment “Felix Dzierzynski” in Berlin geleistet. Außer dem Wehrdienst gibt es weder vor noch nach der Zeit beim Wachregiment Hinweise auf eine sonstige Zusammenarbeit mit dem MfS. Über seinen Wehrdienst hat der Beamte gegenüber dem Innenministerium stets wahrheitsgemäße Angaben gemacht.
In einem zweiten Fall geht es um einen damals sehr jungen Beamten, der von September 1988 bis Februar 1990 hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS war. Er war Offiziersschüler, begann seinen Dienst in einer MfS-Kreisdienststelle und wurde im September 1989 zum Studium der Kriminalistik an die Humboldt-Universität Berlin delegiert. Als die Mauer fiel, war der Beamte 19 Jahre alt. Gegenüber seinem Dienstherrn hat der Beamte von Anfang an vollständig wahrheitsgemäße Angaben zu seiner früheren Tätigkeit für das MfS gemacht. Die Abfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde haben die eigenen Angaben des Beamten seitdem in allen Punkten bestätigt.
Ein dritter Fall bezieht sich auf das Vorliegen einer IM-Karteikartenregistrierung, die seit 1993 bekannt ist. Der betreffende Beamte bestreitet, für die DDR-Staatsicherheit tätig gewesen zu sein. Bis auf die Karteikarten liegen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde keine weiteren Akten vor. Dazu erklärt die Behörde gegenüber dem Innenministerium: “Aufgrund dieser Karteierfassung kann nicht gesagt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und mit welcher Intensität die oben genannte Person für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig war.”
Im letzten Fall geht es um einen Beamten, der in sehr jungen Jahren zwei Jahre lang als inoffizieller Mitarbeiter tätig gewesen ist. Die IM-Tätigkeit endete, als der heutige Beamte 20 Jahre alt war. Die Tatsache der IM-Tätigkeit war dem Innenministerium im Wesentlichen seit der ersten Überprüfung 1992 bekannt. “Aus den besonderen Umständen dieses Falls ziehe ich die Konsequenz, dass der Beamte künftig nicht mehr in der ersten Reihe der Polizei tätig sein sollte, insbesondere nicht in einer öffentlich besonders herausgehobenen Funktion. Bei dieser Entscheidung spielt der Umgang des Beamten mit seiner Biografie nach 1990 eine Rolle.”
Woidke erklärte weiter: “Bei meinem Vorgehen geht es mir darum, das Ansehen der Polizei zu schützen, Zweifelsfälle rechtsstaatlich und fair zu klären und eine realitätstaugliche und differenzierte Bewertung von Biographien durchzusetzen. Manche wünschen sich 20 Jahre nach der Wende Ruhe bei der Stasi-Debatte. Aber Ruhe wird erst dann einkehren, wenn offene Fragen beantwortet, Verdachtsfälle geklärt und notwendige Konsequenzen gezogen sind. Nur so lässt sich vermeiden, dass das Thema immer wieder hochkommt. Daran kann niemand ein Interesse haben. Wir haben es insgesamt mit einem überschaubaren Problemfeld zu tun und nicht mit einer Situation, in der jederzeit mit völlig neuen Fällen zu rechnen ist. Es hat seit 2009 keinen solchen Fall gegeben, der völlig neu gewesen wäre, bei dem also vorher keinerlei Hinweise auf eine mögliche Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit vorgelegen haben.”
Quelle: Ministerium des Innern
Die jüngsten Anfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde zur Überprüfung der bisherigen 15 Schutzbereichsleiter der Polizei Brandenburg haben “keine neuen Erkenntnisse” ergeben. Das teilte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam mit. “Es gibt aufgrund der jüngsten Überprüfung keine neuen Stasi-Fälle bei der Polizei”, sagte Woidke. Das Innenministerium hatte im April neue Auskunftsersuchen zu den Schutzbereichsleitern und Wachenleitern der Polizei bei der Stasi-Unterlagen-Behörde gestellt. Nachdem diese zunächst abgelehnt wurden, hatte die Behörde im Juli mitgeteilt, dass eine Überprüfung von Schutzbereichsleitern doch “rechtlich zulässig” sei. Anfang August trafen die erbetenen Auskünfte beim Innenministerium in Potsdam ein.
“Diese schwierigen Auslegungs- und Interpretationsprobleme beim Stasi-Unterlagen-Gesetz haben auch damit zu tun, dass seit der letzten Novelle des Gesetzes niemand versucht hat, für derartige herausgehobenen Funktionen bei der Polizei Anfragen zu stellen”, sagte Woidke. “Brandenburg ist derzeit das einzige Land, das diesen Weg der Aufarbeitung in vorbildlicher Weise geht. Welche Mängel es in der Vergangenheit auch gegeben haben mag, mit dem derzeitigen Vorgehen ist Brandenburg jedenfalls im Bereich der Polizei dabei, Maßstäbe für eine rechtsstaatliche, kritische und differenzierte Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zu setzen.”
In elf von 15 Fällen liegen nach der aktuellen Auskunft der Stasi-Unterlagen-Behörde keinerlei Hinweise auf eine irgendwie geartete Zusammenarbeit mit der früheren DDR-Staatssicherheit vor. “Diese Polizisten hatten und haben mit dem Thema Stasi nichts zu tun”, unterstrich Woidke. In vier Fällen liegen nach Auskunft der Behörde Hinweise vor. “In diesen vier Fällen gibt es aber keine wesentlichen neuen Hinweise, die uns bislang unbekannt gewesen wären. Es gibt keine unangenehmen Überraschungen für uns infolge der neuen Überprüfung”, erklärte der Minister. In drei Fällen ist eine Zusammenarbeit mit dem damaligen MfS erwiesen, in einem Fall nicht. “Jeder von diesen sehr unterschiedlichen Fällen ist etwas anders gelagert”, sagte Woidke weiter.
In einem Fall hat ein Beamter seinen Wehrdienst beim MfS-Wachregiment “Felix Dzierzynski” in Berlin geleistet. Außer dem Wehrdienst gibt es weder vor noch nach der Zeit beim Wachregiment Hinweise auf eine sonstige Zusammenarbeit mit dem MfS. Über seinen Wehrdienst hat der Beamte gegenüber dem Innenministerium stets wahrheitsgemäße Angaben gemacht.
In einem zweiten Fall geht es um einen damals sehr jungen Beamten, der von September 1988 bis Februar 1990 hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS war. Er war Offiziersschüler, begann seinen Dienst in einer MfS-Kreisdienststelle und wurde im September 1989 zum Studium der Kriminalistik an die Humboldt-Universität Berlin delegiert. Als die Mauer fiel, war der Beamte 19 Jahre alt. Gegenüber seinem Dienstherrn hat der Beamte von Anfang an vollständig wahrheitsgemäße Angaben zu seiner früheren Tätigkeit für das MfS gemacht. Die Abfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde haben die eigenen Angaben des Beamten seitdem in allen Punkten bestätigt.
Ein dritter Fall bezieht sich auf das Vorliegen einer IM-Karteikartenregistrierung, die seit 1993 bekannt ist. Der betreffende Beamte bestreitet, für die DDR-Staatsicherheit tätig gewesen zu sein. Bis auf die Karteikarten liegen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde keine weiteren Akten vor. Dazu erklärt die Behörde gegenüber dem Innenministerium: “Aufgrund dieser Karteierfassung kann nicht gesagt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und mit welcher Intensität die oben genannte Person für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig war.”
Im letzten Fall geht es um einen Beamten, der in sehr jungen Jahren zwei Jahre lang als inoffizieller Mitarbeiter tätig gewesen ist. Die IM-Tätigkeit endete, als der heutige Beamte 20 Jahre alt war. Die Tatsache der IM-Tätigkeit war dem Innenministerium im Wesentlichen seit der ersten Überprüfung 1992 bekannt. “Aus den besonderen Umständen dieses Falls ziehe ich die Konsequenz, dass der Beamte künftig nicht mehr in der ersten Reihe der Polizei tätig sein sollte, insbesondere nicht in einer öffentlich besonders herausgehobenen Funktion. Bei dieser Entscheidung spielt der Umgang des Beamten mit seiner Biografie nach 1990 eine Rolle.”
Woidke erklärte weiter: “Bei meinem Vorgehen geht es mir darum, das Ansehen der Polizei zu schützen, Zweifelsfälle rechtsstaatlich und fair zu klären und eine realitätstaugliche und differenzierte Bewertung von Biographien durchzusetzen. Manche wünschen sich 20 Jahre nach der Wende Ruhe bei der Stasi-Debatte. Aber Ruhe wird erst dann einkehren, wenn offene Fragen beantwortet, Verdachtsfälle geklärt und notwendige Konsequenzen gezogen sind. Nur so lässt sich vermeiden, dass das Thema immer wieder hochkommt. Daran kann niemand ein Interesse haben. Wir haben es insgesamt mit einem überschaubaren Problemfeld zu tun und nicht mit einer Situation, in der jederzeit mit völlig neuen Fällen zu rechnen ist. Es hat seit 2009 keinen solchen Fall gegeben, der völlig neu gewesen wäre, bei dem also vorher keinerlei Hinweise auf eine mögliche Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit vorgelegen haben.”
Quelle: Ministerium des Innern
Die jüngsten Anfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde zur Überprüfung der bisherigen 15 Schutzbereichsleiter der Polizei Brandenburg haben “keine neuen Erkenntnisse” ergeben. Das teilte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam mit. “Es gibt aufgrund der jüngsten Überprüfung keine neuen Stasi-Fälle bei der Polizei”, sagte Woidke. Das Innenministerium hatte im April neue Auskunftsersuchen zu den Schutzbereichsleitern und Wachenleitern der Polizei bei der Stasi-Unterlagen-Behörde gestellt. Nachdem diese zunächst abgelehnt wurden, hatte die Behörde im Juli mitgeteilt, dass eine Überprüfung von Schutzbereichsleitern doch “rechtlich zulässig” sei. Anfang August trafen die erbetenen Auskünfte beim Innenministerium in Potsdam ein.
“Diese schwierigen Auslegungs- und Interpretationsprobleme beim Stasi-Unterlagen-Gesetz haben auch damit zu tun, dass seit der letzten Novelle des Gesetzes niemand versucht hat, für derartige herausgehobenen Funktionen bei der Polizei Anfragen zu stellen”, sagte Woidke. “Brandenburg ist derzeit das einzige Land, das diesen Weg der Aufarbeitung in vorbildlicher Weise geht. Welche Mängel es in der Vergangenheit auch gegeben haben mag, mit dem derzeitigen Vorgehen ist Brandenburg jedenfalls im Bereich der Polizei dabei, Maßstäbe für eine rechtsstaatliche, kritische und differenzierte Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zu setzen.”
In elf von 15 Fällen liegen nach der aktuellen Auskunft der Stasi-Unterlagen-Behörde keinerlei Hinweise auf eine irgendwie geartete Zusammenarbeit mit der früheren DDR-Staatssicherheit vor. “Diese Polizisten hatten und haben mit dem Thema Stasi nichts zu tun”, unterstrich Woidke. In vier Fällen liegen nach Auskunft der Behörde Hinweise vor. “In diesen vier Fällen gibt es aber keine wesentlichen neuen Hinweise, die uns bislang unbekannt gewesen wären. Es gibt keine unangenehmen Überraschungen für uns infolge der neuen Überprüfung”, erklärte der Minister. In drei Fällen ist eine Zusammenarbeit mit dem damaligen MfS erwiesen, in einem Fall nicht. “Jeder von diesen sehr unterschiedlichen Fällen ist etwas anders gelagert”, sagte Woidke weiter.
In einem Fall hat ein Beamter seinen Wehrdienst beim MfS-Wachregiment “Felix Dzierzynski” in Berlin geleistet. Außer dem Wehrdienst gibt es weder vor noch nach der Zeit beim Wachregiment Hinweise auf eine sonstige Zusammenarbeit mit dem MfS. Über seinen Wehrdienst hat der Beamte gegenüber dem Innenministerium stets wahrheitsgemäße Angaben gemacht.
In einem zweiten Fall geht es um einen damals sehr jungen Beamten, der von September 1988 bis Februar 1990 hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS war. Er war Offiziersschüler, begann seinen Dienst in einer MfS-Kreisdienststelle und wurde im September 1989 zum Studium der Kriminalistik an die Humboldt-Universität Berlin delegiert. Als die Mauer fiel, war der Beamte 19 Jahre alt. Gegenüber seinem Dienstherrn hat der Beamte von Anfang an vollständig wahrheitsgemäße Angaben zu seiner früheren Tätigkeit für das MfS gemacht. Die Abfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde haben die eigenen Angaben des Beamten seitdem in allen Punkten bestätigt.
Ein dritter Fall bezieht sich auf das Vorliegen einer IM-Karteikartenregistrierung, die seit 1993 bekannt ist. Der betreffende Beamte bestreitet, für die DDR-Staatsicherheit tätig gewesen zu sein. Bis auf die Karteikarten liegen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde keine weiteren Akten vor. Dazu erklärt die Behörde gegenüber dem Innenministerium: “Aufgrund dieser Karteierfassung kann nicht gesagt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und mit welcher Intensität die oben genannte Person für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig war.”
Im letzten Fall geht es um einen Beamten, der in sehr jungen Jahren zwei Jahre lang als inoffizieller Mitarbeiter tätig gewesen ist. Die IM-Tätigkeit endete, als der heutige Beamte 20 Jahre alt war. Die Tatsache der IM-Tätigkeit war dem Innenministerium im Wesentlichen seit der ersten Überprüfung 1992 bekannt. “Aus den besonderen Umständen dieses Falls ziehe ich die Konsequenz, dass der Beamte künftig nicht mehr in der ersten Reihe der Polizei tätig sein sollte, insbesondere nicht in einer öffentlich besonders herausgehobenen Funktion. Bei dieser Entscheidung spielt der Umgang des Beamten mit seiner Biografie nach 1990 eine Rolle.”
Woidke erklärte weiter: “Bei meinem Vorgehen geht es mir darum, das Ansehen der Polizei zu schützen, Zweifelsfälle rechtsstaatlich und fair zu klären und eine realitätstaugliche und differenzierte Bewertung von Biographien durchzusetzen. Manche wünschen sich 20 Jahre nach der Wende Ruhe bei der Stasi-Debatte. Aber Ruhe wird erst dann einkehren, wenn offene Fragen beantwortet, Verdachtsfälle geklärt und notwendige Konsequenzen gezogen sind. Nur so lässt sich vermeiden, dass das Thema immer wieder hochkommt. Daran kann niemand ein Interesse haben. Wir haben es insgesamt mit einem überschaubaren Problemfeld zu tun und nicht mit einer Situation, in der jederzeit mit völlig neuen Fällen zu rechnen ist. Es hat seit 2009 keinen solchen Fall gegeben, der völlig neu gewesen wäre, bei dem also vorher keinerlei Hinweise auf eine mögliche Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit vorgelegen haben.”
Quelle: Ministerium des Innern
Die jüngsten Anfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde zur Überprüfung der bisherigen 15 Schutzbereichsleiter der Polizei Brandenburg haben “keine neuen Erkenntnisse” ergeben. Das teilte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam mit. “Es gibt aufgrund der jüngsten Überprüfung keine neuen Stasi-Fälle bei der Polizei”, sagte Woidke. Das Innenministerium hatte im April neue Auskunftsersuchen zu den Schutzbereichsleitern und Wachenleitern der Polizei bei der Stasi-Unterlagen-Behörde gestellt. Nachdem diese zunächst abgelehnt wurden, hatte die Behörde im Juli mitgeteilt, dass eine Überprüfung von Schutzbereichsleitern doch “rechtlich zulässig” sei. Anfang August trafen die erbetenen Auskünfte beim Innenministerium in Potsdam ein.
“Diese schwierigen Auslegungs- und Interpretationsprobleme beim Stasi-Unterlagen-Gesetz haben auch damit zu tun, dass seit der letzten Novelle des Gesetzes niemand versucht hat, für derartige herausgehobenen Funktionen bei der Polizei Anfragen zu stellen”, sagte Woidke. “Brandenburg ist derzeit das einzige Land, das diesen Weg der Aufarbeitung in vorbildlicher Weise geht. Welche Mängel es in der Vergangenheit auch gegeben haben mag, mit dem derzeitigen Vorgehen ist Brandenburg jedenfalls im Bereich der Polizei dabei, Maßstäbe für eine rechtsstaatliche, kritische und differenzierte Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zu setzen.”
In elf von 15 Fällen liegen nach der aktuellen Auskunft der Stasi-Unterlagen-Behörde keinerlei Hinweise auf eine irgendwie geartete Zusammenarbeit mit der früheren DDR-Staatssicherheit vor. “Diese Polizisten hatten und haben mit dem Thema Stasi nichts zu tun”, unterstrich Woidke. In vier Fällen liegen nach Auskunft der Behörde Hinweise vor. “In diesen vier Fällen gibt es aber keine wesentlichen neuen Hinweise, die uns bislang unbekannt gewesen wären. Es gibt keine unangenehmen Überraschungen für uns infolge der neuen Überprüfung”, erklärte der Minister. In drei Fällen ist eine Zusammenarbeit mit dem damaligen MfS erwiesen, in einem Fall nicht. “Jeder von diesen sehr unterschiedlichen Fällen ist etwas anders gelagert”, sagte Woidke weiter.
In einem Fall hat ein Beamter seinen Wehrdienst beim MfS-Wachregiment “Felix Dzierzynski” in Berlin geleistet. Außer dem Wehrdienst gibt es weder vor noch nach der Zeit beim Wachregiment Hinweise auf eine sonstige Zusammenarbeit mit dem MfS. Über seinen Wehrdienst hat der Beamte gegenüber dem Innenministerium stets wahrheitsgemäße Angaben gemacht.
In einem zweiten Fall geht es um einen damals sehr jungen Beamten, der von September 1988 bis Februar 1990 hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS war. Er war Offiziersschüler, begann seinen Dienst in einer MfS-Kreisdienststelle und wurde im September 1989 zum Studium der Kriminalistik an die Humboldt-Universität Berlin delegiert. Als die Mauer fiel, war der Beamte 19 Jahre alt. Gegenüber seinem Dienstherrn hat der Beamte von Anfang an vollständig wahrheitsgemäße Angaben zu seiner früheren Tätigkeit für das MfS gemacht. Die Abfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde haben die eigenen Angaben des Beamten seitdem in allen Punkten bestätigt.
Ein dritter Fall bezieht sich auf das Vorliegen einer IM-Karteikartenregistrierung, die seit 1993 bekannt ist. Der betreffende Beamte bestreitet, für die DDR-Staatsicherheit tätig gewesen zu sein. Bis auf die Karteikarten liegen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde keine weiteren Akten vor. Dazu erklärt die Behörde gegenüber dem Innenministerium: “Aufgrund dieser Karteierfassung kann nicht gesagt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und mit welcher Intensität die oben genannte Person für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig war.”
Im letzten Fall geht es um einen Beamten, der in sehr jungen Jahren zwei Jahre lang als inoffizieller Mitarbeiter tätig gewesen ist. Die IM-Tätigkeit endete, als der heutige Beamte 20 Jahre alt war. Die Tatsache der IM-Tätigkeit war dem Innenministerium im Wesentlichen seit der ersten Überprüfung 1992 bekannt. “Aus den besonderen Umständen dieses Falls ziehe ich die Konsequenz, dass der Beamte künftig nicht mehr in der ersten Reihe der Polizei tätig sein sollte, insbesondere nicht in einer öffentlich besonders herausgehobenen Funktion. Bei dieser Entscheidung spielt der Umgang des Beamten mit seiner Biografie nach 1990 eine Rolle.”
Woidke erklärte weiter: “Bei meinem Vorgehen geht es mir darum, das Ansehen der Polizei zu schützen, Zweifelsfälle rechtsstaatlich und fair zu klären und eine realitätstaugliche und differenzierte Bewertung von Biographien durchzusetzen. Manche wünschen sich 20 Jahre nach der Wende Ruhe bei der Stasi-Debatte. Aber Ruhe wird erst dann einkehren, wenn offene Fragen beantwortet, Verdachtsfälle geklärt und notwendige Konsequenzen gezogen sind. Nur so lässt sich vermeiden, dass das Thema immer wieder hochkommt. Daran kann niemand ein Interesse haben. Wir haben es insgesamt mit einem überschaubaren Problemfeld zu tun und nicht mit einer Situation, in der jederzeit mit völlig neuen Fällen zu rechnen ist. Es hat seit 2009 keinen solchen Fall gegeben, der völlig neu gewesen wäre, bei dem also vorher keinerlei Hinweise auf eine mögliche Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit vorgelegen haben.”
Quelle: Ministerium des Innern
Die jüngsten Anfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde zur Überprüfung der bisherigen 15 Schutzbereichsleiter der Polizei Brandenburg haben “keine neuen Erkenntnisse” ergeben. Das teilte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam mit. “Es gibt aufgrund der jüngsten Überprüfung keine neuen Stasi-Fälle bei der Polizei”, sagte Woidke. Das Innenministerium hatte im April neue Auskunftsersuchen zu den Schutzbereichsleitern und Wachenleitern der Polizei bei der Stasi-Unterlagen-Behörde gestellt. Nachdem diese zunächst abgelehnt wurden, hatte die Behörde im Juli mitgeteilt, dass eine Überprüfung von Schutzbereichsleitern doch “rechtlich zulässig” sei. Anfang August trafen die erbetenen Auskünfte beim Innenministerium in Potsdam ein.
“Diese schwierigen Auslegungs- und Interpretationsprobleme beim Stasi-Unterlagen-Gesetz haben auch damit zu tun, dass seit der letzten Novelle des Gesetzes niemand versucht hat, für derartige herausgehobenen Funktionen bei der Polizei Anfragen zu stellen”, sagte Woidke. “Brandenburg ist derzeit das einzige Land, das diesen Weg der Aufarbeitung in vorbildlicher Weise geht. Welche Mängel es in der Vergangenheit auch gegeben haben mag, mit dem derzeitigen Vorgehen ist Brandenburg jedenfalls im Bereich der Polizei dabei, Maßstäbe für eine rechtsstaatliche, kritische und differenzierte Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zu setzen.”
In elf von 15 Fällen liegen nach der aktuellen Auskunft der Stasi-Unterlagen-Behörde keinerlei Hinweise auf eine irgendwie geartete Zusammenarbeit mit der früheren DDR-Staatssicherheit vor. “Diese Polizisten hatten und haben mit dem Thema Stasi nichts zu tun”, unterstrich Woidke. In vier Fällen liegen nach Auskunft der Behörde Hinweise vor. “In diesen vier Fällen gibt es aber keine wesentlichen neuen Hinweise, die uns bislang unbekannt gewesen wären. Es gibt keine unangenehmen Überraschungen für uns infolge der neuen Überprüfung”, erklärte der Minister. In drei Fällen ist eine Zusammenarbeit mit dem damaligen MfS erwiesen, in einem Fall nicht. “Jeder von diesen sehr unterschiedlichen Fällen ist etwas anders gelagert”, sagte Woidke weiter.
In einem Fall hat ein Beamter seinen Wehrdienst beim MfS-Wachregiment “Felix Dzierzynski” in Berlin geleistet. Außer dem Wehrdienst gibt es weder vor noch nach der Zeit beim Wachregiment Hinweise auf eine sonstige Zusammenarbeit mit dem MfS. Über seinen Wehrdienst hat der Beamte gegenüber dem Innenministerium stets wahrheitsgemäße Angaben gemacht.
In einem zweiten Fall geht es um einen damals sehr jungen Beamten, der von September 1988 bis Februar 1990 hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS war. Er war Offiziersschüler, begann seinen Dienst in einer MfS-Kreisdienststelle und wurde im September 1989 zum Studium der Kriminalistik an die Humboldt-Universität Berlin delegiert. Als die Mauer fiel, war der Beamte 19 Jahre alt. Gegenüber seinem Dienstherrn hat der Beamte von Anfang an vollständig wahrheitsgemäße Angaben zu seiner früheren Tätigkeit für das MfS gemacht. Die Abfragen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde haben die eigenen Angaben des Beamten seitdem in allen Punkten bestätigt.
Ein dritter Fall bezieht sich auf das Vorliegen einer IM-Karteikartenregistrierung, die seit 1993 bekannt ist. Der betreffende Beamte bestreitet, für die DDR-Staatsicherheit tätig gewesen zu sein. Bis auf die Karteikarten liegen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde keine weiteren Akten vor. Dazu erklärt die Behörde gegenüber dem Innenministerium: “Aufgrund dieser Karteierfassung kann nicht gesagt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und mit welcher Intensität die oben genannte Person für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig war.”
Im letzten Fall geht es um einen Beamten, der in sehr jungen Jahren zwei Jahre lang als inoffizieller Mitarbeiter tätig gewesen ist. Die IM-Tätigkeit endete, als der heutige Beamte 20 Jahre alt war. Die Tatsache der IM-Tätigkeit war dem Innenministerium im Wesentlichen seit der ersten Überprüfung 1992 bekannt. “Aus den besonderen Umständen dieses Falls ziehe ich die Konsequenz, dass der Beamte künftig nicht mehr in der ersten Reihe der Polizei tätig sein sollte, insbesondere nicht in einer öffentlich besonders herausgehobenen Funktion. Bei dieser Entscheidung spielt der Umgang des Beamten mit seiner Biografie nach 1990 eine Rolle.”
Woidke erklärte weiter: “Bei meinem Vorgehen geht es mir darum, das Ansehen der Polizei zu schützen, Zweifelsfälle rechtsstaatlich und fair zu klären und eine realitätstaugliche und differenzierte Bewertung von Biographien durchzusetzen. Manche wünschen sich 20 Jahre nach der Wende Ruhe bei der Stasi-Debatte. Aber Ruhe wird erst dann einkehren, wenn offene Fragen beantwortet, Verdachtsfälle geklärt und notwendige Konsequenzen gezogen sind. Nur so lässt sich vermeiden, dass das Thema immer wieder hochkommt. Daran kann niemand ein Interesse haben. Wir haben es insgesamt mit einem überschaubaren Problemfeld zu tun und nicht mit einer Situation, in der jederzeit mit völlig neuen Fällen zu rechnen ist. Es hat seit 2009 keinen solchen Fall gegeben, der völlig neu gewesen wäre, bei dem also vorher keinerlei Hinweise auf eine mögliche Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit vorgelegen haben.”
Quelle: Ministerium des Innern