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NIEDERLAUSITZ aktuell

Künftig höhere Altersgrenze beim Ruhegehalt für Mitglieder der Landesregierung

15:01 Uhr | 3. August 2011
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Brandenburg will künftig bei seinen Versorgungsbezügen und Übergangsgeldern für Mitglieder der Landesregierung sparen. Das Kabinett stimmte heute einer Vorlage von Innenminister Dietmar Woidke zu, die Eckpunkte für eine entsprechende Novellierung des Brandenburgischen Ministergesetzes enthält. Es beauftragte den Innenminister zugleich mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt, geringere Versorgungsleistungen sowie Anpassungen beim Übergangsgeld der Minister.
Woidke nannte die geplanten Änderungen einen „notwendigen Beitrag angesichts der angespannten Finanzlage des Landes“, den die Öffentlichkeit zu Recht erwarte. Brandenburg werde sich mit den geplanten „maßvollen, aber spürbaren Kürzungen“ dem Niveau der meisten anderen Bundesländer anpassen.
Nach dem Willen der Landesregierung soll die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt aus dem Amtsverhältnis als Minister, die bislang mit dem 60. Lebensjahr erreicht wird, grundsätzlich auf die für Landes-Beamte geltende Altersgrenze angehoben werden. Die Koalition beabsichtigt hier eine Verlängerung vom 65. auf das 67. Lebensjahr. In Abhängigkeit von der Dauer der Amtszeit kann sich die Altersgrenze um bis zu fünf Jahre verringern. Nach zehnjähriger Amtszeit können ehemalige Mitglieder der Landesregierung ihr Ruhegehalt in Zukunft nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Bisher war dies nach Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. „Diese Regelung passt nicht mehr in die Zeit. Wenn Tarifbeschäftigte und Beamte in Zukunft länger arbeiten müssen, muss auch die Altersgrenze für Minister angepasst werden“, sagte Woidke.
Weiterhin ist eine Absenkung des so genannten Mindestruhegehaltssatzes nach einer fünfjährigen Amtszeit als Minister vorgesehen. Im Gegenzug soll die versorgungsrechtliche Situation in den Fällen, in denen Regierungsmitglieder bislang ohne Versorgungsanspruch aus dem Amt ausscheiden, verbessert werden.
Kürzungen sind zudem beim so genannten Übergangsgeld vorgesehen. Statt wie bisher bis zu sechs Monaten soll es in Zukunft nur noch für die Dauer von drei Monaten in Höhe der vollen Amtsbezüge gezahlt werden. Auch die Anrechnungsregelungen für das Zusammentreffen von Ansprüchen nach dem Ministergesetz mit anderem Einkommen werden angepasst. Unter anderem sollen andere Einkünfte künftig grundsätzlich voll auf das Übergangsgeld angerechnet werden. „Dies entspricht dem Charakter des Übergangsgeldes. Denn wer ausreichend anderweitige Einkünfte erzielt, benötigt kein zusätzliches Übergangsgeld“, stellte Woidke klar.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburg will künftig bei seinen Versorgungsbezügen und Übergangsgeldern für Mitglieder der Landesregierung sparen. Das Kabinett stimmte heute einer Vorlage von Innenminister Dietmar Woidke zu, die Eckpunkte für eine entsprechende Novellierung des Brandenburgischen Ministergesetzes enthält. Es beauftragte den Innenminister zugleich mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt, geringere Versorgungsleistungen sowie Anpassungen beim Übergangsgeld der Minister.
Woidke nannte die geplanten Änderungen einen „notwendigen Beitrag angesichts der angespannten Finanzlage des Landes“, den die Öffentlichkeit zu Recht erwarte. Brandenburg werde sich mit den geplanten „maßvollen, aber spürbaren Kürzungen“ dem Niveau der meisten anderen Bundesländer anpassen.
Nach dem Willen der Landesregierung soll die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt aus dem Amtsverhältnis als Minister, die bislang mit dem 60. Lebensjahr erreicht wird, grundsätzlich auf die für Landes-Beamte geltende Altersgrenze angehoben werden. Die Koalition beabsichtigt hier eine Verlängerung vom 65. auf das 67. Lebensjahr. In Abhängigkeit von der Dauer der Amtszeit kann sich die Altersgrenze um bis zu fünf Jahre verringern. Nach zehnjähriger Amtszeit können ehemalige Mitglieder der Landesregierung ihr Ruhegehalt in Zukunft nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Bisher war dies nach Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. „Diese Regelung passt nicht mehr in die Zeit. Wenn Tarifbeschäftigte und Beamte in Zukunft länger arbeiten müssen, muss auch die Altersgrenze für Minister angepasst werden“, sagte Woidke.
Weiterhin ist eine Absenkung des so genannten Mindestruhegehaltssatzes nach einer fünfjährigen Amtszeit als Minister vorgesehen. Im Gegenzug soll die versorgungsrechtliche Situation in den Fällen, in denen Regierungsmitglieder bislang ohne Versorgungsanspruch aus dem Amt ausscheiden, verbessert werden.
Kürzungen sind zudem beim so genannten Übergangsgeld vorgesehen. Statt wie bisher bis zu sechs Monaten soll es in Zukunft nur noch für die Dauer von drei Monaten in Höhe der vollen Amtsbezüge gezahlt werden. Auch die Anrechnungsregelungen für das Zusammentreffen von Ansprüchen nach dem Ministergesetz mit anderem Einkommen werden angepasst. Unter anderem sollen andere Einkünfte künftig grundsätzlich voll auf das Übergangsgeld angerechnet werden. „Dies entspricht dem Charakter des Übergangsgeldes. Denn wer ausreichend anderweitige Einkünfte erzielt, benötigt kein zusätzliches Übergangsgeld“, stellte Woidke klar.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburg will künftig bei seinen Versorgungsbezügen und Übergangsgeldern für Mitglieder der Landesregierung sparen. Das Kabinett stimmte heute einer Vorlage von Innenminister Dietmar Woidke zu, die Eckpunkte für eine entsprechende Novellierung des Brandenburgischen Ministergesetzes enthält. Es beauftragte den Innenminister zugleich mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt, geringere Versorgungsleistungen sowie Anpassungen beim Übergangsgeld der Minister.
Woidke nannte die geplanten Änderungen einen „notwendigen Beitrag angesichts der angespannten Finanzlage des Landes“, den die Öffentlichkeit zu Recht erwarte. Brandenburg werde sich mit den geplanten „maßvollen, aber spürbaren Kürzungen“ dem Niveau der meisten anderen Bundesländer anpassen.
Nach dem Willen der Landesregierung soll die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt aus dem Amtsverhältnis als Minister, die bislang mit dem 60. Lebensjahr erreicht wird, grundsätzlich auf die für Landes-Beamte geltende Altersgrenze angehoben werden. Die Koalition beabsichtigt hier eine Verlängerung vom 65. auf das 67. Lebensjahr. In Abhängigkeit von der Dauer der Amtszeit kann sich die Altersgrenze um bis zu fünf Jahre verringern. Nach zehnjähriger Amtszeit können ehemalige Mitglieder der Landesregierung ihr Ruhegehalt in Zukunft nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Bisher war dies nach Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. „Diese Regelung passt nicht mehr in die Zeit. Wenn Tarifbeschäftigte und Beamte in Zukunft länger arbeiten müssen, muss auch die Altersgrenze für Minister angepasst werden“, sagte Woidke.
Weiterhin ist eine Absenkung des so genannten Mindestruhegehaltssatzes nach einer fünfjährigen Amtszeit als Minister vorgesehen. Im Gegenzug soll die versorgungsrechtliche Situation in den Fällen, in denen Regierungsmitglieder bislang ohne Versorgungsanspruch aus dem Amt ausscheiden, verbessert werden.
Kürzungen sind zudem beim so genannten Übergangsgeld vorgesehen. Statt wie bisher bis zu sechs Monaten soll es in Zukunft nur noch für die Dauer von drei Monaten in Höhe der vollen Amtsbezüge gezahlt werden. Auch die Anrechnungsregelungen für das Zusammentreffen von Ansprüchen nach dem Ministergesetz mit anderem Einkommen werden angepasst. Unter anderem sollen andere Einkünfte künftig grundsätzlich voll auf das Übergangsgeld angerechnet werden. „Dies entspricht dem Charakter des Übergangsgeldes. Denn wer ausreichend anderweitige Einkünfte erzielt, benötigt kein zusätzliches Übergangsgeld“, stellte Woidke klar.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburg will künftig bei seinen Versorgungsbezügen und Übergangsgeldern für Mitglieder der Landesregierung sparen. Das Kabinett stimmte heute einer Vorlage von Innenminister Dietmar Woidke zu, die Eckpunkte für eine entsprechende Novellierung des Brandenburgischen Ministergesetzes enthält. Es beauftragte den Innenminister zugleich mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt, geringere Versorgungsleistungen sowie Anpassungen beim Übergangsgeld der Minister.
Woidke nannte die geplanten Änderungen einen „notwendigen Beitrag angesichts der angespannten Finanzlage des Landes“, den die Öffentlichkeit zu Recht erwarte. Brandenburg werde sich mit den geplanten „maßvollen, aber spürbaren Kürzungen“ dem Niveau der meisten anderen Bundesländer anpassen.
Nach dem Willen der Landesregierung soll die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt aus dem Amtsverhältnis als Minister, die bislang mit dem 60. Lebensjahr erreicht wird, grundsätzlich auf die für Landes-Beamte geltende Altersgrenze angehoben werden. Die Koalition beabsichtigt hier eine Verlängerung vom 65. auf das 67. Lebensjahr. In Abhängigkeit von der Dauer der Amtszeit kann sich die Altersgrenze um bis zu fünf Jahre verringern. Nach zehnjähriger Amtszeit können ehemalige Mitglieder der Landesregierung ihr Ruhegehalt in Zukunft nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Bisher war dies nach Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. „Diese Regelung passt nicht mehr in die Zeit. Wenn Tarifbeschäftigte und Beamte in Zukunft länger arbeiten müssen, muss auch die Altersgrenze für Minister angepasst werden“, sagte Woidke.
Weiterhin ist eine Absenkung des so genannten Mindestruhegehaltssatzes nach einer fünfjährigen Amtszeit als Minister vorgesehen. Im Gegenzug soll die versorgungsrechtliche Situation in den Fällen, in denen Regierungsmitglieder bislang ohne Versorgungsanspruch aus dem Amt ausscheiden, verbessert werden.
Kürzungen sind zudem beim so genannten Übergangsgeld vorgesehen. Statt wie bisher bis zu sechs Monaten soll es in Zukunft nur noch für die Dauer von drei Monaten in Höhe der vollen Amtsbezüge gezahlt werden. Auch die Anrechnungsregelungen für das Zusammentreffen von Ansprüchen nach dem Ministergesetz mit anderem Einkommen werden angepasst. Unter anderem sollen andere Einkünfte künftig grundsätzlich voll auf das Übergangsgeld angerechnet werden. „Dies entspricht dem Charakter des Übergangsgeldes. Denn wer ausreichend anderweitige Einkünfte erzielt, benötigt kein zusätzliches Übergangsgeld“, stellte Woidke klar.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburg will künftig bei seinen Versorgungsbezügen und Übergangsgeldern für Mitglieder der Landesregierung sparen. Das Kabinett stimmte heute einer Vorlage von Innenminister Dietmar Woidke zu, die Eckpunkte für eine entsprechende Novellierung des Brandenburgischen Ministergesetzes enthält. Es beauftragte den Innenminister zugleich mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt, geringere Versorgungsleistungen sowie Anpassungen beim Übergangsgeld der Minister.
Woidke nannte die geplanten Änderungen einen „notwendigen Beitrag angesichts der angespannten Finanzlage des Landes“, den die Öffentlichkeit zu Recht erwarte. Brandenburg werde sich mit den geplanten „maßvollen, aber spürbaren Kürzungen“ dem Niveau der meisten anderen Bundesländer anpassen.
Nach dem Willen der Landesregierung soll die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt aus dem Amtsverhältnis als Minister, die bislang mit dem 60. Lebensjahr erreicht wird, grundsätzlich auf die für Landes-Beamte geltende Altersgrenze angehoben werden. Die Koalition beabsichtigt hier eine Verlängerung vom 65. auf das 67. Lebensjahr. In Abhängigkeit von der Dauer der Amtszeit kann sich die Altersgrenze um bis zu fünf Jahre verringern. Nach zehnjähriger Amtszeit können ehemalige Mitglieder der Landesregierung ihr Ruhegehalt in Zukunft nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Bisher war dies nach Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. „Diese Regelung passt nicht mehr in die Zeit. Wenn Tarifbeschäftigte und Beamte in Zukunft länger arbeiten müssen, muss auch die Altersgrenze für Minister angepasst werden“, sagte Woidke.
Weiterhin ist eine Absenkung des so genannten Mindestruhegehaltssatzes nach einer fünfjährigen Amtszeit als Minister vorgesehen. Im Gegenzug soll die versorgungsrechtliche Situation in den Fällen, in denen Regierungsmitglieder bislang ohne Versorgungsanspruch aus dem Amt ausscheiden, verbessert werden.
Kürzungen sind zudem beim so genannten Übergangsgeld vorgesehen. Statt wie bisher bis zu sechs Monaten soll es in Zukunft nur noch für die Dauer von drei Monaten in Höhe der vollen Amtsbezüge gezahlt werden. Auch die Anrechnungsregelungen für das Zusammentreffen von Ansprüchen nach dem Ministergesetz mit anderem Einkommen werden angepasst. Unter anderem sollen andere Einkünfte künftig grundsätzlich voll auf das Übergangsgeld angerechnet werden. „Dies entspricht dem Charakter des Übergangsgeldes. Denn wer ausreichend anderweitige Einkünfte erzielt, benötigt kein zusätzliches Übergangsgeld“, stellte Woidke klar.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburg will künftig bei seinen Versorgungsbezügen und Übergangsgeldern für Mitglieder der Landesregierung sparen. Das Kabinett stimmte heute einer Vorlage von Innenminister Dietmar Woidke zu, die Eckpunkte für eine entsprechende Novellierung des Brandenburgischen Ministergesetzes enthält. Es beauftragte den Innenminister zugleich mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt, geringere Versorgungsleistungen sowie Anpassungen beim Übergangsgeld der Minister.
Woidke nannte die geplanten Änderungen einen „notwendigen Beitrag angesichts der angespannten Finanzlage des Landes“, den die Öffentlichkeit zu Recht erwarte. Brandenburg werde sich mit den geplanten „maßvollen, aber spürbaren Kürzungen“ dem Niveau der meisten anderen Bundesländer anpassen.
Nach dem Willen der Landesregierung soll die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt aus dem Amtsverhältnis als Minister, die bislang mit dem 60. Lebensjahr erreicht wird, grundsätzlich auf die für Landes-Beamte geltende Altersgrenze angehoben werden. Die Koalition beabsichtigt hier eine Verlängerung vom 65. auf das 67. Lebensjahr. In Abhängigkeit von der Dauer der Amtszeit kann sich die Altersgrenze um bis zu fünf Jahre verringern. Nach zehnjähriger Amtszeit können ehemalige Mitglieder der Landesregierung ihr Ruhegehalt in Zukunft nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Bisher war dies nach Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. „Diese Regelung passt nicht mehr in die Zeit. Wenn Tarifbeschäftigte und Beamte in Zukunft länger arbeiten müssen, muss auch die Altersgrenze für Minister angepasst werden“, sagte Woidke.
Weiterhin ist eine Absenkung des so genannten Mindestruhegehaltssatzes nach einer fünfjährigen Amtszeit als Minister vorgesehen. Im Gegenzug soll die versorgungsrechtliche Situation in den Fällen, in denen Regierungsmitglieder bislang ohne Versorgungsanspruch aus dem Amt ausscheiden, verbessert werden.
Kürzungen sind zudem beim so genannten Übergangsgeld vorgesehen. Statt wie bisher bis zu sechs Monaten soll es in Zukunft nur noch für die Dauer von drei Monaten in Höhe der vollen Amtsbezüge gezahlt werden. Auch die Anrechnungsregelungen für das Zusammentreffen von Ansprüchen nach dem Ministergesetz mit anderem Einkommen werden angepasst. Unter anderem sollen andere Einkünfte künftig grundsätzlich voll auf das Übergangsgeld angerechnet werden. „Dies entspricht dem Charakter des Übergangsgeldes. Denn wer ausreichend anderweitige Einkünfte erzielt, benötigt kein zusätzliches Übergangsgeld“, stellte Woidke klar.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburg will künftig bei seinen Versorgungsbezügen und Übergangsgeldern für Mitglieder der Landesregierung sparen. Das Kabinett stimmte heute einer Vorlage von Innenminister Dietmar Woidke zu, die Eckpunkte für eine entsprechende Novellierung des Brandenburgischen Ministergesetzes enthält. Es beauftragte den Innenminister zugleich mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt, geringere Versorgungsleistungen sowie Anpassungen beim Übergangsgeld der Minister.
Woidke nannte die geplanten Änderungen einen „notwendigen Beitrag angesichts der angespannten Finanzlage des Landes“, den die Öffentlichkeit zu Recht erwarte. Brandenburg werde sich mit den geplanten „maßvollen, aber spürbaren Kürzungen“ dem Niveau der meisten anderen Bundesländer anpassen.
Nach dem Willen der Landesregierung soll die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt aus dem Amtsverhältnis als Minister, die bislang mit dem 60. Lebensjahr erreicht wird, grundsätzlich auf die für Landes-Beamte geltende Altersgrenze angehoben werden. Die Koalition beabsichtigt hier eine Verlängerung vom 65. auf das 67. Lebensjahr. In Abhängigkeit von der Dauer der Amtszeit kann sich die Altersgrenze um bis zu fünf Jahre verringern. Nach zehnjähriger Amtszeit können ehemalige Mitglieder der Landesregierung ihr Ruhegehalt in Zukunft nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Bisher war dies nach Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. „Diese Regelung passt nicht mehr in die Zeit. Wenn Tarifbeschäftigte und Beamte in Zukunft länger arbeiten müssen, muss auch die Altersgrenze für Minister angepasst werden“, sagte Woidke.
Weiterhin ist eine Absenkung des so genannten Mindestruhegehaltssatzes nach einer fünfjährigen Amtszeit als Minister vorgesehen. Im Gegenzug soll die versorgungsrechtliche Situation in den Fällen, in denen Regierungsmitglieder bislang ohne Versorgungsanspruch aus dem Amt ausscheiden, verbessert werden.
Kürzungen sind zudem beim so genannten Übergangsgeld vorgesehen. Statt wie bisher bis zu sechs Monaten soll es in Zukunft nur noch für die Dauer von drei Monaten in Höhe der vollen Amtsbezüge gezahlt werden. Auch die Anrechnungsregelungen für das Zusammentreffen von Ansprüchen nach dem Ministergesetz mit anderem Einkommen werden angepasst. Unter anderem sollen andere Einkünfte künftig grundsätzlich voll auf das Übergangsgeld angerechnet werden. „Dies entspricht dem Charakter des Übergangsgeldes. Denn wer ausreichend anderweitige Einkünfte erzielt, benötigt kein zusätzliches Übergangsgeld“, stellte Woidke klar.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburg will künftig bei seinen Versorgungsbezügen und Übergangsgeldern für Mitglieder der Landesregierung sparen. Das Kabinett stimmte heute einer Vorlage von Innenminister Dietmar Woidke zu, die Eckpunkte für eine entsprechende Novellierung des Brandenburgischen Ministergesetzes enthält. Es beauftragte den Innenminister zugleich mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt, geringere Versorgungsleistungen sowie Anpassungen beim Übergangsgeld der Minister.
Woidke nannte die geplanten Änderungen einen „notwendigen Beitrag angesichts der angespannten Finanzlage des Landes“, den die Öffentlichkeit zu Recht erwarte. Brandenburg werde sich mit den geplanten „maßvollen, aber spürbaren Kürzungen“ dem Niveau der meisten anderen Bundesländer anpassen.
Nach dem Willen der Landesregierung soll die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt aus dem Amtsverhältnis als Minister, die bislang mit dem 60. Lebensjahr erreicht wird, grundsätzlich auf die für Landes-Beamte geltende Altersgrenze angehoben werden. Die Koalition beabsichtigt hier eine Verlängerung vom 65. auf das 67. Lebensjahr. In Abhängigkeit von der Dauer der Amtszeit kann sich die Altersgrenze um bis zu fünf Jahre verringern. Nach zehnjähriger Amtszeit können ehemalige Mitglieder der Landesregierung ihr Ruhegehalt in Zukunft nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Bisher war dies nach Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. „Diese Regelung passt nicht mehr in die Zeit. Wenn Tarifbeschäftigte und Beamte in Zukunft länger arbeiten müssen, muss auch die Altersgrenze für Minister angepasst werden“, sagte Woidke.
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Kürzungen sind zudem beim so genannten Übergangsgeld vorgesehen. Statt wie bisher bis zu sechs Monaten soll es in Zukunft nur noch für die Dauer von drei Monaten in Höhe der vollen Amtsbezüge gezahlt werden. Auch die Anrechnungsregelungen für das Zusammentreffen von Ansprüchen nach dem Ministergesetz mit anderem Einkommen werden angepasst. Unter anderem sollen andere Einkünfte künftig grundsätzlich voll auf das Übergangsgeld angerechnet werden. „Dies entspricht dem Charakter des Übergangsgeldes. Denn wer ausreichend anderweitige Einkünfte erzielt, benötigt kein zusätzliches Übergangsgeld“, stellte Woidke klar.
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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